The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Niedrigwasser: Deutsche Bahn will alte Güterwaggons wieder in Betrieb nehmen

Angesichts der abnehmenden Schiffstransporte wegen des Niedrigwassers in Deutschland will die Deutsche Bahn einem Bericht zufolge eigentlich ausgemusterte Güterwaggons wieder in Betrieb nehmen. Dieser Plan gehe aus einem Papier von DB-Cargo-Chef Bernhard Osburg für die "Verkehrsträgerübergreifende Koordinierungsrunde Niedrigwasser" hervor, berichtete die "Rheinische Post" (Samstagsausgabe).

Bauarbeiter finden in Belgien Gold im Wert von neun Millionen Euro

Bauarbeiter haben in Belgien Gold im Wert von rund neun Millionen Euro entdeckt. Die Polizei veröffentlichte am Freitag Fotos von rund 50 Goldbarren und aufgehäuften Goldmünzen. Sie appellierte zugleich an die Bevölkerung in der ostflämischen Stadt Dendermonde, sich von der Baustelle fernzuhalten. Die Polizei wurde nach eigenen Angaben von den Bauarbeitern mit der Aussage alarmiert, dass diese "eine großen Menge Gold" entdeckt hätten.

Schuldbekenntnis: Luigi Mangione gesteht tödliche Schüsse auf US-Versicherungschef

Nach den tödlichen Schüssen auf einen US-Versicherungschef in New York im Dezember 2024 hat der Angeklagte Luigi Mangione die Tat gestanden. "Am Morgen des 4. Dezember habe ich in Manhattan auf Herrn Thompson geschossen und er ist gestorben", sagte der 28-Jährige am Freitag in einem Bundesgericht in New York mit Blick auf den getöteten Versicherungschef Brian Thompson. Ihm droht jetzt lebenslange Haft.

Amazon-Gründer Bezos steigt mit Investorengruppe bei FC Liverpool ein

Amazon-Gründer Jeff Bezos steigt mit einer Investorengruppe beim englischen Fußballverein FC Liverpool ein. Die in den USA ansässige Fenway Sports Group, die Eigentümerin des 20-fachen englischen Meisters, gab am Freitag eine Einigung mit dem Konsortium 1892 Holdings über eine Minderheitsbeteiligung bekannt. Das Konsortium wird vom britisch-indischen Millionär Amit Bhatia angeführt. Neben Bezos ist auch Facebook-Mitgründer Eduardo Saverin dabei.

Textgröße ändern: