The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Bas: Steuerreform muss mindestens Entlastung von 500 Euro im Jahr bringen

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) dringt auf eine spürbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch die von der Regierung geplante Steuerreform. "Nach meiner Erwartung müsste sie schon mindestens um die 500 Euro im Jahr sein", sagte Bas am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Caren Miosga". Ansonsten sei die Reform unglaubwürdig.

Urlaub in Südeuropa deutlich günstiger als in Deutschland

Wer Urlaub in Südeuropa macht, muss sehr viel weniger fürs Essen im Restaurant oder fürs Übernachten im Hotel bezahlen als in Deutschland. Am niedrigsten war das Preisniveau im April 2026 in Nordmazedonien und in Bulgarien, Restaurant- und Hoteldienstleistungen kosteten dort nur etwa halb so viel wie in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag mitteilte. Auch in Montenegro, Portugal und Spanien war es für Reisende aus Deutschland besonders günstig.

DGB stemmt sich gegen Abschaffung des Acht-Stunden-Tages

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stemmt sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes. "Die Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes hat keinerlei positive Wirkung auf Wachstum", sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Montag. Dies hätte nur zur Folge, dass künftig Schichten von bis zu 13 Stunden erlaubt wären. "Das motiviert auch langfristig niemanden, eine Arbeit aufzunehmen, seine Wochenarbeitszeit auszuweiten oder länger im Job zu bleiben".

Verhandlungen in Bonn sollen Weichen für UN-Klimakonferenz in Antalya stellen

Am Sitz des UN-Klimasekretariats in Bonn beginnen an diesem Montag zweiwöchige Verhandlungen auf Fachebene über die Senkung der Treibhausgasemissionen und die internationale Klimafinanzierung. Die Gespräche dienen der Vorbereitung der nächsten UN-Klimakonferenz im November in Antalya, die von der Türkei in Zusammenarbeit mit Australien ausgerichtet wird.

Textgröße ändern: