The National Times - Gericht: Schülerin darf nicht vollverschleiert in Unterricht

Gericht: Schülerin darf nicht vollverschleiert in Unterricht


Gericht: Schülerin darf nicht vollverschleiert in Unterricht
Gericht: Schülerin darf nicht vollverschleiert in Unterricht / Foto: © AFP/Archiv

Eine Schülerin eines Berufskollegs in Düsseldorf darf den Unterricht nicht vollverschleiert besuchen. Das entschied das Verwaltungsgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch. Es lehnte damit den Antrag der 17-jährigen Schülerin und ihrer Eltern ab. Eine gesichtsverhüllende Verschleierung verstoße gegen die Pflicht der Schülerin, an dem schulischen Bildungsziel der offenen Kommunikation mitzuarbeiten, hieß es.

Textgröße ändern:

Das Unterrichtskonzept der offenen Kommunikation erfordere ein freie Kommunikationsmöglichkeit zwischen Lehrern und Schülern sowie zwischen Schülern untereinander, führte das Gericht in einer Mitteilung weiter aus. Eine Verschleierung mit einem sogenannten Nikab, der nur die Augen erkennen lässt, schränkt demnach das Konzept der offenen Kommunikation erheblich ein. Damit beeinträchtigt eine solche Verschleierung laut Gericht den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Eine freie Kommunikation umfasse neben verbaler auch nonverbale Kommunikation. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Bewertung der mündlichen Mitarbeit. Eine offene Kommunikation und darauf beruhende Leistungsbewertung könne nicht gelingen, ohne den Gesichtsausdruck des Gegenübers wahrzunehmen.

Ein möglicher Eingriff in die Glaubensfreiheit der Schülerin sei angesichts der staatlichen Bildungsziele gerechtfertigt, hieß es weiter. Eine gesetzliche Regelung zur Vollverschleierung im Unterricht sei nicht nötig, weil bestehende Regeln ausreichten. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Makler Service AG: Wie Weiterbildung die Qualität in der Immobilienbranche steigert

Die Immobilienbranche befindet sich im Umbruch: Qualifizierte Aus- und Weiterbildungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Makler Service AG gilt dabei als Impulsgeber. ...

Statistikamt: 30 Prozent von Professuren mit Frauen besetzt

Der Frauenanteil unter den 52.100 hauptberuflichen Professorinnen und Professoren an Hochschulen in Deutschland liegt bei 30 Prozent. Das ist der Stand zum Jahresende 2024, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Im Vergleich zu 2023 verzeichnete es einen leichten Anstieg um einen Prozentpunkt.

Textgröße ändern: