The National Times - Gewerkschaft: Einigung bei Tarifverhandlungen der nordwestdeutschen Stahlindustrie erzielt

Gewerkschaft: Einigung bei Tarifverhandlungen der nordwestdeutschen Stahlindustrie erzielt


Gewerkschaft: Einigung bei Tarifverhandlungen der nordwestdeutschen Stahlindustrie erzielt
Gewerkschaft: Einigung bei Tarifverhandlungen der nordwestdeutschen Stahlindustrie erzielt / Foto: © AFP

Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der nordwestdeutschen Stahlindustrie ist nach mehreren erfolglosen Runden laut Gewerkschaftsangaben ein Verhandlungsergebnis erzielt worden. Die Beschäftigten sollen ab Januar 2026 1,75 Prozent mehr Lohn erhalten, wie die Gewerkschaft IG Metall NRW in der Nacht zum Mittwoch erklärte. Die Auszubildendenvergütung steige um 75 Euro im Monat. Der Tarifvertrag läuft den Angaben zufolge bis zum 31. Dezember 2026.

Textgröße ändern:

Wie IG Metall NRW weiter mitteilte, wurden auch die Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung, Werkverträgen und Altersteilzeit verlängert. Darin ist demnach unter anderem die Übernahme der Auszubildenden, Arbeitszeitabsenkung auf bis zu 28 Stunden mit Teilentgeltausgleich, Arbeitszeitkonten beziehungsweise die Altersteilzeit geregelt. Das Ergebnis steht den Angaben nach unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifkommission sowie der Zustimmung des IG-Metall-Vorstandes.

"Bedauerlicherweise hat es vier Verhandlungsrunden gebraucht, um zu diesem Ergebnis zu kommen", erklärte der Verhandlungsführer und Bezirksleiter der IG Metall NRW, Knut Giesler. "Zum Glück haben sich am Ende alle ihrer Verantwortung gestellt." Das Ergebnis trage "der besonderen Situation im Stahl" Rechnung. "Die Tarifparteien haben damit einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Beschäftigten und Stabilisierung der Stahlindustrie geleistet", erklärte Giesler. "Jetzt ist die Politik gefordert, schnell die richtigen Rahmenbedingungen für den Stahl zu schaffen."

Um Mitternacht war die Friedenspflicht in der Branche ausgelaufen. Die Gewerkschaft hatte die Gespräche am Dienstag als "letzten Einigungsversuch" bezeichnet und sich zu Warnstreiks bereit erklärt, sollte es keine Einigung geben.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: