The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Minister Schneider stellt CO2-Bilanz für 2025 vor

Die Bundesregierung stellt am Samstag ihre erste Bilanz zu den Treibhausgas-Emissionen im vergangenen Jahr vor. In einer Pressekonferenz (12.00 Uhr) geben Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) und der Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, Auskunft darüber, wie sich der CO2-Ausstoß 2025 entwickelt hat - und wie er sich mit den bislang beschlossenen Klimaschutz-Maßnahmen weiterentwickeln würde.

Trump: US-Angriffe auf militärische Ziele auf iranischer Öl-Insel Charg

Die US-Armee hat nach den Worten von US-Präsident Donald Trump die iranische Öl-Insel Charg mit massiven Angriffen überzogen. Das Central Command habe "einen der heftigsten Luftangriffe in der Geschichte des Nahen Ostens ausgeführt", erklärte Trump am Freitag in Onlinediensten. Das für den Nahen Osten zuständige Regionalkommando habe "jedes militärische Ziel auf dem Kronjuwel des Iran, der Insel Charg, vollständig ausradiert". Das iranische Militär drohte daraufhin mit der Zerstörung von mit den USA verbundener Ölinfrastruktur.

Rekordpreis: Pink-Floyd-Gitarre für mehr als 14 Millionen Dollar versteigert

Eine von David Gilmour auf sechs Pink-Floyd-Alben gespielte Gitarre ist in New York zum Rekordpreis von 14,55 Millionen Dollar (knapp 13 Millionen Euro) versteigert worden. Wie das Auktionshaus Christie’s am Freitag mitteilte, wurde die legendäre Fender Stratocaster, die auch als "The Black Strat" bekannt ist, damit zur teuersten jemals verkauften Gitarre. Der bisherige Rekord lag bei sechs Millionen Dollar, die 2020 für eine Gitarre von Nirvana-Sänger Kurt Cobain gezahlt worden war.

US-Freigabe von russischem Öl stößt in Deutschland auf scharfe Kritik

Die Entscheidung der US-Regierung zur vorübergehenden Freigabe von russischem Öl ist in Deutschland parteiübergreifend verurteilt worden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nannte das Lockern von Sanktionen gegen Russland am Freitag "falsch". Politiker von SPD, Grünen und Linken kritisierten die Öl-Freigabe als verheerendes Signal in Richtung Ukraine. Hingegen forderten AfD und BSW die Wiederaufnahme des Bezugs von russischem Öl.

Textgröße ändern: