The National Times - Sänger Neil Young zieht sich im Streit um Corona-Desinformation von Spotify zurück

Sänger Neil Young zieht sich im Streit um Corona-Desinformation von Spotify zurück


Sänger Neil Young zieht sich im Streit um Corona-Desinformation von Spotify zurück
Sänger Neil Young zieht sich im Streit um Corona-Desinformation von Spotify zurück

Der US-kanadische Sänger Neil Young hat seine Drohung wahrgemacht und seine gesamte Musik von der Streaming-Plattform Spotify entfernen lassen. "Ich möchte meiner sehr großen und solidarischen Plattenfirma Warner Brothers-Reprise Records danken, die mich in meiner Entscheidung unterstützt, meine gesamte Musik von Spotify zu entfernen", schrieb der 76-jährige Musiker auf seiner Website. Young hatte zuvor von Spotify gefordert, den Podcast des umstrittenen US-Comedians Joe Rogan zu entfernen.

Textgröße ändern:

Young wirft Rogan vor, Falschinformationen über das Coronavirus zu verbreiten. "Spotify ist zu einem Ort der potenziell tödlichen Desinformation über Covid geworden", erklärte Young. "Lügen, die gegen Geld verkauft werden"

Rogan ist einer der beliebtesten Podcast-Hosts weltweit. Vergangenes Jahr schloss er mit Spotify einen geschätzt 100 Millionen Dollar (89 Millionen Euro) schweren Exklusiv-Vertrag.

Young hatte zuvor erklärt: "Sie können Rogan oder Young haben. Nicht beide." Der Musiker, der mit Liedern wie "Heart of Gold" und "Harvest Moon" bekannt wurde, wies daraufhin, dass 60 Prozent seiner Einnahmen aus Streaming von Spotify kommen. Er hatte auf der Plattform mehr als 2,4 Millionen Abonnenten und sechs Millionen Hörer pro Monat.

Spotify erklärte Berichten zufolge: "Wir bedauern Neils Entscheidung, seine Musik von Spotify zu entfernen, hoffen aber, ihn bald wieder begrüßen zu dürfen." Den Angaben eines Sprechers zufolge habe die Plattform "seit Beginn der Pandemie mehr als 20.000 Podcast-Episoden im Zusammenhang mit Covid gelöscht".

V.Allen--TNT

Empfohlen

Klimaprozess gegen Total: Belgisches Gericht setzt Prozess bis September aus

In einem Klimaprozess gegen den Öl- und Gaskonzern Total Energies hat das zuständige Gericht in Belgien den Prozess bis September ausgesetzt. Das Verfahren werde pausiert, um auf ein Urteil in einem ähnlichen Prozess in Frankreich zu warten, teilte das Gericht der Stadt Tournai am Mittwoch mit. Ob es im belgischen Prozess am Ende ein Urteil gibt, ist damit unklar.

Kündigung von Lebensversicherung: Kapitalmarktabhängige Stornogebühr ist zulässig

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung kann die Versicherung eine Gebühr verlangen, die von der Lage auf dem Kapitalmarkt abhängt. Der Stornoabzug muss nicht zwingend schon bei Abschluss des Vertrags als konkreter Betrag genannt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Es ging um einen Streit der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Debeka. (Az. IV ZR 184/24)

Urteil: Abtreibungsgegner in Aachen dürfen gegenüber von Frauenarztpraxis beten

Abtreibungsgegner in Aachen dürfen Gebetsaktionen weiterhin in unmittelbarer Nähe einer gynäkologischen Praxis abhalten. Das Verwaltungsgericht Aachen hob ein entsprechendes Versammlungsverbot auf, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Abtreibungsgegner beten seit 2005 einmal im Monat auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Praxis, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, ohne Frauen nach eigenen Angaben aktiv anzusprechen. Dabei tragen sie Bilder von Jesus, Maria und zwei Föten bei sich.

Iran-Krieg: USA lockern Schifffahrtsregeln für 60 Tage

Im Iran-Krieg lockern die USA ihre Schifffahrtsregeln für 60 Tage. Die Entscheidung von Präsident Trump sei "ein weiterer Schritt, um die kurzfristigen Störungen auf dem Ölmarkt abzufedern", erklärte die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, am Mittwoch im Onlinedienst X. Damit könnten Güter wie Erdöl, Erdgas, Dünger und Kohle leichter in US-Häfen gelangen.

Textgröße ändern: