The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Unicredit erhält grünes Licht der EZB für Übernahme der Commerzbank

Die italienische Großbank Unicredit hat nach eigenen Angaben die Genehmigung der Europäischen Zentralbank (EZB) für eine Übernahme der Commerzbank erhalten. Die EZB habe erlaubt, die Beteiligung an dem Frankfurter Geldinstitut auf mehr als 30 Prozent und anschließend ohne Obergrenze zu erhöhen, teilte Unicredit am Donnerstag mit. Die Commerzbank wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP nicht äußern.

Berlin und Paris treffen provisorische Einigung für Aufweichung von Verbrenner-Aus

Deutschland und Frankreich haben sich Diplomatenangaben zufolge vorläufig auf eine gemeinsame Position geeinigt, die eine weitere Aufweichung des Verbrenner-Aus bis 2035 vorsieht. Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Diplomatenkreisen. Ein Sprecher der Bundesregierung sagte AFP, das Abkommen befinde sich auf der Zielgeraden, die abschließende Zustimmung aus Deutschland stehe noch aus.

Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über EU-Haushalt

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben in Brüssel ihre Verhandlungen über den nächsten, auf sieben Jahre angelegten Haushalt der Europäischen Union begonnen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich bei seiner Ankunft in Brüssel am Donnerstag noch höchst skeptisch: "Wir brauchen Einstimmigkeit im Rat, und von dieser Einstimmigkeit sind wir weit entfernt", sagte er. Auch in der Diskussion um mögliche Maßnahmen gegen die infolge des Iran-Krieges erhöhten Energiepreise gab es keine wesentlichen Fortschritte.

Ukraine lagert erstmals seit 2012 wieder Saatgut in Tresor auf Spitzbergen ein

Die Ukraine hat erstmals seit 2012 wieder Saatgut im arktischen Saatgut-Tresor auf Spitzbergen einlagern lassen. In dieser Woche seien 773 Proben in die norwegische Anlage gebracht worden, teilte das Landwirtschaftsministerium in Oslo mit. Darunter seien verschiedene Sorten von Sonnenblumen, Getreide, Buchweizen und Futterpflanzen.

Textgröße ändern: