The National Times - Drei Viertel der Eltern streiten mit ihrem Kind über Smartphonenutzung

Drei Viertel der Eltern streiten mit ihrem Kind über Smartphonenutzung


Drei Viertel der Eltern streiten mit ihrem Kind über Smartphonenutzung
Drei Viertel der Eltern streiten mit ihrem Kind über Smartphonenutzung / Foto: © AFP/Archiv

Drei Viertel der Eltern streiten mit ihrem Kind über die Smartphonenutzung. Besonders ausgeprägt ist dies in Familien mit Zehn- bis Zwölfjährigen, die grundsätzlich ein Smartphone nutzen dürfen, wie aus einer am Montag in Berlin veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervorgeht. In dieser Altersgruppe streiten sich sogar 88 Prozent mit ihrem Kind über das Daddeln am Handy.

Textgröße ändern:

Mit ihren sechs- bis neunjährigen Kindern diskutieren 71 Prozent, mit 13- bis 15-Jährigen 72 Prozent. Bei den Eltern von 16- bis 18-Jährigen sind es mit 64 Prozent nicht ganz so viele. Befragt wurden rund tausend Eltern mit Kindern im Alter zwischen sechs und 18 Jahren.

In jedem siebten Fall (14 Prozent) halten Eltern, die ihrem Kind grundsätzlich die Nutzung eines Handys erlauben, ihren Nachwuchs für smartphonesüchtig. Mit dem Alter der Kinder nimmt dies zu. Bei Sechs- bis Neunjährigen halten acht Prozent der Eltern ihre Kinder für smartphonesüchtig, bei den Zehn- bis Zwölfjährigen sind es schon zwölf Prozent, bei den 13- bis 15-Jährigen sowie den 16- bis 18-Jährigen jeweils 17 Prozent.

Fast die Hälfte der Befragten (48 Prozent) kassiert das Handy als Strafe ein oder verbietet die Nutzung für eine bestimmte Zeit. Am häufigsten erteilen Eltern von sechs- bis neunjährigen Kindern ein Handyverbot (64 Prozent).

M.Wilson--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: