The National Times - Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft

Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft


Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft
Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um den geplanten Schlichtungsmechanismus für internationale Investitionen der Energiewirtschaft wird es vorerst kein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geben. Der Antrag Belgiens auf ein solches Gutachten ist verfrüht, teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Es lägen noch nicht ausreichend Informationen zu dem geplanten Abkommen vor. (Az: (Avis) 1/20)

Textgröße ändern:

Der Vertrag über die Energiecharta wurde ursprünglich 1994 rechtskräftig unterzeichnet. Ziel war es, Osteuropa und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion in die europäischen Energiemärkte einzubeziehen. Unter anderem sieht dieser Vertrag den wechselseitigen Schutz von Investitionen vor. Für Streitfälle gibt es außergerichtliche Schiedsstellen.

Derzeit wird über eine Novelle der Energiecharta verhandelt. Umweltschützer verweisen nun darauf, dass der bisherige "Streitbeilegungsmechanismus" zu erfolgreichen Klagen ausländischer Investoren gegen Maßnahmen des Klimaschutzes führen könnte. Die EU müsse daher auf einem geänderten Streitbeilegungsverfahren bestehen.

Vor der Unterzeichnung internationaler Verträge durch die EU haben unter anderem die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, hierzu ein Rechtsgutachten des EuGH anzufordern. Vor dem Hintergrund des Streits um das außergerichtliche Schlichtungsverfahren hat Belgien dies getan.

Der EuGH lehnte diesen Antrag nun jedoch als verfrüht und daher unzulässig ab. Die Verhandlungen seien noch in einem sehr frühen Stadium. Zwar sei eine Neuverhandlung des Schlichtungsverfahrens bislang nicht geplant, die EU könne dies aber immer noch erreichen. Verhandelt werde zudem auf jeden Fall über die Definition der Begriffe "Investition" und "Investor". Diese Definitionen seien maßgeblich für Anwendungsbereich und Tragweite des Streitbeilegungsmechanismus.

Angesichts dieser Ungewissheiten lägen noch nicht ausreichend Informationen für eine rechtliche Bewertung durch den EuGH vor, erklärten die Luxemburger Richter. "Daher erscheint der Gutachtenantrag verfrüht."

Ein Teil der Staaten, die sich neben Belgien an dem Verfahren beteiligt haben, strebe zudem offenbar eine rechtliche Bewertung des derzeitigen Schlichtungsmechanismus der Energiecharta an. Weil dieser Mechanismus aber bereits in Kraft sei, sei dies dem Zweck des Gutachterverfahrens aber fremd. Für Streitigkeiten innerhalb der EU habe der EuGH ohnehin bereits im September 2021 entschieden, dass der Streitbeilegungsmechanismus gegen den Grundsatz der Autonomie des EU-Rechts verstößt und daher nicht anwendbar ist.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Reh verirrt sich in Gartenpool: Erschöpftes Tier aus Wasser gerettet

In Rheinland-Pfalz hat sich ein Reh in einen Gartenpool verirrt. Ein Anwohner berichtete am Sonntagmorgen Polizeibeamten von dem Reh in einem privaten Pool in Pleisweiler-Oberhofen, wie die Polizeidirektion Landau mitteilte. Aus eigener Kraft schaffte es das Tier nicht aus dem wassergefüllten Becken.

Alligatorähnliches Reptil in Vechta gesichtet: Stadt sperrt Wasserbecken

Im niedersächsischen Vechta ist ein alligatorähnliches Reptil gesichtet worden. Ein Passant filmte das unbekannte Reptil an einem Regenrückhaltebecken, wie die Stadtverwaltung am Wochenende berichtete. Das Video werde "aktuell als echt eingestuft". Die Stadt sperrte das Gebiet rund um das Becken ab. Zudem wurde dort eine Lebendfalle aufgestellt.

Ozean-Konferenz endet mit "Aktionsplan für Meeresschutz"

Mit der Verabschiedung eines Aktionsplans für einen verstärkten Schutz der Weltmeere ist am Freitag die UN-Ozeankonferenz in Nizza zu Ende gegangen. Die von ärmeren Inselstaaten geforderten massiven Finanzzusagen blieben jedoch aus. "Diese Konferenz hat den Meeresschutz deutlich vorangebracht, trotz geopolitisch schwieriger Lage", sagte Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Deutschland habe die Konferenz genutzt, um mit Partnerländern die künftige Ausweisung von Schutzgebieten auf hoher See vorzubereiten.

23-Jährige züchtete illegal Zwergspitze in Baden-Württemberg: 140.000 Euro Strafe

Weil sie ohne Genehmigung im Haus ihrer Mutter über mehrere Jahre zahlreiche Zwergspitze züchtete und mit den Hunden handelte, soll eine 23-Jährige in Baden-Württemberg laut einem Gerichtsurteil mehr als 140.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Müllheim sprach die Frau der gewerbsmäßigen Zucht von Wirbeltieren sowie des Zufügens von Schmerzen und Leiden bei diesen schuldig, wie ein Sprecher des Landgerichts Freiburg am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: