The National Times - Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften


Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit bei Cum-Ex-Geschäften

Nach einem Strafurteil des Bundesgerichtshofs hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München das milliardenschwere sogenannte Cum-Ex-Geschäft mit Aktien nun auch als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Rechtlich kann es keinen Anspruch auf mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Steuer auf Dividenden geben, wie der BFH in einem am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit besteht in dieser Frage nun abschließende Rechtssicherheit. (Az: I R 22/20)

Textgröße ändern:

Akteure des Cum-Ex-Skandals sind Netzwerke unter anderem ausländischer und in Deutschland steuerfreier Anleger und deutsche Banken. Durch komplizierte Kreisgeschäfte konnten sie erreichen, dass der Fiskus die von den Banken nur einmal direkt abgeführte Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Dividenden mehrfach erstattete.

In Deutschland wurde diese Praxis erst 2012 wirksam per Gesetz beendet. Der bis dahin entstandene Verlust für den deutschen Fiskus wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.

Im Streitfall klagte ein US-Pensionsfonds, der Teil eines größeren Cum-Ex-Netzes war. Insgesamt umfasste das aufeinander abgestimmte Kauf- und Verkaufsgeschehen des Netzwerks Aktiengeschäfte in Milliardenhöhe.

Dabei kaufte der Fonds deutsche Aktien kurz vor der Dividendenausschüttung und damit noch mit (cum) Dividende, bekam sie aber erst nach der Ausschüttung ohne (ex) Dividende übereignet. Der Verkäufer glich dies durch eine Dividendenkompensationszahlung aus. Vom Bundeszentralamt für Steuern forderte der Pensionsfonds die Erstattung angeblich abgeführter Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro.

In der Vorinstanz hatte das Finanzgericht Köln dies als rechtlich ausgeschlossenen Versuch gewertet, eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach erstattet zu bekommen. Der Vorsitzende Richter Benno Scharpenberg nannte die Cum-Ex-Geschäfte "eine kriminelle Glanzleistung".

Der BFH wies die Revision des US-Fonds nun ab. Es könne nur einen einzigen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben. Nur dieser erhalte die Dividende und übe das Stimmrecht in der Aktionärsversammlung aus. Hier habe der Fonds mit dem Kauf der Aktien noch vor der Ausschüttung zwar die Aussicht auf die Dividende gehabt, tatsächlich habe er aber nur eine "Kompensationszahlung" erhalten. Auch weitere "Rechte der Aktieninhaberschaft" seien durch die Verträge des Netzwerks ausgeschlossen gewesen.

Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine andere Variante der Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung bewertet und eine Bewährungsstrafe gegen einen Investmentbanker bestätigt. Demnach gilt auch die Strafbarkeit bereits vor der Gesetzesänderung 2012.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Streik legt Lufthansa am Tag der 100-Jahr-Feier weitgehend lahm

Den dritten Tag in Folge hat ein Streik den Flugbetrieb der Lufthansa stark beeinträchtigt. Wegen eines Arbeitskampfs des Kabinenpersonals der Kernmarke des Konzerns fielen am Mittwoch hunderte Flüge aus. Nahezu alle Inlandsflüge der Lufthansa vom Frankfurter Flughafen und zahlreiche Auslandsflüge wurden gestrichen. Am Münchener Flughafen fielen nach Angaben des Betreibers insgesamt 380 Flüge aus, die meisten davon von der Lufthansa. Aus der Wirtschaft mehrten sich die Rufe nach Änderungen am Streikrecht.

Hubig: Kabinett beschließt kommende Woche Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen

Die Bundesregierung will kommende Woche ihre Pläne für eine Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett werde dann einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag. Nach dem im Dezember veröffentlichten Referentenentwurf sehen die Pläne vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate lang speichern müssen.

Merz unterstreicht Bedeutung der Lufthansa und des Luftverkehrs für Deutschland

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bei den Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen der Lufthansa die Bedeutung des Unternehmens sowie des Luftverkehrs insgesamt für die deutsche Wirtschaft betont. "Lufthansa stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft", sagte er in seiner Rede am Mittwoch in Frankfurt. Die Nachfrage nach Flugreisen werde weiter steigen - weniger zu fliegen sei daher "keine Option für den Wirtschaftsstandort Deutschland".

Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Rheinmetall-Kampfdrohnen für Bundeswehr

Die Bundeswehr kann zur Abschreckung gegen Russland mit weiteren Kampfdrohnen aus deutscher Produktion ausgerüstet werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab dazu nach AFP-Informationen am Mittwoch grünes Licht für einen Großauftrag an den Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall. Im Februar hatte der Bundestag bereits die Anschaffung von Drohnen von den deutschen Startups Helsing und Stark Defence genehmigt.

Textgröße ändern: