The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Senkung der Luftverkehrsteuer: Grüne kritisieren "ökonomische Unvernunft"

Bei den ersten Beratungen des Bundestags über die von der Bundesregierung geplante Senkung der Luftverkehrsteuer haben Grüne und Linke deutliche Kritik an dem Vorhaben geübt. Grünen-Politikerin Katharina Beck sprach am Donnerstag von "ökonomischer Unvernunft" und einem "Mengenproblem". "Sowohl Luftverkehrssteuersenkungen wie der Tankrabatt reizen sehenden Auges den Verbrauch ohnehin knapper Güter mit Steuersenkungen auch noch an", sagte Beck. Das sei "ökologisch und wirtschaftlich wirklich der falsche Anreiz".

Zulassungen von E-Autos legen im April weiter stark zu

Der Trend zum E-Auto in Deutschland hat auch im April angehalten. Die Zahl der neu zugelassenen Elektroautos stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um 41,3 Prozent auf über 64.000, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg am Donnerstag mitteilte. Ihr Marktanteil liegt damit deutlich vor dem von Benzinern und nur noch wenige Prozentpunkte hinter dem von Hybrid-Fahrzeugen.

Bahn-Infrastruktur in Deutschland 2025 kaum verbessert - DB-Spitze optimistisch

Der Zustand der Bahn-Infrastruktur in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr trotz hoher Investitionen und vieler Baustellen kaum verbessert. Der am Donnerstag veröffentlichte Zustandsbericht des Bahnnetz-Unternehmens DB Infrago stellt dem Gesamtnetz mit 3,0 dieselbe Note aus wie im Vorjahr. Bei den Personenbahnhöfen gab es demnach eine leichte Verbesserung von 3,03 auf 2,96.

Blinde Frau abgewiesen: BGH urteilt Ende Mai zu Diskriminierung im Gesundheitswesen

Mögliche Diskriminierung im Gesundheitswesen hat am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Er verhandelte über den Fall einer blinden Frau, die nach einer Knieoperation von der Rehaklinik abgewiesen wurde. Eine Entscheidung soll am 21. Mai fallen - der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hofft auf ein Grundsatzurteil. (Az. III ZR 56/25)

Textgröße ändern: