The National Times - Studie: Mindestlohn von zwölf Euro führt nur zu minimal höherer Inflation

Studie: Mindestlohn von zwölf Euro führt nur zu minimal höherer Inflation


Studie: Mindestlohn von zwölf Euro führt nur zu minimal höherer Inflation
Studie: Mindestlohn von zwölf Euro führt nur zu minimal höherer Inflation

Die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde wird laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung nur geringe Auswirkungen auf die Inflation und die Beschäftigung haben. Die Teuerungsrate dürfte zur Jahresmitte 2023 kurzfristig um etwa 0,25 Prozentpunkte höher liegen als es ohne die Mindestlohnerhöhung der Fall wäre, erklärte die gewerkschaftsnahe Stiftung am Freitag.

Textgröße ändern:

Für die Studie errechneten Expertinnen und Experten des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Böckler-Stiftung die möglichen Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf Inflation und Beschäftigung. Grundlage für die Berechnungen war eine angenommene Umsetzung der Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober 2022.

Die um 0,25 Prozentpunkte erhöhte Inflationsrate sei vergleichsweise gering, erklärten die Forscher. So habe beispielsweise die zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer im Corona-Jahr 2020 zu einer deutlich spürbareren Schwankung von rund einem Prozentpunkt geführt.

Die Simulationsergebnisse zeigen den Forschern zufolge auch keine relevanten negativen Effekte auf die Beschäftigung. Da durch die Mindestlohnerhöhung jedoch gleichzeitig die Einkommenssituation von "Millionen von Menschen verbessert wird, ist diese Anhebung nicht nur aus einem sozialpolitischen, sondern auch aus einem makroökonomischen Blickwinkel zu begrüßen", erklärten die Forscher weiter.

Theoretisch könnte eine Mindestlohnerhöhung laut den Experten auf verschiedenen Wegen die Inflation beeinflussen: So könne beispielsweise die Konsumnachfrage steigen und so zu steigenden Verbraucherpreisen führen. Die Unternehmen könnten die Lohnerhöhungen außerdem als Argument nutzen, um die eigenen Preise zu erhöhen.

Langfristig müssten jedoch auch die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf die Produktivität und das Arbeitsangebot berücksichtigt werden, erklärten die Forscher - diese wirkten demnach wiederum inflationshemmend.

Auch wenn die Erhöhung des Mindestlohns zu Lohnerhöhungen in anderen Einkommenssegmenten führen würde, wäre laut den Experten maximal mit einer Zunahme der Inflation um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte zu rechnen. "Selbst diese Größenordnung wäre aufgrund des temporären Charakters noch als moderat anzusehen und bedarf keiner geldpolitischen Reaktion", erklärten die Forscher. Die Angst vor einer durch die Mindestlohnerhöhung ausgelösten Lohn-Preis-Spirale erscheine deshalb "unbegründet", schlussfolgerten sie.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Greenpeace: Krisengewinne der Mineralölkonzerne vor allem in reicheren Ländern

Die Mineralölkonzerne haben durch den Krieg in Nahost einer Untersuchung im Auftrag von Greenpeace zufolge besonders in reicheren europäischen Ländern deutliche Gewinnsteigerungen erzielt. In Europa seien die Margen bei Diesel deutlich gestiegen, am stärksten in den Niederlanden, gefolgt von Schweden, Dänemark, Österreich und Deutschland, wie Greenpeace am Mittwoch mitteilte. "In kleineren Ländern mit weniger Kaufkraft wie der Slowakei, Ungarn oder Irland sind die Margen seit Kriegsbeginn im gleichen Zeitraum hingegen deutlich geschrumpft."

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Textgröße ändern: