The National Times - Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten


Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kosten für die Betreuung der Kinder können nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber sie steuerfrei ersetzt hat. Denn die Eltern sind dann insoweit nicht mehr wirtschaftlich belastet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: III R 54/20)

Textgröße ändern:

Im Streitjahr 2018 hatten die klagenden Eltern für den Kindergartenbesuch ihres Kindes 4265 Euro ausgegeben. Der Arbeitgeber des Vaters erstattete dies steuerfrei. Dennoch setzte das Paar bei seiner Einkommensteuererklärung die Kita-Kosten als steuermindernde Sonderausgaben an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht.

Laut Gesetz können Zweidrittel der "Aufwendungen" für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens 4000 Euro je Kind.

Doch damit sind nur Ausgaben gemeint, mit denen die Eltern "endgültig wirtschaftlich belastet" sind, urteilte der BFH. Darauf verweise neben dem Zweck der Vorschrift hier auch das Wort "Aufwendungen". Eine solche wirtschaftliche Belastung der Eltern bestehe aber nicht, wenn der Arbeitgeber steuerfrei und zweckgebunden für die Kita-Kosten aufkommt.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Bitkom: Immer mehr ältere Menschen nutzen Internet

Immer mehr ältere Menschen in Deutschland sind online und stehen digitalen Technologien aufgeschlossen gegenüber. Rund 74 Prozent der Menschen ab 65 Jahren nutzen das Internet, wie eine am Donnerstag in Berlin veröffentlichte Studie des Digitalverbands Bitkom und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt. Vor fünf Jahren waren es nur 48 Prozent gewesen.

Verbraucher sollen bald "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte bekommen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke bekommen. Ein am Donnerstag veröffentlichter Gesetzentwurf von Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) soll die Hersteller verpflichten, die "Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren" und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten, wie Hubigs Ministerium mitteilte.

Bahn-Chefin Palla: 2026 wird erneut "schwieriges Jahr bei der Pünktlichkeit"

Bahn-Chefin Evelyn Palla geht für dieses Jahr von weiter anhaltenden Problemen bei den Verspätungen im Fernverkehr aus. "2026 wird noch mal ein schwieriges Jahr bei der Pünktlichkeit", sagt sie der Wochenzeitung "Die Zeit" laut Vorabmeldung von Donnerstag. Es gehe im laufenden Jahr "erst einmal darum, dass es nicht noch schlimmer wird, dass wir uns auf diesem Niveau stabilisieren, so schmerzhaft das auch klingt".

Harte Bundestags-Debatte zu Bürgergeldreform: Bas verteidigt Verschärfung

In einem scharfen Schlagabtausch hat der Bundestag am Donnerstag über die Koalitionspläne für eine Reform der sozialen Sicherung debattiert. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigte die Verschärfungen bei der neuen Grundsicherung: "Wir setzen künftig auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung." CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte: "Wir kehren zum System des Förderns und Forderns zurück." Grüne und Linke sprachen hingegen von einem Angriff auf den Sozialstaat. Auch von Sozialverbänden und Gewerkschaften kam Kritik.

Textgröße ändern: