The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

ADAC: Benzin- und Dieselpreis bis Montagnachmittag weiter gestiegen

Die Preise für Benzin und Diesel an Deutschlands Tankstellen sind wegen des Iran-Kriegs bis Montagnachmittag weiter gestiegen. Eine Sprecherin des ADAC teilte mit, im bundesweiten Vergleich lag der Preis für einen Liter Super E10 um 14.30 Uhr bei 1,849 Euro und damit rund sieben Cent über dem Preis am Freitagnachmittag. Ein Liter Diesel kostete am Montagnachmittag 1,824 Euro, das waren rund acht Cent mehr als am Freitagnachmittag um 14.30 Uhr.

Klimaklagen gegen Autobauer am BGH: Urteil fällt in drei Wochen

Das Verbrenner-Aus und die Verantwortung einzelner Unternehmen für die Klimaerwärmung beschäftigen die obersten Zivilrichter. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Montag in Karlsruhe über eine Klage gegen die Autobauer BMW und Mercedes-Benz. Die Deutsche Umwelthilfe will erreichen, dass sie ab November 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)

Öl- und Gaspreise steigen wegen Iran-Kriegs stark - Aktienkurse auf Talfahrt

Der Iran-Krieg hat für einen sprunghaften Anstieg der Öl- und Gaspreise und allgemein sinkende Aktienkurse gesorgt. In Europa legte der Börsenpreis für Erdgas zunächst um mehr als 20 Prozent zu und stieg steil weiter, als Katar am Montag seine Flüssigerdgasproduktion aussetzte. Mittelfristige Rohöllieferungen verteuerten sich an den Weltmärkten um rund acht Prozent. Die wirtschaftlichen Folgen des Krieges dürften Analysten zufolge überschaubar bleiben, sollte die Gewalt bald abflauen. Eine weitere Eskalation und ein langer Konflikt hätten jedoch massive Auswirkungen.

Reederei-Verband: Mindestens 25 deutsche Schiffe in Golf-Gewässern

Mindestens 25 Schiffe deutscher Reedereien befinden sich derzeit in den Gewässern des persischen Golfs und damit in oder in unmittelbarer Nähe zum Kriegsgebiet. "Darunter sind zwei Kreuzfahrtschiffe mit zusammen etwa 7000 Passagieren an Bord, die die Region durch die Straße von Hormus aus Sicherheitsgründen derzeit nicht verlassen können", erklärte der Verband Deutscher Reeder (VDR) am Montag in Hamburg. Bislang seien deutsche Schiffe und Seeleute "nach aktueller Kenntnislage" nicht angegriffen worden.

Textgröße ändern: