The National Times - BAG: 30 Prozent Nachtzuschlag für Zeitungszusteller rechtens

BAG: 30 Prozent Nachtzuschlag für Zeitungszusteller rechtens


BAG: 30 Prozent Nachtzuschlag für Zeitungszusteller rechtens
BAG: 30 Prozent Nachtzuschlag für Zeitungszusteller rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Zeitungszusteller, die die Zeitungen regelmäßig vor sechs Uhr morgens austragen, haben Anspruch auf einen Nachtzuschlag von 30 Prozent. Dies sei bei "Dauernachtarbeit" angemessen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Etwas anderes gilt demnach nur, wenn abweichende tarifliche Regelungen bestehen. (Az: 10 AZR 261/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin ist Zeitungszustellerin im Raum Paderborn. Sie trägt jeden Werktag vor sechs Uhr und für mehr als zwei Stunden Tageszeitungen aus, donnerstags und samstags zudem Anzeigenblätter.

Von der Vertriebs-GmbH erhielt sie dafür den gesetzlichen Mindestlohn. Dies waren im Streitjahr 2018 8,84 Euro, seit Anfang 2022 sind es 9,82 Euro und künftig ab 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde.

Mit ihrer Klage verlangte sie einen Zuschlag für ihre Nachtarbeit in Höhe von 30 Prozent, für die Monate August bis November 2018, das waren insgesamt 954,15 Euro.

Dem gab das BAG nun statt. Sofern keine tarifliche Ausgleichsregelung besteht, verpflichte das Arbeitszeitgesetz Arbeitgeber, für Nachtarbeit einen angemessenen Ausgleich durch freie Tage oder durch einen Lohnzuschlag zu gewähren. Hier gebe es keine Tarifregelung, und der Arbeitgeber habe keine freien Tage gewährt. Daher sei er zum finanziellen Ausgleich verpflichtet.

Üblicherweise gelte dabei nach bisheriger Rechtsprechung ein Lohnzuschlag von 25 Prozent als "angemessen". Davon könne es aber Abweichungen nach oben und unten geben.

Die Zeitungszustellerin leiste "Dauernachtarbeit" an jedem Werktag. Daher sei ein Zuschlag von 30 Prozent angemessen, urteilte das BAG. Nach dem Erfurter Urteil gilt dies auch für Teilzeitbeschäftigte. Das Gesetz mache den angemessenen Ausgleich nur davon abhängig, dass die Arbeitszeit in den Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr (Bäckereien 22 bis 5 Uhr) mehr als zwei Stunden beträgt.

Den Hinweis des Verlags auf den hohen Kostendruck bei Tageszeitungen ließen die Erfurter Richter nicht gelten. Die Interessen der Arbeitgeber müssten hinter dem vom Gesetzgeber gewollten Arbeitnehmerschutz zurücktreten. Ein unzulässiger Eingriff in die Handlungs- und Berufsausübungsfreiheit der Arbeitgeber sei dies nicht. Auch die Pressefreiheit könne einen geringeren Zuschlag nicht rechtfertigen, urteilte das BAG.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab

Angesichts eines drohenden Streiks hat der US-Chiphersteller Micron Technology seinen Beschäftigten in Taiwan eine Bonuszahlung von 68 Monatsgehältern angeboten - der Belegschaft ist das aber nicht genug. Hunderte Beschäftigte folgten am Donnerstag einem Aufruf der Gewerkschaften und versammelten sich zu einer Protestkundgebung am Micron-Werk in Taoyuan.

Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen

Die Frage, ob Spieler verlorene Einsätze von möglicherweise verbotenen Glücksspielen im Internet zurückbekommen, wird nun grundsätzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt. Am Donnerstag verhandelte er in Karlsruhe über einen Fall, den er zum Leitentscheidungsverfahren erklärte. Andere Gerichte können sich später an dem Urteil orientieren - noch fiel aber keine Entscheidung. (Az.I ZR 216/25 und I ZR 78/25)

KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut

Bei Künstlicher Intelligenz (KI) droht Europa bei großen Sprachmodellen wie ChatGPT und Co. den Anschluss zu verlieren – bei industrieller KI gibt es laut einer Studie jedoch eine Aufholjagd: Die Investitionen in KI-Anwendungen, die in der Realwirtschaft zum Einsatz kommen, nähern sich dem US-Niveau, wie das Beratungsunternehmen McKinsey und das Software-Branchennetzwerk Boardwave am Donnerstag mitteilten. Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) haben Deutschland und Europa das Potenzial, "zur führenden Kraft der industriellen KI zu werden".

US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen

Das US-Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Privatleuten vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren verabschiedet. Für den parteiübergreifenden Entwurf stimmten am Mittwoch (Ortszeit) in Washington 417 Abgeordnete - nur drei votierten dagegen. Das Gesetz schreibt Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vor, um sicherzustellen, dass die Betreiber von Rechenzentren die zusätzlichen Kosten für den immensen Strombedarf sowie die dafür erforderliche Infrastruktur tragen.

Textgröße ändern: