The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Drei Atomreaktoren in Frankreich wegen Hitzewelle heruntergefahren

In Frankreich sind wegen der starken Hitze am Sonntag drei Atomreaktoren vorübergehend heruntergefahren und sieben weitere gedrosselt worden. Aufgrund der Wetterbedingungen und zur Einhaltung der Vorschriften für die Ableitung von Kühlwasser "und damit zum Schutz der Umwelt" seien Reaktoren in Golfech an der Garonne, in Bugey an der Rhône sowie in Chooz an der Meuse abgeschaltet worden, teilte der Kraftwerksbetreiber EDF der Nachrichtenagentur AFP mit.

Energieversorger: Landesweiter Stromausfall in Kuba nach 24 Stunden behoben

Der zweite landesweite Stromausfall in Kuba binnen einer Woche ist nach Angaben des Versorgers beendet. "Um 06.30 Uhr (12.30 Uhr MESZ) heute Morgen wurde das nationale Stromsystem im gesamten Land wieder ans Netz gebracht", teilte das staatliche Elektrizitätsunternehmen (UNE) am Sonntag im Onlinedienst X mit. Mehr als 24 Stunden hatten die Techniker daran gearbeitet, das System wieder hochzufahren.

US-Armee: Schiffsverkehr durch Straße von Hormus fließt weiter

Trotz der Verkündung des Iran, die Straße von Hormus bis auf Weiteres zu schließen, fließt der Schiffsverkehr durch die für den Welthandel wichtige Meerenge nach Angaben der US-Armee weiterhin. "Der Iran kontrolliert die Meerenge nicht. Der Verkehr fließt", erklärte das zuständige US-Regionalkommando Centcom am Sonntag im Onlinedienst X.

Prien will Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss einschränken

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Bezugszeit beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende einschränken. "Vorgesehen ist unter anderem, den Unterhaltsvorschuss künftig für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren", teilte ein Ministeriumssprecher am Sonntag auf Anfrage in Berlin mit. Zuvor hatte darüber die Nachrichtenagentur KNA berichtet.

Textgröße ändern: