The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Trump kündigt "Rede an die Nation" für Donnerstag an

US-Präsident Donald Trump hat eine "Rede an die Nation" angekündigt. Er werde die Ansprache am Donnerstagabend um 21.00 Uhr (Freitagfrüh 03.00 Uhr MESZ) halten, schrieb Trump am Montag in seinem Onlinedienst Truth Social. Hintergrund ist die erneute militärische Eskalation mit dem Iran.

Intel investiert weitere fünf Milliarden Euro in Irland

Der Chiphersteller Intel will weitere fünf Milliarden Euro in Irland investieren. Mit dem Geld sollen die Kapazitäten zur Produktion hochmoderner Intel-Xeon-6-Prozessoren und künftiger Chip-Generationen erhöht werden, erklärte der Konzern am Montag. Außerdem trieben die Investitionen Forschung und Entwicklung in Irland voran. Dem Unternehmen zufolge kommen die in Irland produzierten Chips in Hochleistungsrechnern und Rechenzentren zum Einsatz.

Fraktionschef Miersch ruft SPD zu Geschlossenheit auf

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat bei den SPD-Bundestagsabgeordneten für die schwarz-roten Reformen geworben und die Partei zur Geschlossenheit aufgerufen. In einem Brief, der dem Nachrichtenportal t-online laut Mitteilung vom Montag vorliegt, verteidigt Miersch unter anderem die beschlossenen Kürzungen bei den Krankenkassen.

Mögliche Stellenstreichungen: VW-Chef Blume nennt erstmals öffentlich Zahlen

Der Chef des Volkswagen-Konzerns, Oliver Blume, hat sich erstmals öffentlich konkreter zu möglichen weiteren Stellenstreichungen geäußert. In einem im Intranet des Konzerns veröffentlichten Interview, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag, spricht Blume von 50.000 Stellen weltweit: Rein rechnerisch müssten zusätzlich zu bisherigen Schritten in dieser Größenordnung Jobs abgebaut werden, um die Gemeinkosten auf ein "wettbewerbsfähiges Niveau" zu bringen.

Textgröße ändern: