The National Times - Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz

Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz


Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz
Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz

Eine Musicaldarstellerin aus Berlin ist mit einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen 2G-Pflicht gescheitert. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt gab in dem Rechtsstreit nach eigenen Angaben vom Mittwoch dem von der Frau verklagten Arbeitgeber Recht. Ein Betrieb zur Aufführung von Musicals dürfe unter seinen Beschäftigten ein 2G-Modell durchsetzten und der ungeimpften Frau, die gerade neu eingestellt worden war, noch vor Vertragsbeginn kündigen.

Textgröße ändern:

Die Frau hatte nach Gerichtsangaben eine arbeitsrechtlich unzulässige "Maßregelung" und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz beklagt. Dies sahen die Richter aber anders. Sie argumentierten, dass die Haltung der Firma keine Maßregelung aufgrund einer persönlichen Entscheidung gegen eine Coronaimpfung sei. Die Festlegung auf ein 2G-Modell sei vielmehr eine zulässige unternehmerische Entscheidung.

Laut Gericht hatte die Darstellerin angeboten, statt einer Impfung täglich einen Coronatest vorzulegen. Damit wäre nach Auffassung der Richter aber eine stärkere Beeinträchtigung der Betriebsabläufe und ein höheres Risiko für Personalausfälle verbunden, weil ungeimpfte Beschäftigte bei Infektionen strengeren Quarantäneregeln unterlägen.

Die Klägerin könne nicht verlangen, dass die Firma wegen ihr ein mit einem "höheren Kosten- und Personalaufwand" verbundenes Schutzkonzept umsetze. Das Unternehmen müsse außerdem die Gesundheit der übrigen Beschäftigten berücksichtigen, betonte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Ohne Führerschein tödlichen Unfall verursacht: Haftstrafe für 30-Jährigen in Stade

Weil er ohne Führerschein Auto fuhr und dabei einen tödlichen Unfall verursachte, ist ein 30-Jähriger in Stade zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt verhängte am Montag nach Angaben eines Sprechers eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In das Urteil flossen zudem weitere Verkehrsdelikte ein.

Messerangreiferin von Hamburger Hauptbahnhof soll dauerhaft in Psychiatrie

Die Messerangreiferin vom Hamburger Hauptbahnhof wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Acht Monate nach der Attacke mit 15 teils lebensgefährlich Verletzten kam das Landgericht der Hansestadt am Montag zu dem Schluss, dass die Frau die Tat beging - aber dabei schuldunfähig war. Bei der zur Tatzeit 39-Jährigen wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Verdacht auf sexuelle Handlungen an Leichen: 39-Jähriger in Untersuchungshaft

Im Fall der mutmaßlich sexuellen Handlungen an Leichen in einem Krankenhaus im nordrhein-westfälischen Bünde sitzt der 39-jährige Verdächtige nun in Untersuchungshaft. Es werde wegen nunmehr sieben Fällen von Störung der Totenruhe ermittelt, wie die Polizei Herford und die Staatsanwaltschaft Bielefeld am Montag mitteilten. Zunächst waren die Ermittler von zwei Fällen ausgegangen.

Familienstreit: Vier Verletzte nach Schusswechsel in Berliner Wohnung

Bei einer Auseinandersetzung in einer Berliner Wohnung sind vier Menschen durch Schüsse verletzt worden, zwei davon schwer. Bei den "familiären Streitigkeiten" im Stadtteil Tiergarten am späten Sonntagnachmittag seien mehrere Schüsse gefallen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in der Hauptstadt mit.

Textgröße ändern: