The National Times - Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten


Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kosten für die Betreuung der Kinder können nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber sie steuerfrei ersetzt hat. Denn die Eltern sind dann insoweit nicht mehr wirtschaftlich belastet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: III R 54/20)

Textgröße ändern:

Im Streitjahr 2018 hatten die klagenden Eltern für den Kindergartenbesuch ihres Kindes 4265 Euro ausgegeben. Der Arbeitgeber des Vaters erstattete dies steuerfrei. Dennoch setzte das Paar bei seiner Einkommensteuererklärung die Kita-Kosten als steuermindernde Sonderausgaben an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht.

Laut Gesetz können Zweidrittel der "Aufwendungen" für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens 4000 Euro je Kind.

Doch damit sind nur Ausgaben gemeint, mit denen die Eltern "endgültig wirtschaftlich belastet" sind, urteilte der BFH. Darauf verweise neben dem Zweck der Vorschrift hier auch das Wort "Aufwendungen". Eine solche wirtschaftliche Belastung der Eltern bestehe aber nicht, wenn der Arbeitgeber steuerfrei und zweckgebunden für die Kita-Kosten aufkommt.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Energiekonzern BP will sein Nordseegeschäft verkaufen

Der britische Öl- und Gaskonzern BP will seine Geschäftsaktivitäten in der Nordsee verkaufen. Die Nordsee spiele nach wie vor eine zentrale Rolle im britischen Energiesystem, erklärte BP-Chefin Meg O'Neill am Freitag. Der Konzern wolle jedoch sein Kapital auf die vielversprechendsten Möglichkeiten konzentrieren und sei daher der Ansicht, "dass unser Nordseegeschäft als Teil eines anderen Unternehmens besser aufgestellt sein wird".

Zahl der Arbeitslosen steigt im Juli wieder über drei Millionen

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Juli wieder über drei Millionen gestiegen. Dies habe vor allem jahreszeitliche Gründe, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg am Freitag mit. Demnach stieg die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat um 71.000 auf 3.007.000. Die Arbeitslosenquote nahm um 0,2 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent zu.

Vergütung für Azubis mit Tarifvertrag um 3,9 Prozent gestiegen

Auszubildende mit Tarifvertrag haben laut einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erneut von höheren Vergütungen profitiert. Im Ausbildungsjahr 2025/26 seien die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen im Schnitt um 3,9 Prozent gestiegen, teilte das WSI am Freitag mit. Mittlerweile gebe es nur noch sehr wenige Branchen, in denen Auszubildende im ersten Jahr laut Tarifvertrag weniger als 1000 Euro im Monat erhalten.

Rhein in den Niederlanden nahe deutscher Grenze mit historisch niedrigem Pegel

Wegen ausbleibenden Niederschlags hat der Wasserpegel des Rheins an der deutsch-niederländischen Grenze den niedrigsten jemals gemessenen Pegel erreicht. Am Messpunkt Lobith westlich von Emmerich in Nordrhein-Westfalen sei "noch nie" ein tieferer Wasserstand registriert worden, erklärte das niederländische Wasser- und Infrastrukturministerium am Donnerstag.

Textgröße ändern: