The National Times - Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim


Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Bundesfinanzhof erleichtert Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim / Foto: © AFP

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim erleichtert. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bleibt die Steuerbefreiung auch dann erhalten, wenn dem Erben die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. (Az: II R 18/20)

Textgröße ändern:

Laut Gesetz ist ein Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Verstorbene bis zuletzt dort gewohnt hat und dann der Erbe oder die Erbin dort für mindestens zehn Jahre einzieht. Die Steuerbefreiung bleibt erhalten, wenn der Erbe "aus zwingenden Gründen" vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ausziehen muss.

Im Streitfall hatte die Klägerin von ihrem Vater ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen geerbt. Weil die Tochter dort einzog, setzte das Finanzamt zunächst keine Erbschaftsteuer fest. Nach sieben Jahren zog die Tochter in eine Erdgeschosswohnung um. Wegen Bandscheibenvorfällen und eines Hüftleidens habe sie sich in dem Altbau kaum noch eigenständig bewegen können. Das Familienheim wurde abgerissen.

Das Finanzamt setzte daraufhin nachträglich eine Erbschaftsteuer fest. Die Erbin habe sich Hilfe holen können, um weiterhin in dem Familienheim zu bleiben.

Der BFH bestätigte nun zwar, dass "reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung" noch kein ausreichender Grund für den Auszug sind. Anderes gelte aber, wenn die Erbin aus gesundheitlichen Gründen für die weitere Nutzung des Familienheims so erhebliche Unterstützung benötigt, "dass nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung (...) in dem betreffenden Familienheim gesprochen werden kann".

Im Streitfall soll das Finanzgericht Düsseldorf nun prüfen, ob angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin diese Voraussetzung erfüllt ist.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Studie: Investitionen in deutsche Startups im ersten Halbjahr weiter gestiegen

Die Investitionen in Startups aus Deutschland sind im ersten Halbjahr einer Studie zufolge weiter gestiegen. In den vergangenen sechs Monaten erhielten Jungunternehmen knapp 5,3 Milliarden Euro, wie die Beratungsgesellschaft EY am Mittwoch mitteilte. Das waren 14 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Damals hatten Startups etwa 4,6 Milliarden Euro an Risikokapital gesammelt.

Mehrheit der Rentnerinnen erhält gesetzliche Altersbezüge unter Armutsgrenze

Mehr als 60 Prozent der Rentnerinnen in Deutschland erhielten 2025 gesetzliche Altersbezüge unterhalb der Armutsgrenze. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch in Berlin vorlag. Bei Frauen waren dies demnach 60,9 Prozent, bei Männern 27,8 Prozent.

SPD-Generalsekretär Klüssendorf bringt zusätzliche Schuldenaufnahme ins Spiel

Wegen der angespannten Haushaltslage und der erneuten Eskalation im Iran-Krieg hat SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf eine zusätzliche Schuldenaufnahme ins Spiel gebracht. "Wir müssen angesichts der Kriege um uns herum zumindest in Erwägung ziehen, höhere Haushaltsspielräume nutzen zu können", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). "Das ist eine Frage von Verantwortungsbewusstsein, wenn wir sonst Gefahr laufen, dass es unsere Gesellschaft zerreißt."

Trump will in zwei Jahren Generika-Medikamente mit 100 Prozent Zoll belegen

US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, in zwei Jahren Generika-Medikamente aus dem Ausland mit 100 Prozent Zoll belegen zu wollen. Zunächst sollten Generika noch zollfrei in die USA kommen können, erklärte Trump am Dienstag in seinem Onlinedienst Truth Social. Ab August 2028 aber sollten sie für ein Jahr mit 100 Prozent Zoll belegt werden - und danach sogar mit 200 Prozent.

Textgröße ändern: