The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Verkehrsminister Bilger will Boni von Bahnmanagern an Ziele knüpfen

Der Vorstoß von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) für eine Kopplung der Bonuszahlungen für Bahnmanager an das Erreichen konkreter Ziele ist auf große Zustimmung gestoßen. Vertreter von SPD und Grünen sowie des Fahrgastverbandes ProBahn begrüßten die Initiative. Bilger kündigte in der "Bild am Sonntag" an, den Druck auf die Führungsebene des Konzerns erhöhen zu wollen. "Es wird sich konkret auf die Bonuszahlungen von Bahn-Managern auswirken, wenn die Ziele, die der Bund vorgibt, nicht eingehalten werden."

Bericht: Trotz Sanierung nur jeder vierte Zug zwischen Hamburg und Berlin pünktlich

Trotz fast elfmonatiger Generalsanierung ist die Pünktlichkeit auf der dicht befahrenen Bahnstrecke Hamburg–Berlin einem Medienbericht zufolge massiv eingebrochen. Von Mitte Juni bis Mitte Juli 2026 seien nur noch 25,8 Prozent aller Fernzüge pünktlich an ihr Ziel gekommen, berichtete die "Bild". Vor Beginn der Sanierung lag der Wert demnach noch bei 49,6 Prozent. Grund für die eingebrochene Pünktlichkeit seien andauernde Restarbeiten, die die Züge unterwegs immer wieder ausbremsten.

Dobrindt will Forschung zur Drohensicherheit in Deutschland ausbauen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will nach dem Drohnen-Vorfall am Leipziger Flughafen die Forschung zur Drohnensicherheit in Deutschland ausbauen. "Das Wettrüsten der Drohnentechnologie erfordert eigene Forschungseinheiten, um Schritt halten zu können", sagte Dobrindt der "Bild am Sonntag". Am 18. August solle am Testflughafen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Cochstedt in Sachsen-Anhalt eine neue Forschungseinrichtung für Drohnensicherheit errichtet werden.

DAK-Analyse: ADHS-Neudiagnosen bei Kindern deutlich gestiegen

Die Zahl der ADHS-Neudiagnosen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist deutlich gestiegen. Im Jahr 2024 gab es im Vergleich zum Vorjahr 16 Prozent mehr Diagnosen einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung bei Kindern bis einschließlich 17 Jahren: Dies zeigt eine aktuelle Analyse der DAK-Gesundheit, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Hochgerechnet wurde damit 2024 bundesweit bei rund 202.000 jungen Menschen erstmals ADHS diagnostiziert.

Textgröße ändern: