The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Bundeskabinett will Einkommensteuerreform auf den Weg bringen

Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die von der Regierung geplante Einkommensteuerreform auf den Weg bringen. Zum vorgesehenen Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Dienstag am Rande des G20-Finanzministertreffens in Asheville in den USA: "Ich finde, das ist eine Summe, die sich sehen lassen kann." Kritik an dem Gesetzentwurf kam allerdings aus dem Wirtschaftsressort von Katherina Reiche (CDU).

ADAC: Super E10 im August so teuer wie nie

Die Spritpreise sind im vergangenen Monat laut ADAC-Auswertung deutlich gestiegen. Für Super E10 war der August im Monatsmittel der teuerste Monat seit Beginn der ADAC-Auswertung 1950, wie der Verein in München am Dienstag mitteilte. Ein Liter kostete demnach 2,145 Euro und damit fast fünf Cent mehr als noch im Juli.

Dänische Bauern protestieren gegen schärfere Düngeregeln

In der dänischen Hauptstadt Kopenhagen haben am Dienstag hunderte Landwirte gegen ein geplantes Gesetz zur Düngemittel-Regulierung protestiert. Wie eine AFP-Journalistin berichtete, beteiligten sich mehr als tausend Bäuerinnen und Bauern mit rund 200 Traktoren an dem Protest. Sie beklagten unter anderem, dass es "kein Verständnis und keine Unterstützung mehr für den Erhalt der Landwirtschaft in Dänemark" gebe, wie die 63-jährige Landwirtin Lene Otte zu AFP sagte.

Äußerungen zu queeren Menschen: Gericht lässt Anklage gegen AfD-Abgeordnete teilweise zu

Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt soll sich wegen mutmaßlich herabwürdigender Äußerungen über queere Menschen in sozialen Netzwerken vor Gericht verantworten. Das Landgericht Braunschweig ließ eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Göttingen nach Angaben vom Dienstag zu - allerdings nur teilweise. Verantworten soll sich Behrendt demnach unter anderem wegen vier Fällen von Beleidigung vor dem Amtsgericht in Helmstedt.

Textgröße ändern: