The National Times - Kardinal Woelki bietet Papst Amtsverzicht als Kölner Erzbischof an

Kardinal Woelki bietet Papst Amtsverzicht als Kölner Erzbischof an


Kardinal Woelki bietet Papst Amtsverzicht als Kölner Erzbischof an
Kardinal Woelki bietet Papst Amtsverzicht als Kölner Erzbischof an

Der umstrittene Kardinal Rainer Maria Woelki hat dem Papst während seiner geistlichen Auszeit seinen Amtsverzicht als Kölner Erzbischof angeboten. Papst Franziskus werde darüber zu gegebener Zeit entscheiden, erklärte das Erzbistum am Mittwoch. Zugleich ordnete der Papst demnach an, dass Woelki seinen Dienst in Köln wie geplant wieder aufnimmt, womit der Erzbischof sein Amt zunächst weiter ausübt.

Textgröße ändern:

"Immer und immer wieder habe ich in den vergangenen Monaten - betend und arbeitend - mein Handeln und die Situation in unserem Erzbistum reflektiert und meditiert", erklärte Woelki in einem zeitgleich veröffentlichten Brief an die Gläubigen zum Aschermittwoch. Bezüglich seines angebotenen Amtsverzichts sei der Papst frei, zu entscheiden, "was dem Wohl der Kirche von Köln am meisten dient". Die Gläubigen bat Woelki in der Zwischenzeit um Geduld und darum, ihm "noch eine Chance zu geben".

Nach Kritik an seiner Kommunikation bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im größten deutschen Bistum hatte sich Woelki im September die Auszeit genommen, obwohl er in einem juristischen Gutachten persönlich entlastet worden war. Während seiner Abwesenheit wurde die Hoffnung laut, dass der Kardinal womöglich nicht zurückkehrt und sich damit die Situation entspannt.

N.Johns--TNT

Empfohlen

Techmilliardär Musk unterliegt im Prozess gegen OpenAI

Der US-Multimilliardär Elon Musk hat im Prozess gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI und dessen Chef Sam Altman eine Niederlage erlitten. Die Geschworenen des Gerichts im kalifornischen Oakland verwarfen am Montag die Klage des umstrittenen Konzernchefs mit dem Argument, Musk habe zu lange gewartet, um Altman und die OpenAI-Mitgründer zu verklagen - die Vorwürfe seien somit verjährt. Die Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers folgte der Entscheidung und bestätigte das Urteil.

Entscheidung in Tschechien über Auslieferung von deutscher Rechtsextremistin vertagt

Im Fall der derzeit in Tschechien inhaftierten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist die Verhandlung über deren Auslieferung nach Deutschland auf den 1. Juni vertagt worden. Die Vertagung böte dem zuständigen Richter ausreichend Zeit, auf eine Stellungnahme der Angeklagten zu reagieren, erklärte ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Liebich bleibe jedoch weiterhin in der Stadt in Haft.

Mit Kindern nach Syrien gereist: Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in München

Eine IS-Rückkehrerin ist in München zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die 37-Jährige unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Laut Urteilsfeststellungen war sie 2014 mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien gereist, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen und ihrem bereits dort lebenden Ehemann zu folgen.

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über bayerisches Polizeiaufgabengesetz

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Anfang Juli über das bereits mehrfach geänderte und seit Jahren umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz. Die mündliche Verhandlung wurde für den 7. und den 8. Juli angesetzt, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Es geht demnach um eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle sowie eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen zahlreiche Einzelvorschriften des Gesetzes richten. Mit dem Urteil ist zunächst nicht zu rechnen, es folgt üblicherweise später.

Textgröße ändern: