The National Times - Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten


Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kosten für die Betreuung der Kinder können nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber sie steuerfrei ersetzt hat. Denn die Eltern sind dann insoweit nicht mehr wirtschaftlich belastet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: III R 54/20)

Textgröße ändern:

Im Streitjahr 2018 hatten die klagenden Eltern für den Kindergartenbesuch ihres Kindes 4265 Euro ausgegeben. Der Arbeitgeber des Vaters erstattete dies steuerfrei. Dennoch setzte das Paar bei seiner Einkommensteuererklärung die Kita-Kosten als steuermindernde Sonderausgaben an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht.

Laut Gesetz können Zweidrittel der "Aufwendungen" für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens 4000 Euro je Kind.

Doch damit sind nur Ausgaben gemeint, mit denen die Eltern "endgültig wirtschaftlich belastet" sind, urteilte der BFH. Darauf verweise neben dem Zweck der Vorschrift hier auch das Wort "Aufwendungen". Eine solche wirtschaftliche Belastung der Eltern bestehe aber nicht, wenn der Arbeitgeber steuerfrei und zweckgebunden für die Kita-Kosten aufkommt.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Streit um Einstufung: Gericht weist Anträge von Dresdner CSD zurück

Der CSD Dresden Verein hat Widerspruch gegen die Nichteinstufung des Straßenfests als Versammlung eingelegt - im Eilverfahren allerdings eine Niederlage erlitten. Wie das Dresdner Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte, lehnte es die Eilanträge des Vereins ab. Die Stadt hatte zuvor in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung sei. Dies gelte nur für den Umzug.

Deutsche Bank: Aktionärsvertreter kritisieren höhere Aufsichtsratvergütung

Auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank haben Aktionärsvertreter am Donnerstag die geplante höhere Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats kritisiert. Alexanda Annecke von Union Investment und Andreas Thomae von Deka Investment nannten die Erhöhung um 47 Prozent auf insgesamt 1,4 Millionen Euro für Aufsichtsratschef Alexander Wynaendts zu hoch. Das sende ein "falsches Signal in die Bank und an die Öffentlichkeit", sagte Thomae.

Bericht: Bundeswehr-Sondervermögen wird ohne Bundestags-Kontrolle ausgegeben

Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr wird laut einem "Spiegel"-Bericht offenbar ohne Aufsicht des Bundestags ausgegeben. Ein entsprechendes Gremium aus Abgeordneten wurde in dieser Legislaturperiode zwar gewählt, hat sich aber bislang weder konstituiert noch getagt, wie das Magazin in seiner neuen Ausgabe berichtet. Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Schäfer, selbst ein Mitglied des Gremiums, hat deshalb in einem Brief an die sechs weiteren Mitglieder angemahnt, sich nun "dringend" zusammenzufinden und sich auf eine "zukünftige Arbeitsweise" zu verständigen.

EU-Kommission verhängt 200-Millionen-Euro-Strafe gegen Onlinehändler Temu 

Wegen des Verkaufs unsicherer und gesundheitsgefährdender Produkte hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro gegen den Billig-Onlinehändler Temu verhängt. Temu habe in seinen Berichten an Brüssel "deutlich unterschätzt", wie viele illegale Produkte auf seiner Plattform angeboten werden, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Das Unternehmen, das zum chinesischen PDD-Konzern gehört, wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: