The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Kaufhauskette Galeria: Vierte Insolvenz binnen sechs Jahren

Die Kaufhauskette Galeria hat zum vierten Mal binnen sechs Jahren Insolvenz angemeldet. Der Antrag auf Insolvenz sei am Freitagvormittag beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi beklagte die "völlige Ungewissheit für die 12.000 Kolleginnen und Kollegen" in den 83 verbliebenen Filialen.

Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"

Vor dem Hintergrund steigender Treibstoffpreise und Druck aus den USA hat Brüssel seine grundsätzliche Bereitschaft für eine Freigabe der strategischen Ölreserven erklärt. "Die Europäische Union ist bereit für gemeinsames Handeln im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA)", sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Freitag. Mit Blick auf eine mögliche Videokonferenz der G7-Staaten am Nachmittag fügte sie hinzu: "Wir werden nun die nächsten Schritte abwarten."

Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden

Mit einer Neuregelung bei Schlichtungsverfahren will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dafür sorgen, dass Fluggäste für eine verspätete oder stornierte Verbindung schneller entschädigt werden können. Ein am Freitag auf den Weg gebrachter Verordnungsentwurf hat ein flexibleres Schlichtungsverfahren zum Ziel.

Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an

Die Kaufhauskette Galeria hat erneut Insolvenz angemeldet. Der Antrag auf Insolvenz sei am Freitagvormittag beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Es ist der vierte Insolvenzantrag binnen sechs Jahren.

Textgröße ändern: