The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Bahn-Chefin Palla sichert stabile Preise für ICE-Tickets für ein Jahr zu

Die Deutsche Bahn will die Ticketpreise im Fernverkehr laut ihrer Chefin Evelyn Palla trotz steigender Energiepreis für ein Jahr einfrieren. "Vom 1. Mai an halten wir die Preise für ICE-Tickets ein Jahr lang stabil", sagte Palla der "Bild am Sonntag". Damit sorge ihr Konzern für "Sicherheit und Stabilität" für "alle, die mobil bleiben wollen und müssen". Der Fahrgastverband Pro Bahn hält das für unzureichend.

Bahn-Chefin sagt stabile Preise für ICE-Tickets für ein Jahr zu

Trotz steigender Energiepreis will die Deutsche Bahn nach Angaben ihrer Chefin Evelyn Palla die Preise für Fernverkehrstickets für ein Jahr einfrieren. "Vom 1. Mai an halten wir die Preise für ICE-Tickets ein Jahr lang stabil", sagte Palla der "Bild am Sonntag". Damit sorge ihr Konzern für "Sicherheit und Stabilität" für "alle, die mobil bleiben wollen und müssen".

Umfrage: 82 Prozent glauben nicht an ausreichende Rente im Alter

Das Vertrauen der Deutschen in ihre gesetzliche Rente ist einer Umfrage zufolge äußerst gering. Laut einer Renten-Umfrage für den Sozialverband Deutschland (SoVD), die der "Bild am Sonntag" nach eigenen Angaben exklusiv vorliegt, glauben 82 Prozent der Befragten nicht daran, dass ihre gesetzliche Rente ausreichen wird, um ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Nur elf Prozent gingen davon aus, dass ihre Rente dafür reichen werde.

Kanada gibt grünes Licht für Ausbau von Gas-Pipeline für mehr Exporte nach Asien

Die kanadische Regierung hat den Ausbau einer Erdgas-Pipeline an der Westküste für mehr Exporte nach Asien gebilligt. Der Ausbau der Pipeline mit mehreren Milliarden Dollar sei Teil von Kanadas "Strategie der Handelsdiversifizierung", erklärte das Ministerium für natürliche Ressourcen am Freitag in Ottawa. Laut Premierminister Mark Carney könnten mehr Exporte von Erdöl und Erdgas nach Asien der "Energie-Supermacht" Kanada dabei helfen, die sich verschlechternden Handelsbeziehungen zum Nachbarland USA auszugleichen.

Textgröße ändern: