The National Times - Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein

Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein


Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein
Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein

Eine Hotelbuchung im Internet ist dann wirksam, wenn Verbraucher allein anhand der anzuklickenden Schaltfläche verstehen, dass sie mit dem Klick eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Die Formulierung müsse eindeutig sein, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Geklagt hatte ein Hotel aus Krummhörn-Greetsiel in Ostfriesland. (Az. C-249/21)

Textgröße ändern:

Ein Kunde hatte über die Seite Booking.com vier Zimmer gebucht, erschien aber nicht. Das Hotel stellte ihm Stornierungskosten in Rechnung, die er nicht bezahlte. Daraufhin zog das Hotel vor das Amtsgericht in Bottrop. Dieses fragte den EuGH, ob es bei seiner Entscheidung über die Wirksamkeit der Buchung nur die anzuklickende Schaltfläche oder auch andere Umstände berücksichtigen müsse.

Der EuGH entschied, dass es nur auf die Schaltfläche oder eine vergleichbare Funktion ankomme. Eine genaue Formulierung sei EU-rechtlich nicht festgelegt - sie müsse nur eindeutig sein. In diesem Fall stand auf der Schaltfläche "Buchung abschließen".

Das Gericht in Bottrop muss nun prüfen, ob der Begriff "Buchung" im allgemeinen Sprachgebrauch der deutschen Durchschnittsverbraucher zwangsläufig bedeutet, dass zahlungspflichtig bestellt wurde.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

IG BAU-Chef: Wohnungsbau in Deutschland erreicht neuen Tiefpunkt

Beim Wohnungsneubau in Deutschland ist dem Chef der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zufolge ein neuer Tiefpunkt in Sicht. "Die Zahl neu gebauter Wohnungen wird auf unter 200.000 sinken", sagte IG BAU-Chef Robert Feiger den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Donnerstagsausgaben). "Das ist nicht einmal mehr die Hälfte von dem, was mindestens gebaut werden müsste", sagte er. "Damit wird eine rote Linie gerissen."

European Sleeper nimmt neuen Nachtzug zwischen Berlin und Paris in Betrieb

In Paris startet am Donnerstagabend erstmals seit Dezember wieder ein Nachtzug Richtung Berlin. Das belgisch-niederländische Unternehmen European Sleeper lässt den Nachtzug zunächst dreimal wöchentlich zwischen beiden Hauptstädten verkehren. Von Paris aus fahren die Züge jeweils sonntags, dienstags und donnerstags, mit Ankunft in Berlin am nächsten Morgen. Von Berlin aus fahren die Züge montags, mittwochs und freitags nach Paris.

EU-Parlament stimmt über Verbot von KI für Porno-Deepfakes ab

Das Europaparlament stimmt am Donnerstag (ab 11.00 Uhr) in Brüssel über ein Verbot von KI-Anwendungen ab, die sexualisierte Bilder und Pornovideos von Menschen ohne deren Einwilligung erstellen können. Solche Anwendungen "verletzen die Grundrechte auf Würde und Privatsphäre", heißt es zur Begründung des Antrags. Die EU-Gesetzgeber reagieren damit unter anderem auf die Verbreitung von Millionen solcher Bilder mithilfe des Chatbots Grok.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Online-Diagnosen aus Irland

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fällt am Donnerstag (08.45 Uhr) ein Urteil über Werbung für Diagnosen über das Internet. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte gegen ein Unternehmen, das die Vermittlung von Arztterminen im Internet unter anderem bei Erektionsstörungen anbietet. Die Ärzte sitzen in Irland. (Az. I ZR 118/24)

Textgröße ändern: