The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Unbemannte Mars-Mission der Nasa: Blue-Origin-Rakete erfolgreich gestartet

Eine unbemannte Nasa-Mission ist auf dem Weg zum Mars: Vom US-Weltraumbahnhof Cape Canaveral in Florida hob am Donnerstag eine Rakete des Raumfahrtunternehmens Blue Origin von Amazon-Gründer Jeff Bezos ab. Die fast 100 Meter große Rakete New Glenn hat zwei Raumsonden an Bord, die im Rahmen der Nasa-Mission "Escapade" den Roten Planeten untersuchen sollen.

Nach mehr als 100 Tagen: Tarifstreit bei Boeing beigelegt

Der Tarifstreit beim US-Flugzeugbauer Boeing ist beigelegt. Mehr als 3000 Beschäftigte von Kampfjetwerken im Mittleren Westen stimmten am Donnerstag für ein neues Angebot der Geschäftsführung. Damit geht ein mehr als 100-tägiger Streik zu Ende, einer der längsten in der Boeing-Geschichte.

Koalition will Wirtschaft stärken: Industriestrompreis und weniger Luftverkehrssteuer

Industriestrompreis, Senkung der Luftverkehrssteuer und ein Deutschlandfonds für Investitionen in Startups: Bei ihrem Koalitionsausschuss am Donnerstagabend haben Union und SPD mehrere Beschlüsse zur Stärkung der Wirtschaft gefasst. Kanzler Friedrich Merz (CDU) sagte, Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Er zeigte sich für die weiteren Beratungen am Donnerstagabend auch zuversichtlich zu einem Ende des Streits um Verbrenner-Autos.

Nato kauft nach Ausstieg der USA doch keine Aufklärungsflugzeuge bei Boeing

Die Nato-Mitgliedstaaten werden nach dem Rückzug Washingtons aus der Finanzierung - anders als 2023 beschlossen - keine Aufklärungsflugzeuge des US-Herstellers Boeing zur Modernisierung der alternden Flotte des Verteidigungsbündnisses kaufen. Das niederländische Verteidigungsministerium teilte am Donnerstag mit, ein Konsortium aus sechs Nato-Ländern hätte entscheiden, das Projekt nicht weiter zu verfolgen, nachdem die USA im Juli ihre Beteiligung an der Finanzierung der Flotte beendet hatten.

Textgröße ändern: