The National Times - Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz

Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz


Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz
Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz

Eine Musicaldarstellerin aus Berlin ist mit einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen 2G-Pflicht gescheitert. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt gab in dem Rechtsstreit nach eigenen Angaben vom Mittwoch dem von der Frau verklagten Arbeitgeber Recht. Ein Betrieb zur Aufführung von Musicals dürfe unter seinen Beschäftigten ein 2G-Modell durchsetzten und der ungeimpften Frau, die gerade neu eingestellt worden war, noch vor Vertragsbeginn kündigen.

Textgröße ändern:

Die Frau hatte nach Gerichtsangaben eine arbeitsrechtlich unzulässige "Maßregelung" und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz beklagt. Dies sahen die Richter aber anders. Sie argumentierten, dass die Haltung der Firma keine Maßregelung aufgrund einer persönlichen Entscheidung gegen eine Coronaimpfung sei. Die Festlegung auf ein 2G-Modell sei vielmehr eine zulässige unternehmerische Entscheidung.

Laut Gericht hatte die Darstellerin angeboten, statt einer Impfung täglich einen Coronatest vorzulegen. Damit wäre nach Auffassung der Richter aber eine stärkere Beeinträchtigung der Betriebsabläufe und ein höheres Risiko für Personalausfälle verbunden, weil ungeimpfte Beschäftigte bei Infektionen strengeren Quarantäneregeln unterlägen.

Die Klägerin könne nicht verlangen, dass die Firma wegen ihr ein mit einem "höheren Kosten- und Personalaufwand" verbundenes Schutzkonzept umsetze. Das Unternehmen müsse außerdem die Gesundheit der übrigen Beschäftigten berücksichtigen, betonte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden.

S.Lee--TNT

Empfohlen

"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry

Die einst von Prinz Harry mitgegründete Stiftung Sentebale für HIV-Infizierte in Afrika verklagt den jüngeren Sohn des britischen Königs wegen "Rufschädigung". Die Organisation Sentebale erklärte am Freitag, sie fordere unter anderem eine Entschädigung, nachdem eine "koordinierte Medienkampagne" im März 2025 "ihre Tätigkeit behindert und ihren Ruf geschädigt" habe. Als "Architekten" der Kampagne werden Prinz Harry und der britische Politikberater Mark Dyer genannt, der früher Treuhänder von Sentebale war.

Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Papst Leo XIV. haben vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs zu Frieden in der Welt aufgerufen. "Angesichts der Brüche in der Welt ist der Einsatz für Frieden Pflicht und Anspruch", erklärte Macron am Freitag nach seiner ersten Privataudienz bei dem aus den USA stammenden Leo XIV. Der Papst verurteilte die "sinnlose und unmenschliche Gewalt" im Nahen Osten.

Epstein-Skandal: Weiter Rätselraten über Melania Trumps Auftritt

Nach den überraschenden Äußerungen von Melania Trump zum Epstein-Skandal herrscht Rätselraten über ihre Motive. US-Präsident Donald Trump sagte am Donnerstag (Ortszeit) einer Reporterin des Senders MS NOW, er habe nichts von dem Auftritt seiner Ehefrau im Weißen Haus gewusst. Medien veröffentlichten derweil eine Email aus den Epstein-Akten, die Melania Trump zugeschrieben wird.

Pentagon und Vatikan weisen Bericht über "bittere Standpauke" für Papst-Gesandten zurück

Das Pentagon und der Vatikan haben einen US-Medienbericht zurückgewiesen, wonach der Gesandte des Heiligen Stuhls wegen kritischer Äußerungen von Papst Leo XIV. über die Anwendung militärischer Gewalt zu einer "bitteren Standpauke" einbestellt worden sei. Der Bericht des US-Nachrichtenportals The Free Press sei "stark übertrieben und verzerrt", erklärte das US-Verteidigungsministerium am Donnerstag (Ortszeit) im Onlinedienst X. Das Treffen im Januar sei vielmehr "respektvoll und vernünftig" gewesen. Vatikan-Sprecher Matteo Bruni teilte in einer Erklärung mit, der Bericht "entspreche in keiner Weise der Wahrheit."

Textgröße ändern: