The National Times - Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit

Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit


Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit
Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit / Foto: © AFP/Archiv

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Der Mann war in seinem fast 30 Jahre dauernden Berufsleben vielen Belastungen ausgesetzt, wie das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Montag erklärte. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse die PTBS wie eine Berufskrankheit anerkennen.

Textgröße ändern:

Der Rettungssanitäter wurde ab 2016 deswegen behandelt, er musste seinen Beruf aufgeben. Zuvor hatte er unter anderem Opfer nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 versorgt, wie das Gericht ausführte.

Die Unfallversicherung wollte die PTBS nicht als Berufskrankheit anerkennen, weil sie nicht auf der Liste stehe. Auch eine Anerkennung wie eine Berufskrankheit - als sogenannte Wie-BK - komme nicht in Frage, weil es seit der letzten Änderung der Verordnung keine neuen Erkenntnisse zur Bedeutung von psychischen Belastungsstörungen für Sanitäter gebe.

Es begann ein langer Rechtsstreit, der bis vor das Bundessozialgericht in Kassel ging. Dieses hielt die Anerkennung als Wie-BK für möglich und verwies den Fall zurück nach Stuttgart. Es erklärte, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt seien, die eine PTBS auslösen könnten.

Das Landessozialgericht sollte herausfinden, ob das bei dem Kläger so war. Es ermittelte und stellte nun fest, dass der Kläger bei seiner Arbeit tatsächlich mehreren traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt gewesen sei. Danach habe er jeweils akute Belastungsreaktionen entwickelt. Der schädliche gesundheitliche Effekt dieser einzelnen Belastungsreaktionen habe sich aufaddiert.

Es sei zu einer zunehmenden seelischen Labilisierung und Schwächung der seelischen Abwehrstrukturen gekommen, führte das Gericht aus. Der Kläger habe die fortgesetzte Traumatisierung schließlich nicht mehr kompensieren können. Ab April 2016 habe er PTBS in klinisch schwerer Ausprägung gehabt.

Das Gericht sah dafür keine anderen möglichen Auslöser als seine Berufstätigkeit. Das Urteil fiel bereits Mitte November, wurde aber erst am Montag veröffentlicht.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Merz und Modi vereinbaren stärkere Zusammenarbeit bei Verteidigung und Wirtschaft

Neu-Delhi und Berlin wollen künftig deutlich enger zusammenarbeiten: Bei seinem Besuch in Indien hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Vertiefung der wirtschaftlichen und militärischen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern angekündigt. Indien sei für Deutschland dabei ein "Wunschpartner", sagte Merz am Montag in Ahmedabad bei einem gemeinsamen Pressestatement mit dem indischen Premierminister Narendra Modi. Merz und Modi kündigten mehrere Abkommen an, die das Handelsvolumen zwischen beiden Ländern deutlich steigern sollen.

Studie: Pflegekräftemangel erhöht Sterblichkeit in grenznahe Regionen

Durch die Abwanderung von Pflegekräften steigt die Sterblichkeit in grenznahen Krankenhäusern. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim und des Ifo-Instituts München. Die Sterberate in Grenzregionen erhöhte sich durch den Mangel an Pflegekräften um 4,4 Prozent.

EU und China machen Fortschritte in Verhandlungen über Elektroauto-Zölle

In den Verhandlungen zwischen der EU und China über europäische Zölle auf Elektroautos gibt es offenbar Fortschritte. Die EU-Kommission in Brüssel veröffentlichte am Montag Leitlinien für chinesische Unternehmen, die über eine Abschaffung der Zölle auf ihre Elektroautos verhandeln wollen. Das Wirtschaftsministerium in Peking begrüßte den Schritt als gutes Zeichen für Stabilität in der Autoindustrie.

Politico: Bund will für rund 7,6 Milliarden Euro bei Netzbetreiber Tennet einsteigen

Die Bundesregierung hat ihre Verhandlungen über einen Einstieg beim Übertragungsnetzbetreiber Tennet laut einem Bericht des Nachrichtenportals Politico abgeschlossen und will sich mit insgesamt rund 7,6 Milliarden Euro an dem Unternehmen beteiligen. Das Bundesfinanzministerium habe den Haushaltsausschuss des Bundestages gebeten, das Geld freizugeben, zitierte Politico am Montag aus einem Schreiben an den Ausschuss. Mit der Beteiligung will der Bund den Netzausbau unterstützen und "kritische Infrastruktur" schützen.

Textgröße ändern: