The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Dax-Dividenden steigen auf neues Rekordniveau

Die im Deutschen Aktienindex (Dax) gelisteten Konzerne schütten in diesem Jahr trotz der anhaltenden Konjunkturkrise mehr Geld an ihre Aktionäre aus als je zuvor. Insgesamt zahlen die 40 Dax-Konzerne 55,3 Milliarden Euro an Dividenden aus, ergab eine am Sonntag vom Beratungsunternehmen EY veröffentlichte Analyse. Dies entspricht demnach im Vergleich zum Vorjahr 3,1 Milliarden Euro oder 5,9 Prozent mehr.

"Wunderschöner Anblick": Artemis-Crew hat Hälfte der Strecke zum Mond zurückgelegt

Die Astronauten der Artemis-2-Mission haben mehr als die halbe Strecke zum Mond zurückgelegt und einen fantastischen Blick auf den Erdtrabanten wie auch die Erde. "Wir können den Mond gerade aus der Luke sehen, es ist ein wunderschöner Anblick", sagte die US-Astronautin Christina Koch am Samstagmorgen (MESZ) während einer Live-Übertragung der Nasa. Die US-Raumfahrtbehörde veröffentlichte derweil faszinierende Aufnahmen von der Erde, die von der Orion-Raumkapsel aus aufgenommen wurden.

Deutschland und weitere Länder fordern EU zu Prüfung von Übergewinnsteuer auf

Deutschland und vier andere europäische Staaten haben die EU aufgefordert, Maßnahmen für eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne zu prüfen. Eine solche sei bereits 2022 als Notfallreaktion auf hohe Energiepreise genutzt worden, heißt es in einem Brief an EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Samstag vorlag. "Angesichts der derzeitigen Marktverzerrungen und finanzpolitischen Zwänge" sollte die Europäische Kommission nun "zügig" ein ähnliches EU-weites Instrument ausarbeiten.

ADAC: Neue Preisregel für Tankstellen hat Preisniveau nicht reduziert

Der ADAC hat nach knapp drei Tagen ein vorläufiges negatives Fazit zu der von der Bundesregierung eingeführten Preisregel für Tankstellen gezogen. "Aus Sicht des ADAC hat die Umstellung auf das sogenannte Österreich-Modell das hohe Preisniveau nicht reduziert", erklärte der Club am Freitag. "Stattessen hat es die Entwicklung nach oben eher befördert."

Textgröße ändern: