The National Times - Bundesrat fordert Änderung von Grundgesetz zum Schutz sexueller Minderheiten

Bundesrat fordert Änderung von Grundgesetz zum Schutz sexueller Minderheiten


Bundesrat fordert Änderung von Grundgesetz zum Schutz sexueller Minderheiten
Bundesrat fordert Änderung von Grundgesetz zum Schutz sexueller Minderheiten / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesländer wollen ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz festschreiben. Der Bundesrat beschloss auf seiner Sitzung am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Sexuelle Minderheiten würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in der Begründung.

Textgröße ändern:

Für die Festschreibung des Verbots soll der Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt werden. Dieser Artikel beinhaltet bereits eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote - etwa wegen Geschlechts, Ethnie, Sprache, Herkunft oder Glaube. Dieser Katalog soll nun um das Merkmal sexuellen Identität erweitert werden.

Nur ein im Grundgesetz verankertes Verbot schaffe einen stabilen Schutz, der unabhängig sei von aktuellen politischen Mehrheitsverhältnissen, heißt es in der Begründung zu dem Vorstoß. Die Hürden für eine Grundgesetzänderung sind allerdings hoch: Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat sind dafür Zweidrittelmehrheiten nötig.

Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), begrüßte den Vorstoß des Bundesrats. "Die breite Zustimmung über Parteigrenzen hinweg verdeutlicht den Willen, sich ernsthaft mit einer Ergänzung in Artikel 3 des Grundgesetzes auseinanderzusetzen", sagte Koch der "Rheinischen Post". "Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar, insbesondere den unionsgeführten Bundesländern Berlin, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen, die diese Initiative gestartet haben."

Lob kam auch vom Verband LSVD*-Verband Queere Vielfalt. In einer Zeit, in der Queerfeindlichkeit nachweislich steige, sei dieses Zeichen des Bundesrates für sexuelle Minderheiten "von besonderer Bedeutung", erklärte Vorstandsmitglied Alexander Vogt. Bei der Einführung des Grundgesetzes seien Schwule, Lesben und andere sexuelle Minderheiten in Artikel 3 "als verfolgte Gruppe im Nationalsozialismus bewusst ausgelassen", kritisierte Vogt. "Dieser historische Fehler muss nach 76 Jahren endlich korrigiert werden."

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: