The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Recyclinganlage für Seltene-Erden-Magnete wird in Pforzheim eröffnet

In Pforzheim wird am Dienstag (13.30 Uhr) eine Recyclinganlage für Seltene-Erden-Magnete eröffnet - sie ist nach Angaben des Unternehmens Hypromag die erste in der EU. Die Anlage wird demnach Vorprodukte für verschiedene Bereiche der deutschen und internationalen Lieferkette für Permanentmagnete auf Basis Seltener Erden bereitstellen. Diese Magnete sind für zahlreiche Zukunftstechnologien von entscheidender Bedeutung, etwa für die Datenspeicherung für Künstliche Intelligenz, Motoren, Windkraftanlagen oder Medizintechnik.

Unionsfraktion setzt Vorstandsklausur fort

Der Vorstand der Unionsfraktion im Bundestag setzt am Dienstag seine Fraktionsklausur in Berlin fort (ab 09.00 Uhr). Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Beratungen über die Lage des Industriestandorts Deutschland sowie gleich zu Beginn eine allgemeine Aussprache zu aktuellen Themen.

Anglikanische Erzbischöfin Mullally von Papst Leo XIV. im Vatikan empfangen

Papst Leo XIV. hat bei einem Treffen mit dem ersten weiblichen Oberhaupt der Anglikanischen Kirche, Erzbischöfin Sarah Mullally, die Gemeinsamkeiten beider Kirchen betont. Die Anglikanische und die Katholische Kirche müssten "jede Gelegenheit nutzen, um der Welt gemeinsam Jesus Christus zu verkünden", sagte der Papst am Montag laut einer Erklärung des Vatikan.

Möglicher Anstieg der Gewinnmargen nach Zwölf-Uhr-Regel: Regierung verweist auf Prüfungen

Die Bundesregierung hat mit Blick auf mögliche Anstiege der Gewinnmargen seit Einführung der Zwölf-Uhr-Regel an den Tankstellen auf ihre Prüfungen verwiesen. "Wir haben im Gesetz bereits angelegt, dass wir eben Überprüfungen vornehmen und schauen aber dann natürlich auch kontinuierlich drauf", sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Montag in Berlin. Einer Studie zufolge stiegen die Gewinnmargen für Benzin seit Einführung der Regel am 1. April.

Textgröße ändern: