The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Mai-Kundgebungen in Berlin vorwiegend friedlich - Aber auch Festnahmen und Straftaten

Die Kundgebungen in Berlin zum 1. Mai sind nach Angaben der Polizei in diesem Jahr "überwiegend friedlich abgelaufen". Insgesamt habe es mehr als 90 Versammlungen gegeben, an denen mehr als 70.000 Menschen teilgenommen hätten, hieß es am Samstagnachmittag. Die meisten seien störungsfrei verlaufen, Zwischenfälle gab es aber erneut unter anderem bei der sogenannten Revolutionären 1. Mai-Demonstration.

Trump kündigt höhere Zölle auf Autos aus der EU an - Deutschland besonders stark betroffen

Die von US-Präsident Donald Trump angekündigten zusätzlichen Einfuhrzölle auf Autos und Lkw aus der EU treffen Deutschland Experten zufolge besonders hart. Die geplante Erhöhung auf 25 Prozent lasse sich als "Beginn eines Wirtschaftskriegs gegen Deutschland" interpretieren, erklärte Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer am Samstag. Der deutsche Automobilindustrie-Verband VDA bezeichnete Trumps Ankündigung als "erneute und schwerwiegende Belastung der transatlantischen Beziehungen" und rief zur "Deeskalation" auf. Trump begründete die Zollerhöhung mit einer Verletzung des bestehenden Handelsabkommens durch die EU-Staaten - ohne dies jedoch näher zu begründen.

Tagesrekord: Bahn in China befördert am 1. Mai 24,8 Millionen Fahrgäste

Die Bahn in China hat am 1. Mai einen neuen Fahrgastrekord aufgestellt: Mit 24,8 Millionen Passagieren wurden so viele Menschen wie noch nie an einem Tag befördert. Für Samstag wurden weitere 19,7 Millionen Fahrten erwartet, erklärte der Betreiber des chinesischen Eisenbahnnetzes im Onlinedienst WeChat. Über offizielle Buchungskanäle wurden für die Maifeiertage, die bis zum Dienstag dauern, bislang 117 Millionen Fahrkarten verkauft.

Kartellamt: Kraftstoffpreise zum 1. Mai um knapp 13 Cent gefallen

Die Kraftstoffpreise in Deutschland sind laut Berechnungen des Bundeskartellamts nach Inkrafttreten des sogenannten Tankrabatts zum 1. Mai um durchschnittlich knapp 13 Cent gefallen - also in einem deutlich geringeren Umfang als die in Kraft getretene Steuersenkung um fast 17 Cent. Wie die Behörde am Samstag in Bonn mitteilte, gab es allerdings teils große Unterschiede sowohl regional als auch zwischen verschiedenen Tankstellenbetreibern.

Textgröße ändern: