The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

EU-Kommission vergibt mehr als 40.000 Zugtickets an junge Erwachsene

Die EU-Kommission hat Zugtickets für Reisen durch Europa an 40.912 junge Erwachsene vergeben. Die Gewinnerinnen und Gewinner können mit den Tickets von Juli dieses Jahres bis September des kommenden Jahres durch die EU reisen, wie die Kommission am Montag mitteilte. Die Tickets gehen an Achtzehnjährige, die zwischen Juli 2007 und Juni 2008 geboren wurden.

Iran-Krieg: Aufträge für die Industrie im April zurückgegangen

Der Iran-Krieg belastet zusehends das Neugeschäft der deutschen Industrie: Die Aufträge für das Verarbeitende Gewerbe fielen im April um 3,8 Prozent im Vergleich zum Vormonat, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag mitteilte. Auch die Aussichten auf die kommenden Monate sind wegen des Konflikts trübe.

Krebstherapie zum Injizieren: Sanofi erhält Zulassung

Chemotherapie gegen Krebs könnte für manche Patienten künftig auch zuhause möglich sein: Das Krebsmedikament Sarclisa des französischen Pharmakonzerns Sanofi wurde in der EU als Injektor zugelassen. "Sarclisa ist das erste Krebsmedikament in der EU, das über einen tragbaren Injektor und durch manuelle, subkutane Injektion verabreicht wird", teilte Sanofi am Montag mit. Dies ermögliche eine flexible Anwendung, etwa im häuslichen Umfeld des Patienten.

Millionenkosten durch Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen

Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen haben in Deutschland im vergangenen Jahr zu massiven Kosten geführt. Der Flugverkehrsbranche entstand durch betriebliche Störungen infolge von Drohnensichtungen ein Schaden von schätzungsweise 60 Millionen Euro, erklärte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Montag. Demnach kam es zu 116 Störfällen an insgesamt 25 Flughäfen.

Textgröße ändern: