The National Times - Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein

Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein


Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein
Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein

Eine Hotelbuchung im Internet ist dann wirksam, wenn Verbraucher allein anhand der anzuklickenden Schaltfläche verstehen, dass sie mit dem Klick eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Die Formulierung müsse eindeutig sein, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Geklagt hatte ein Hotel aus Krummhörn-Greetsiel in Ostfriesland. (Az. C-249/21)

Textgröße ändern:

Ein Kunde hatte über die Seite Booking.com vier Zimmer gebucht, erschien aber nicht. Das Hotel stellte ihm Stornierungskosten in Rechnung, die er nicht bezahlte. Daraufhin zog das Hotel vor das Amtsgericht in Bottrop. Dieses fragte den EuGH, ob es bei seiner Entscheidung über die Wirksamkeit der Buchung nur die anzuklickende Schaltfläche oder auch andere Umstände berücksichtigen müsse.

Der EuGH entschied, dass es nur auf die Schaltfläche oder eine vergleichbare Funktion ankomme. Eine genaue Formulierung sei EU-rechtlich nicht festgelegt - sie müsse nur eindeutig sein. In diesem Fall stand auf der Schaltfläche "Buchung abschließen".

Das Gericht in Bottrop muss nun prüfen, ob der Begriff "Buchung" im allgemeinen Sprachgebrauch der deutschen Durchschnittsverbraucher zwangsläufig bedeutet, dass zahlungspflichtig bestellt wurde.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Bieterkampf: Warner Bros. nennt Paramount-Angebot besser und gibt Netflix Frist

Der Bieterkampf um den US-Film- und Medienkonzern Warner Bros. Discovery (WBD) ist weiter offen. Der WBD-Vorstand nannte das letzte Angebot von Paramount Skydance am Donnerstag "überlegen". Warner Bros. räumte dem bisher bevorzugten Mitbieter Netflix aber eine Frist von vier Geschäftstagen ein, um nachzulegen.

Uruguay und Argentinien ratifizieren als erste Länder Mercosur-Handelsabkommen mit EU

Als erste Länder haben Uruguay und Argentinien das Mercosur-Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union ratifiziert. Das uruguayische Abgeordnetenhaus billigte das Abkommen am Donnerstag mit der deutlichen Mehrheit von 91 gegen zwei Stimmen. Zwei Stunden später wurde das Abkommen dann auch vom argentinischen Senat mit 69 gegen drei Stimmen abgesegnet. Die EU-Kommission hat allerdings noch nicht entschieden, ob sie das Abkommen vorläufig - also vor der formalen Ratifizierung im Europaparlament - in Kraft setzen will.

Uruguay ratifiziert als erstes Land Mercosur-Freihandelsabkommen

Uruguay hat als erstes Land das Mercosur-Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union ratifiziert. Das Abgeordnetenhaus des südamerikanischen Landes segnete das Abkommen am Donnerstag mit 91 zu zwei Stimmen ab und machte damit den Weg für die EU frei, das Abkommen vorläufig anzuwenden. Am Vortag hatte bereits der Senat zugestimmt. Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben aber noch nicht entschieden, ob es das Abkommen vorläufig - also vor der formalen Ratifizierung im Europaparlament - in Kraft setzen will.

Bahnstrecke Dresden-Prag: Fortschritt bei Planung für Tunnel durch Erzgebirge

Die Planungen für den Bau eines Schienentunnels durch das Erzgebirge für eine neue Schnellbahnstrecke von Dresden nach Prag schreiten voran. Mit der Vorplanung sei die zweite Projektphase abgeschlossen worden, teilte das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag mit. "Ich freue mich, dass wir nun das Ergebnis der Vorplanung für die Neubaustrecke Dresden-Prag dem Deutschen Bundestag vorstellen können", erklärte Staatssekretär Ulrich Lange (CSU). Auf tschechischer Seite wird das Projekt allerdings zunehmend infrage gestellt.

Textgröße ändern: