The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

US-Astronautin nimmt Plüschhasen ihrer kleinen Tochter mit ins All

Die US-Astronautin Jessica Meir will einen Plüschhasen ihrer kleinen Tochter zur Internationalen Raumstation ISS mitnehmen. "Ich habe einen kleinen Stoffhasen, der meiner dreijährigen Tochter gehört", verriet die Astronautin, die am Mittwoch mit der Crew-12 ins All starten soll, am Sonntag bei einer Pressekonferenz. Ihre Tochter habe noch einen zweiten Hasen geschenkt bekommen, der "hier unten bei ihr bleiben wird". Der andere werde auf der ISS "ständig Abenteuer" erleben und Fotos nach Hause schicken.

Prognosen: Regierungskoalition in Japan gewinnt Zweidrittelmehrheit

Bei der Parlamentswahl in Japan hat die Regierungskoalition von Ministerpräsidentin Sanae Takaichi Prognosen zufolge einen klaren Sieg eingefahren. Laut einer am Sonntag nach Schließung der Wahllokale vom Sender NHK veröffentlichten Prognose errang die Koalition mindestens zwei Drittel der Sitze im Unterhaus.

Justizministerin plant mehr Mieterschutz - Union fordert Änderung an Hubigs Plan

Angesichts von Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen will das SPD-geführte Bundesjustizministerium den Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessern. Ressortchefin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Sonntag einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vor, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält - so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten. Dem Koalitionspartner gehen die Pläne aber zu weit: Die Union machte "Korrekturbedarf" geltend.

Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter: Justizministerin plant Mietrechtsreform

Angesichts von Wohnungsnot und steigenden Mietpreisen will das SPD-geführte Bundesjustizministerium den Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessern. Ressortchefin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Sonntag einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vor, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält - so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten.

Textgröße ändern: