The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Zweitägiger Streik des Kabinenpersonals der Lufthansa hat begonnen

Nach dem Ende des zweitägigen Pilotenstreiks hat bei der Lufthansa ein zweitägiger Streik des Kabinenpersonals begonnen. Am Flughafen Frankfurt am Main wurden am Mittwochmorgen mehrere Flüge annulliert, wie auf der Website des Flughafens zu sehen war. Die Gewerkschaft Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) hat bis Donnerstag (23.59 Uhr) erneut zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen.

Haushaltsausschuss entscheidet über Rheinmetall-Kampfdrohnen für die Bundeswehr

Der Haushaltsausschuss des Bundestags entscheidet am Mittwoch über ein weiteres Projekt zur Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr (Sitzungsbeginn 14.00). Die unbemannten Flugkörper des Düsseldorfer Rüstungskonzerns Rheinmetall sollen der Bundeswehr-Brigade in Litauen bei der Abschreckung gegen Russland helfen. Im Februar hatte der Bundestag bereits grünes Licht für die Anschaffung von Drohnen bei den deutschen Startups Helsing und Stark Defence gegeben.

Senatsanhörung von Trump-Kandidat für das Amt des Fed-Chefs am Dienstag

Der von US-Präsident Donald Trump nominierte Kandidat für das Amt des Chefs der einflussreichen Federal Reserve (Fed), der frühere US-Zentralbankgouverneur Kevin Warsh, soll nächsten Dienstag zu einer Anhörung zur Bestätigung im Senat erscheinen. Nach einer wochenlangen Verzögerung des Bestätigungsverfahrens für Warsh, gab der Bankenausschuss des Senats den Termin am Dienstag bekannt. Trump hatte den 55-Jährigen im Januar für die Nachfolge von Jerome Powell nominiert, dessen Amtszeit regulär am 15. Mai endet.

Vereinigung Cockpit will Lufthansa Donnerstag und Freitag bestreiken

Die Vereinigung Cockpit (VC) hat angekündigt, die Lufthansa am Donnerstag und Freitag zu bestreiken. Dies teilte der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland am Dienstagabend in Frankfurt am Main mit. Die Eurowings GmbH werde nur am Donnerstag bestreikt. Für Mittwoch und Donnerstag hatte bereits die Gewerkschaft Unabhängiger Flugbegleiter Organisation (UFO) zu einem Streik bei der Lufthansa aufgerufen.

Textgröße ändern: