The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"

Der dänische Spielwarenproduzent Lego hat im ersten Halbjahr auf sein Rekordergebnis vom vergangenen Jahr aufbauen können. In den ersten sechs Monaten des Jahres stieg der Nettogewinn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 32 Prozent auf 8,6 Milliarden Kronen (1,15 Milliarden Euro), wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. 2025 hatte Lego nach einem Plus von 21 Prozent einen neuen Gewinnrekord von rund 2,2 Milliarden Euro verbucht.

VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland

Der Volkswagen-Konzern will die Hälfte von möglicherweise rund 50.000 zu streichenden Stellen in Deutschland abbauen. "Aus heutiger Sicht entfällt etwa die Hälfte des Anpassungsbedarfs auf Deutschland, die andere international - in insgesamt rund 170 Gesellschaften", sagte Konzernchef Oliver Blume nach Angaben des Unternehmens am Dienstag bei einer Betriebsversammlung in Wolfsburg. Der Vorstand werde "auch künftig so weit wie möglich auf freiwillige Personalinstrumente setzen".

Steinmeier wirbt für weitere Zuwanderung - Warnung vor Nationalismus

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich für weitere Zuwanderung aus dem Ausland nach Deutschland ausgesprochen und vor einem Rückfall in völkisches Denken gewarnt. "Wir brauchen als Land Zuwanderung - wir brauchen sie, wenn wir funktionieren wollen", sagte Steinmeier am Dienstag in einer Grundsatzrede in Berlin. Zu dieser Erkenntnis gehöre aber auch die Diskussion, "wie viel an Zuwanderung wir bewältigen können, ohne alle Beteiligten zu überfordern", sagte er. "Zuwanderung bringt Kraft, und Zuwanderung kostet auch Kraft."

VW-Chef Blume trifft auf Beschäftigte - Betriebsrat sieht Vertrauen beschädigt

Nach langen Wochen der Unsicherheit mit Blick auf Sparpläne bei Volkswagen hat sich Konzernchef Oliver Blume am Morgen in Wolfsburg bei einer Betriebsversammlung den Fragen der Beschäftigten gestellt. "Unser Vertrauen in diesen Konzernvorstand, insbesondere auch in dessen Vorsitzenden Oliver Blume, ist beschädigt", sagte Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo nach Angaben aus Teilnehmerkreisen bei der Versammlung im Stammwerk. "Noch nicht irreparabel. Aber beschädigt."

Textgröße ändern: