The National Times - Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen


Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen
Oft kranke Beschäftigte können Eingliederungsmanagement nicht selbst verlangen

Häufig kranke Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Firma ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einleitet. Dies zu tun, liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 9 AZR 571/20)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Das Eingliederungsmanagement ist vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Der Betriebs- oder Personalrat hat zu überwachen, ob der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommt.

Der Kläger war bei einer Gemeinde in Franken zunächst im Bauhof eingesetzt, wurde aber bereits Anfang 2016 in einen körperlich weniger belastenden Bereich versetzt. Dennoch war er 2018 an 122 Arbeitstagen und von Januar bis August 2019 weitere 86 Tage arbeitsunfähig krank.

Von der Gemeinde verlangte er daher die Einleitung eines BEM. Der Arbeitgeber lehnte dies ab. Es habe bereits zahlreiche Gespräche gegeben. Dies und die Versetzung 2016 seien faktisch schon ein BEM gewesen.

Hierzu urteilte nun das BAG, dass Arbeitnehmer selbst gar keinen Anspruch haben, selbst die Einleitung eines BEM zu verlangen. Der Gesetzgeber habe dies bewusst als Arbeitgeberaufgabe gestaltet. Dabei mache das Sozialgesetzbuch deutlich, "dass nicht jeder Pflicht des Arbeitgebers ein entsprechender Anspruch bzw. ein entsprechendes Recht des Arbeitnehmers gegenübersteht". Nur dem Betriebs- oder Personalrat sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung komme ein Kontrollrecht zu. Auch aus EU-Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe sich nichts anderes.

Dennoch ist das BEM auch in kleineren Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung nicht zahnlos. Denn ohne BEM kann eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam sein. Dies gilt allerdings nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Verfahren ohnehin keine Erfolgsaussichten gehabt hätte.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Bundeskanzler Merz reist nach Indien

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bricht am Sonntag zu seinem ersten Besuch in Indien seit seinem Amtsantritt auf. Zugleich ist es die erste Asien-Reise des Kanzlers - nach China soll es einige Wochen später gehen. Offiziell empfangen wird Merz am Montag von Indiens Premierminister Narendra Modi in Ahmedabad. Am Dienstag geht es weiter in die Industriemetropole Bangalore. Merz wird von einer großen Wirtschaftsdelegation begleitet.

Kämpfe in Aleppo: Syrische Armee verkündet Ende des Einsatzes gegen Kurden

Nach tagelangen Gefechten mit kurdischen Kämpfern in der syrischen Großstadt Aleppo hat die syrische Armee nach eigenen Angaben ihren Einsatz in der letzten kurdischen Hochburg der Stadt beendet. Reporter der Nachrichtenagentur AFP hörten am Samstagnachmittag noch vereinzelt Schüsse im umkämpften Stadtteil Scheich Maksud. Später sahen sie mindestens fünf eskortierte Busse, die kurdische Kämpfer wegbrachten.

Bahn-Chaos wegen Eiswetters hält an - kaum Fernzüge in Norddeutschland

Der Bahnverkehr in Norddeutschland ist auch am Samstag infolge des Wintersturms "Elli" stark eingeschränkt geblieben. Die meisten Fernverkehrsverbindungen der Deutschen Bahn wurden weiterhin nicht bedient und sollen erst am Sonntag wieder aufgenommen werden. Insbesondere rund um Hannover sowie in Schleswig-Holstein gab es nach Angaben der Deutschen Bahn nach wie vor Probleme.

Bahnverkehr in Norddeutschland bleibt bis Sonntag stark eingeschränkt

Der Fernverkehr der Deutschen Bahn in Norddeutschland bleibt infolge des Wintersturms "Elli" noch bis mindestens Sonntag stark eingeschränkt. "Schneeverwehungen machen bereits geräumte Gleise wieder unbefahrbar und weitere Räum- und Erkundungsfahrten nötig", erklärte die Bahn am Samstag. "Weiterhin sind Weichen eingefroren und blockiert." Insbesondere rund um Hannover sowie in Schleswig-Holstein gab es demnach weiterhin Probleme.

Textgröße ändern: