The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Verbände und Patientenschützer dringen auf Entlastung für Pflegebedürftige

Vor dem Arbeitsbeginn der Bund-Länder-Kommission für eine Reform der Pflegeversicherung am Montag dringen Verbände und Patientenschützer auf eine Entlastung der Pflegebedürftigen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Deckelung der reinen Pflegekosten für die Betroffenen auf 1000 Euro monatlich. "Mutige Schritte" für die Pflege der Zukunft verlangte der Sozialverband VdK.

AfD wirft Merz auf Fraktionsklausur "Wahlbetrug" vor

Die AfD hat auf der Klausurtagung ihrer Bundestagsfraktion Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) "Wahlbetrug" vorgeworfen. Die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla drangen am Samstag in Berlin unter anderem auf noch weiter gehende Maßnahmen gegen sogenannte "illegale Migration". Zudem forderten sie die Einhaltung der Zusage der Koalition, die Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken.

Patientenschützer fordern Deckelung der Pflegekosten auf 1000 Euro

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat eine Deckelung der reinen Pflegekosten für Betroffene auf 1000 Euro monatlich gefordert. Ohne eine Begrenzung der Kosten "kann es niemals eine zukunftssichere und generationengerechte Pflege geben", warnte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. Brysch kritisierte Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die von der Pflegeversicherung als einer "Teilkaskoversicherung" gesprochen hatte, als "irreführend".

Zollstreit: Trump will am Montag "wahrscheinlich zwölf" Briefe an Handelspartner schicken

Wenige Tage vor Ablauf einer Frist im Zollstreit hat US-Präsident Donald Trump eigenen Angaben zufolge mehrere an Handelspartner der USA gerichtete Briefe unterzeichnet. "Ich habe einige Briefe unterschrieben und sie werden am Montag verschickt", sagte Trump an Bord der Air Force One am Freitag (Ortszeit). Es würden "wahrscheinlich zwölf" Briefe sein. An welche Länder die Briefe geschickt werden, werde am selben Tag bekannt gegeben, sagte Trump.

Textgröße ändern: