The National Times - Bremer Oberlandesgericht lehnt Anträge in Prozess um "Gorch Fock"-Sanierung ab

Bremer Oberlandesgericht lehnt Anträge in Prozess um "Gorch Fock"-Sanierung ab


Bremer Oberlandesgericht lehnt Anträge in Prozess um "Gorch Fock"-Sanierung ab
Bremer Oberlandesgericht lehnt Anträge in Prozess um "Gorch Fock"-Sanierung ab

In einem Rechtsstreit zwischen einer Werft und der Bundesregierung um finanzielle Forderungen wegen der Sanierung des Segelschulschiffs "Gorch Fock" hat das Bremer Oberlandesgericht (OLG) alle Anträge abgewiesen. Dies galt sowohl für die von dem Bremerhavener Unternehmen eingereichte Klage als auch für eine von der Regierung angestrengte sogenannte Widerklage, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Werft war seinerzeit als Subunternehmer für die mit der Sanierung betraute Werft tätig. Diese ging insolvent.

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Das OLG bestätigte damit das gleichlautende erstinstanzliche Urteil des Bremer Landgerichts vom November 2020, gegen das beide Seiten noch einmal in Berufung gegangen waren. Die Richter sahen laut Mitteilung "keine Grundlage für unmittelbare Ansprüche" der als Subunternehmen tätigen Werft gegen den Bund. Gleiches galt aber auch für die vom Bund geltend gemachten Ansprüche gegen die Werft.

Der Zivilprozess ist eine Folge aus der von Skandalen und Problemen überschatteten Sanierung des Segelschulschiffs der Marine, die sich über Jahre hinzog. Die mit den Arbeiten betraute Elsflether Werft in Niedersachsen wurde parallel von einer schweren Korruptions- und Untreueaffäre erschüttert und ging letztlich 2019 in die Insolvenz.

Die in dem Verfahren als Klägerin auftretende Bremerhavener Bredo Dry Dockgesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der Bredo-Werft, die seinerzeit als Subunternehmerin für die Elsflether Werft tätig war und in deren Unterauftrag Instandsetzungsarbeiten am Schiffsrumpf der "Gorch Fock" vorgenommen hatte. Für diese Arbeiten forderte sie nachträglich zehneinhalb Millionen Euro vom Bund, weil sie aufgrund der Insolvenz des Hauptauftragsnehmers nicht dafür bezahlt worden sei.

Das Bremer Landgericht lehnte dies mangels gesetzlicher Ansprüche ab. Es verwies in seiner Entscheidung vor fast eineinhalb Jahren darauf, dass die Bredo-Werft als Subunternehmen für die Elsflether Werft tätig und nicht von der Bundesregierung beauftragt worden war.

Eine vom Bund im Gegenzug erhobene Klage über 3,6 Millionen Euro wegen der Notwendigkeit zur Beseitigung von Mängeln am Rumpf wies das Landgericht damals ebenfalls ab - unter anderem, weil der Werft keine Gelegenheit zur Beseitigung eingeräumt worden sei. Beide Entscheidungen wurden nun vom OLG bestätigt.

Auch diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das OLG eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu, dagegen könnten die Parteien aber mit einer Beschwerde vorgehen.

Die "Gorch Fock" ist das traditionelle Segelschulschiff der Marine und seit 1958 im Dienst. Ende 2015 wurden bei Überprüfungen schwere Schäden festgestellt, die eine aufwändige Sanierung erforderten.

Die Generalüberholung verzögerte sich und dauerte annähernd sechs Jahre, zudem sorgten drastische Kostensteigerungen für Wirbel. Im Oktober vorigen Jahres erhielt die Marine die "Gorch Fock" wieder zurück.

G.Waters--TNT

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