The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Ex-"Tatort"-Kommissar Andreas Hoppe mit 66 Jahren gestorben

Der ehemalige "Tatort"-Kommissar Andreas Hoppe ist tot. Der Schauspieler starb im Alter von 66 Jahren, wie der SWR am Mittwoch in Stuttgart bekannt gab. Hoppe hatte von 1996 bis 2018 den Kommissar Mario Kopper im Ludwigshafener SWR-"Tatort" an der Seite von Ulrike Folkerts alias Lena Odenthal in 57 Filmen gespielt. "Ich bin zutiefst erschüttert, dass mein Kollege und Freund Andi verstorben ist", erklärte Folkerts. Eine "tiefe Freundschaft" habe sie mit dem Kollegen verbunden.

Bill Gates fordert Roboter-Steuer und andere Auflagen für KI

Microsoft-Gründer Bill Gates hat in einem Brandbrief vor den Risiken Künstlicher Intelligenz (KI) gewarnt. Niemand habe bisher einen Plan, wie sich die Gefahren der Technologie eindämmen ließen, schrieb Gates in einem fast 6000 Wörter langen Essay, der auf seinem Blog veröffentlicht wurde. Er forderte, bestimmte Arbeitsplätze für Menschen zu reservieren - selbst wenn KI die Aufgaben deutlich schneller erledigen könne.

Mehr und günstigere Fernwärme: Gesetzespaket soll Versorgern und Verbrauchern helfen

Mehr Haushalte in Deutschland sollen an Fernwärmenetze angeschlossen werden, zugleich soll Fernwärme günstiger und auch grüner werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch die Eckpunkte für ein Gesetzespaket, das einen Ausgleich zwischen den Interessen von Kunden, insbesondere Mietern, und den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur schaffen soll.

Social-Media-Sucht: Meta zahlt Bundesstaaten in Vergleich 16 Milliarden Dollar

Der Mutterkonzern von Instagram und Facebook hat in einem Prozess um die mutmaßliche Social-Media-Sucht von Minderjährigen einen Vergleich erzielt: Der Meta-Konzern von Mark Zuckerberg willigte in die Zahlung von 16,7 Milliarden Dollar (14,3 Milliarden Euro) ein, wie aus Gerichtsakten vom Mittwoch hervorgeht. Meta erklärte sich zudem zu Änderungen an seinen Online-Netzwerken bereit, um Kinder und Jugendliche besser vor Risiken zu schützen.

Textgröße ändern: