The National Times - Bündnis stellt Aktionsplan gegen Antisemitismus vor - konkrete Gesetze gefordert

Bündnis stellt Aktionsplan gegen Antisemitismus vor - konkrete Gesetze gefordert


Bündnis stellt Aktionsplan gegen Antisemitismus vor - konkrete Gesetze gefordert
Bündnis stellt Aktionsplan gegen Antisemitismus vor - konkrete Gesetze gefordert / Foto: © AFP/Archiv

Ein Bündnis mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft hat einen Forderungskatalog mit konkreten Maßnahmen zum Kampf gegen den erstarkenden Antisemitismus vorgelegt. "Wir fordern von der Politik nicht nur schöne Gedenkreden und Beteuerungen, wir fordern konkretes Handeln", sagte der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, am Donnerstag bei der Vorstellung des Fünf-Punkte-Programms in Berlin. "Die Lage ist ernst genug. Es sind nun alle Nicht-Jüdinnen und -Juden gefragt, sich an die Seite der Juden zu stellen."

Textgröße ändern:

Der Katalog enthält eine Reihe konkreter Forderungen - etwa auf rechtlicher Ebene: Aufrufe zur Vernichtung eines Staates, insbesondere Israels, sollten eindeutig als Straftat erfasst werden. Die Schwelle zur Strafbarkeit bei Volksverhetzung solle gesenkt werden, um das jüdische Leben wirksam zu schützen. Boykottaufrufe gegen Israel, vor allem an Hochschulen oder im Kulturbereich, sollten unterbunden werden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Forderung, jüdisches Leben sichtbarer und sicherer zu machen. Die Ausübung jüdischer Religionsfreiheit etwa müsse im Feiertagsrecht abgesichert werden, damit Gläubige an diesen Tagen nicht arbeiten müssten. Veranstaltungen, bei denen Hass gegen Jüdinnen und Juden oder zur Vernichtung Israels propagiert wird, müssten "konsequent" untersagt werden.

Auf kultureller und wissenschaftlicher Ebene fordert die Initiative den Ausbau und die Vertiefung der wissenschaftlichen Kooperation zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen aus Israel und aus Deutschland. Zudem müsse die Bundeshaushaltsordnung geändert werden, um sicherzustellen, dass etwa Kulturprojekte mit antisemitischem Inhalt nicht mit öffentliche Geldern gefördert werden.

Weitere Punkte umfassen ein besseres Monitoring antisemitischer Vorfälle sowie eine stärkere Präventionsarbeit etwa durch mehr Bildungsarbeit zu jüdischem Leben und durch Begegnungsprojekte. "Wir - Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Gesellschaft und Institutionen - tragen Verantwortung aus der Geschichte und für das jüdische Leben von heute", heißt es im Aufruf der Initiative. "Wir dulden keinen Judenhass - egal in welcher Form."

Schirmherrinnen und Schirmherren der Initiative sind Charlotte Knobloch, die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern; Felix Klein, der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus; sowie Kulturstaatsminister Wolfram Weimer.

Klein berichtete davon, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland ein "immer stärker werdendes Gefühl des Alleinseins im Angesicht dieses Antisemitismus" empfänden. Es brauche eine Mobilisierung der Zivilgesellschaft, um ein "sichtbares Zeichen gegen Judenhass" zu setzen. Der Antisemitismus-Beauftragte kündigte für den 5. Oktober eine Kundgebung der Initiative in München an.

Knobloch würdigte die Initiative als "hervorragenden Weg für die Zukunft, für die wir kämpfen". Das Leben der Jüdinnen und Juden habe sich nach dem Überfall der radikalislamischen Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel "radikal" verändert. Der erstarkende Antisemitismus "zermürbt und entkräftet uns".

Unterstützt wird die Initiative von mehr als 200 Organisationen und Vereinigungen und von Prominenten wie den Schauspielerinnen Uschi Glas, Andrea Sawatzki und Iris Berben sowie dem Schriftsteller Ferdinand von Schirach.

Mitinitiator Guy Katz wies darauf hin, dass viele weitere Organisationen um Unterstützung gebeten worden seien - in vielen Fällen aber nicht geantwortet hätten. "Viel mehr als Zusagen haben wir Stille als Antwort bekommen", sagte Katz. Er wies darauf hin, dass sich keine einzige Hochschule und auch kein Lehrerverband dem Aufruf angeschlossen hätten.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: