The National Times - USA sehen Angriff auf ukrainisches Atomkraftwerk als mögliches "Kriegsverbrechen"

USA sehen Angriff auf ukrainisches Atomkraftwerk als mögliches "Kriegsverbrechen"


USA sehen Angriff auf ukrainisches Atomkraftwerk als mögliches "Kriegsverbrechen"
USA sehen Angriff auf ukrainisches Atomkraftwerk als mögliches "Kriegsverbrechen"

Die USA haben den Russland zugeschriebenen Angriff auf das ukrainische Atomkraftwerk Saporischschja als mögliches Kriegsverbrechen bezeichnet. "Es ist ein Kriegsverbrechen, ein Atomkraftwerk anzugreifen", schrieb die US-Botschaft in der Ukraine am Freitag im Kurzbotschaftendienst Twitter.

Textgröße ändern:

Auf die Frage, ob die USA Russland eines Kriegsverbrechens bezichtigen, antwortete ein Sprecher des US-Außenministeriums aber vorsichtig. "Zivilisten oder zivile Objekte einschließlich eines Atomkraftwerkes bewusst ins Visier zu nehmen, ist ein Kriegsverbrechen, und wir überprüfen die Umstände dieser Operation." Doch unabhängig von der juristischen Einordnung stelle der Angriff auf das größte Atomkraftwerk Europas eine beispiellose "Verantwortungslosigkeit" dar. "Der Kreml muss Operationen nahe der atomaren Infrastruktur einstellen."

Die USA hatten Russland in den vergangenen Tagen vorgeworfen, zivile Infrastruktur zu treffen und Zivilisten zu töten. Washington hielt sich aber zurück, von absichtlichen Angriffen zu sprechen oder den Begriff des Kriegsverbrechens zu verwenden. Die Sprecherin von US-Präsident Joe Biden, Jen Psaki, sagte am Freitag, die Frage werde geprüft.

Der britische Premierminister Boris Johnson hatte Russlands Präsident Wladimir Putin bereits am Mittwoch Kriegsverbrechen in der Ukraine vorgeworfen. "Was wir bereits von Wladimir Putins Regime gesehen haben, nämlich den Einsatz von Munition gegen unschuldige Zivilisten, ist meiner Meinung nach bereits ein Kriegsverbrechen", sagte Johnson im Parlament in London.

A.Wood--TNT

Empfohlen

BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über die Frage, ob ein Verband von einem Geschäftsführer wegen der mutmaßlichen Täuschung von Verbrauchern Schadenersatz fordern kann. Er prüft eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in einem von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Rechtsstreit. Diese klagte gegen ein Unternehmen, das kostenpflichtige Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag anbot, etwa zur Ummeldung. (Az. I ZR 253/25)

Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Mittwoch (08.45 Uhr) in Karlsruhe über Auskunftsansprüche von Bürgern gegenüber der Schufa. Dabei geht es aber noch um den alten Schufa-Basisscore, nicht um den im März neu eingeführten Wert. Private Kläger forderten in Sachsen Auskunft über die Berechnung ihres Werts, das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen größtenteils Recht.(Az. I ZR 227/25 u.a.)

Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10

Nach jahrelanger Verzögerung haben die US-Behörden dem Flugzeugbauer Boeing die endgültige Zulassung für das Kurzstreckenflugzeug 737 Max 10 erteilt. Die Luftfahrtbehörde FAA bestätigte am Dienstag nach Angaben des Verkehrsministeriums, dass das größte Flugzeug der Max-Familie alle Konstruktions- und Sicherheitsauflagen erfüllt. Nach zwei Max-Abstürzen in den Jahren 2018 und 2019 mit insgesamt 346 Toten hatte sich das Genehmigungsverfahren in die Länge gezogen.

Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Pläne zur Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin scharf kritisiert. Der Schutz des Eigentums und das "Vertrauen in den funktionierenden Markt" seien "tief verankert in unserer wirtschaftspolitischen Überzeugung", sagte Merz am Dienstag zum Abschluss eines internationalen Investitionsgipfels in der Hauptstadt. "Das ist das Fundament unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Und damit experimentiert man nicht."

Textgröße ändern: