The National Times - Studie: Große Unterschiede bei Bezahlung von Auszubildenden

Studie: Große Unterschiede bei Bezahlung von Auszubildenden


Studie: Große Unterschiede bei Bezahlung von Auszubildenden
Studie: Große Unterschiede bei Bezahlung von Auszubildenden / Foto: © AFP/Archiv

Wer in der Ausbildung wie viel verdient, hängt laut einer Untersuchung verschieder Tarifbranchen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) stark vom gewählten Ausbildungsberuf ab. So verdienten Auszubildende im thüringischen Friseurhandwerk lediglich 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr, in anderen Branchen lag die Vergütung im ersten Jahr bei über 1000 Euro, wie das WSI der Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag erklärte. Angesichts der hohen Inflation stünden viele Auszubildende vor finanziellen Herausforderungen.

Textgröße ändern:

"In einigen Branchen ist das Niveau der Ausbildungsvergütung nach wie vor sehr niedrig", erklärte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Deutlich unter 800 Euro im Monat verdienten beispielsweise Auszubildende in den Tarifbranchen Landwirtschaft, Backhandwerk, Floristik und im Friseurhandwerk.

Deutlich besser verdienten demnach Auszubildende im Versicherungsgewerbe - hier betrug die Vergütung bundesweit 1070 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr. Auch der öffentliche Dienst, die chemische sowie die Metall- und Elektroindustrie, das Bankgewerbe, die Deutsche Bahn und die Druckindustrie zahlten ihren Auszubildenden ein Gehalt von über 1000 Euro im Monat.

Eine bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütung gab es bei lediglich sieben der insgesamt 20 vom WSI untersuchten Tarifbranchen. Bei den regionalen Tarifgebieten liegen die westdeutschen im Schnitt meist über dem Niveau der ostdeutschen. Die größten Ost-West-Unterschiede weisen mit 165 beziehungsweise 169 Euro im Monat die Textilindustrie und das Kfz-Handwerk auf. In der Landwirtschaft und in der Süßwarenindustrie verdienen Auszubildende in Ostdeutschland etwas mehr, als in Westdeutschland.

"Die aktuellen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen werden in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen verhandelt", erklärte Schulten weiter. Da Gewerkschaften in verschiedenen Branchen unterschiedlich starke Verhandlungspositionen inne hätten, bestünden bei den Ausbildungsvergütungen "erhebliche Unterschiede".

"Vor dem Hintergrund der hohen Preissteigerungsraten haben es derzeit viele Auszubildende besonders schwer, mit ihrem Einkommen über die Runden zu kommen", erklärte Schulten weiter. Insbesondere Auszubildende aus einkommensschwachen Familien seien hier betroffen. Die Vergütungen müssten deshalb gerade in den Niedriglohnbranchen angehoben werden, forderte Schulten. Auch dem Fachkräftemangel könne so entgegen gewirkt werden.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet

Mit deutscher Unterstützung hat die japanische Raumfahrtbehörde Jaxa eine Mission gestartet, bei der erstmals Material von der Marsregion zur Erde gebracht werden soll. Vom japanischen Weltraumbahnhof Tanegashima startete am Dienstag um 04.41 Uhr Ortszeit (21.41 Uhr MESZ) eine H3-Trägerrakete mit einer Raumsonde an Bord, die zwei Monde des Mars erforschen soll.

Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung

Die Bundesregierung hat mit dem US-Chipentwickler Nvidia eine Zusammenarbeit zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) vereinbart. Das Bundeswirtschafts- und das Forschungsministerium unterzeichneten eine entsprechende Absichtserklärung mit Nvidia am Montag im Rahmen eines Investitionsgipfels in Berlin, wie die Bundesregierung mitteilte. Vereinbart werde, "eine Initiative zur Entwicklung modernster KI-Modelle für Physical AI voranzutreiben" - also KI, die in physischen Systemen wie etwa Robotern integriert wird.

Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit

US-Präsident Donald Trump hat auf Initiative seiner Ehefrau Melania ein Dekret zur Gesundheit von Frauen unterzeichnet. Melania Trump sprach am Montag bei einem Auftritt im Rosengarten des Weißen Hauses von einem "neuen Standard" in den USA. "Wir verfügen heute über außergewöhnliche wissenschaftliche Fähigkeiten, etwa Superintelligenz, hochentwickelte Biotechnologie und bahnbrechende Therapien", fügte sie hinzu. Davon sollten auch Frauen profitieren.

Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit

Gesundheits-Apps sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht wie reguläre Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Sächsische Finanzgericht in Leipzig bereits im März, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Leipzig mitteilte.

Textgröße ändern: