The National Times - "Failed state": Bewohner Berlins am unbeliebtesten unter allen Bundesländern

"Failed state": Bewohner Berlins am unbeliebtesten unter allen Bundesländern


"Failed state": Bewohner Berlins am unbeliebtesten unter allen Bundesländern
"Failed state": Bewohner Berlins am unbeliebtesten unter allen Bundesländern / Foto: © AFP/Archiv

Die Berliner sind die unbeliebtesten Bewohner eines Bundeslandes. In einer von der Freien Universität Berlin erstellten repräsentativen Umfrage landeten die Einwohner der Hauptstadt auf dem letzten Platz aller Bundesländer, berichtete der "Tagesspiegel" am Montag. Am beliebtesten sind demnach die Hamburger, gefolgt von Schleswig-Holsteinern und Baden-Württembergern.

Textgröße ändern:

Der Stuttgarter Politikwissenschaftler Achim Hildebrandt sagte der Zeitung, "Berlin wird mit dem Regierungssitz identifiziert und dem Klischee des 'failed state', in dem nicht einmal der Flughafen funktioniert."

Wie der "Tagesspiegel" schreibt, zeige sich ein deutliches Ost-West-Gefälle - auf den hinteren Rängen sammelten sich überwiegend ostdeutsche Bundesländer. So landeten etwa die Bewohner Sachsen-Anhalts auf dem vorletzten Platz, die von Sachsen auf dem drittletzten.

Die Umfrage messe Klischees und Projektionen, sagte Hildebrandt: "Man braucht ein Klischee im Kopf, um die Frage nach der Sympathie zu beantworten." Die Forscher der FU würden von einer bisher wenig beachteten Form der Polarisierung sprechen. Diese bestehe nicht allein zwischen Wählern verschiedener Parteien, sondern auch "zwischen Menschen aus verschiedenen Regionen: Ost gegen West, Bayern gegen den Rest, Stadt gegen Land."

Die Wissenschaftler fragten dem Bericht zufolge 1630 Teilnehmer zwischen 18 und 69 nach ihrer Sympathie für Bewohner aller Bundesländer. Die Umfrage sei repräsentativ nach Alter, Geschlecht, Bildung und Bundesland.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: