The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter

Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter ist auf einen neuen Höchststand gestiegen. Zum Ende des ersten Quartals in diesem Jahr bezogen rund 771.000 Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter - das waren 36,7 Prozent mehr als noch im Jahr 2020: Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag.

ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht

Die Entlastung durch den Tankrabatt schrumpft nach Einschätzung des ADAC schon wieder zusammen. Die seit 1. Oktober geltende Energiesteuersenkung "hat zwar zu einem deutlichen Preisrückgang bei den Kraftstoffen geführt", jedoch seien die Preise besonders bei Super E10 in den vergangenen Tagen wieder leicht gestiegen, teilte der Automobilclub in München am Montag mit. "Damit ist ein Teil der anfänglichen Entlastungswirkung bereits innerhalb weniger Tage teilweise wieder aufgezehrt worden."

Umfrage: Konsumlaune verdüstert sich - schlechte Aussichten für Weihnachtsgeschäft

Die Konsumlaune der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher hat sich einer Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) zufolge zuletzt verdüstert. Das HDE-Konsumbarometer sank von 94,70 Zählern im September auf 93,51 Punkte im Oktober, wie der Verband am Montag mitteilte. Das dämpfe die Hoffnung auf einen Aufschwung im letzten Quartal des Jahres, auch trübten sich "die Erwartungen für das Weihnachtsgeschäft etwas ein".

Rekord: Anteil von E-Autos an Neuzulassungen steigt auf 34,5 Prozent

Die hohen Spritpreise lassen offenbar viele Menschen in Deutschland umdenken - und die staatliche E-Auto-Prämie sorgt für einen Extra-Schub: Der Marktanteil von Elektro-Pkw erreichte im September 34,5 Prozent und damit den höchsten Wert jemals. 100.000 Anträge für die Kaufprämie wurden bis Anfang Oktober bewilligt. Automarktexperte Constantin Gall kritisierte, für die Hersteller sei dieser Boom ein "echtes Dilemma" - sie könnten nicht abschätzen, ob er auch anhält.

Textgröße ändern: