The National Times - Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten


Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kosten für die Betreuung der Kinder können nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber sie steuerfrei ersetzt hat. Denn die Eltern sind dann insoweit nicht mehr wirtschaftlich belastet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: III R 54/20)

Textgröße ändern:

Im Streitjahr 2018 hatten die klagenden Eltern für den Kindergartenbesuch ihres Kindes 4265 Euro ausgegeben. Der Arbeitgeber des Vaters erstattete dies steuerfrei. Dennoch setzte das Paar bei seiner Einkommensteuererklärung die Kita-Kosten als steuermindernde Sonderausgaben an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht.

Laut Gesetz können Zweidrittel der "Aufwendungen" für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens 4000 Euro je Kind.

Doch damit sind nur Ausgaben gemeint, mit denen die Eltern "endgültig wirtschaftlich belastet" sind, urteilte der BFH. Darauf verweise neben dem Zweck der Vorschrift hier auch das Wort "Aufwendungen". Eine solche wirtschaftliche Belastung der Eltern bestehe aber nicht, wenn der Arbeitgeber steuerfrei und zweckgebunden für die Kita-Kosten aufkommt.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Entschädigungsfonds für Kapitol-Angreifer: Trump-Regierung legt Plan auf Eis

Die US-Regierung legt einen Milliardenfonds auf Eis, aus dem Anhänger von Präsident Donald Trump Entschädigungen für angebliche Justizfehler unter der demokratischen Vorgängerregierung erhalten sollten. Das US-Justizministerium erklärte am Montag im Onlinedienst X, es werde die Anordnung einer Bundesrichterin respektieren, vorerst keine Mittel ein- oder auszuzahlen. Die oppositionellen Demokraten sprechen von einem "Schmiergeldfonds", aber auch im Regierungslager gab es Widerstand.

Beiträge nicht bezahlt: UNO-Organisation stoppt Ernennung von US-Beamten zum Vize-Chef

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat die Berufung des US-Beamten Sheng Li zum stellvertretenden Direktor der UN-Organisation rückgängig gemacht. Wegen "anhaltender Verzögerungen bei der Begleichung der Zahlungsrückstände" sei seine Ernennung widerrufen worden, teilte ILO-Chef Gilbert Houngbo am Montag mit.

Bericht: 61,3 Prozent aller Fernzüge der Deutschen Bahn kamen im Mai pünktlich

Die Pünktlichkeit der Fernzüge der Deutschen Bahn (DB) hat sich im Mai einem Bericht zufolge weiter stabilisiert, wenn auch auf niedrigem Niveau. 61,3 Prozent aller ICE- und IC-Züge kamen im vergangenen Monat pünktlich an ihr Ziel: Das geht aus internen Daten der Deutschen Bahn (DB) hervor, über welche die "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe) berichtete.

Tschechisches Gericht beschließt Auslieferung von deutscher Rechtsextremistin Liebich

Im Fall der derzeit in Tschechien inhaftierten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat das zuständige Gericht deren Auslieferung nach Deutschland beschlossen. Das Landesgericht der Stadt Pilsen habe am Montag über die Auslieferung von Liebich an die deutschen Behörden entschieden, erklärte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP. Liebich habe nun drei Tage Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Andernfalls werde die umstrittene Rechtsextremistin "innerhalb von zehn Tagen" an Deutschland überstellt.

Textgröße ändern: