The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen

Die drei belgischen Landesteile haben sich auf die Einführung einer Straßenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen geeinigt. "Jeder, der unsere Straßen nutzt, muss einen fairen Beitrag zu deren Unterhalt leisten", erklärte der wallonische Minister für Infrastruktur und Mobilität, François Desquesnes, bei der Vorstellung der Pläne am Freitag. Autofahrer aus seiner Region müssten auch in anderen europäischen Ländern Gebühren bezahlen, fügte der flämische Finanzminister Ben Weyts hinzu.

Südkoreas Halbleiterkonzern SK Hynix erfolgreich an der Wall Street gestartet

Inmitten des Wirbels um Künstliche Intelligenz (KI) ist der Halbleiterkonzern SK Hynix an der New Yorker Börse gestartet. Die Anteile des südkoreanischen Unternehmens wurden am Freitag an der Nasdaq zeitweise mit 170 Dollar gehandelt, das war ein Plus von 14 Prozent im Vergleich zum Ausgabepreis. SK Hynix will rund 26,5 Milliarden Dollar (gut 23 Milliarden Euro) erzielen - das wäre nach dem Raumfahrtkonzern SpaceX das zweitgrößte Börsendebüt der Geschichte.

Nach Commerzbank-Strafanzeige: Justiz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Unicredit ab

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die italienische Bank Unicredit infolge einer Strafanzeige der Commerzbank abgelehnt. "Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat" seien nicht festgestellt worden, sagte eine Behördensprecherin am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Der Betriebsrat der Frankfurter Bank hatte im Juni im Zusammenhang mit dem Übernahmestreit mit den Italienern Strafanzeige erstattet.

Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben einen Schlussstrich unter das unpopuläre Heizungsgesetz der Ampel-Regierung gezogen. Die Abgeordneten verabschiedeten am Freitag das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz, das die zentralen Regeln für den Heizungstausch wieder abschafft. Der Bundesrat befasste sich anschließend ebenfalls mit dem Text, der nun Gesetz werden kann. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich. Umweltverbände kritisierten den Schritt scharf.

Textgröße ändern: