The National Times - Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft

Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft


Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft
Cum-Ex: Forderung von 40 Millionen Euro gegen Bankier Olearius wird neu geprüft / Foto: © AFP/Archiv

Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht in die nächste Runde: Das Landgericht Bonn muss noch einmal prüfen, ob der Hamburger Bankier Christian Olearius 40 Millionen Euro an mutmaßlichen Gewinnen aus solchen Geschäften zurückzahlen muss. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es geht aber nur noch um Geld, strafrechtlich verantworten muss sich Olearius nicht. (Az. 1 StR 97/25)

Textgröße ändern:

Denn das Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Warburg-Bank wegen Steuerbetrugs-Vorwürfen war bereits im Juni 2024 eingestellt worden. Der inzwischen 83 Jahre alte Olearius gilt aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig. Die Einstellung dieses Verfahrens war rechtens, wie der BGH nun bestätigte.

Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Olearius mit Cum-Ex-Geschäften mehr als 40 Millionen Euro Gewinn machte. Diesen Betrag will sie einziehen lassen. Darum beantragte sie in Bonn ein sogenanntes Einziehungsverfahren, um herauszufinden, ob er womöglich zahlen muss - was das Landgericht aber ablehnte.

Dabei machte es einen Fehler, wie der BGH nun feststellte. Denn dies nicht zu prüfen, habe das Landgericht gar nicht entscheiden können. Der BGH hob das Bonner Urteil darum teilweise auf. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts muss nun über die Einziehung verhandeln - die "einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung", wie der Vorsitzende Richter Markus Jäger sagte.

Bei diesem Verfahren muss Olearius selbst nicht anwesend sein, weshalb sein Gesundheitszustand dabei keine Rolle spielt. Die bisher erhobenen Beweise können verwertet werden.

"Jetzt geht es ums Geld", drückte es der Bundesanwalt am BGH, Michael Greven, aus. Die Bundesanwaltschaft vertritt am BGH die Anklage. Greven sprach von einem Erfolg für die Staatsanwaltschaft. "Wie dann natürlich das Landgericht Bonn im zweiten Durchgang entscheiden wird, ist völlig offen", sagte er.

Olearius' Verteidiger Peter Gauweiler und Rudolf Hübner betonten in einer Erklärung, dass das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt ist. "Dies bedeutet, dass Herr Dr. Olearius bezüglich der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Köln als unschuldig gilt", teilten sie mit. Im Einziehungsverfahren werde die andere Strafkammer feststellen, "dass Herr Dr. Olearius hinsichtlich der in Rede stehenden Zahlungen bereits ein Mehrfaches an den Fiskus geleistet hat".

Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Mit dem Verschieben von Aktien wurden die Behörden ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter.

Auch um Olearius ging es am BGH schon einmal, vor knapp drei Jahren, und zwar um Tagebuchzitate des Bankiers. Der BGH entschied damals, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus den Tagebüchern veröffentlichen durfte. Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.

Der Artikel, den die Zeitung im September 2020 veröffentlichte, handelte von einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörde. Olearius wandte sich gegen die BGH-Entscheidung zu den Zitaten später an das Bundesverfassungsgericht, hatte dort aber mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.

N.Johns--TNT

Empfohlen

Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen

Der französische Premierminister Sébastien Lecornu plant im kommenden Jahr Einsparungen in Höhe von 54 Milliarden Euro. Dabei solle die Steuerlast gleich bleiben, sagte Lecornu in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit der Zeitung "Le Figaro". Für 2027 strebe er ein Defizit von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts an, sagte Lecornu - ein Ziel, das Finanz- und Wirtschaftsminister Roland Lescure vor wenigen Tagen noch als unrealistisch bezeichnet hatte.

Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett

Das Bundeskabinett wird den Aktionsplan zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch in der kommenden Woche auf den Weg bringen. In der nächsten Sitzung am Mittwoch komme der Plan auf die Kabinettsliste, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag in Berlin. "Damit unser Sozialstaat für die da ist, die ihn wirklich brauchen. und nicht für diejenigen, die ihn ausnutzen." Der Plan von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD), der sich vor allem gegen Sozialleistungsmissbrauch durch EU-Bürger richtet, stieß bei Verbänden auf ein gemischtes Echo.

Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die geplanten Sozialreformen verteidigt und dabei insbesondere junge Menschen in den Blick genommen. "Wir holen jetzt nach, was wir längst hätten machen müssen", sagte Merz am Donnerstag in Berlin. "Und die Sozialdemokraten gehen mit uns diesen Weg."

Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab

Angesichts eines drohenden Streiks hat der US-Chiphersteller Micron Technology seinen Beschäftigten in Taiwan eine Bonuszahlung von 68 Monatsgehältern angeboten - der Belegschaft ist das aber nicht genug. Hunderte Beschäftigte folgten am Donnerstag einem Aufruf der Gewerkschaften und versammelten sich zu einer Protestkundgebung am Micron-Werk in Taoyuan.

Textgröße ändern: