The National Times - Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit

Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit


Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit
Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit / Foto: © AFP/Archiv

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Der Mann war in seinem fast 30 Jahre dauernden Berufsleben vielen Belastungen ausgesetzt, wie das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Montag erklärte. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse die PTBS wie eine Berufskrankheit anerkennen.

Textgröße ändern:

Der Rettungssanitäter wurde ab 2016 deswegen behandelt, er musste seinen Beruf aufgeben. Zuvor hatte er unter anderem Opfer nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 versorgt, wie das Gericht ausführte.

Die Unfallversicherung wollte die PTBS nicht als Berufskrankheit anerkennen, weil sie nicht auf der Liste stehe. Auch eine Anerkennung wie eine Berufskrankheit - als sogenannte Wie-BK - komme nicht in Frage, weil es seit der letzten Änderung der Verordnung keine neuen Erkenntnisse zur Bedeutung von psychischen Belastungsstörungen für Sanitäter gebe.

Es begann ein langer Rechtsstreit, der bis vor das Bundessozialgericht in Kassel ging. Dieses hielt die Anerkennung als Wie-BK für möglich und verwies den Fall zurück nach Stuttgart. Es erklärte, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt seien, die eine PTBS auslösen könnten.

Das Landessozialgericht sollte herausfinden, ob das bei dem Kläger so war. Es ermittelte und stellte nun fest, dass der Kläger bei seiner Arbeit tatsächlich mehreren traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt gewesen sei. Danach habe er jeweils akute Belastungsreaktionen entwickelt. Der schädliche gesundheitliche Effekt dieser einzelnen Belastungsreaktionen habe sich aufaddiert.

Es sei zu einer zunehmenden seelischen Labilisierung und Schwächung der seelischen Abwehrstrukturen gekommen, führte das Gericht aus. Der Kläger habe die fortgesetzte Traumatisierung schließlich nicht mehr kompensieren können. Ab April 2016 habe er PTBS in klinisch schwerer Ausprägung gehabt.

Das Gericht sah dafür keine anderen möglichen Auslöser als seine Berufstätigkeit. Das Urteil fiel bereits Mitte November, wurde aber erst am Montag veröffentlicht.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Trotz Kritik: Wirtschaftsministerin Reiche will Förderung von Solaranlagen stutzen

Trotz starker Kritik an bereits vor Wochen bekannt gewordenen Entwürfen hält Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) daran fest, die Förderung privater Solaranlagen stark zu reduzieren. Die garantierte Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen soll wegfallen und Betreiber kleiner Anlagen sollen ihren Strom selbst vermarkten, wie es am Freitag aus Kreisen von Reiches Ministeriums hieß. Eine entsprechende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes befinde sich nun in der "Frühkoordinierung" mit den anderen Ressorts.

Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt

Wegen Beteiligung am Völkermord an der Volksgruppe der Jesiden ist in Paris ein französischer Dschihadist in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Schwurgericht befand Sabri Essid am Freitag des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Mittäterschaft bei diesen Verbrechen für schuldig. Es wird angenommen, dass Essid, der sich in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte, tot ist.

Russische Schattenflotte: Französische Marine setzt Öltanker im Mittelmeer fest

Die französische Marine hat im Mittelmeer einen Öltanker aufgebracht, der auf der EU-Liste für Schiffe der russischen Schattenflotte steht. Am Freitagmorgen hätten Soldaten die "Denya" abgefangen und geentert, die der russischen Schattenflotte angehöre, erklärte der französische Präsident Emmanuel Macron im Onlinedienst X. Der Iran-Krieg werde Frankreich nicht von einer weiteren Unterstützung der Ukraine abhalten, schrieb Macron weiter.

Wirtschaftsministerium für erhebliche Einschnitte bei Förderung privater Solaranlagen

Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt erhebliche Einschnitte bei der Förderung privater Solaranlagen vor. Die garantierte Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen soll wegfallen, wie es am Freitag aus Kreisen des Ressorts von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hieß. Betreiber neuer Anlagen sollen ihren Strom zudem selbst vermarkten müssen.

Textgröße ändern: