The National Times - Bahngewerkschaft EVG will Wahl neuer Bahnspitze verhindern

Bahngewerkschaft EVG will Wahl neuer Bahnspitze verhindern


Bahngewerkschaft EVG will Wahl neuer Bahnspitze verhindern
Bahngewerkschaft EVG will Wahl neuer Bahnspitze verhindern / Foto: © AFP

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG will die Ernennung von Evelyn Palla zur neuen Bahn-Konzernchefin blockieren. Die EVG-Vertreter im Aufsichtsrat würden am Dienstag nicht für den Vorschlag von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) stimmen, kündigte Gewerkschaftschef Martin Burkert, der auch stellvertretender Vorsitzender im Bahn-Aufsichtsrat ist, am Montag an. Seine Kritik richte sich dabei nicht gegen Palla, betonte er, sondern gegen den von Schnieder vorgeschlagenen Kandidaten für den Vorsitz der Infrastruktur-Sparte DB Infrago, Dirk Rompf.

Textgröße ändern:

Die Auswahl von Rompf "ist grundfalsch", sagte Burkert. Der 56-Jährige saß bereits von 2014 bis 2019 im Vorstand der Infrago, die damals noch DB Netz hieß. Burkert warf ihm vor, "mit seinem Sparwahn mit schuld an der heutigen Situation" zu sein. "Jeder Fahrgast spürt heute noch die Auswirkungen seiner schlechten Bilanz. Das ist kein Neustart."

Bei der Bahn-Belegschaft sei Rompf äußerst unbeliebt, führte Burkert aus. Seine Nominierung habe "weit in den Konzern hinein für Unglauben und Ablehnung gesorgt". Zugleich gebe es zahlreiche Unterstützungsbekundungen für den amtierenden Infrago-Chef Philipp Nagl, der nach Vorstellung Schnieders nun seinen Posten räumen soll.

Der Aufsichtsrat soll am Dienstag über die Bestellung von Palla entscheiden. Das Gremium hat 20 Mitglieder, zehn gehören der Arbeitnehmerseite an.

EVG-Chef Burkert sagte, über Palla könne er "nichts Negatives sagen". Sie habe "Teamplayer-Eigenschaften, sie hat DB Regio nach vorne gebracht, das muss man ihr attestieren." Doch die Personalpolitik der Bundesregierung insgesamt sei falsch. Er setze auf einen Vermittlungsausschuss.

Über eine mögliche Neubesetzung des Vorstands der Infrago dürfte laut Burkert erst in zwei bis drei Wochen der Aufsichtsrat der Bahn-Tochter entscheiden. "Da kann ich Ihnen aus meinem Wissen sagen, für den Herrn Rompf wird es selbst bei einer einfachen Mehrheit keine Mehrheit geben", sagte der Gewerkschafter. Stand heute gehe er davon aus, dass selbst der vom Bundesfinanzministerium entsandte Vertreter in dem Gremium nicht für Schnieders Vorschlag stimmen werde.

G.Morris--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: