The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Grünes Licht aus Brüssel: Google darf Cyber-Sicherheitsfirma Wiz übernehmen

Google darf das Cyber-Sicherheitsunternehmen Wiz übernehmen. Die Europäische Kommission in Brüssel gab am Dienstag grünes Licht für die Übernahme zum Kaufpreis von 32 Milliarden Dollar (26,9 Milliarden Euro), die bis Jahresende vollzogen werden soll. Das Geschäft ist die bei weitem größte Einzelinvestition von Google oder seinem Mutterkonzern Alphabet jemals.

Bundesozialgericht: Immer mehr und längere KI-generierte Klagen

Bei den Sozialgerichten gehen immer mehr mit künstlicher Intelligenz (KI) generierte Klagen und Schriftsätze ein. Gleichzeitig würden diese Texte immer länger, in einem Fall über 4000 Seiten, sagte die Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG), Christine Fuchsloch, bei der Jahrespressekonferenz ihres Gerichts am Dienstag in Kassel. Gleichzeitig warnte sie vor einer abnehmenden Akzeptanz des Rechtsstaats.

Verluste bei Modemarke Gucci sorgen für Gewinneinbruch bei Luxuskonzern Kering

Angesichts roter Zahlen vor allem bei seiner größten Modemarke Gucci hat der Luxuskonzern Kering einen massiven Gewinneinbruch verzeichnet. Der Nettogewinn brach im vergangenen Jahr um 93,6 Prozent ein und belief sich auf 72 Millionen Euro, wie die Unternehmensgruppe am Dienstag mitteilte. Der Umsatz sank um 13 Prozent auf 14,7 Milliarden Euro. Der Konzern erwartet jedoch im laufenden Jahr eine Rückkehr zum Wachstum.

Russland kündigt Einschränkungen bei Nutzung von Telegram an

Russland hat angekündigt, den Onlinedienst Telegram wegen Verstößen gegen russisches Recht einzuschränken. Die staatliche russische Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor teilte am Dienstag in einer von Staatsmedien zitierten Erklärung mit, dass sie "weiterhin schrittweise Beschränkungen" gegen die Plattform verhängen werde.

Textgröße ändern: