The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Ausgaben für Sozialhilfe 2025 um sechs Prozent gestiegen

Die Ausgaben für Sozialhilfe sind im vergangenen Jahr um 6,1 Prozent gewachsen. Die Sozialhilfeträger gaben 21,5 Milliarden Euro dafür aus, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Zum dritten Mal in Folge gestiegen sei der Anteil der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege. Er habe 2025 somit 27,8 Prozent betragen.

Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen

Wirtschaftsverbände und Großkonzerne wie BMW und Siemens haben die Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben zu schnellen Reformen aufgefordert. "Schleunigst und ohne irgendwelche Abstriche" müssten angekündigte oder im Koalitionsvertrag festgehaltene Reformvorhaben umgesetzt werden, heißt es in dem Schreiben von Verbänden und Unternehmen aus Bayern und Baden-Württemberg, aus dem die Mediengruppe Bayern (Freitagsausgaben) zitiert.

Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert

Wegen der durch das Klimaphänomen El Niño ausgelösten Trockenheit in der Region soll der Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal reduziert werden. Ab dem 3. September dürften täglich nur noch bis zu 34 Schiffe durch die Wasserstraße fahren, teilte am Donnerstag der Betreiber ACP mit. Ab Mitte September sollen es nur noch bis zu 32 sein. Derzeit durchqueren täglich 36 Schiffe die Verbindung zwischen Atlantik und Pazifik.

Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung

In Deutschland wird eine zusätzliche ärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren als gesetzliche Kassenleistung eingeführt. Die entsprechenden Vorgaben beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern am Donnerstag, wie das Gremium in Berlin mitteilte. Die sogenannte U10 soll eine Lücke zwischen den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie der späteren Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für 13- bis 14-Jährige schließen.

Textgröße ändern: