The National Times - Schneider will an Verbot neuer Verbrenner-Fahrzeuge ab 2035 festhalten

Schneider will an Verbot neuer Verbrenner-Fahrzeuge ab 2035 festhalten


Schneider will an Verbot neuer Verbrenner-Fahrzeuge ab 2035 festhalten
Schneider will an Verbot neuer Verbrenner-Fahrzeuge ab 2035 festhalten / Foto: © AFP/Archiv

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will am Verbot neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in der EU ab 2035 festhalten. "Wir sind ökonomisch gut beraten, den eingeschlagenen Weg jetzt fortzusetzen", sagte Schneider der Wochenzeitung "Die Zeit" laut Mitteilung vom Montag. Kurz vor dem am Donnerstag geplanten Auto-Gipfel im Kanzleramt stellte sich Schneider damit gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der das sogenannte "Verbrennerverbot" kritisch sieht.

Textgröße ändern:

Schneider hob hervor, er halte die EU-Vorgabe für realistisch. "Das sind noch zehn Jahre Zeit – das traue ich unseren Ingenieuren auch zu", sagte er der Zeitung. Ab 2035 gelte dann: "Neuwagen in der EU stoßen kein CO₂ mehr aus, oder die Hersteller zahlen eben Strafen. So ist die aktuelle Rechtslage."

"E-Mobilität ist die Zukunft", betonte der Umweltminister. Um den Wandel in der industriellen Produktion voranzubringen, brauche es "bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen Planungssicherheit und Verlässlichkeit".

Scharfe Kritik übte Schneider an der Diskussion über die geplante Abkehr vom Verbrennungsmotor bei Neufahrzeugen. So hätten diesbezügliche Forderungen von CSU-Chef Markus Söder kürzlich die gesamte Internationalen Automobilausstellung (IAA) "überschattet". Dies sei ein "großes wirtschaftspolitisches Eigentor" gewesen.

Der SPD-Politiker betonte, es gebe heute auf dem Markt bereits "hervorragende Elektromodelle". Das seien "richtig geile Autos". Auch die Automobilwirtschaft sei bei dem Thema gespalten. Während auf der einen Seite Zulieferbetriebe unter Druck seien, hätten sich "viele Unternehmen auf die neuen Spielregeln für das Klima längst eingestellt". Diese verdienten "Vertrauensschutz", warnte Schneider vor einem Kurswechsel.

Der europäische Herstellerverband Acea hatte Ende September mitgeteilt, es habe im August bei der Zulassung reiner E-Autos im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Zuwachs von 30,2 Prozent gegeben. Der E-Auto-Anteil lag demnach bei 15,8 Prozent. Vorn lagen Hybrid-Fahrzeuge mit einem Anteil von insgesamt 43,5 Prozent vor Diesel- und Benzin-Fahrzeugen mit zusammen 37,5 Prozent.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: