The National Times - Verdi bestreikt zwei Amazon-Lager in Nordrhein-Westfalen

Verdi bestreikt zwei Amazon-Lager in Nordrhein-Westfalen


Verdi bestreikt zwei Amazon-Lager in Nordrhein-Westfalen
Verdi bestreikt zwei Amazon-Lager in Nordrhein-Westfalen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat die Beschäftigten in zwei Versandzentren des US-Onlinehändlers Amazon in Nordrhein-Westfalen zum Streik aufgerufen. Er begann am Sonntagabend mit der Nachtschicht und soll bis Donnerstag um Mitternacht dauern, wie Verdi-Vertreter am Montag sagten. Sie rechnen an den Standorten Rheinberg und Werne mit insgesamt bis zu 850 Beschäftigten pro Tag, die sich am Streik beteiligen.

Textgröße ändern:

Verdi fordert, dass die Amazon-Beschäftigten einen Tarifvertrag bekommen und nach dem Tarif für den Einzel- und Versandhandel bezahlt werden - eine Forderung, die die Gewerkschaft bereits seit Jahren vergeblich durchzusetzen versucht. Außerdem will sie tarifliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit erreichen.

Durch eine Tarifbindung erhielten die Beschäftigten nicht nur die nötige Anerkennung für ihre Arbeit, sondern auch den rechtlich abgesicherten Schutz ihrer Einkommen, erklärte Verdi-Verhandlungsführerin in Nordrhein-Westfalen, Silke Zimmermann. Ein Tarifvertrag im Unternehmen Amazon sei zudem zukunftsorientiert. "Zeitdruck, Hetze und monotone Tätigkeiten können Beschäftigte krankmachen. Um das zu verhindern, ist es notwendig, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Gesundheit der Beschäftigten auf Dauer erhalten."

Der Verdi-Vertreter in Werne, Philip Keens, sagte der Nachrichtenagentur AFP am Montag, er rechne mit "starken Auswirkungen" des mehrtägigen Streiks. Viele Beschäftigte in dem Versandzentrum hätten entschieden, "das erste Mal mitzumachen", fügte er hinzu.

Amazon erklärte, das Unternehmen wolle allen Beschäftigten "attraktive Jobs mit guten Perspektiven" bieten. Sie bekämen einen "fairen Lohn und attraktive Zusatzleistungen in einer modernen, sicheren Arbeitsumgebung". Das Unternehmen erwartet keine Auswirkungen der Streiks auf die Kunden.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

USA verbieten Einfuhr von humanoiden Robotern aus dem Ausland

Die US-Regierung hat die Einfuhr von neuen humanoiden und vierbeinige Robotern aus dem Ausland verboten. Diese Produkte seien in die Liste von Waren und Unternehmen aufgenommen worden, deren Import in die USA aus Gründen der nationalen Sicherheit untersagt ist, teilte am Dienstag die zuständige Behörde FCC mit. Die meisten in den USA verkauften humanoiden Roboter werden im Ausland hergestellt, vor allem kommen sie aus China.

24 Stunden in der Luft: Airbus A350 landet nach Rekordflug in Frankreich

Nach einer Rekordzeit von 24 Stunden und 24 Minuten in der Luft ist ein für extrem lange Strecken ausgebauter Airbus A350 in Frankreich gelandet. Das Flugzeug beendete am Dienstag seinen 23.076 Kilometer langen Testflug von der australischen Großstadt Melbourne nach Toulouse. Die australische Fluggesellschaft Qantas will das Flugzeug ab dem kommenden Jahr für Direktflüge nach Europa einsetzen.

Begrenzungen beim Kraftstoffverkauf in Russland vielerorts aufgehoben oder gelockert

Knapp zwei Monate nach dem Beginn von Begrenzungen beim Kraftstoffverkauf in Russland infolge ukrainischer Angriffe sind in mehreren Regionen die Beschränkungen wieder aufgehoben oder gelockert worden. Am Montag und Dienstag wurden die Maßnahmen in mindestens sieben Regionen aufgehoben oder gelockert, wie aus Angaben der Behörden und Medienberichten hervorging. Darunter waren die Hauptstadt Moskau, die zweitgrößte Metropole St. Petersburg sowie stark betroffene Regionen im Süden.

Bundesgerichtshof: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge unzulässig

Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen sind unzulässig. Kunden würden so unangemessen benachteiligt, entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt gegen die Landesbank Hessen-Thüringen hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und Verbraucherverbände. Laut vzbv können Betroffene nun Geld zurückverlangen. (Az. XI ZR 83/25)

Textgröße ändern: