The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Abschiebe-Haftanstalt: Trump besucht "Alligator Alcatraz" am Dienstag

US-Präsident Donald Trump will am Dienstag eine neue Abschiebe-Haftanstalt in Florida besuchen, die von Sümpfen voller Alligatoren umgeben ist. "Die Einrichtung befindet sich im Herzen der Everglades und ist informell als Alligator-Alcatraz bekannt", sagte die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, am Montag in Washington. Trump will demnach an der offiziellen Eröffnung der Haftanstalt teilnehmen.

Weißes Haus: Kanada im Zollstreit mit Trump "eingeknickt"

Die USA haben die Rücknahme einer kanadischen Digitalsteuer begrüßt, die vor allem US-Konzerne getroffen hätte. Kanadas Premierminister Mark Carney sei vor US-Präsident Donald Trump "eingeknickt", sagte die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, am Montag in Washington. Wegen der Digitalsteuer hatte Trump die Zollverhandlungen mit Kanada für vorerst beendet erklärt. Die Regierung in Ottawa hofft nun auf eine baldige Einigung.

Langjähriger DGB-Chef Michael Sommer mit 73 Jahren gestorben

Der langjährige DGB-Chef Michael Sommer ist am Montag im Alter von 73 Jahren gestorben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) würdigte seinen früheren Vorsitzenden als "großen Gewerkschafter", der sich unermüdlich für Solidarität und Gerechtigkeit in der Arbeitswelt eingesetzt habe. Sommer war von 2002 bis 2014 Bundesvorsitzender des Gewerkschaftsdachverbands. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte Sommer als "herausragende Persönlichkeit" mit einer klaren Haltung.

EU-Handelskommissar Sefcovic fliegt zu Zollverhandlungen in die USA

Einige Tage vor Ablauf einer Verhandlungsfrist im Zollstreit fliegt EU-Handelskommissar Maros Sefcovic in dieser Woche in die USA. "Es bleiben uns Mittwoch und Donnerstag für mögliche Treffen" mit US-Handelsminister Howard Lutnick und dem Handelsbeauftragten Jamieson Greer, sagte Sefcovic am Montag in Brüssel. "Der 9. Juli steht vor der Tür", fügte er mit Blick auf die von US-Präsident Donald Trump gesetzte Frist hinzu.

Textgröße ändern: