The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Tarifverhandlungen zwischen Bahn und GDL: Beide Seiten melden Bewegung

In den Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL hat es nach Angaben beider Seiten Bewegung gegeben. Ein Bahn-Sprecher teilte am Freitagabend nach dem Ende der vierten Runde mit, die Verhandlungen mit der GDL verliefen "weiterhin sehr konstruktiv". "Wir sind zuversichtlich, dass die letzten offenen Punkte in der nächsten Verhandlungsrunde gelöst werden können", erklärte der Sprecher.

Dieselgate: Volkswagen muss in Frankreich vor Gericht

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal steht dem deutschen Autohersteller Volkswagen in Frankreich ein Gerichtsverfahren bevor. Die Untersuchungsrichter ordneten einen Prozess wegen Betrugs vor dem Pariser Strafgericht an, wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus informierten Kreisen erfuhr. Ein erster Termin zur Planung des Verfahrens sei für den 18. Dezember geplant.

Klingbeil dringt auf Reformen - Deutschland sei ein "blockiertes Land"

SPD-Chef Lars Klingbeil dringt auf weitreichende Reformen in Deutschland. "Deutschland ist an vielen Stellen gerade ein blockiertes Land", sagte Klingbeil der Ludwigshafener "Rheinpfalz" (Samstagsausgabe). Ziel der schwarz-roten Koalition sei es, die Blockaden aufzulösen. "An manchen Punkten wird sich die SPD dafür bewegen müssen, an manchen die Union."

Länder-Tarifrunde steuert auf Ergebnis zu – Einigung in der Nacht gilt als möglich

Die dritten Tarifrunde für die 925.000 angestellten Beschäftigten der Bundesländer ohne Hessen hat sich am Freitag auf eine Entscheidung zubewegt. Die Einigungschancen seien gestiegen, hieß es aus Verhandlungskreisen in Potsdam. Demnach könnte eine Einigung am späten Abend oder in der Nacht zu Samstag erfolgen.

Textgröße ändern: