The National Times - Nächster Schritt für neue Chip-Fabrik in Dresden: Erste Baugenehmigung erteilt

Nächster Schritt für neue Chip-Fabrik in Dresden: Erste Baugenehmigung erteilt


Nächster Schritt für neue Chip-Fabrik in Dresden: Erste Baugenehmigung erteilt
Nächster Schritt für neue Chip-Fabrik in Dresden: Erste Baugenehmigung erteilt / Foto: © AFP/Archiv

Der geplante Bau einer Chip-Fabrik des taiwanischen Branchenriesen TSMC in Dresden ist einen weiteren Schritt vorangekommen. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) erteilte die erste Genehmigung für den Hochbau, der unter anderem die Fertigungsanlage für die Halbleiterproduktion umfasst, wie die Behörde am Donnerstag in Chemnitz mitteilte.

Textgröße ändern:

"Eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Inbetriebnahme ist damit erreicht", erklärte LDS-Präsident Béla Bélafi. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sprach in Dresden von einem "weiteren wichtigen Meilenstein für den Bau der Halbleiterfabrik". "Die größte Einzelinvestition in Deutschland kommt damit wie geplant zügig voran", betonte er.

TSMC arbeitet in Dresden in einem Gemeinschaftsunternehmen namens ESMC mit Infineon und Bosch aus Deutschland und NPX aus den Niederlanden zusammen. In dem geplanten Werk soll Ende 2027 die Produktion von Chips vor allem für die Autoindustrie beginnen. Rund 2000 Arbeitsplätze sollen entstehen. Dafür werden am Standort insgesamt zehn Milliarden Euro investiert. Der Bund übernimmt davon fünf Milliarden Euro an Subventionen. Volkswirtschaftler hatten die hohe Subvention für das TSMC-Werk kritisiert.

Der taiwanische Konzern ist der weltweit führende Auftragsfertiger für Halbleiterchips. Bislang produziert er hauptsächlich in Taiwan und China. Wegen der zunehmenden Spannungen zwischen Taiwan und der Volksrepublik baut das Unternehmen derzeit Werke in mehreren anderen Ländern, darunter die USA und Japan. Die Fabrik in Dresden ist die erste derartige Investition der Taiwaner in Europa.

Erst im Sommer scheiterte in Magdeburg endgültig der Bau einer großen neuen Chip-Fabrik, nachdem der kriselnde US-Chiphersteller Intel seine Pläne für das Projekt in Sachsen-Anhalt aufgab. Nach den ursprünglichen Plänen wollte Intel in Magdeburg 30 Milliarden Euro investieren. Der Bund hatte in diesem Fall Subventionen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro in Aussicht gestellt.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: