The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten

Im Zollstreit zwischen den USA und Kanada haben beide Seiten trotz fieberhafter Verhandlungen keine Einigung erzielen können - entsprechend traten in der Nacht zum Samstag neue US-Zölle auf kanadische Produkte in Kraft. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer gab das Scheitern der Verhandlungen unmittelbar vor Auslaufen einer von Präsident Donald Trump gesetzten Frist bekannt. Um Mitternacht Ortszeit (06.00 Uhr MESZ) traten dann die neuen US-Zölle in Höhe von 50 Prozent für bestimmte kanadische Produkte in Kraft.

Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada

Im Zollstreit zwischen den USA und Kanada haben beide Seiten trotz fieberhafter Verhandlungen keine Einigung finden können. Dies gab in der Nacht zum Samstag der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer unmittelbar vor Auslaufen einer von Präsident Donald Trump gesetzten Frist bekannt. Mit den Verhandlungen zwischen beiden Ländern sollte eigentlich das Inkrafttreten von neuen US-Zöllen in Höhe von 50 Prozent für bestimmte kanadische Produkte um Mitternacht Ortszeit (06.00 Uhr MESZ) verhindert werden.

Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus

Um die Verbraucherpreise zu senken, hat US-Präsident Donald Trump eine temporäre Aussetzung der Zölle auf importiertes Rinderhack angekündigt. Die Zollbefreiung gelte für die Einfuhr von 300.000 Tonnen Rindfleisch in den kommenden 90 Tagen, erklärte Trump am Freitag in seinem Online-Dienst Truth Social. Demnach soll das importierte Fleisch zu einem Preis von 25 Prozent unterhalb des aktuellen Marktpreises in den Handel kommen.

Umfrage: Smart Glasses lösen bei vielen Deutschen Unbehagen aus

Mit Kameras ausgestattete sogenannte Smart Glasses lösen einer Umfrage zufolge bei vielen Menschen Unbehagen aus. 76 Prozent der Befragten möchten nicht mit den Hightechbrillen gefilmt werden, 62 Prozent würden einen Besucher damit nicht ins Haus lassen, wie der Digitalbranchenverband Bitkom am Freitag in Berlin mitteilte. Seiner Umfrage zufolge legen 82 Prozent Wert darauf, dass klar zu erkennen ist, wenn Smart Glasses filmen.

Textgröße ändern: