The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime

Die Erhöhung der Preise für Amazon-Prime-Abos von 2022 ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht transparent genug waren. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. (Az. III ZR 205/25)

Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer

Um die hohen Dieselpreise zu senken, machen die USA Druck auf die Europäer. Ein US-Regierungsmitarbeiter sagte am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Washington, es sei "im Interesse Europas, mit den Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten". Medienberichten zufolge will die Regierung von Präsident Donald Trump erreichen, dass große EU-Staaten wie Deutschland und Frankreich ihre Dieselreserven freigeben.

Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg

Sexueller Missbrauch soll in Frankreich künftig konsequenter geahndet werden als bisher. Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag mit der Debatte eines Gesetzentwurfs begonnen, der den Kampf gegen sexualisierte Gewalt stärken soll - von der Vorbeugung bis zur Wiedergutmachung. Auslöser des Gesetzes war der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, die im Juni von einem Mann getötet worden war, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die folgenlos geblieben waren.

Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben

Die Strompreise in Deutschland dürften zum Jahreswechsel leicht steigen: Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber teilten am Donnerstag mit, dass die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte voraussichtlich von aktuell 2,86 Cent auf 3,54 Cent im Jahr 2027 angehoben werden. Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit nur einer leichten Steigerung der Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher von 1,0 Prozent - je nach Wohnort könne sich der Anstieg aber sehr unterschiedlich auf die Stromrechnung auswirken.

Textgröße ändern: