The National Times - Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz

Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz


Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz
Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz

Eine Musicaldarstellerin aus Berlin ist mit einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen 2G-Pflicht gescheitert. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt gab in dem Rechtsstreit nach eigenen Angaben vom Mittwoch dem von der Frau verklagten Arbeitgeber Recht. Ein Betrieb zur Aufführung von Musicals dürfe unter seinen Beschäftigten ein 2G-Modell durchsetzten und der ungeimpften Frau, die gerade neu eingestellt worden war, noch vor Vertragsbeginn kündigen.

Textgröße ändern:

Die Frau hatte nach Gerichtsangaben eine arbeitsrechtlich unzulässige "Maßregelung" und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz beklagt. Dies sahen die Richter aber anders. Sie argumentierten, dass die Haltung der Firma keine Maßregelung aufgrund einer persönlichen Entscheidung gegen eine Coronaimpfung sei. Die Festlegung auf ein 2G-Modell sei vielmehr eine zulässige unternehmerische Entscheidung.

Laut Gericht hatte die Darstellerin angeboten, statt einer Impfung täglich einen Coronatest vorzulegen. Damit wäre nach Auffassung der Richter aber eine stärkere Beeinträchtigung der Betriebsabläufe und ein höheres Risiko für Personalausfälle verbunden, weil ungeimpfte Beschäftigte bei Infektionen strengeren Quarantäneregeln unterlägen.

Die Klägerin könne nicht verlangen, dass die Firma wegen ihr ein mit einem "höheren Kosten- und Personalaufwand" verbundenes Schutzkonzept umsetze. Das Unternehmen müsse außerdem die Gesundheit der übrigen Beschäftigten berücksichtigen, betonte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Forscher: Musk verbreitete Beiträge britischer Rechtsextremer millionenfach weiter

Der Tech-Multimilliardär Elon Musk hat einer Erhebung zufolge in seinem Onlinedienst X Beiträge des rechtsextremen britischen Aktivisten Tommy Robinson sowie des Vorsitzenden der rechtsextremen Partei Restore UK, Rupert Lowe, millionenfach weiterverbreitet und dadurch die ausländerfeindlichen Proteste in Nordirland maßgeblich angeheizt. Forscher der Internet-Überwachungsorganisation Center for Countering Digital Hate (CCDH) berichteten am Freitag, dass die Beiträge der beiden Briten und Musks zu Belfast zusammen mehr als 115 Millionen Aufrufe auf ihren Konten erzielten - 55 Prozent davon entfielen demnach auf Musk.

Erste Pride-Parade in Tel Aviv seit Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023

In der israelischen Metropole Tel Aviv hat es erstmals seit dem Großangriff der Hamas-Miliz am 7. Oktober 2023 wieder eine Pride-Parade in früherer Form gegeben. Tausende Teilnehmer zogen am Freitag in bunter Aufmachung und mit lauter Musik durch die Straßen. Auf Plakaten kritisierten viele Teilnehmer die rechtsgerichtete israelische Regierung.

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Textgröße ändern: