The National Times - Kardinal Woelki bietet Papst Amtsverzicht als Kölner Erzbischof an

Kardinal Woelki bietet Papst Amtsverzicht als Kölner Erzbischof an


Kardinal Woelki bietet Papst Amtsverzicht als Kölner Erzbischof an
Kardinal Woelki bietet Papst Amtsverzicht als Kölner Erzbischof an

Der umstrittene Kardinal Rainer Maria Woelki hat dem Papst während seiner geistlichen Auszeit seinen Amtsverzicht als Kölner Erzbischof angeboten. Papst Franziskus werde darüber zu gegebener Zeit entscheiden, erklärte das Erzbistum am Mittwoch. Zugleich ordnete der Papst demnach an, dass Woelki seinen Dienst in Köln wie geplant wieder aufnimmt, womit der Erzbischof sein Amt zunächst weiter ausübt.

Textgröße ändern:

"Immer und immer wieder habe ich in den vergangenen Monaten - betend und arbeitend - mein Handeln und die Situation in unserem Erzbistum reflektiert und meditiert", erklärte Woelki in einem zeitgleich veröffentlichten Brief an die Gläubigen zum Aschermittwoch. Bezüglich seines angebotenen Amtsverzichts sei der Papst frei, zu entscheiden, "was dem Wohl der Kirche von Köln am meisten dient". Die Gläubigen bat Woelki in der Zwischenzeit um Geduld und darum, ihm "noch eine Chance zu geben".

Nach Kritik an seiner Kommunikation bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im größten deutschen Bistum hatte sich Woelki im September die Auszeit genommen, obwohl er in einem juristischen Gutachten persönlich entlastet worden war. Während seiner Abwesenheit wurde die Hoffnung laut, dass der Kardinal womöglich nicht zurückkehrt und sich damit die Situation entspannt.

N.Johns--TNT

Empfohlen

Kirgistans Verfassungsgericht stoppt Wiedereinführung der Todesstrafe

In Kirgistan hat das Verfassungsgericht einen von Präsident Sadyr Schaparow vorangetriebenen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe gestoppt. Deren Wiedereinführung wäre "verfassungswidrig, unzulässig und rechtlich unmöglich", erklärte das Gericht in dem zentralasiatischen Staat am Mittwoch. Das von Schaparow unterstützte Vorhaben sah mögliche Hinrichtungen für "besonders schwere Sexualstraftaten an Kindern" und für "Morde in Verbindung mit Vergewaltigung" vor.

Epstein-Affäre: Weiteres US-Gericht ordnet Aktenfreigabe an

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat ein weiteres Gericht eine Aktenfreigabe ermöglicht. Am Mittwoch ordnete der New Yorker Bundesrichter Richard Berman an, Dokumente zum Verfahren gegen Epstein vom Juli 2019 zu veröffentlichen. Das Verfahren war eingestellt worden, nachdem Epstein im gleichen Jahr erhängt in seiner Gefängniszelle in Manhattan aufgefunden wurde.

Zu Haft verurteilter Fernsehkoch Schuhbeck bleibt weiter frei

Der rechtskräftig zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilte frühere Fernsehkoch Alfons Schuhbeck bleibt vorerst weiter in Freiheit. Schuhbecks "derzeit notwendige medizinische Behandlung" könne in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet werden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch. Deswegen werde die Haftunterbrechung für den 76-Jährigen mindestens bis zum 10. März 2026 fortgeführt.

USA wollen deutsche Reisende stärker durchleuchten

Deutsche sollen für Reisen in die USA künftig ihre Online-Aktivitäten über fünf Jahre offenlegen. Laut einer neuen Anordnung des US-Heimatschutzministeriums vom Dienstag (Ortszeit) werden zudem persönliche Daten der Reisenden sowie von Familienmitgliedern verlangt, wie Namen, Anschriften und Telefonnummern.

Textgröße ändern: