The National Times - EuGH entscheidet über Vergleich von Versicherungstarifen mit Noten

EuGH entscheidet über Vergleich von Versicherungstarifen mit Noten


EuGH entscheidet über Vergleich von Versicherungstarifen mit Noten
EuGH entscheidet über Vergleich von Versicherungstarifen mit Noten / Foto: © AFP/Archiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über Vergleiche von Versicherungen per Noten- oder Punktsystem. Vor dem Landgericht München I klagt die Versicherungsgruppe Huk-Coburg gegen das Vergleichsportal Check24. Huk Coburg hält die Vergabe von Noten für Versicherungstarife für eine unzulässige vergleichende Werbung. (Az. C-697/23)

Textgröße ändern:

Gemäß EU-Recht ist vergleichende Werbung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Landgericht fragte den EuGH, ob diese Voraussetzungen bei einem Benotungs- oder Punktsystem erfüllt sein können.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz - liegen demnach "weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals". (Az. 7 A 6.25)

Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter

Die Forderungen nach einer langsameren Entwicklung von Künstlicher Intelligenz sind in den USA und in Europa lauter geworden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Mittwoch an, sie werde die führenden KI-Firmen zu Beratungen darüber einladen, "einen Gang zurückzuschalten". KI-Größen wie OpenAI und Anthropic hatten sich für ein Drosseln der Entwicklung ausgesprochen, US-Präsident Donald Trump und Meta-Chef Mark Zuckerberg lehnen dies hingegen ab.

Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung

Eine gefühlte deutsche Identität begründet laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Ausländer ohne Aufenthaltsrecht hätten auch dann keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie sich selbst als Deutsche verstünden, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart laut Mitteilung vom Mittwoch im Eilverfahren.

Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor

Onlineplattformen wie Instagram, Snapchat und Tiktok könnten in der EU für Kinder unter 13 Jahren verboten werden. "Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren, kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren", forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch in Straßburg. Am Donnerstag will sie einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen, der dann in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der EU-Länder geht.

Textgröße ändern: