The National Times - Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert

Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert


Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert
Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der Zugstrecke von Oldenburg nach Wilhelmshaven nicht zur Entscheidung angenommen. Karlsruhe erklärte die Beschwerde mehrerer Anwohner am Dienstag für unzulässig. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsausbau für rechtmäßig erklärt. (Az. 1 BvR 1377/21)

Textgröße ändern:

Gestritten wurde über einen Teil der Strecke, der durch das Stadtgebiet von Oldenburg führen soll. Die Anwohner befürchten eine hohe Lärmbelästigung, da der Lärm anhand eines Mittelwerts berechnet werde, der Spitzenpegel vor allem nachts nicht berücksichtige. Allerdings hätten sie wichtige Unterlagen und Erwägungen - wie etwa neue wissenschaftliche Studien - zu spät vorgebracht, erklärte das Verfassungsgericht: nämlich erst bei der Verfassungsbeschwerde.

Sie hätten die Unterlagen aber schon bei dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen müssen. Das verlange das sogenannte Subsidiaritätsprinzip. Demnach sollen erst die zuständigen Fachgerichte die Rechtslage aufarbeiten, so dass das Bundesverfassungsgericht nicht "auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen treffen muss", hieß es.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Techmilliardär Musk unterliegt im Prozess gegen OpenAI

Der US-Multimilliardär Elon Musk hat im Prozess gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI und dessen Chef Sam Altman eine Niederlage erlitten. Die Geschworenen des Gerichts im kalifornischen Oakland verwarfen am Montag die Klage des umstrittenen Konzernchefs mit dem Argument, Musk habe zu lange gewartet, um Altman und die OpenAI-Mitgründer zu verklagen - die Vorwürfe seien somit verjährt. Die Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers folgte der Entscheidung und bestätigte das Urteil.

Entscheidung in Tschechien über Auslieferung von deutscher Rechtsextremistin vertagt

Im Fall der derzeit in Tschechien inhaftierten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist die Verhandlung über deren Auslieferung nach Deutschland auf den 1. Juni vertagt worden. Die Vertagung böte dem zuständigen Richter ausreichend Zeit, auf eine Stellungnahme der Angeklagten zu reagieren, erklärte ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Liebich bleibe jedoch weiterhin in der Stadt in Haft.

Mit Kindern nach Syrien gereist: Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in München

Eine IS-Rückkehrerin ist in München zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die 37-Jährige unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Laut Urteilsfeststellungen war sie 2014 mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien gereist, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen und ihrem bereits dort lebenden Ehemann zu folgen.

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über bayerisches Polizeiaufgabengesetz

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Anfang Juli über das bereits mehrfach geänderte und seit Jahren umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz. Die mündliche Verhandlung wurde für den 7. und den 8. Juli angesetzt, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Es geht demnach um eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle sowie eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen zahlreiche Einzelvorschriften des Gesetzes richten. Mit dem Urteil ist zunächst nicht zu rechnen, es folgt üblicherweise später.

Textgröße ändern: