The National Times - Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis

Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis


Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis / Foto: © AFP/Archiv

In drei Wochen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob ein Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie im Abiturzeugnis diskriminierend ist. Das Karlsruher Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung am Dienstag für den 22. November an. Drei Abiturienten aus Bayern hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)

Textgröße ändern:

Bei Legasthenie handelt es sich laut Weltgesundheitsorganisation um eine Entwicklungsstörung, die nichts mit verminderter Intelligenz zu tun hat. Betroffene lesen deutlich schlechter und langsamer, machen mehr Fehler bei der Rechtschreibung oder beides.

In den Bundesländern haben Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie verschiedene Möglichkeiten, einen Nachteilsausgleich oder den sogenannten Notenschutz in Anspruch zu nehmen. So sollen sie in die Lage versetzt werden, trotz der Störung ihr Leistungsvermögen zu zeigen. In Bayern geht das bis zum Abitur.

Zum Nachteilsausgleich kann dort beispielsweise die Bearbeitungsfrist von Aufgaben verlängert werden. Wird Notenschutz beantragt, kann auf eine Bewertung der Rechtschreibung verzichtet werden. In den Fremdsprachen dürfen mündliche Leistungen stärker gewichtet werden.

Den Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz sehen die Behörden darin, dass im ersten Fall möglichst gleiche äußere Prüfungsbedingungen hergestellt werden sollen. Beim Notenschutz hingegen würden die Anforderungen verändert. Darum wird er, wie bei den drei Abiturienten, im Zeugnis vermerkt.

Die drei legten 2010 ihr Abitur ab und bestanden mit guten bis sehr guten Noten. Gegen die Vermerke zum Notenschutz im Abiturzeugnis zogen sie vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2015, dass die Hinweise nicht gestrichen werden müssten. Daraufhin erhoben die drei Männer Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe.

Sie bemängeln unter anderem einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Ihre Befürchtung ist, wegen des Hinweises im Zeugnis bei Bewerbungen schlechtere Chancen zu haben. Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelte im Juni über die Beschwerden, nun steht das Urteil an.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Nach Tat in Graz: Gewerkschaft der Polizei für strengeres deutsches Waffenrecht

Nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule mit zehn Todesopfern hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) strengere Regeln im deutschen Waffengesetz gefordert. Deren Vorsitzender Jochen Kopelke sagte der "Rheinischen Post" vom Donnerstag, nötig sei ein "einfacheres und strengeres Waffenrecht, um Schusswaffen und Messer aus der Öffentlichkeit zu verbannen". Insgesamt sei das deutsche Waffenrecht zu komplex und unverständlich.

Landesweite Trauer in Österreich nach Amoklauf an Grazer Schule

Mit einer Schweigeminute hat Österreich am Mittwoch der Todesopfer des Amoklaufs an einer Grazer Schule gedacht. Bewohner der zweitgrößten Stadt des Landes umarmten sich, weinten und legten Blumen und Kerzen oder Briefe an die Opfer in Kirchen und vor der Oberschule ab, wo ein 21-jähriger ehemaliger Schüler am Vortag neun Schüler und eine Lehrerin erschossen hatte. Über das Motiv des Täters herrschte weiter Unklarheit.

Bericht: Habeck geht als Gastdozent an US-Universität Berkeley

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geht laut einem Bericht des Magazins "Focus" als Gastdozent an die renommierte kalifornische Universität Berkeley. Dem Bericht zufolge wurde Habeck dort bereits intern angekündigt. Aktuell ist Habeck Mitglied des Bundestages und dort im Auswärtigen Ausschuss insbesondere für die transatlantischen Beziehungen zu den USA zuständig.

US-Richterin blockiert vorerst Einreiseverbote für ausländische Harvard-Studenten

Eine US-Bundesrichterin hat die von Präsident Donald Trump verkündeten Einreiseverbote für neue ausländische Studenten der Eliteuniversität Harvard vorerst blockiert. Richterin Allison Burroughs erklärte am Donnerstag, der Hochschule drohe "sofortiger und irreparabler" Schaden. Sie setzte die Anordnung für Einreiseverbote deswegen vorübergehend außer Kraft.

Textgröße ändern: