The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Falscher Alarm: Autobahn in die Schweiz nach mehrstündiger Sperrung wieder freigegeben

Weil Sprengstoffspürhunde Alarm geschlagen hatten, ist die von Baden-Württemberg in die Schweiz führende Autobahn A861 am Mittwoch nach einem Polizei-Einsatz mehrere Stunden lang vollständig gesperrt gewesen. Gegen Mittag habe sich bei der Kontrolle eines Fahrzeugs am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn "der Verdacht einer Gefahrenlage" ergeben, teilte das Polizeipräsidium Freiburg mit. Zwei Männer wurden vorläufig festgenommen. Nachdem keine gefährlichen Stoffe gefunden wurden, konnte die Sperrung gegen 20.00 Uhr wieder aufgehoben werden.

Porsche vollzieht Ausstieg aus Bugatti-Joint-Venture - Erlös von einer Milliarde Euro

Der Sportwagenhersteller Porsche hat den Ausstieg aus einem Joint-Venture für die Luxusmarke Bugatti mit dem kroatischen Hersteller Rimac vollzogen. Durch den Verkauf seiner Anteile an Bugatti Rimac und an der Rimac Group selbst habe Porsche rund eine Milliarde Euro erlöst, teilte das Unternehmen am Donnerstagabend in Stuttgart mit. 250 Millionen Euro davon würden für die weitere Finanzierung der Pensionsverpflichtungen verwendet.

Autobahn in die Schweiz gesperrt - "Bild": Sprengstoff-Alarm bei Autokontrolle

In Baden-Württemberg ist die Autobahn A861 in die Schweiz am Mittwoch vollständig gesperrt worden. Die Autobahn sei in beiden Fahrtrichtungen "aufgrund eines polizeilichen Einsatzes" nicht befahrbar, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei in Weil am Rhein der Nachrichtenagentur AFP am Nachmittag. Weitere Details wollte sie nicht nennen. Die "Bild"-Zeitung berichtete von Sprengstoff-Alarm nach einer Fahrzeugkontrolle am Grenzübergang Rheinfelden.

Minister Klingbeil legt Strategie für bessere Finanzbildung von Bürgern vor

Botschafter für Finanzbildung und Schulbesuche bei der Bundesbank: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat nach Informationen der "Rheinischen Post" eine Strategie vorgelegt, mit der das Finanzwissen der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden soll. Dabei geht es um Themen wie Geldanlage, Altersvorsorge und die Funktionsweise des Finanzsystems, wie die Zeitung am Mittwoch berichtete. Demnach richtet sich die Finanzbildungsstrategie vor allem an Jüngere, Frauen und Menschen mit geringen Einkommen.

Textgröße ändern: