The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Bei Überschwemmungen zerstörte Ahrtalbahn wiedereröffnet

Mehr als vier Jahre nach der Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal ist die damals zerstörte Strecke der Ahrtahlbahn wieder eröffnet worden. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), Ministerpräsident Alexander Schweizer (SPD) und Bahn-Chefin Evelyn Palla nahmen am Freitag an der Eröffnungsfahrt teil. Ab Sonntag fahren auf der Strecke wieder zwei Regionalzuglinien im regulären Betrieb.

EU-Staaten einigen sich auf Paketabgabe auf Billigimporte - vor allem aus China

Im Kampf gegen Billigimporte aus Drittländern wird ab Juli in der EU eine Sonderabgabe von drei Euro auf kleinere Pakete aus Drittstaaten erhoben. Das beschlossen am Freitag die EU-Finanzminister. Die neue Regelung betrifft vor allem Sendungen von Billighändlern chinesischen Ursprungs wie Temu und Shein. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Abgabe als "ersten Schritt" zu fairem Wettbewerb.

Merz hofft auf Aufweichung von EU-Vorgaben für Neuwagen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hofft auf deutliche Lockerungen der CO2-Vorgaben für Neuwagen in der EU. Er begrüßte am Freitag Signale aus Brüssel in dieser Richtung. Die EU-Kommission teilte zwar mit, die finale Entscheidung stehe noch aus, verwies jedoch darauf, dass Präsidentin Ursula von der Leyen in der Vergangenheit bereits "mehr Flexibilität" beim Erreichen der CO2-Ziele zugesichert habe. Die Umweltorganisation Transport & Environment forderte die Kommission auf, Forderungen der Autoindustrie nicht nachzugeben.

EU-Staaten einigen sich auf Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro für kleine Pakete

Ab Juli wird auf Waren im Wert von weniger als 150 Euro, die in die EU geschickt werden, eine Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro erhoben. Darauf einigten sich am Freitag die EU-Finanzminister. Die neue Regelung betrifft vor allem Sendungen von Billighändlern chinesischen Ursprungs wie Temu und Shein. Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure sprach von einem "großen Erfolg für die Europäische Union".

Textgröße ändern: