The National Times - Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten


Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Kosten für die Betreuung der Kinder können nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber sie steuerfrei ersetzt hat. Denn die Eltern sind dann insoweit nicht mehr wirtschaftlich belastet, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: III R 54/20)

Textgröße ändern:

Im Streitjahr 2018 hatten die klagenden Eltern für den Kindergartenbesuch ihres Kindes 4265 Euro ausgegeben. Der Arbeitgeber des Vaters erstattete dies steuerfrei. Dennoch setzte das Paar bei seiner Einkommensteuererklärung die Kita-Kosten als steuermindernde Sonderausgaben an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht.

Laut Gesetz können Zweidrittel der "Aufwendungen" für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden, höchstens 4000 Euro je Kind.

Doch damit sind nur Ausgaben gemeint, mit denen die Eltern "endgültig wirtschaftlich belastet" sind, urteilte der BFH. Darauf verweise neben dem Zweck der Vorschrift hier auch das Wort "Aufwendungen". Eine solche wirtschaftliche Belastung der Eltern bestehe aber nicht, wenn der Arbeitgeber steuerfrei und zweckgebunden für die Kita-Kosten aufkommt.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Füllstand in deutschen Gasspeichern bei 31 Prozent

Deutschlands Gasspeicher sind aktuell zu fast einem Drittel gefüllt. Der Füllstand betrage 31 Prozent, sagte am Freitag eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin. Die Regierung erwartet demnach, dass die Füllstände bis Herbst weiter steigen werden - "die Einspeicherungen beginnen in der Regel erst im Mai und im Juni, zum Teil sogar erst im September".

Inflation schwächt sich voraussichtlich ab - Experten sehen Tankrabatt als Ursache

Die Verbraucherpreise in Deutschland sind im Mai voraussichtlich wieder etwas langsamer gestiegen: Die Inflationsrate betrug im Vergleich zum Vorjahresmonat 2,6 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden in einer ersten Schätzung mitteilte. Im Vormonat April hatte sie angesichts stark steigender Energiepreise im Zuge des Iran-Kriegs noch 2,9 Prozent betragen. Experten führten den Rückgang im Mai auf den Tankrabatt zurück.

Kartellamt: Kraftstoffpreise im Mai kräftig gefallen - Rohölpreise aber auch

Die Kraftstoffpreise sind nach Einführung des Tankrabatts im Mai laut Bundeskartellamt kräftig gefallen - gefallen seien aber auch die Rohölpreise in der Hoffnung auf Entspannung in der Straße von Hormus. Das Kartellamt werde daher weiter "eingehend untersuchen", wie umfänglich der Tankrabatt tatsächlich an die Autofahrerinnen und -fahrer weitergegeben wurde, erklärte Behördenchef Andreas Mundt am Freitag. Bei der seit April geltenden Zwölf-Uhr-Regel ist die Zahl der Abweichungen demnach "durchaus hoch" - es handle sich meist aber nur um wenige Minuten.

Analyse: Meiste Kommunen bewerten Finanzen als schlecht - Sondervermögen hilfreich

Mehr als zwei Drittel der Kommunen in Deutschland bewerten ihre Finanzlage im vergangenen Jahr als eher schlecht. 44 Prozent vergaben laut einer Vorabveröffentlichung des neuen KfW-Kommunalpanels vom Freitag die Note "mangelhaft", weitere 25 Prozent die Note "ausreichend". Positiv bewertet wurde jedoch die Verkleinerung von Investitionslücken durch das Sondervermögen des Bundes.

Textgröße ändern: