The National Times - Elon Musk will wieder uneingeschränkt twittern dürfen

Elon Musk will wieder uneingeschränkt twittern dürfen


Elon Musk will wieder uneingeschränkt twittern dürfen
Elon Musk will wieder uneingeschränkt twittern dürfen

Tesla-Chef Elon Musk will sich wieder freier in Online-Netzwerken äußern dürfen. Der Milliardär will eine Vereinbarung mit der US-Börsenaufsicht SEC auflösen, die eine juristische Vorabprüfung seiner mit Tesla verbundenen Äußerungen vorsieht, wie am Dienstag bekannt wurde. Demnach beantragte er vor einem Gericht in New York, die Vereinbarung zu beenden.

Textgröße ändern:

Die Börsenaufsicht wolle Musk damit zum Schweigen bringen und Tesla schaden, argumentierte sein Anwalt Alex Spiro vor Gericht. Die Vereinbarung geht zurück auf einen Twitter-Eintrag 2018, in dem Musk darüber sinniert hatte, Tesla von der Börse zu nehmen und auch suggeriert hatte, dass die Finanzierung dafür gesichert sei. An den Aktienmärkten sorgte das für erheblichen Wirbel.

Nach einem weiteren missglückten Tweet Anfang 2019 und neuem Ärger mit der Börsenaufsicht willigte Musk schließlich ein, dass alle Botschaften mit Tesla-Bezug vor der Veröffentlichung juristisch geprüft werden. Nun argumentierte er in dem Antrag vor Gericht, er sei dazu "gezwungen" worden und habe die Übereinkunft mit der SEC nur wegen des "Überlebens von Tesla" und "im Interesse der Aktionäre" geschlossen.

Er habe 2018 sehr wohl darüber nachgedacht, den Elektroautobauer von der Börse zu nehmen und habe durchaus die dafür nötigen finanziellen Mittel und die Unterstützung der Investoren gehabt, erklärte Musk. Er habe die Aktionäre nie angelogen und werde das auch nie tun.

Musks Gebaren in dem Kurzbotschaftendienst, wo er mehr als 77 Millionen Anhängerinnen und Anhänger hat, führte in der Vergangenheit immer wieder zu Ermittlungen der Börsenaufsicht. Bloße Erwähnungen des Milliardärs können dort für erheblichen Wirbel sorgen - nicht nur bei Tesla-Aktien.

S.Collins--TNT

Empfohlen

KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut

Bei Künstlicher Intelligenz (KI) droht Europa bei großen Sprachmodellen wie ChatGPT und Co. den Anschluss zu verlieren – bei industrieller KI gibt es laut einer Studie jedoch eine Aufholjagd: Die Investitionen in KI-Anwendungen, die in der Realwirtschaft zum Einsatz kommen, nähern sich dem US-Niveau, wie das Beratungsunternehmen McKinsey und das Software-Branchennetzwerk Boardwave am Donnerstag mitteilten. Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) haben Deutschland und Europa das Potenzial, "zur führenden Kraft der industriellen KI zu werden".

US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen

Das US-Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Privatleuten vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren verabschiedet. Für den parteiübergreifenden Entwurf stimmten am Mittwoch (Ortszeit) in Washington 417 Abgeordnete - nur drei votierten dagegen. Das Gesetz schreibt Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vor, um sicherzustellen, dass die Betreiber von Rechenzentren die zusätzlichen Kosten für den immensen Strombedarf sowie die dafür erforderliche Infrastruktur tragen.

Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung

Wegen steigender Militärausgaben im Ukraine-Krieg plant die Regierung in Kiew im Haushalt 2027 Rekordausgaben für die Verteidigung. Zwei Drittel des Haushaltes sind für diesen Bereich vorgesehen, wie aus Regierungsdokumenten hervorgeht, welche die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. 4,9 Billionen Hrywnja (etwa 95 Milliarden Euro) sind laut Finanzministerium für Verteidigung und Sicherheit eingeplant - so viel wie noch nie seit Beginn des russischen Einmarsches in die Ukraine im Februar 2022.

Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook

Wenn unbekannte Dritte in betrügerischer Absicht das Logo eines Unternehmens und Bilder seines bekannten Gründers auf Instagram oder Facebook für Werbung nutzen, haftet das Mutterunternehmen Meta unter anderem auf Unterlassung und Schadensersatz. Das hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts Frankfurt am Main am Mittwoch entschieden (Az.: 2-06 O 234/25).

Textgröße ändern: