The National Times - Elon Musk will wieder uneingeschränkt twittern dürfen

Elon Musk will wieder uneingeschränkt twittern dürfen


Elon Musk will wieder uneingeschränkt twittern dürfen
Elon Musk will wieder uneingeschränkt twittern dürfen

Tesla-Chef Elon Musk will sich wieder freier in Online-Netzwerken äußern dürfen. Der Milliardär will eine Vereinbarung mit der US-Börsenaufsicht SEC auflösen, die eine juristische Vorabprüfung seiner mit Tesla verbundenen Äußerungen vorsieht, wie am Dienstag bekannt wurde. Demnach beantragte er vor einem Gericht in New York, die Vereinbarung zu beenden.

Textgröße ändern:

Die Börsenaufsicht wolle Musk damit zum Schweigen bringen und Tesla schaden, argumentierte sein Anwalt Alex Spiro vor Gericht. Die Vereinbarung geht zurück auf einen Twitter-Eintrag 2018, in dem Musk darüber sinniert hatte, Tesla von der Börse zu nehmen und auch suggeriert hatte, dass die Finanzierung dafür gesichert sei. An den Aktienmärkten sorgte das für erheblichen Wirbel.

Nach einem weiteren missglückten Tweet Anfang 2019 und neuem Ärger mit der Börsenaufsicht willigte Musk schließlich ein, dass alle Botschaften mit Tesla-Bezug vor der Veröffentlichung juristisch geprüft werden. Nun argumentierte er in dem Antrag vor Gericht, er sei dazu "gezwungen" worden und habe die Übereinkunft mit der SEC nur wegen des "Überlebens von Tesla" und "im Interesse der Aktionäre" geschlossen.

Er habe 2018 sehr wohl darüber nachgedacht, den Elektroautobauer von der Börse zu nehmen und habe durchaus die dafür nötigen finanziellen Mittel und die Unterstützung der Investoren gehabt, erklärte Musk. Er habe die Aktionäre nie angelogen und werde das auch nie tun.

Musks Gebaren in dem Kurzbotschaftendienst, wo er mehr als 77 Millionen Anhängerinnen und Anhänger hat, führte in der Vergangenheit immer wieder zu Ermittlungen der Börsenaufsicht. Bloße Erwähnungen des Milliardärs können dort für erheblichen Wirbel sorgen - nicht nur bei Tesla-Aktien.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz - liegen demnach "weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals". (Az. 7 A 6.25)

Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter

Die Forderungen nach einer langsameren Entwicklung von Künstlicher Intelligenz sind in den USA und in Europa lauter geworden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Mittwoch an, sie werde die führenden KI-Firmen zu Beratungen darüber einladen, "einen Gang zurückzuschalten". KI-Größen wie OpenAI und Anthropic hatten sich für ein Drosseln der Entwicklung ausgesprochen, US-Präsident Donald Trump und Meta-Chef Mark Zuckerberg lehnen dies hingegen ab.

Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung

Eine gefühlte deutsche Identität begründet laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Ausländer ohne Aufenthaltsrecht hätten auch dann keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie sich selbst als Deutsche verstünden, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart laut Mitteilung vom Mittwoch im Eilverfahren.

Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor

Onlineplattformen wie Instagram, Snapchat und Tiktok könnten in der EU für Kinder unter 13 Jahren verboten werden. "Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren, kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren", forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch in Straßburg. Am Donnerstag will sie einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen, der dann in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der EU-Länder geht.

Textgröße ändern: