The National Times - Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein

Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein


Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein
Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein

Eine Hotelbuchung im Internet ist dann wirksam, wenn Verbraucher allein anhand der anzuklickenden Schaltfläche verstehen, dass sie mit dem Klick eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Die Formulierung müsse eindeutig sein, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Geklagt hatte ein Hotel aus Krummhörn-Greetsiel in Ostfriesland. (Az. C-249/21)

Textgröße ändern:

Ein Kunde hatte über die Seite Booking.com vier Zimmer gebucht, erschien aber nicht. Das Hotel stellte ihm Stornierungskosten in Rechnung, die er nicht bezahlte. Daraufhin zog das Hotel vor das Amtsgericht in Bottrop. Dieses fragte den EuGH, ob es bei seiner Entscheidung über die Wirksamkeit der Buchung nur die anzuklickende Schaltfläche oder auch andere Umstände berücksichtigen müsse.

Der EuGH entschied, dass es nur auf die Schaltfläche oder eine vergleichbare Funktion ankomme. Eine genaue Formulierung sei EU-rechtlich nicht festgelegt - sie müsse nur eindeutig sein. In diesem Fall stand auf der Schaltfläche "Buchung abschließen".

Das Gericht in Bottrop muss nun prüfen, ob der Begriff "Buchung" im allgemeinen Sprachgebrauch der deutschen Durchschnittsverbraucher zwangsläufig bedeutet, dass zahlungspflichtig bestellt wurde.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Frankreich und Oman fordern freie und uneingeschränkte Schifffahrt in Straße von Hormus

Frankreich und der Oman fordern eine ungehinderte Durchfahrt für Schiffe durch die Straße von Hormus. Es müsse eine "freie Schifffahrt ohne Bedingungen oder Einschränkungen" gewährleistet werden, erklärten der französische Präsident Emmanuel Macron und der Sultan von Oman, Haitham bin Tarik, am Montag nach einem Treffen in Paris. Damit erteilten sie iranischen Forderungen nach einer Maut eine Absage.

Supreme Court: Drei Niederlagen und ein Erfolg für Trump

Der Oberste Gerichtshof der USA hat Präsident Donald Trump drei Niederlagen und einen Erfolg beschert. Trump scheiterte am Montag mit dem Versuch, eine Millionenentschädigung an eine Journalistin abzuwenden, die ihn erfolgreich wegen sexuellen Missbrauchs verklagt hatte. Die Richter erklärten überdies den Rauswurf von Zentralbank-Vorständin Lisa Cook für unrechtmäßig, gaben Trump aber bei einer anderen Entlassung Recht. Seine Republikaner unterlagen indes in einem Streit um Briefwahlunterlagen.

Chinas Handelsminister auf Europa-Besuch: Peking und Brüssel um Annäherung bemüht

Vor dem Hintergrund angespannter Handelsbeziehungen bemühen sich die EU und China um eine Annäherung. Beide Seiten fingen an, "einander besser zu verstehen", sagte EU-Handelskommissar Maros Sefcovic nach Gesprächen mit dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao am Montag in Brüssel. Sie vereinbarten für die kommenden Monate eine engere Zusammenarbeit. Sefcovic verwies zugleich auf eine Reihe von Differenzen.

Oberstes US-Gericht: Rauswurf von Fed-Vorständin Cook durch Trump unrechtmäßig

Juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Der Oberste Gerichtshof in Washington hat die von Trump angeordnete Entlassung von Zentralbank-Vorständin Lisa Cook endgültig für unrechtmäßig erklärt. Die Richter entschieden am Montag mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen, Trump dürfe Verantwortliche der Notenbank Federal Reserve (Fed) nicht "aus jedem Grund oder grundlos" abberufen. Cook begrüßte das Urteil und erklärte, es stärke die Unabhängigkeit der Notenbank.

Textgröße ändern: