The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Größer als alle bisherigen US-Anlagen: Amazon finanziert für Rechenzentren riesiges Gaskraftwerk

Der Internetkonzern Amazon finanziert in Texas für seine Rechenzentren ein riesiges Gaskraftwerk, das leistungsstärker als alle bisherigen Anlagen in den USA werden soll. Das Unternehmen bestätigte am Freitag entsprechende Berichte. Es ist das jüngste Beispiel dafür, wie die großen Technologiekonzerne im Wettlauf um Künstliche Intelligenz versuchen, sich vom öffentlichen Stromnetz unabhängig zu machen und selbst Energie für ihre Rechenzentren zu erzeugen.

Bericht: EU importiert wieder mehr Flüssiggas aus Russland

Trotz der europäischen Bemühungen um ein Ende der Abhängigkeit von Moskaus Energielieferungen ist die Menge von aus Russland in die EU importiertem Flüssiggas (LNG) einem Bericht zufolge wieder gestiegen. Die EU-Staaten hätten im Juni 14 Prozent mehr LNG aus Russland importiert als ein Jahr zuvor, berichtete die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Daten des Forschungszentrums Centre for Research on Energy and Clean Air (CREA).

BUND kritisiert Lockerung von Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen

Die Umweltschutzorganisation BUND hat die Lockerung des Fahrverbots für Lastwagen an Sonn- und Feiertagen scharf kritisiert. Es sei keine Lösung, wegen des Niedrigwassers in Flüssen "den Schiffstransport jetzt durch hunderte oder tausende Lkw-Fahrten zu ersetzen", sagte der Verbandsvorsitzende Olaf Bandt der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). Dies werde "Menschen und Klima" belasten.

"Rente mit 63": Unionsfraktionschef Frei offen für Härtefall- und Übergangslösungen

In der Debatte um die Abschaffung der "Rente mit 63" hat sich Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) zu Zugeständnissen bereit gezeigt. "Eine Härtefallregelung bei der Abschaffung der 'Rente mit 63' ist in jedem Fall angezeigt, und auch über eine Übergangsregelung wird man reden", sagte Frei den Funke-Zeitungen vom Samstag. Mehrere CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland hatten gefordert, am abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren festhalten.

Textgröße ändern: