The National Times - Kreditversicherer: Welthandel bekommt 2026 "Quittung des Handelskriegs"

Kreditversicherer: Welthandel bekommt 2026 "Quittung des Handelskriegs"


Kreditversicherer: Welthandel bekommt 2026 "Quittung des Handelskriegs"
Kreditversicherer: Welthandel bekommt 2026 "Quittung des Handelskriegs" / Foto: © AFP

Zollerhöhungen und zunehmender Protektionismus wirken sich einer Analyse zufolge im kommenden Jahr stärker als bislang auf den Welthandel aus. Wie der Kreditversicherer Allianz Trade am Donnerstag mitteilte, wird für den weltweiten Handel mit Waren und Dienstleistungen für 2026 ein Wachstumseinbruch erwartet - von zwei Prozent 2025 auf dann nur noch 0,6 Prozent. Erst 2027 zeigt sich demnach wieder eine Erholung mit einem Plus von voraussichtlich 1,8 Prozent.

Textgröße ändern:

"Aufgeschoben ist leider nicht aufgehoben", erklärte der Chef von Allianz Trade in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Milo Bogaerts. "2025 war gekennzeichnet von vorgezogenen Lieferungen und US-Hamsterkäufen, von Verschiebungen der Handelsströme und signifikanten Investitionen in Künstliche Intelligenz", erläuterte er. Das habe den Welthandel gestützt. "2026 dürfte aber die Quittung des Handelskriegs folgen und das Wachstum des Welthandels deutlich einbrechen", prognostizierte er.

Dem Kreditversicherer zufolge wirkt sich dies auch auf die US-Wirtschaft aus. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der USA werde nach voraussichtlich 1,8 Prozent 2025 im kommenden Jahr nur um 1,6 Prozent wachsen, was zu den niedrigsten Wachstumsraten seit Beginn des Jahrhunderts zähle.

Für die Bundesrepublik erwartet Allianz Trade für 2026 beim BIP ein Wachstum von 1,0 Prozent. "Deutschlands exportorientiertes Wirtschaftsmodell bleibt unter Druck und ist anfällig für globale Fragmentierung und zunehmenden internationalen Wettbewerb, insbesondere durch China“, erklärte Bogaerts. Angesichts struktureller Herausforderungen wie Demografie, Rentensystem, Bürokratie und Ineffizienzen auf dem Arbeitsmarkt sei "hierzulande Mut gefordert, vor allem bei den Investitionen und der grünen und digitalen Transformation".

C.Blake--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: