The National Times - Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten


Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kosten für die Betreuung der Kinder können nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber sie steuerfrei ersetzt hat. Denn die Eltern sind dann insoweit nicht mehr wirtschaftlich belastet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: III R 54/20)

Textgröße ändern:

Im Streitjahr 2018 hatten die klagenden Eltern für den Kindergartenbesuch ihres Kindes 4265 Euro ausgegeben. Der Arbeitgeber des Vaters erstattete dies steuerfrei. Dennoch setzte das Paar bei seiner Einkommensteuererklärung die Kita-Kosten als steuermindernde Sonderausgaben an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht.

Laut Gesetz können Zweidrittel der "Aufwendungen" für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens 4000 Euro je Kind.

Doch damit sind nur Ausgaben gemeint, mit denen die Eltern "endgültig wirtschaftlich belastet" sind, urteilte der BFH. Darauf verweise neben dem Zweck der Vorschrift hier auch das Wort "Aufwendungen". Eine solche wirtschaftliche Belastung der Eltern bestehe aber nicht, wenn der Arbeitgeber steuerfrei und zweckgebunden für die Kita-Kosten aufkommt.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet

Mit deutscher Unterstützung hat die japanische Raumfahrtbehörde Jaxa eine Mission gestartet, bei der erstmals Material von der Marsregion zur Erde gebracht werden soll. Vom japanischen Weltraumbahnhof Tanegashima startete am Dienstag um 04.41 Uhr Ortszeit (21.41 Uhr MESZ) eine H3-Trägerrakete mit einer Raumsonde an Bord, die zwei Monde des Mars erforschen soll.

Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung

Die Bundesregierung hat mit dem US-Chipentwickler Nvidia eine Zusammenarbeit zur Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) vereinbart. Das Bundeswirtschafts- und das Forschungsministerium unterzeichneten eine entsprechende Absichtserklärung mit Nvidia am Montag im Rahmen eines Investitionsgipfels in Berlin, wie die Bundesregierung mitteilte. Vereinbart werde, "eine Initiative zur Entwicklung modernster KI-Modelle für Physical AI voranzutreiben" - also KI, die in physischen Systemen wie etwa Robotern integriert wird.

Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit

US-Präsident Donald Trump hat auf Initiative seiner Ehefrau Melania ein Dekret zur Gesundheit von Frauen unterzeichnet. Melania Trump sprach am Montag bei einem Auftritt im Rosengarten des Weißen Hauses von einem "neuen Standard" in den USA. "Wir verfügen heute über außergewöhnliche wissenschaftliche Fähigkeiten, etwa Superintelligenz, hochentwickelte Biotechnologie und bahnbrechende Therapien", fügte sie hinzu. Davon sollten auch Frauen profitieren.

Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit

Gesundheits-Apps sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht wie reguläre Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Sächsische Finanzgericht in Leipzig bereits im März, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Leipzig mitteilte.

Textgröße ändern: