The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Bundeskanzler Merz befürwortet Social-Media-Verbot für Minderjährige

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ausgesprochen. Er habe "viel Sympathien für den Vorschlag, den wir jetzt auch auf dem Parteitag diskutieren am kommenden Wochenende und auch für den Vorschlag, der aus der SPD kommt", sagte Merz dem Podcast Machtwechsel in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview.

"Wir standen auf seinen Schultern": Obama würdigt gestorbenen Bürgerrechtler Jackson

Der frühere US-Präsident Barack Obama hat den gestorbenen Bürgerrechtler Jesse Jackson gewürdigt. Für seine Frau Michelle und ihn sei Jackson ein "wahrer Riese" gewesen, schrieb Obama am Dienstag im Onlinedienst X. "Wir standen auf seinen Schultern", schrieb Obama wörtlich - was so viel heißt wie in die Fußstapfen von jemandem treten.

Wende im Bieterkampf: Warner Bros gibt Paramount noch eine Woche Zeit

Neue Wende im Bieterkampf zwischen Paramount Skydance und Netflix um den US-Film- und Medienkonzern Warner Bros. Discovery (WBD): WBD räumt Paramount noch eine Frist von sieben Tagen ein, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Bis zum 23. Februar habe Paramount die Gelegenheit, sein "bestes und endgültiges Angebot" vorzulegen. Netflix reagierte verschnupft und warf Paramount "Spielchen" vor.

IG Metall stellt Strafanzeige gegen Tesla-Geschäftführer in Grünheide

Wenige Wochen vor der Betriebsratswahl im Werk des US-E-Autobauers Tesla im Brandenburgischen Grünheide eskaliert der Konflikt zwischen Geschäftsführung und der Gewerkschaft IG Metall weiter. Die Gewerkschaft teilte am Dienstag mit, Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen den Geschäftsführer des Werks, André Thierig, gestellt zu haben. Thierig verbreite "falsche Vorwürfe" gegen einen Tesla-Betriebsrat der Gewerkschaft.

Textgröße ändern: