The National Times - Gewerkschaften: Kurzfristig keine weiteren Streiks bei Lufthansa geplant

Gewerkschaften: Kurzfristig keine weiteren Streiks bei Lufthansa geplant


Gewerkschaften: Kurzfristig keine weiteren Streiks bei Lufthansa geplant
Gewerkschaften: Kurzfristig keine weiteren Streiks bei Lufthansa geplant / Foto: © AFP

Die Piloten- und Flugbegleitergewerkschaften VC und UFO haben derzeit auf kurze Sicht keine weiteren Streiks geplant. Es gebe "keine weiteren Streikbeschlüsse aktuell", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), Joachim Vázquez Bürger, der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. "Wir warten jetzt ab, wie die Lufthansa reagiert." Wenn keine angemessene Reaktion komme, bleibe der Gewerkschaft allerdings nur übrig, wieder die Arbeit niederzulegen.

Textgröße ändern:

Auch die Tarifkommission der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) erklärte am Freitag in einem Rundschreiben an ihre Mitglieder, dass es "kurzfristig keine weiteren Arbeitskampfmaßnahmen geben" werde. "Der Fokus liegt zunächst auf den Gesprächen sowie auf der Klärung, ob und wie eine mögliche Schlichtung ausgestaltet werden kann", hieß es.

Seit Beginn der Woche fielen täglich hunderte Lufthansa-Flüge aus. Pilotinnen und Piloten der Lufthansa hatten bereits am Montag und Dienstag gestreikt und legten am Donnerstag und Freitag erneut die Arbeit nieder. Ihre Gewerkschaft VC fordert Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge der Piloten.

Am Dienstag und Mittwoch hatten auch Flugbegleiterinnen und -begleiter der Lufthansa gestreikt, betroffen waren die Kernmarke Lufthansa und Cityline. Aufgerufen zur Arbeitsniederlegung hatte die UFO. Hier geht es im Tarifstreit vornehmlich um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.

Die Lufthansa hatte am Donnerstag unter Hinweis auf die derzeitigen Arbeitskämpfe und hohe Kerosinkosten das sofortige Aus für Cityline bekanntgegeben. Die Pilotengewerkschaft VC kritisierte das scharf, die Entscheidung sei "ohne Rücksicht auf die Mitarbeitenden" erfolgt.

Auch Ufo-Vorsitzender Vázquez Bürger reagierte mit Unverständnis. Der Schritt sei "erstens nicht notwendig gewesen und zweitens natürlich eine massive zusätzliche Provokation". Das verbessere die Situation im Tarifkonflikt nicht, sondern verhärte sie noch weiter.

H.Davies--TNT

Empfohlen

Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor

Kinder unter 13 Jahren sollen keine Social-Media-Plattformen mehr nutzen dürfen, für ältere Jugendliche soll sich die Funktionsweise grundlegend ändern: Die EU-Kommission hat am Donnerstag vorgeschlagen, dass es für alle unter 18-Jährigen kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben soll. Sie will die Plattformen damit sicherer machen. Halten sich die Betreiber nicht daran, sollen die Plattformen für Minderjährige gesperrt werden.

Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter

Wie weit der Datenschutz im Privatbereich geht, will der Bundesgerichtshof (BGH) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen. In zwei skurril klingenden Fällen legte er den europäischen Richterinnen und Richtern am Donnerstag in Karlsruhe Fragen vor. Einmal ging es um den Streit zweier Freundinnen, das andere Mal um die Überwachung der eigenen Mutter in der Wohnküche. (Az. I ZR 256/25 und I ZR 289/25)

Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen

Neben einem Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren will die EU-Kommission die Funktionsweise der Plattformen für alle Minderjährigen grundlegend ändern. Für Jugendliche unter 18 Jahren solle es kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben, schlug die Kommission am Donnerstag vor. Halten sich die Betreiber nicht daran, sollen die Plattformen für Minderjährige gesperrt werden.

Orange ist für alle Baumärkte da

Die Baumarktkette Obi kann keinen Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen. Verbraucher sehen die Farbe nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Die beiden Obi-Konkurrenten Hornbach und Globus hatten somit vor Gericht Erfolg. (Az. I ZB 58/25)

Textgröße ändern: