The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Kritik an Abschaffung der "Rente mit 63" wird lauter - vor allem bei der SPD

Die Forderung der ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten nach einer Beibehaltung der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte gewinnt an Unterstützung. Die SPD-Regierungschefinnen des Saarlands und Mecklenburg-Vorpommerns, Anke Rehlinger und Manuela Schwesig, erteilten der von der Rentenkommission vorgeschlagenen Abschaffung der so genannten "Rente mit 63" eine klare Absage. Auch Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte und weitere SPD-Politiker schlossen sich der Forderung an.

Amazon erstmals mehr als drei Billionen Dollar wert

Angetrieben von guten Quartalszahlen ist der Börsenwert von Amazon erstmals über die symbolische Marke von drei Billionen Dollar (rund 2,6 Billionen Euro) gestiegen. An der Wall Street legte der Aktienkurs des Versandhändlers am Montag zeitweise um knapp fünf Prozent auf rund 284 Dollar pro Anteilsschein zu - das entsprach einer Marktkapitalisierung von fast 3,1 Billionen Dollar.

Aussicht auf neue Iran-Gespräche: Kurse in Europa steigen - Dax auf Rekordhoch

Nach der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, es werde neue Gespräche mit Iran geben, sind die Ölpreise gefallen und die Aktienkurse an Europas Börsen gestiegen. Der Deutsche Aktienindex (Dax) in Frankfurt am Main kletterte am Montag gegen 13.00 Uhr um rund 1,46 Prozent auf ein neues Rekordhoch von 26.027,58 Punkten. Auch in Mailand und Paris stiegen die Kurse. In London stagnierte der Kurs.

Bericht: Preis für Deutschlandticket könnte ab 2027 auf 66,40 Euro steigen

Der Preis für das Deutschlandticket könnte laut Berechnungen des "Tagesspiegel" ab 2027 um 3,40 Euro steigen und dann 66,40 monatlich kosten. Grundlage für die Berechnung ist demnach der von der Verkehrsministerkonferenz beschlossene Preisindex - er besteht aus dem Kostenindex, in den Personal- und Energiekosten einfließen, sowie dem Wertfaktor. Damit wird ausgeglichen, dass die Zuschüsse von Bund und Ländern bei je 1,5 Milliarden Euro pro Jahr gedeckelt sind.

Textgröße ändern: