The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Russland stoppt ab Mai Durchleitung von kasachischem Öl nach Deutschland

Russland stoppt ab Mai die Durchleitung von Öl aus Kasachstan durch die sogenannte Druschba-Pipeline zur PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Moskau verwies am Mittwoch auf "technische" Gründe. Die PCK ist entscheidend für die Vorsorgung Berlins und Brandenburgs mit Kraftstoff. Die Bundesregierung sieht dennoch derzeit nicht die Gefahr, dass es zu Versorgungsengpässen kommen könnte.

Gericht lehnt Zwangsgeld gegen Bund wegen Nitratbelastung ab

Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat den Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro gegen den Staat wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser abgelehnt. Derzeit sei nicht festzustellen, dass der Bund die Umsetzung eines entsprechenden Urteils verweigere, erklärte das Gericht in Münster am Mittwoch. Beantragt hatte die Strafe die Deutsche Umwelthilfe (DUH), nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihr im Oktober grundsätzlich Recht gegeben hatte.

ADAC: Dieselpreis im Wochenvergleich nochmals stark gesunken

Der Preis für Diesel an den deutschen Tankstellen ist im Wochenvergleich weiter kräftig gesunken. Ein Liter des Kraftstoffs koste aktuell im bundesweiten Durchschnitt 2,129 Euro und damit 15,7 Cent weniger als vor einer Woche, teilte der ADAC am Mittwoch mit. Benzin verbilligte sich demnach um 4,8 Cent auf 2,059 Euro pro Liter. Der Autofahrerclub sieht aber weiteres "Potenzial für Preissenkungen".

Umweltminister Schneider lehnt Stromnetzpläne von Wirtschaftsministerin Reiche ab

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) lehnt die Pläne seiner Kabinettskollegin Katherina Reiche (CDU) zum künftigen Ausbau der Stromnetze ab. "Ich sehe noch erheblichen Verbesserungsbedarf", sagte er am Mittwoch der "Süddeutschen Zeitung". "Es darf nicht passieren, dass die Energiewende am Ende langsamer und teurer wird, weil das Gesetz neue Unsicherheiten schafft."

Textgröße ändern: