The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Früherer Anführer der Baskenorganisation ETA in Frankreich freigesprochen

In Frankreich hat ein Berufungsgericht einen von Spanien gesuchten ehemaligen Anführer der Baskenorganisation ETA freigesprochen. Die Richter in Paris verwarfen am Donnerstag aus Mangel an Beweisen die Anklage gegen den 75 Jahre alten Josu Urrutikoetxea. Ihm war Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Seine DNA-Spuren waren vor mehr als 20 Jahren in Waffenverstecken der ETA gefunden worden.

Tesla steigert seinen Absatz im zweiten Quartal um 25 Prozent

Der US-Elektroautobauer Tesla hat seinen Absatz im zweiten Quartal von April bis Juni kräftig gesteigert: Ausgeliefert worden seien mehr als 480.000 Autos und damit 25 Prozent mehr als im Vorjahresquartal, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Das liegt deutlich über den Erwartungen von Analysten und auch über den Prognosen von Tesla selbst - das Unternehmen hatte rund 406.000 Auslieferungen anvisiert.

USA schaffen im Juni weniger Jobs als erwartet

In den USA haben Unternehmen im Juni nur etwa halb so viele Arbeitsplätze geschaffen wie von Experten erwartet. Die Zahl der Beschäftigten außerhalb der Landwirtschaft stieg um 57.000, wie das US-Arbeitsministerium am Donnerstag in Washington mitteilte. Die Arbeitslosenquote fiel leicht auf 4,2 Prozent. Insgesamt waren rund 7,1 Millionen Menschen ohne Beschäftigung.

Berliner Abgeordnetenhaus stimmt für Wohnungs- und Mietenkataster

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat für die Einführung eines Wohnungs- und Mietenkatasters gestimmt. Das Gesetz schaffe "erstmals eine vollständige digitale Übersicht über den Berliner Mietwohnungsbestand", erklärte die Berliner SPD am Donnerstag. Dies sei die Grundlage, um "geltendes Mietrecht wirksamer durchzusetzen und den Mieter:innenschutz entscheidend zu stärken".

Textgröße ändern: