The National Times - Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten


Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kosten für die Betreuung der Kinder können nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber sie steuerfrei ersetzt hat. Denn die Eltern sind dann insoweit nicht mehr wirtschaftlich belastet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: III R 54/20)

Textgröße ändern:

Im Streitjahr 2018 hatten die klagenden Eltern für den Kindergartenbesuch ihres Kindes 4265 Euro ausgegeben. Der Arbeitgeber des Vaters erstattete dies steuerfrei. Dennoch setzte das Paar bei seiner Einkommensteuererklärung die Kita-Kosten als steuermindernde Sonderausgaben an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht.

Laut Gesetz können Zweidrittel der "Aufwendungen" für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens 4000 Euro je Kind.

Doch damit sind nur Ausgaben gemeint, mit denen die Eltern "endgültig wirtschaftlich belastet" sind, urteilte der BFH. Darauf verweise neben dem Zweck der Vorschrift hier auch das Wort "Aufwendungen". Eine solche wirtschaftliche Belastung der Eltern bestehe aber nicht, wenn der Arbeitgeber steuerfrei und zweckgebunden für die Kita-Kosten aufkommt.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

G20-Treffen: USA wollen den Iran wirtschaftlich isolieren

US-Finanzminister Scott Bessent will mit Hilfe der G20-Gruppe den Iran wirtschaftlich isolieren. "Wir werden weiterhin Druck ausüben", sagte Bessent am Montag zum Auftakt eines zweitägigen Treffens der Finanzminister und Notenbankchefs der führenden Industrie- und Schwellenländer in Asheville im US-Bundesstaats North Carolina. Darüber habe er mit den Partnerländern bilateral bereits "sehr gute Gespräche geführt", sagte Bessent, der das Treffen leitet.

Online-Modehändler Shein vor Börsengang mit 22,6 Milliarden Euro bewertet

Der asiatische Online-Modehändler Shein ist vor seinem für Dienstag geplanten Börsengang in Hongkong mit umgerechnet 22,6 Milliarden Euro bewertet worden. Das Unternehmen strebt nach eigenen Angaben vom Montag mit dem Gang aufs Parkett Einnahmen in Höhe 1,5 Milliarden Euro an. Die Bewertung fällt damit deutlich niedriger aus als 2022, als Shein im Rahmen einer Finanzierungsrunde mit fast 86 Milliarden Euro bewertet worden war.

Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent - Anstieg lediglich bei Energie

Die Inflation hat im August nach vorläufigen Daten erneut leicht angezogen, allerdings scheinen sich die hohen Energiepreise weiterhin nicht auf andere Bereiche auszuwirken. Die Verbraucherpreise stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,9 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag in einer ersten Schätzung mitteilte. Im Juli hatte der Anstieg bei 2,8 Prozent gelegen.

EU-Kommission zieht die Schrauben an: Strengere Auflagen für ChatGPT

Mit ChatGPT stellt die EU-Kommission erstmals ein KI-Sprachmodell unter verschärfte Beobachtung: Der KI-Chatbot des US-Unternehmens OpenAI wird als "sehr große Suchmaschine" eingestuft und unterliegt so künftig den "strengsten Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste" (DSA). ChatGPT werde künftig "strengeren Kontroll- und Rechenschaftspflichten unterliegen, die den Auswirkung auf unsere Bürger und unsere Gesellschaft angemessen sind", erklärte EU-Digitalkommisarin Henna Virkkunen.

Textgröße ändern: