The National Times - Erleichterung nach rückwirkender Senkung von US-Zöllen auf Autos aus der EU

Erleichterung nach rückwirkender Senkung von US-Zöllen auf Autos aus der EU


Erleichterung nach rückwirkender Senkung von US-Zöllen auf Autos aus der EU
Erleichterung nach rückwirkender Senkung von US-Zöllen auf Autos aus der EU / Foto: © AFP/Archiv

Mit wochenlanger Verzögerung haben die USA ein Einfuhrzölle auf Fahrzeuge aus der EU gesenkt. Die deutsche Autoindustrie und die EU-Kommission begrüßten am Donnerstag die Maßnahme, die in einer gemeinsamen Erklärung im August angekündigt worden war. Die Präsidentin des Branchenverbands VDA, Hildegard Müller, sprach am Donnerstag von einem "wichtigen Schritt". Ein Sprecher der EU-Kommission zeigte sich "erfreut". Unterdessen dauern die Verhandlungen über die US-Zölle auf Stahl und Aluminium aus der EU an.

Textgröße ändern:

Die USA hatten ihre Importzölle auf Autos und Autoteile aus der EU am Mittwoch rückwirkend zum 1. August gesenkt. Ab diesem Datum werden nur noch 15 Prozent Zoll fällig statt wie bisher 27,5 Prozent. Der neue Aufschlag liegt allerdings weiter deutlich höher als vor Trumps Amtsantritt. Einige Autobauer und Zulieferer leiden nach VDA-Angaben zudem unter den unverändert hohen Zöllen auf Stahl und Aluminium.

VDA-Präsidentin Müller sprach mit Blick auf die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump von einer weiterhin "spürbaren Herausforderung". Die Senkung schaffe aber immerhin "verlässliche Rahmenbedingungen" für die Unternehmen, erklärte sie. Zugleich forderte sie die EU-Kommission auf, weiter mit der US-Regierung über die Zölle sowie eine mögliche Zusammenarbeit bei Sicherheitsstandards zu verhandeln.

US-Präsident Trump hatte in den vergangenen Monaten die Zölle für zahlreiche Handelspartner teils massiv erhöht. Um noch höhere Zölle abzuwenden und Planungssicherheit zu schaffen, akzeptierte die EU einen allgemeinen Zollsatz von 15 Prozent, der für die meisten Produkte seit dem 7. August gilt. Für Autos war eine gesonderte Zollsenkung seitens der USA nötig.

Im Gegenzug leitete die EU-Kommission die Abschaffung der Zölle auf US-Industrieprodukte ein und sagte der US-Regierung einen bevorzugten Marktzugang für weitere Produkte zu. Dazu gehören unter anderem Nüsse, Milchprodukte, Schweine- und Bisonfleisch sowie Hummer aus den Vereinigten Staaten.

Nachdem die EU Ende August ihren Teil der Abmachung eingehalten hatte, dauerte es allerdings mehrere Wochen, bis die USA die Zölle senkten. Dies sorgte zwischenzeitlich für Nervosität in der Branche.

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte am Donnerstag, Washington habe nach einem Treffen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Trump am Dienstag in New York die "notwendigen Schritte" eingeleitet. Neben Fahrzeugen gelten nun auch rückwirkend zum 1. September Zollbefreiungen für Generika, Flugzeuge und Flugzeugteile sowie weitere Produkte aus der EU.

Auf Stahl- und Aluminiumprodukte erheben die USA weiterhin einen 50-prozentigen Zoll. Die Gespräche darüber würden am Donnerstag bei einem Treffen zwischen Handelskommissar Maros Sefcovic und dem US-Handelsbeauftragten Jemison Greer fortgesetzt, sagte der Kommissionssprecher. Zudem arbeite die Kommission an Zollbefreiungen für Wein und Spirituosen, die vor allem Frankreich fordert.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: