The National Times - Rundfunkbeitrag soll vorerst stabil bleiben

Rundfunkbeitrag soll vorerst stabil bleiben


Rundfunkbeitrag soll vorerst stabil bleiben
Rundfunkbeitrag soll vorerst stabil bleiben

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland soll vorerst stabil bleiben. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl in ihrem am Freitag in Berlin an die Bundesländer übergebenen Bericht, bis 2024 die aktuelle Rundfunkgebühr von 18,36 Euro pro Monat beizubehalten. Grundlage für die Empfehlung ist eine Überprüfung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zuletzt war der Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro gestiegen. Er wurde erstmals im vergangenen August erhoben.

Textgröße ändern:

Seit ihrer Gründung im Jahr 1975 erarbeitet die KEF Vorschläge, die Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente über die konkrete Höhe des Rundfunkbeitrags sind. Dafür überprüft die Kommission regelmäßig den Finanzbedarf der Sender und gibt eine Empfehlung für die Ministerpräsidentenkonferenz ab. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.

Der Rundfunkbeitrag war in der Vergangenheit immer wieder Zankapfel zwischen Parteien. Zuletzt hatte sich die von den Landesregierungen beschlossene Beitragserhöhung auf 18,36 Euro monatelang verzögert, weil dafür eine Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt fehlte. Es müssen aber alle 16 Länder zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht machte schließlich im vergangenen August den Weg für die Gebührenerhöhung frei und gab damit den Verfassungsbeschwerden der Rundfunkanstalten statt.

Die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind nach Angaben der KEF derzeit noch schwer abschätzbar. Die Rundfunkanstalten meldeten demnach für die aktuelle Periode von 2020 bis 2024 einen zusätzlichen Bedarf von 597 Millionen Euro an. Die Kommission erkennt diesen zusätzlichen Bedarf in ihrem aktuellen Bericht weitestgehend an, betont aber zugleich, dass der Mehraufwand unter anderem durch Erträge bei Werbung und Sponsoring weitgehend ausgeglichen werden kann.

Auch die Beitragsausfälle wegen der verzögerten Beitragserhöhung im vergangenen Jahr in Höhe von rund 224,3 Millionen Euro können der Kommission zufolge durch bereitgestellte, zusätzliche Mittel ausgeglichen werden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Lidl verzichtet nach Verurteilung in Frankreich auf TV-Werbung

Sechs Monate nach der Verurteilung zu einer Millionenzahlung wegen irreführender Geschäftspraktiken hat die französische Filiale der deutschen Supermarktkette Lidl angekündigt, künftig auf TV-Werbung zu verzichten und stattdessen in Online-Videos zu investieren. "Die Risiken sind angesichts der Reglementierung zu hoch", sagte Jassine Ouali von Lidl France der Fachzeitschrift "Stratégies". Online-Videos hätten ein großes Entwicklungspotenzial, fügte er hinzu.

Zalando schließt Logistikzentrum in Erfurt - 2700 Stellen betroffen

Der Mode-Versandhändler Zalando schließt sein Logistikzentrum in Erfurt in Thüringen, wo bislang 2700 Menschen arbeiten - rund ein Sechstel der gesamten Belegschaft des Unternehmens. Zalando sprach am Donnerstag von einer "schwierigen, aber notwendigen Entscheidung" und verwies auf eine strukturelle Neuaufstellung seines europaweiten Logistiknetzwerkes. Von der Gewerkschaft Verdi und aus der Politik kam scharfe Kritik.

"Konstruktiv und sachlich": Bahn und GDL haben Tarifverhandlungen begonnen

In konstruktiver Atmosphäre haben am Donnerstag die Tarifverhandlungen zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn (DB) begonnen. GDL-Chef Mario Reiß sagte in Berlin, er hoffe auf ein Ergebnis am Verhandlungstisch. DB-Personalvorstand Martin Seiler betonte, Ziel sei sein "fairer, tragfähiger Kompromiss". Die Parteien hatten schon im Vorfeld vereinbart, bis Ende Februar zu verhandeln - bis dahin wird es keine Streiks geben.

Neuer Glasfaseranschluss: Vertrag darf nicht erst ab Freischaltung laufen

Wird ein Glasfaseranschluss noch gelegt, darf der Vertrag nicht erst mit der Freischaltung zu laufen beginnen. Sonst könnte die bindende Vertragslaufzeit die gesetzliche Höchstdauer von zwei Jahren überschreiten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit Erfolg. (Az. III ZR 8/25)

Textgröße ändern: