The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Putin räumt wirtschaftliche Probleme in Russland ein und und lehnt Treffen mit Selenskyj ab

Russlands Präsident Wladimir Putin hat beim internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg wirtschaftliche Probleme in Russland eingeräumt, zugleich aber westliche Äußerungen dazu zurückgewiesen. "Ja, die wirtschaftliche Dynamik ist derzeit verhalten", sagte Putin am Freitag. Gleichzeitig zeigte er sich überzeugt, dass Russland weiter gestärkt werde. Für ein Ende des Ukraine-Krieges beharrte Putin auf dem Erreichen von Russlands Zielen. Einem Treffen mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj erteilte er eine Absage.

Presse: Flugsicherung registriert Verdopplung der Drohnenvorfälle

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat einem Medienbericht zufolge in diesem Jahr einen deutlichen Anstieg von Luftraumgefährdungen durch Drohnen registriert. Nach den jüngsten verfügbaren Zahlen von Januar bis April dieses Jahres seien 108 Behinderungen durch unbemannte Luftfahrzeugsysteme gemeldet worden, berichtete die "Welt" laut Mitteilung vom Freitag. Im vergangenen Jahr wurden demnach im selben Zeitraum lediglich 47 Vorfälle bei der DFS aktenkundig.

USA schaffen im Mai mehr Jobs als erwartet

In den USA haben Unternehmen im Mai mehr Arbeitsplätze geschaffen als von Experten erwartet. Die Zahl der Beschäftigten außerhalb der Landwirtschaft stieg um 172.000, wie das US-Arbeitsministerium am Freitag mitteilte. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,3 Prozent. Insgesamt waren 7,3 Millionen Menschen ohne Beschäftigung.

Bonner Autobahnbrücke: Lageeinschätzung binnen der kommenden 14 Tage

Nach der Vollsperrung der maroden Bonner Autobahnbrücke ist unklar, ob die Brücke noch "ertüchtigt" werden kann - oder ob sie "dauerhaft gesperrt bleiben muss". Um mehr dazu sagen zu können, brauche es "jetzt mindestens 14 Tage", sagte der Technische Geschäftsführer der Autobahn GmbH des Bundes, Dirk Brandenburger, am Freitag bei einem Ortstermin. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sicherte schnellstmögliche Abhilfe zu: Anspruch sei, "hier eine Befahrbarkeit so schnell als möglich sicherzustellen".

Textgröße ändern: