The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Russland stoppt ab Mai Durchleitung von kasachischem Öl nach Deutschland

Russland stoppt ab Mai die Durchleitung von Öl aus Kasachstan durch die sogenannte Druschba-Pipeline zur PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Moskau verwies am Mittwoch auf "technische" Gründe. Die PCK ist entscheidend für die Vorsorgung Berlins und Brandenburgs mit Kraftstoff. Die Bundesregierung sieht dennoch derzeit nicht die Gefahr, dass es zu Versorgungsengpässen kommen könnte.

Gericht lehnt Zwangsgeld gegen Bund wegen Nitratbelastung ab

Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat den Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro gegen den Staat wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser abgelehnt. Derzeit sei nicht festzustellen, dass der Bund die Umsetzung eines entsprechenden Urteils verweigere, erklärte das Gericht in Münster am Mittwoch. Beantragt hatte die Strafe die Deutsche Umwelthilfe (DUH), nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihr im Oktober grundsätzlich Recht gegeben hatte.

ADAC: Dieselpreis im Wochenvergleich nochmals stark gesunken

Der Preis für Diesel an den deutschen Tankstellen ist im Wochenvergleich weiter kräftig gesunken. Ein Liter des Kraftstoffs koste aktuell im bundesweiten Durchschnitt 2,129 Euro und damit 15,7 Cent weniger als vor einer Woche, teilte der ADAC am Mittwoch mit. Benzin verbilligte sich demnach um 4,8 Cent auf 2,059 Euro pro Liter. Der Autofahrerclub sieht aber weiteres "Potenzial für Preissenkungen".

Umweltminister Schneider lehnt Stromnetzpläne von Wirtschaftsministerin Reiche ab

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) lehnt die Pläne seiner Kabinettskollegin Katherina Reiche (CDU) zum künftigen Ausbau der Stromnetze ab. "Ich sehe noch erheblichen Verbesserungsbedarf", sagte er am Mittwoch der "Süddeutschen Zeitung". "Es darf nicht passieren, dass die Energiewende am Ende langsamer und teurer wird, weil das Gesetz neue Unsicherheiten schafft."

Textgröße ändern: