The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

EU-Kommission will Whatsapp strenger auf verbotene Inhalte kontrollieren

Die EU-Kommission will Whatsapp künftig strenger kontrollieren. Die App des US-Konzerns Meta gelte nach EU-Recht künftig als besonders große Online-Plattform und unterliege damit einer strengeren Aufsicht, teilte die Kommission am Dienstag mit. Brüssel kann damit künftig prüfen, ob sich Whatsapp an die EU-Gesetze hält, hat aber keinen Zugriff auf private Chatnachrichten.

Studie: Viele Länder nicht auf Zunahme extremer Hitze vorbereitet

Bis 2050 könnten einer Studie zufolge fast 3,8 Milliarden Menschen weltweit unter extremer Hitze leiden - viele Länder sind bisher aber völlig unzureichend auf diese Entwicklung vorbereitet. In bevölkerungsreichen Ländern wie Brasilien, Indonesien oder Nigeria, wo Millionen Menschen keine Klimatisierung oder Kühlung haben, werde der Bedarf an Hitzeschutz "drastisch" zunehmen, heißt es in der am Montag veröffentlichten Studie.

"Eine Schnapsidee": Kritik in Union an Teilzeit-Vorstoß des Wirtschaftsflügels

Der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels zum Recht auf Teilzeit sorgt auch bei Spitzenvertretern der Union für Kritik. CSU-Chef Markus Söder sagte am Montag, eine generelle Beschränkung der Teilzeitoptionen sei "der falsche Weg". Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder, bezeichnete den Vorschlag als "Schnapsidee". Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) formulierte das Ziel, die Arbeitsstunden zu erhöhen, indem Arbeit in Vollzeit attraktiver gemacht wird.

Quartalsgewinn von Ryanair bricht wegen Millionenstrafe in Italien ein

Die Billig-Airline Ryanair hat im dritten Quartal ihres Geschäftsjahres einen deutlichen Gewinneinbruch verzeichnet. Grund ist vor allem eine Millionenstrafe, welche die italienische Wettbewerbsbehörde Ryanair im Dezember aufgebrummt hatte, wie das irische Unternehmen am Montag mitteilte. Der Gewinn in den drei letzten Monaten des vergangenen Jahres belief sich demnach auf 30 Millionen Euro - nach 149 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum.

Textgröße ändern: