The National Times - Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert

Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert


Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert
Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der Zugstrecke von Oldenburg nach Wilhelmshaven nicht zur Entscheidung angenommen. Karlsruhe erklärte die Beschwerde mehrerer Anwohner am Dienstag für unzulässig. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsausbau für rechtmäßig erklärt. (Az. 1 BvR 1377/21)

Textgröße ändern:

Gestritten wurde über einen Teil der Strecke, der durch das Stadtgebiet von Oldenburg führen soll. Die Anwohner befürchten eine hohe Lärmbelästigung, da der Lärm anhand eines Mittelwerts berechnet werde, der Spitzenpegel vor allem nachts nicht berücksichtige. Allerdings hätten sie wichtige Unterlagen und Erwägungen - wie etwa neue wissenschaftliche Studien - zu spät vorgebracht, erklärte das Verfassungsgericht: nämlich erst bei der Verfassungsbeschwerde.

Sie hätten die Unterlagen aber schon bei dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen müssen. Das verlange das sogenannte Subsidiaritätsprinzip. Demnach sollen erst die zuständigen Fachgerichte die Rechtslage aufarbeiten, so dass das Bundesverfassungsgericht nicht "auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen treffen muss", hieß es.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.

Nach Tod zweier Patienten: Verurteilung von Arzt in Berlin wird neu verhandelt

Die Verurteilung eines Kardiologen der Berliner Universitätsklinik Charité wegen zweifachen Totschlags muss weitgehend neu verhandelt werden. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf Revision der Staatsanwaltschaft großteils auf, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Demnach soll ein möglicher Mordvorwurf erneut geprüft werden.

Textgröße ändern: