The National Times - Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert

Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert


Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert
Verfassungsbeschwerde gegen Ausbau der Zugstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven scheitert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der Zugstrecke von Oldenburg nach Wilhelmshaven nicht zur Entscheidung angenommen. Karlsruhe erklärte die Beschwerde mehrerer Anwohner am Dienstag für unzulässig. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsausbau für rechtmäßig erklärt. (Az. 1 BvR 1377/21)

Textgröße ändern:

Gestritten wurde über einen Teil der Strecke, der durch das Stadtgebiet von Oldenburg führen soll. Die Anwohner befürchten eine hohe Lärmbelästigung, da der Lärm anhand eines Mittelwerts berechnet werde, der Spitzenpegel vor allem nachts nicht berücksichtige. Allerdings hätten sie wichtige Unterlagen und Erwägungen - wie etwa neue wissenschaftliche Studien - zu spät vorgebracht, erklärte das Verfassungsgericht: nämlich erst bei der Verfassungsbeschwerde.

Sie hätten die Unterlagen aber schon bei dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen müssen. Das verlange das sogenannte Subsidiaritätsprinzip. Demnach sollen erst die zuständigen Fachgerichte die Rechtslage aufarbeiten, so dass das Bundesverfassungsgericht nicht "auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen treffen muss", hieß es.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche

In einem kurios klingenden Familienstreit um die Videoüberwachung einer Wohnküche entscheidet am Donnerstag (09.45 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In dem Fall aus Niedersachsen klagte eine ältere Frau gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Unklar blieb vor Gericht bislang, warum genau sie das taten. (Az. I ZR 289/25)

Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"

Im Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange steht ein Urteil an: Am Donnerstag (09.45 Uhr) entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber, ob Obi das Monopol für einen bestimmten Farbton beanspruchen kann. Die Kette hatte ihn 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. (Az. I ZB 58/25)

Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen

In einem Streit aus Hessen unter früheren Freundinnen entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag (09.45 Uhr) geht es um die Frage, ob das Weiterleiten von privaten Nachrichten an die Chefin gegen den Datenschutz verstößt. Eine der Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. (Az. I ZR 256/25)

"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor

Saudi-Arabien hat der jemenitischen Huthi-Miliz einen Drohnenangriff auf die für Muslime heilige Stadt Mekka vorgeworfen und vor einer "roten Linie" gewarnt. Die von Riad angeführte Militärkoalition gegen die pro-iranischen Huthis erklärte am Mittwoch, die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne abgewehrt. Der Vorfall sorgte in der muslimischen Welt für Empörung und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Die Huthis wiesen die Vorwürfe aber als "Lüge" zurück.

Textgröße ändern: