The National Times - Verdi bestreikt zwei Amazon-Lager in Nordrhein-Westfalen

Verdi bestreikt zwei Amazon-Lager in Nordrhein-Westfalen


Verdi bestreikt zwei Amazon-Lager in Nordrhein-Westfalen
Verdi bestreikt zwei Amazon-Lager in Nordrhein-Westfalen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat die Beschäftigten in zwei Versandzentren des US-Onlinehändlers Amazon in Nordrhein-Westfalen zum Streik aufgerufen. Er begann am Sonntagabend mit der Nachtschicht und soll bis Donnerstag um Mitternacht dauern, wie Verdi-Vertreter am Montag sagten. Sie rechnen an den Standorten Rheinberg und Werne mit insgesamt bis zu 850 Beschäftigten pro Tag, die sich am Streik beteiligen.

Textgröße ändern:

Verdi fordert, dass die Amazon-Beschäftigten einen Tarifvertrag bekommen und nach dem Tarif für den Einzel- und Versandhandel bezahlt werden - eine Forderung, die die Gewerkschaft bereits seit Jahren vergeblich durchzusetzen versucht. Außerdem will sie tarifliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit erreichen.

Durch eine Tarifbindung erhielten die Beschäftigten nicht nur die nötige Anerkennung für ihre Arbeit, sondern auch den rechtlich abgesicherten Schutz ihrer Einkommen, erklärte Verdi-Verhandlungsführerin in Nordrhein-Westfalen, Silke Zimmermann. Ein Tarifvertrag im Unternehmen Amazon sei zudem zukunftsorientiert. "Zeitdruck, Hetze und monotone Tätigkeiten können Beschäftigte krankmachen. Um das zu verhindern, ist es notwendig, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Gesundheit der Beschäftigten auf Dauer erhalten."

Der Verdi-Vertreter in Werne, Philip Keens, sagte der Nachrichtenagentur AFP am Montag, er rechne mit "starken Auswirkungen" des mehrtägigen Streiks. Viele Beschäftigte in dem Versandzentrum hätten entschieden, "das erste Mal mitzumachen", fügte er hinzu.

Amazon erklärte, das Unternehmen wolle allen Beschäftigten "attraktive Jobs mit guten Perspektiven" bieten. Sie bekämen einen "fairen Lohn und attraktive Zusatzleistungen in einer modernen, sicheren Arbeitsumgebung". Das Unternehmen erwartet keine Auswirkungen der Streiks auf die Kunden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Oberstes US-Gericht: "Christliche Therapie" gegen sexuelle Orientierung erlaubt

In Deutschland sind sogenannte Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung unter anderem bei Homosexuellen verboten - das Oberste Gericht in den USA hat dagegen am Dienstag in einem Modellfall zugunsten einer evangelikalen Therapeutin entschieden, die durch ein ähnliches Verbot ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Urteil: Bei verlorenem Gepäck auch Anspruch auf Teil der Reisekosten

Bei einer Pauschalreise mit dem Flugzeug verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist einem Urteil zufolge ein so großer Mangel des Urlaubs, dass der Veranstalter neben dem Gepäck auch einen Teil der Reisekosten ersetzen muss. In einem am Dienstag vom Landgericht Frankenthal veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil bekam eine fünfköpfige Familie ein gutes Drittel des Reisepreises ersetzt. Der Reiseveranstalter musste insgesamt knapp 5000 Euro zahlen. (Az.: 7 O 321/25).

Bundeswehr bekommt autonome Kampfdrohnen aus australischer Produktion

Die Bundeswehr soll bis 2029 mit einem autonomen Kampfdrohnen-System aus australischer Produktion ausgestattet werden. Der Rüstungskonzern Rheinmetall und Boeing Australia schlossen dazu eine strategische Partnerschaft, wie Rheinmetall am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die "MQ-28 Ghost Bat" genannte Drohne wurde von Boeing Australia zusammen mit der australischen Luftwaffe entwickelt und wird nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr derzeit in die australische Armee integriert.

Bundesverfassungsgericht darf Manuskript zu Fachgespräch geheim halten

Ein von dem Portal FragDenStaat unterstützter Kläger ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, ein Vortragsmanuskript eines Fachgesprächs des Bundesverfassungsgerichts zu bekommen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt würde, entschieden die Verwaltungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies sei bei diesem Fachgespräch der Fall gewesen. Außerdem sei das Manuskript des Vortrags urheberrechtlich geschützt.

Textgröße ändern: