The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

US-Handelsbeauftragter: Abkommen werden trotz Supreme-Court-Urteil Bestand haben

Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer erwartet nach eigenen Worten, dass die von den USA mit der EU, China und anderen Ländern geschlossenen Handelsabkommen trotz des Zoll-Urteils des Obersten Gerichtshofs Bestand haben werden. Die US-Regierung führe "aktive Gespräche" mit ihren Handelspartnern, sagte Greer am Sonntag in der Sendung "Face the Nation" des Senders CBS. "Wir wollen, dass sie verstehen, dass diese Abkommen gute Abkommen sein werden. Wir werden uns daran halten", sagte Greer und fügte hinzu: "Und wir erwarten, dass unsere Partner sich daran halten."

Medienbericht: Justizministerin Hubig plant neue Unternehmensform

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will einem Medienbericht zufolge eine neue Unternehmensform einführen. Es handelt sich um eine "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen", wie das "Handelsblatt" am Sonntag unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Ministeriums berichtete. Gewinne sollten demnach nicht ausgeschüttet werden dürfen, das Kapital müsse im Unternehmen bleiben.

CSU zu Social-Media-Verbot für Kinder: "Verbotsdebatte geht an Wirklichkeit vorbei"

Der Beschluss des CDU-Parteitags zu einem Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige stößt in der CSU auf Widerspruch. "Diese Verbotsdebatte geht an der Wirklichkeit vorbei", sagte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann zur "Augsburger Allgemeinen" (Montagausgabe). Den richtigen Umgang mit Social Media erlernten Kinder und Jugendliche "durch die Stärkung der eigenen Medienkompetenz in Kombination mit einem besseren Schutz vor jugendgefährdenden Angeboten." Ähnlich äußerte sich das Kinderhilfswerk.

Innenminister Dobrindt will Asylbewerber schneller in Arbeit bringen

Nach Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sollen Asylbewerber in Deutschland früher arbeiten dürfen. "Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell", sagte Dobrindt der "Bild am Sonntag". "Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt". Demnach sollen Asylbewerber nach drei Monaten in Deutschland einen Job annehmen dürfen, auch wenn das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Textgröße ändern: