The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Industrie mit leichtem Plus beim Auftragseingang - Autobranche legt zu

Die Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe haben im Februar etwas mehr Aufträge erhalten. Der Auftragseingang stieg im Vergleich zum Januar saison- und kalenderbereinigt um 0,9 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Im Januar hatten die Unternehmen noch ein Minus von 11,1 Prozent bei den Aufträgen verzeichnet. Die "positive Entwicklung" im Februar führte das Bundesamt vor allem auf einen Anstieg von 3,8 Prozent in der Automobilindustrie zurück.

Airline-Verband: Erholung der Treibstoffversorgung und -preise wird Monate dauern

Der internationale Airline-Verband Iata geht davon aus, dass sich die Versorgungslage mit Flugzeugtreibstoff infolge der Waffenruhe in Nahost nur langsam entspannen wird. Es sei schwer zu sagen, wie lange es dauern werde, bis sich die Treibstoffversorgung wieder normalisiere, sagte Iata-Chef Willie Walsh am Mittwoch in Singapur. Aber schnell werde es nicht gehen: "Angesichts der Beeinträchtigungen der Raffineriekapazitäten im Nahen Osten wird es noch Monate dauern, bis die Versorgung wieder das erforderliche Niveau erreicht."

Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen 2025 stabil

Die Zahl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Deutschland ist im vergangenen Jahr nicht wesentlich angestiegen. Die Zahl der beförderten Fahrgäste lag bei 11,5 Milliarden, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Im Vorjahr waren es 11,4 Milliarden.

Erleicherung an den Märkten nach Waffenruhe-Einigung von USA und Iran

Nach der verkündeten Einigung auf eine Waffenruhe im Iran-Krieg herrscht Erleicherung an den Aktien- und Rohstoffmärkten. Die Ölpreise rauschten am Mittwoch nach unten, während weltweit die Aktienkurse stiegen. Der Dax legte zum Handelsbeginn kurzzeitig um fast fünf Prozent auf über 24.000 Punkte zu und pendelte sich anschließend knapp darunter ein. Der Ölpreis sackte im zweistelligen Prozentbereich ab.

Textgröße ändern: