The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

EU macht weiteren Schritt zur Einführung eines digitalen Euros

Die EU hat einen weiteren Schritt in Richtung der Einführung eines digitalen Euros gemacht. Der Finanzausschuss im EU-Parlament stimmte am Dienstag in Brüssel für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Sollte es bei der Parlamentssitzung Anfang Juli keinen Einspruch gegen die Ausschussentscheidung geben, könnten die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Die Europäische Zentralbank (EZB) begrüßte die Entscheidung.

Grüne pochen auf Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent

Die Grünen pochen auf die längerfristige Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent. "Alles andere würde zu Altersarmut in noch größerem Ausmaß führen", sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann am Dienstag in Berlin. Sie wies darauf hin, dass die am Morgen offiziell vorgestellten Empfehlungen der Rentenkommission in diesem Punkt nicht eindeutig seien und auch Äußerungen der Bundesregierung hierzu unklar blieben.

EU-Abgeordnete sprechen sich für Einführung des digitalen Euros aus

Der Finanzausschuss im EU-Parlament hat sich für die Einführung des digitalen Euros ausgesprochen. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten am Dienstag in Brüssel für einen entsprechenden Vorschlag. Sollte es bei der Parlamentssitzung Anfang Juli keinen Einspruch gegen die Ausschussentscheidung geben, könnten die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aufgenommen werden.

Zahl der Insolvenzen erreicht im ersten Halbjahr höchsten Stand seit 2013

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr auf den höchsten Stand seit 2013 gestiegen. Laut einer Studie des Verbands der Vereine Creditreform gab es 12.900 Pleiten und damit 7,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Auch bei Privatleuten stiegen die Insolvenzzahlen demnach weiter, um 2,3 Prozent auf 38.800 Fälle.

Textgröße ändern: