The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Nordkorea testet im Beisein von Machthaber Kim neuen Raketenantrieb

Im Beisein von Machthaber Kim Jong Un hat Nordkorea laut Staatsmedien einen neuen Raketenantrieb getestet. Der Test des Feststoffraketenantriebs sei "Teil des nationalen Verteidigungsentwicklungsplans im Zeitraum des neuen Fünfjahresplans", berichtete die staatliche Nachrichtenagentur KCNA am Sonntag. Wann und wo der Test ausgeführt wurde, berichtete die Nachrichtenagentur nicht.

Spahn: Reformen in drei Stufen bis zum Sommer - "Aufschwung-Agenda" angekündigt

Die schwarz-rote Koalition in Berlin will ihre angekündigten Reformen nach den Worten von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in drei Stufen auf den Weg bringen. Erster Schritt seien die Vorschläge zur gesetzlichen Krankenversicherung am Montag, sagte Spahn der "Welt am Sonntag". Bis Ende April müssten dann die Eckpunkte für den Haushalt 2027 vorliegen. Dazu gehöre auch "eine Aufschwung-Agenda - mit Entlastungen bei Einkommensteuer, Sozialabgaben, Bürokratie und Energiekosten".

Verkehrsminister Schnieder: Zustand der Bahn geht in "demokratiegefährdende Richtung"

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat angesichts von Verspätungen und anhaltenden Sanierungsarbeiten bei der Deutschen Bahn vor einer Bedrohung für die Demokratie gewarnt. "Das geht schon in eine demokratiegefährdende Richtung", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgabe). "Wir dürfen nicht einreißen lassen, dass die Menschen glauben, der Staat bekommt Probleme wie marode Brücken oder notorisch verspätete Züge nicht in den Griff", erklärte Schnieder.

Schlangen an US-Flughäfen: Mittel für Mitarbeiter bleiben blockiert

Die langen Schlangen vor den Sicherheitskontrollen großer US-Flughäfen dürften vorerst bestehen bleiben: Im Kongress in Washington fiel am Freitag ein Vorschlag für ein Ende der Haushaltssperre des Heimatschutzministeriums durch. Zehntausende Sicherheitsmitarbeiter an Airports arbeiten derzeit ohne Bezahlung.

Textgröße ändern: