The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Wegen EU-Einwänden: Start für Tierhaltungskennzeichnung wird erneut verschoben

Wegen Einwänden der EU verzögert sich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Tierhaltungsform beim Verkauf von Fleisch in Deutschland erneut: Statt zum 1. Januar 2027 soll die staatliche Kennzeichnung nun am 1. Oktober kommenden Jahres starten. Der CDU-Berichterstatter Christoph Frauenpreiß erklärte nach Angaben vom Freitag, "Zeit und zusätzliche Expertise" sollten für eine Antwort an die EU-Kommission genutzt werden. Verbraucherschützer mahnten an, es dürfe keine weiteren Verzögerungen geben.

Altersvorsorge schon im Kindesalter: Bundestag beschließt Frühstartrente

Schon als Kind fürs Alter sparen: Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Frühstartrente beschlossen. Während Abgeordnete von Union und SPD den Aufbau eines staatlich geförderten Vorsorgedepots als wichtigen Baustein der Altersvorsorge verteidigten, kritisierten Grüne und Linke die Frühstartrente als sozial ungerecht. Auch Verbraucherschützer kritisierten eine Benachteiligung von Kindern ohne eigenes Vorsorgedepot.

Autoindustrie: Umweltminister Schneider begrüßt Einigung für "Made in Europe"-Regeln

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat die Einigung von Deutschland und Frankreich zur Autoindustrie und insbesondere die von französischer Seite geforderten neuen "Made in Europe"-Regeln begrüßt. Das Ziel sei, dass Elektroautos "in Europa gebaut werden und nicht nur in China", erklärte er am Freitag. "Darum wollen wir gemeinsam mit Frankreich die europäischen Regeln rund um die CO2-Regulierung und die öffentliche Beschaffung und Förderung neu justieren."

Start für Tierhaltungskennzeichnung soll auf Oktober 2027 verschoben werden

Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Tierhaltungsform beim Verkauf von Fleisch in Deutschland wird erneut verschoben. Die schwarz-rote Koalition sei sich einig, "dass es sinnvoll ist, sich die Zeit zu nehmen" und die Anwendung des Gesetzes vom 1. Januar auf den 1. Oktober kommenden Jahres zu verschieben, erklärte der zuständige SPD-Berichterstatter Jens Behrens am Donnerstag. Er verwies auf EU-rechtliche Probleme.

Textgröße ändern: