The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Le Pen kritisiert geplante Verabschiedung von EU-Haushalt noch vor Wahlen 2027

Die französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen hat den Versuch kritisiert, den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt noch vor wichtigen Wahlen in mehreren Mitgliedstaaten 2027 zu beschließen. Die angestrebte Einigung bis Ende dieses Jahres sei ein Versuch, "künftige demokratische Entscheidungen vorwegzunehmen und zu ersticken", sagte die Rechtspopulistin am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Brüssel.

Bericht: Biontech schließt Werk in Tübingen trotz Millionen-Angebot

Das Biotechnologieunternehmen Biontech schließt sein Werk in Tübingen, obwohl nach Informationen des "Handelsblatts" ein Investorenkonsortium bis zu 20 Millionen Euro dafür geboten hatte. Die Zeitung beruft sich in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht auf Dokumente zu den monatelangen Verhandlungen. Die Verhandlungen mit dem Konsortium um den Münchner Investor Peter Löw hatten demnach im Mai begonnen.

US-Medien: Streamingdienst Netflix streicht 1000 Stellen

Angesichts eines verlangsamten Wachstums will der Streamingdienst Netflix US-Medienberichten zufolge 1000 Stellen abbauen. "Unsere Mission – die Welt zu unterhalten – ist ehrgeizig, und um sie zu erfüllen, müssen wir sehr genau darauf achten, wie wir unsere Mitarbeiter und Ressourcen priorisieren", zitierten US-Medien am Mittwoch aus einer internen Mitteilung der Co-Chefs Ted Sarandos und Greg Peters. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP äußerte sich Netflix zunächst nicht.

Bericht: Panzerbauer KNDS vor Wandel zum Staatskonzern

Der deutsch-französische Panzerbauer KNDS könnte laut einem Medienbericht zum Staatskonzern werden. Der ursprüngliche Plan für einen Börsengang werde nicht länger verfolgt, berichtet das "Handelsblatt" laut Mitteilung vom Mittwoch unter Berufung auf mehrere mit den Verhandlungen vertraute Personen. Stattdessen wollten die deutschen Eigentümer ihre Anteile an die Bundesregierung verkaufen.

Textgröße ändern: