The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Mit Picknick-Korb: Neue E-Ente auf Pariser Automesse vorgestellt

Auf der Bremse ist eine Schildkröte abgebildet, auf dem Gaspedal ein Hase: Die neue E-Ente, eine elektrische Neuauflage des erfolgreichen 2CV-Modells von Citroën, ist voll von solchen Details. Ein knallroter Prototyp mit gelbkarierten Sitzen wurde am Montag bei der Pariser Automesse in Anwesenheit des Schauspielers Omar Sy vorgestellt.

Mit Picknick-Korb: Neue E-Ente auf Pariser Automesser vorgestellt

Auf der Bremse ist eine Schildkröte abgebildet, auf dem Gaspedal ein Hase: Die neue E-Ente, eine elektrische Neuauflage des erfolgreichen 2CV-Modells von Citroën, ist voll von solchen Details. Ein knallroter Prototyp mit gelbkarierten Sitzen wurde am Montag bei der Pariser Automesse in Anwesenheit des Schauspielers Omar Sy vorgestellt.

CDU will Stromsteuer "für alle" auf EU-Minimum absenken: Merz sieht "Spielräume"

Die CDU will zur Entlastung der Verbraucher die Stromsteuer "für alle" auf das europäische Minimum absenken und damit eine Zusage aus dem vergangenen Jahr einhalten. Das kündigte Parteichef Friedrich Merz am Montag in Berlin an und sagte, dafür sollten nun "finanzielle Spielräume im Haushalt" genutzt werden. Diese könne es geben, "wenn sich das Wachstum verfestigt und verstetigt", sagte der Kanzler.

Verwirrung um von Trump verkündete "Energie-Waffenruhe" - Kiew meldet neue russische Angriffe

Verwirrung um die von US-Präsident Donald Trump verkündete "Energie-Waffenruhe" im Ukraine-Krieg: Russland hat das Inkrafttreten einer solchen Einigung am Montag nicht bestätigt und nach Angaben Kiews erneut Energie-Anlagen in der Ukraine angegriffen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sagte, Kiew werde "reagieren", sollte sich Moskau nicht an die Waffenruhe halten. Die EU verhängte im wegen des russischen Angriffskriegs Sanktionen gegen zusätzliche fast 1600 Verantwortliche und Organisationen.

Textgröße ändern: