The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Studie: Ende der "Rente mit 63" entlastet Staat - Linke warnt vor Einschnitten

Eine Abschaffung der "Rente mit 63" würde einer Studie zufolge nicht nur die Staatskasse entlasten, sondern auch rund 125.000 Arbeitskräfte erhalten. Sollte es so kommen, seien aber Ausnahmen nötig, um Härtefälle zu vermeiden, heißt es in einer am Mittwoch vorgestellten Studie des DIW Berlin im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Die Linke warnte vor Einschnitten auf Kosten von Menschen, die besonders lang gearbeitet und in die Rentenkassen eingezahlt haben.

Kaufprämie sorgt für kräftigen Anstieg der E-Auto-Neuzulassungen

Die hohen Spritpreise und die staatliche Kaufprämie haben für einen kräftigen Anstieg der Neuzulassungen von Elektroautos im Mai gesorgt: Sie legten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 39,3 Prozent auf knapp 60.000 zu, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg am Mittwoch mitteilte. Insgesamt blieben die Neuzulassungen demnach stabil - es waren 239.448 und damit 0,1 Prozent mehr.

Neuverschuldung: Deutschland entgeht wegen Verteidigungsausgaben EU-Defizitverfahren

Deutschland entgeht trotz einer Neuverschuldung von voraussichtlich 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in diesem Jahr einem Defizitverfahren der EU. Nach Abzug der Verteidigungsausgaben ergebe sich eine Neuverschuldung von lediglich 2,9 Prozent des BIP, teilte ein hochrangiger EU-Beamter am Mittwoch anlässlich der Veröffentlichung der haushaltspolitischen Empfehlungen der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten mit. Damit liegt Deutschland unter der Schwelle für die zulässige Neuverschuldung von drei Prozent des BIP.

Kuwait: Ein Toter durch iranische Angriffe - Schäden an diplomatischen Vertretungen

Durch die jüngsten iranischen Angriffe auf Kuwait ist nach Angaben des Außenministeriums des Golfstaates mindestens ein Mensch getötet worden. Das Ministerium verurteilte die Angriffe vom Mittwoch mit mehreren Verletzten, bei denen "erneut wichtige und zivile Infrastruktur" wie der internationale Flughafen von Kuwait beschädigt worden seien. Die Angriffe hätten auch Schäden an diplomatische Vertretungen verursacht.

Textgröße ändern: