The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

SpaceX verschiebt Testflug von neuer Version von Starship-Riesenrakete

Das US-Raumfahrtunternehmen SpaceX von Multimilliardär Elon Musk hat den geplanten Testflug einer neuen Version der Riesenrakete Starship verschieben müssen. Der Start wurde am Donnerstag abgesagt, nachdem der Countdown am SpaceX-Standort im Süden des US-Bundesstaates Texas mehrfach unterbrochen und wieder aufgenommen worden war. Ein neuer Versuch soll am Freitag unternommen werden, wie Unternehmenssprecher Dan Huot sagte.

SpaceX verschiebt Testflug von neuer Version von Riesenrakete Starship

Das US-Raumfahrtunternehmen SpaceX von Multimilliardär Elon Musk hat den geplanten Start einer neuen Version der Riesenrakete Starship verschieben müssen. Der Testflug wurde am Donnerstag abgesagt, nachdem der Countdown am SpaceX-Standort im Süden des US-Bundesstaates Texas mehrfach unterbrochen und wieder aufgenommen worden war. Ein neuer Versuch soll am Freitag unternommen werden.

"Kein gutes Timing": Trump verpasst womöglich Hochzeit seines Sohnes

US-Präsident Donald Trump verpasst womöglich die bevorstehende Hochzeit seines ältesten Sohnes Donald Trump Jr. "Es ist kein gutes Timing für mich", sagte Trump am Donnerstag im Oval Office zu Journalisten. "Ich habe da diese Sache namens Iran und andere Dinge." Er werde aber versuchen, an der Vermählung seines 48-jährigen Filius teilzunehmen.

Bundestag beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer

Die Luftverkehrsteuer soll zum 1. Juli wieder auf das Niveau vor Mai 2024 sinken. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend in Berlin die von Union und SPD auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung. Neben den Koalitionsparteien stimmte nach Angaben des Bundestags auch die AfD für die Änderung, die Grünen und die Linke votierten dagegen.

Textgröße ändern: