The National Times - Mehr als zwei Jahre Haft für Hortung illegaler Waffen in Dortmund

Mehr als zwei Jahre Haft für Hortung illegaler Waffen in Dortmund


Mehr als zwei Jahre Haft für Hortung illegaler Waffen in Dortmund
Mehr als zwei Jahre Haft für Hortung illegaler Waffen in Dortmund

Ein Waffensammler aus Dortmund ist am Montag vor dem Amtsgericht der Stadt zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 69-Jährige verstieß nach Auffassung des Gerichts gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, wie ein Sprecher sagte. Im Verfahren sei dem Mann jedoch keine Nähe zu extremistischen Vereinigungen oder Waffenhandel nachgewiesen worden.

Textgröße ändern:

Der Angeklagte habe im Prozess ein Geständnis abgelegt, dem das Gericht aber nur in Teilen Glauben geschenkt habe. Demnach gestand der Angeklagte auch den Besitz einiger Waffen, die eigentlich nicht ihm gehörten - womöglich, um einen Freund zu decken, wie der Sprecher sagte.

Insgesamt habe der Mann ein "riesiges Sammelsurium" an Waffen, Munition, Sprengstoff und Waffenteilen gehortet. Zum Teil seien die verbotenen Sammelstücke auch verrostet oder in schlechtem Zustand gewesen. "Der Mann hat alles an Waffen gesammelt, was er in die Finger bekommen hat", sagte der Sprecher.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Lütgendortmund im September 2020 hatte die Polizei unter anderem mehrere Kilogramm Sprengstoff, Munition aus dem Zweiten Weltkrieg und eine Bombe bei dem damals 68-Jährigen gefunden. Auch in einer Garage und in einer Lagerhalle wurden Waffen entdeckt.

Der Angeklagte wurde damals zwar festgenommen, mangels Haftgründen aber sofort wieder entlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich

Ein Mann, der sich vor seiner geplanten Flucht aus der DDR selbst anzeigte und weitere Namen nannte, kann trotzdem rehabilitiert werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied, verstieß der ehemalige DDR-Bürger nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Denn er habe lediglich versucht, sich vor der ihm drohenden Verfolgung zu schützen. (Az. 8 C 8.25)

Gericht in Paris ordnet Auslieferung eines Antifaschisten nach Deutschland an

Ein Untersuchungsgericht in Paris hat am Mittwoch die Auslieferung eines albanischen Antifaschisten nach Deutschland angeordnet. Der als "Gino" bekannte Rexhino Abazaj kündigte an, dies anzufechten. Sein Anwalt Youri Krassoulia bezeichnete die Entscheidung als "skandalös".

Waldbrand im belgischen Hohen Venn eingegrenzt - Lage bleibt aber "kompliziert"

Nach tagelangem Kampf gegen den Waldbrand im belgischen Naturschutzgebiet Hoher Venn nahe der Grenze zu Deutschland ist es den Einsatzkräften gelungen, das Feuer einzugrenzen. Der seit Freitag wütende Brand sei "unter Kontrolle gebracht worden" und dürfte sich nicht weiter in Richtung Deutschland ausbreiten, erklärte der Leiter der Krisenkommunikation der Provinz Lüttich, Tony Hosmans, am Mittwoch. Entwarnung konnten die Behörden jedoch noch nicht geben.

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle

Nach dem Tod einer 35-Jährigen in einer sogenannten Liebeszelle eines Gefängnisses in Sachsen-Anhalt ist das Hafturteil gegen deren Ehemann rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Stendal wegen Totschlags gegen den Mann verhängte zehnjährige Freiheitsstrafe, wie das höchste deutsche Strafgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Revision des Angeklagten wurde abgewiesen.

Textgröße ändern: