The National Times - Prozess um brutalen Mord an Verhandlungszeugen in Hessen begonnen

Prozess um brutalen Mord an Verhandlungszeugen in Hessen begonnen


Prozess um brutalen Mord an Verhandlungszeugen in Hessen begonnen
Prozess um brutalen Mord an Verhandlungszeugen in Hessen begonnen

Vor dem Landgericht im hessischen Limburg hat am Donnerstag ein Prozess um einen brutalen Mord an einem Verhandlungszeugen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 35-Jährigen vor, den Mann aus niederen Beweggründen und zur Verdeckung einer Straftat ermordet zu haben.

Textgröße ändern:

Im vergangenen September soll der Angeklagte in das Haus des Opfers in Hadamar eingedrungen sein und ihn etwa zehn Minuten lang in Tötungsabsicht mit einer elektrischen Heckenschere attackiert haben. Danach habe er ihm mit einem Messer noch weitere Verletzungen zugefügt.

Das Opfer starb laut Anklage an innerem und äußerem Blutverlust. Grund für die Tat soll gewesen sein, dass der 35-Jährige das Opfer als Zeuge einer im Januar 2021 begangenen Körperverletzung habe ausschalten wollen. Der nun Angeklagte galt auch in diesem Fall als Täter. Bis Ende April sind acht weitere Verhandlungstermine angesetzt.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.

Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) bekommt eine neue Präsidentin. Die bisherige Präsidentin des Oberlandesgerichts im bayerischen Bamberg, Karin Angerer, soll den Posten zum 1. September antreten, wie das bayerische Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Das habe das Bundeskabinett beschlossen.

Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden

Eine Frau aus Hessen muss eine sechs Meter hohe Bambushecke an ihrer Grundstücksgrenze einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht zurückschneiden. Das hessische Nachbarschaftsrecht sehe keine Höhenbegrenzung für Hecken vor, die den Grenzabstand einhielten, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Die Voraussetzungen für eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung seien nicht erfüllt. (Az.: 17 U 132/22)

Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert

Auf der Nordschleife des Nürburgrings gilt auch bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall war ein Auto der Klägerin auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden Wagens geraten und verunfallt. Das Gericht verneinte eine alleinige Verantwortung des Vorausfahrenden.

Textgröße ändern: