The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen

Der Staat hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Geld durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen, vor allem durch Übertragungen großer Vermögen. Die Einnahmen stiegen im Vorjahresvergleich um 61 Prozent auf rund 21 Milliarden Euro und damit auf einen neuen Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte. 34 Großerbinnen und -erben erhielten Steuererlasse von insgesamt 3,7 Milliarden Euro - das kritisierte unter anderem der DGB.

VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich

Der Vorstandsvorsitzende des Volkswagen-Konzerns, Oliver Blume, hat die Beschäftigen im Werk im ostfriesischen Emden auf harte Einschnitte eingestellt. In dem Werk seien bereits die Kosten gesenkt worden, doch "der Weg ist noch nicht zu Ende", sagte Blume am Mittwoch bei einer Betriebsversammlung an dem Standort. Mittelfristig steht auch eine Werksschließung zur Debatte, wie der Konzernchef andeutete.

Verwirrung um Zuckersteuer: Doch keine Abgabe auf Getränke mit Süßstoff

Verwirrung rund um die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellte am Mittwoch klar, dass eine solche Abgabe nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Entsprechende Vorschläge aus seinem Ministerium hatten zuvor für Wirbel gesorgt. An einer Ausweitung auf andere Getränke als Erfrischungsgetränke soll aber offenbar festgehalten werden.

Merz sieht Verantwortung für Hitzeschutz bei Ländern: Es mangelt nicht an Geld

Nach der Kabinettsklausur hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Rufen nach mehr Bundesmitteln für den Klima- und Hitzeschutz eine Absage erteilt. Die Bundesregierung stehe zur Einhaltung ihrer Klimaschutzziele, sagte Merz nach dem zweitägigen Kabinettstreffen auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg am Mittwoch. "Es mangelt uns nicht an Programmen und es mangelt nicht an Geld." Der Kanzler kündigte aber die Prüfung möglicher Hilfen für Land- und Forstwirtschaft wegen Dürre und Waldbränden an.

Textgröße ändern: