The National Times - Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz

Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz


Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz
Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz

Eine Musicaldarstellerin aus Berlin ist mit einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen 2G-Pflicht gescheitert. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt gab in dem Rechtsstreit nach eigenen Angaben vom Mittwoch dem von der Frau verklagten Arbeitgeber Recht. Ein Betrieb zur Aufführung von Musicals dürfe unter seinen Beschäftigten ein 2G-Modell durchsetzten und der ungeimpften Frau, die gerade neu eingestellt worden war, noch vor Vertragsbeginn kündigen.

Textgröße ändern:

Die Frau hatte nach Gerichtsangaben eine arbeitsrechtlich unzulässige "Maßregelung" und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz beklagt. Dies sahen die Richter aber anders. Sie argumentierten, dass die Haltung der Firma keine Maßregelung aufgrund einer persönlichen Entscheidung gegen eine Coronaimpfung sei. Die Festlegung auf ein 2G-Modell sei vielmehr eine zulässige unternehmerische Entscheidung.

Laut Gericht hatte die Darstellerin angeboten, statt einer Impfung täglich einen Coronatest vorzulegen. Damit wäre nach Auffassung der Richter aber eine stärkere Beeinträchtigung der Betriebsabläufe und ein höheres Risiko für Personalausfälle verbunden, weil ungeimpfte Beschäftigte bei Infektionen strengeren Quarantäneregeln unterlägen.

Die Klägerin könne nicht verlangen, dass die Firma wegen ihr ein mit einem "höheren Kosten- und Personalaufwand" verbundenes Schutzkonzept umsetze. Das Unternehmen müsse außerdem die Gesundheit der übrigen Beschäftigten berücksichtigen, betonte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Frankreich rechnet mit Papst-Besuch Ende September

Frankreich rechnet mit dem Besuch von Papst Leo XIV. in Paris und im Pilgerort Lourdes Ende September. Es gebe bereits ein vorläufiges Programm, teilte der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Jean-Marc Aveline, am Mittwoch mit.

Ungarn: Verfassungsgericht hebt Orban-Dekret zur Besteuerung Budapests in Teilen auf

In Ungarn hat das Verfassungsgericht ein Dekret des abgewählten Regierungschefs Viktor Orban für ungültig erklärt, mit dem Widerspruch gegen ein Steuergesetz unterbunden worden war. Das Gericht erklärte am Mittwoch, es hebe "bestimmte Vorschriften des Regierungsdekrets" auf, "rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens". Zur Begründung führte es Verfahrensfehler an. Das 2022 erlassene Steuergesetz hatte die von der Opposition regierte Hauptstadt Budapest an den Rand des Bankrotts gebracht.

Bayern: Mann springt auf Flucht vor Polizei von Brücke und stirbt

Ein wegen eines Gewaltverbrechens gesuchter Verdächtiger ist am Dienstagabend auf der Flucht vor der Polizei in Bayern von einer Brücke in den Tod gesprungen. Der 26-Jährige griff zuvor einen Radfahrer auf dem Illerradweg in Neu-Ulm an und verletzte ihn schwer, wie die Polizei am Mittwoch in Kempten mitteilte. Er stieß den 57-Jährigen in die Iller, drückte seinen Kopf unter Wasser und stach mit einem Messer auf ihn ein.

Selenskyj: Ukraine hat bei Bankmitarbeiter-Festnahme beschlagnahmtes Geld zurückgegeben

Ungarn hat das bei der Festnahme von sieben ukrainischen Bankangestellten Anfang März beschlagnahmte Geld und Gold nach Angaben des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj wieder zurückgegeben. "Heute wurden die Gelder der Oschadbank, die im März von den ungarischen Geheimdiensten beschlagnahmt worden waren, zurückgegeben", schrieb Selenskyj am Mittwoch im Onlinedienst X. Der Präsident sprach von einem "wichtigen Meilenstein in unseren Beziehungen mit Ungarn". Er dankte Ungarn ausdrücklich für "seine konstruktive Herangehensweise".

Textgröße ändern: