The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Bundeskanzler Merz reist nach Indien

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bricht am Sonntag zu seinem ersten Besuch in Indien seit seinem Amtsantritt auf. Zugleich ist es die erste Asien-Reise des Kanzlers - nach China soll es einige Wochen später gehen. Offiziell empfangen wird Merz am Montag von Indiens Premierminister Narendra Modi in Ahmedabad. Am Dienstag geht es weiter in die Industriemetropole Bangalore. Merz wird von einer großen Wirtschaftsdelegation begleitet.

Kämpfe in Aleppo: Syrische Armee verkündet Ende des Einsatzes gegen Kurden

Nach tagelangen Gefechten mit kurdischen Kämpfern in der syrischen Großstadt Aleppo hat die syrische Armee nach eigenen Angaben ihren Einsatz in der letzten kurdischen Hochburg der Stadt beendet. Reporter der Nachrichtenagentur AFP hörten am Samstagnachmittag noch vereinzelt Schüsse im umkämpften Stadtteil Scheich Maksud. Später sahen sie mindestens fünf eskortierte Busse, die kurdische Kämpfer wegbrachten.

Bahn-Chaos wegen Eiswetters hält an - kaum Fernzüge in Norddeutschland

Der Bahnverkehr in Norddeutschland ist auch am Samstag infolge des Wintersturms "Elli" stark eingeschränkt geblieben. Die meisten Fernverkehrsverbindungen der Deutschen Bahn wurden weiterhin nicht bedient und sollen erst am Sonntag wieder aufgenommen werden. Insbesondere rund um Hannover sowie in Schleswig-Holstein gab es nach Angaben der Deutschen Bahn nach wie vor Probleme.

Bahnverkehr in Norddeutschland bleibt bis Sonntag stark eingeschränkt

Der Fernverkehr der Deutschen Bahn in Norddeutschland bleibt infolge des Wintersturms "Elli" noch bis mindestens Sonntag stark eingeschränkt. "Schneeverwehungen machen bereits geräumte Gleise wieder unbefahrbar und weitere Räum- und Erkundungsfahrten nötig", erklärte die Bahn am Samstag. "Weiterhin sind Weichen eingefroren und blockiert." Insbesondere rund um Hannover sowie in Schleswig-Holstein gab es demnach weiterhin Probleme.

Textgröße ändern: