The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Billig-Versandhändler Shein will US-Modemarke Everlane übernehmen

Diese Verbindung war bis vor kurzem kaum vorstellbar: Der in China gegründete und für seine billigen Produkte bekannte Textil-Versandhändler Shein steht kurz vor der Übernahme der für ihre verantwortungsvolle Mode anerkannten US-Marke Everlane. Dies bestätigte Everlane-Chef Alfred Chang am Freitag (Ortszeit) in einer der Nachrichtenagentur AFP übermittelten Stellungnahme. Shein gilt als einer der Marktführer der von vielen Everlane-Kunden abgelehnten Fast Fashion - in Deutschland als "Wegwerfmode" bekannt.

Dobrindt tritt beim erstem in Tschechien abgehaltenen Sudetendeutschen Tag auf

Beim erstmals in Tschechien abgehaltenen und aus dem tschechischen Regierungslager heftig kritisierten Sudetendeutschen Tag tritt am Samstag Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf. Dobrindt spricht laut Programm am Vormittag (09.00 Uhr) zunächst bei einem Gedenken an die Vertreibung der Sudetendeutschen in Pohorelice nahe Brünn (Brno). Später (10.30 Uhr) tritt er gemeinsam mit dem Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe, Bernd Posselt, in der Halle auf dem Brünner Messegelände auf.

Polen erhält erste US-Kampfjets vom Typ F-35

Polen hat inmitten der Debatten über die Verlässlichkeit des Nato-Bündnispartners USA drei gekaufte Kampfjets vom Typ F-35 erhalten. Die Flugzeuge landeten am Freitagabend auf dem polnischen Luftwaffenstützpunkt Lask, wie ein Journalist der Nachrichtenagentur AFP vor Ort berichtete.

EU und Mexiko unterzeichnen Handelsabkommen

Die Europäische Union und Mexiko bauen angesichts der aggressiven Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump ihre Beziehungen aus. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum unterzeichneten am Freitag in Mexiko-Stadt eine Erweiterung des bestehenden Handelsabkommens aus dem Jahr 2000. Die Neufassung schafft zahlreiche Zölle auf beiden Seiten ab.

Textgröße ändern: