The National Times - Bundesregierung fliegt 132 Afghanen nach Deutschland - 25 dürfen nicht mitfliegen

Bundesregierung fliegt 132 Afghanen nach Deutschland - 25 dürfen nicht mitfliegen


Bundesregierung fliegt 132 Afghanen nach Deutschland - 25 dürfen nicht mitfliegen
Bundesregierung fliegt 132 Afghanen nach Deutschland - 25 dürfen nicht mitfliegen / Foto: © AFP/Archiv

Erneut sind mehr als 100 als besonders gefährdet eingestufte Afghaninnen und Afghanen per Flugzeug nach Deutschland gebracht worden. Die insgesamt 132 Passagiere seien am Mittwochvormittag mit einem Charterflug aus dem pakistanischen Islamabad gelandet, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. An Bord gewesen seien 72 Frauen und 58 Männer. 57 von ihnen waren unter 18 Jahre alt, davon sieben Kinder unter zwei Jahren.

Textgröße ändern:

Die meisten der Afghaninnen und Afghanen kamen den Angaben zufolge über das Bundesaufnahmeprogramm. Das betrifft 74 Menschen - 22 als besonders gefährdet eingestufte sogenannte Hauptpersonen und 52 Familienangehörige. Vier Hauptpersonen und zehn Familienangehörige kamen über die Menschenrechtsliste, 38 weitere über ein Überbrückungsprogramm. Mit dem sogenannten Ortskräfteprogramm wurden ein Afghane sowie fünf Mitglieder seiner Familie nach Deutschland gebracht.

25 weitere Menschen, die ursprünglich für den Flug vorgesehen waren, durften das Flugzeug nicht betreten. Grund dafür war, dass "die Bundespolizei auf mögliche Unstimmigkeiten der Dokumente hingewiesen hat", wie ein Sprecher sagte. "Das zeigt, dass strikte Überprüfungen erfolgen und die Prüfmechanismen konsequent umgesetzt werden." Wenn vor Abflug keine abschließende Klärung der Personalien möglich sei, werde "als Vorsichtsmaßnahme die Ausreise zurückgestellt". Diese Fälle würden nun zwischen den beteiligten Behörden erneut geprüft.

Zuletzt hatte Deutschland am 25. Februar - also zwei Tage nach der Bundestagswahl - 155 Menschen aus Afghanistan über einen Charterflug aufgenommen. Mehr als die Hälfte von ihnen kam damals nach Regierungsangaben über das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan in die Bundesrepublik.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Elternhaus von Papst Leo XIV. bei Chicago soll Touristenattraktion werden

Das Elternhaus von Papst Leo XIV. in dem Chicagoer Vorort Dolton im US-Bundesstaat Illinois soll in eine Touristenattraktion umgewandelt werden. Der Besitzer des Hauses habe es für 375.000 US-Dollar (320.800 Euro) an die Gemeinde verkauft, berichtete der US-Fernsehsender WGN am Freitag. Er hatte es im vergangenen Jahr, vor der Wahl des ersten US-Papstes, für 66.000 US-Dollar gekauft und umfangreich renoviert.

Recherche der "Wirtschaftswoche": Galeria Kaufhof als Opfer von René Benko

Eine Recherche der Düsseldorfer "Wirtschaftswoche" gibt Einblick in die skrupellose Geschäftswelt des mittlerweile inhaftierten österreichischen Geschäftsmann René Benko. Wie die Zeitung am Freitag berichtete, zeigen interne E-Mails und Dokumente unter anderem, wie Benko die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof als Köder nutzte, um reiche Investoren aus Saudi-Arabien zu gewinnen.

Körperverletzungsverfahren: Chris Brown plädiert in weiteren Punkten auf nicht schuldig

Im Verfahren wegen eines tätlichen Angriffs in einem Londoner Nachtklub hat der US-Sänger Chris Brown in weiteren Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert. Der 36-Jährige erschien am Freitag in einem braunen Anzug mit heller Sonnenbrille zu einer Voranhörung vor dem Southwark Crown Court in London, wo er von einigen Fans auf der Zuschauertribüne empfangen wurde.

Schwarz-Rot muss Richterwahl im Bundestag nach Eklat um SPD-Kandidatin abblasen

Eklat im Bundestag vor der Sommerpause: Wegen Vorwürfen der Union gegen eine SPD-Kandidatin hat die schwarz-rote Regierungskoalition am Freitag alle Abstimmungen über die Neubesetzung von Richterposten beim Bundesverfassungsgericht absagen müssen. Sozialdemokraten kritisierten den konservativen Koalitionspartner daraufhin scharf. Die Opposition sah die Koalition in einer tiefen Krise und warf ihr vor, das Ansehen von Parlament und Verfassungsgericht beschädigt zu haben.

Textgröße ändern: