The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Verdi: Bundesweite Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr begonnen

Auf den Aufruf der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hin haben am Montag bundesweite Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr begonnen. Beschäftigte legten mit Beginn der Frühschicht die Arbeit nieder, wie ein Verdi-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Damit will die Gewerkschaft in der aktuellen Tarifrunde für knapp 100.000 Beschäftigte in 150 städtischen Verkehrsunternehmen und Busbetrieben Druck auf die Arbeitgeber machen.

Söder: Arbeitnehmer in Deutschland sollten insgesamt mehr arbeiten

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sollten nach Ansicht des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder insgesamt mehr arbeiten. In der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" sagt der CSU-Chef am Sonntagabend: "Eine Stunde mehr Arbeit in der Woche würde uns enorm viel Wirtschaftswachstum bringen und ist wirklich nicht zu viel verlangt." Söder unterstützte zudem die Forderung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), die telefonische Krankschreibung abzuschaffen.

Zweite Runde der Ukraine-Gespräche verschoben - Erneut massive russische Angriffe

Die eigentlich für diesen Sonntag in Abu Dhabi geplante Fortsetzung der direkten Gespräche zwischen der Ukraine und Russland ist nach Angaben des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj kurzfristig um mehrere Tage verschoben worden. Die Verhandlungen sollen nun am Mittwoch und Donnerstag stattfinden, wie Selenskyj ohne Angaben von Gründen der Verschiebung am Sonntag mitteilte. Russland griff die Ukraine am Wochenende erneut massiv aus der Luft an.

Zahnbehandlungen selbst zahlen: CDU-Wirtschaftsrat will Sozialleistungen streichen

Der CDU-Wirtschaftsrat, ein CDU-naher Unternehmensverband, hat radikale Streichungen von Sozialleistungen gefordert, um einen Anstieg der Sozialabgaben zu verhindern. In der gesetzlichen Krankenversicherung etwa sollten der Leistungskatalog überprüft und Zahnbehandlungen daraus gestrichen werden, heißt es in einer "Agenda für Arbeitnehmer", die der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, in der "Bild am Sonntag" vorstellte.

Textgröße ändern: