The National Times - Verbraucherschützer gehen gegen angebliche Anti-Corona-Mittel vor

Verbraucherschützer gehen gegen angebliche Anti-Corona-Mittel vor


Verbraucherschützer gehen gegen angebliche Anti-Corona-Mittel vor
Verbraucherschützer gehen gegen angebliche Anti-Corona-Mittel vor

Die Verbraucherzentralen in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen sind nach eigenen Angaben erfolgreich gegen verschiedene Anbieter angeblicher Anti-Corona-Mittel vorgegangen. "Es überrascht uns immer wieder, wie dreist manche Anbieter versuchen, die Angst der Menschen vor dem Virus zu Geld zu machen", erklärte Ann-Katrin Ortmüller von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Donnerstag. Die Verbraucherschützer mahnten nach eigenen Angaben mehrere Anbieter wegen irreführender Werbung erfolgreich ab.

Textgröße ändern:

Nach Angaben der Verbraucherzentralen warb einer der Anbieter beispielsweise damit, dass die Einnahme von Zinktabletten "das Eindringen von Viren in den Körper" verhindern könne. Beworben wurden auch LED-Lampen, die angeblich "bis zu 99,8 Prozent" der Coronaviren in der Luft abtöten könnten. Nach Angaben der Verbraucherzentralen unterschrieben die Hersteller dieser Produkte Unterlassungserklärungen und dürfen die Werbung in dieser Form nicht wiederholen.

Auch antivirale Mundwasser, Kaugummis und Nahrungsergänzungsmittel gerieten in den Fokus der Verbraucherschützer. Der Hersteller einer Mund- und Rachenspülung weigerte sich demnach, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Das Unternehmen hatte das eigene Produkt damit beworben, dass das Risiko einer Tröpfchenübertragung des Coronavirus mit der Anwendung verringert werde. Eine Gerichtsentscheidung in der Frage wird laut den Verbraucherzentralen Ende April erwartet.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,7 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von umgerechnet 1,7 Milliarden Euro an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,3 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von 14,3 Milliarden Kronen (1,3 Milliarden Euro) an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Anstieg der Spritpreise schon vor Ende des Tankrabatts

Die Spritpreise an den deutschen Tankstellen sind mit Auslaufen des Tankrabatts massiv angestiegen. Bereits am Dienstagmittag, als die Steuersenkung auf Diesel und Benzin noch galt, hoben die Tankstellen die Preise bundesweit stark an, wie der ADAC am Mittwoch mitteilte. Anschließend sanken die Preise nur leicht - um dann am Mittwochmittag erneut stark anzusteigen. Der ADAC und auch die Monopolkommission übten scharfe Kritik an den Mineralölkonzernen.

Schweden: Gericht verurteilt Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an Klarna

Der US-Konzern Google soll einem Preisvergleichsportals des schwedischen Zahldienstes Klarna wegen der Bevorzugung seiner eigenen Preisvergleichsseite in den Suchergebnissen Schadenersatz zahlen. Das zuständige Gericht in Stockholm verurteilte Google zu einer Zahlung von 14,3 Milliarden Kronen (1,3 Milliarden Euro) an das Portal Pricerunner. Dieses gelte "als geschädigt, da Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat", erklärten die Richter.

Textgröße ändern: