The National Times - Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft

Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft


Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft
Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um den geplanten Schlichtungsmechanismus für internationale Investitionen der Energiewirtschaft wird es vorerst kein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geben. Der Antrag Belgiens auf ein solches Gutachten ist verfrüht, teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Es lägen noch nicht ausreichend Informationen zu dem geplanten Abkommen vor. (Az: (Avis) 1/20)

Textgröße ändern:

Der Vertrag über die Energiecharta wurde ursprünglich 1994 rechtskräftig unterzeichnet. Ziel war es, Osteuropa und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion in die europäischen Energiemärkte einzubeziehen. Unter anderem sieht dieser Vertrag den wechselseitigen Schutz von Investitionen vor. Für Streitfälle gibt es außergerichtliche Schiedsstellen.

Derzeit wird über eine Novelle der Energiecharta verhandelt. Umweltschützer verweisen nun darauf, dass der bisherige "Streitbeilegungsmechanismus" zu erfolgreichen Klagen ausländischer Investoren gegen Maßnahmen des Klimaschutzes führen könnte. Die EU müsse daher auf einem geänderten Streitbeilegungsverfahren bestehen.

Vor der Unterzeichnung internationaler Verträge durch die EU haben unter anderem die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, hierzu ein Rechtsgutachten des EuGH anzufordern. Vor dem Hintergrund des Streits um das außergerichtliche Schlichtungsverfahren hat Belgien dies getan.

Der EuGH lehnte diesen Antrag nun jedoch als verfrüht und daher unzulässig ab. Die Verhandlungen seien noch in einem sehr frühen Stadium. Zwar sei eine Neuverhandlung des Schlichtungsverfahrens bislang nicht geplant, die EU könne dies aber immer noch erreichen. Verhandelt werde zudem auf jeden Fall über die Definition der Begriffe "Investition" und "Investor". Diese Definitionen seien maßgeblich für Anwendungsbereich und Tragweite des Streitbeilegungsmechanismus.

Angesichts dieser Ungewissheiten lägen noch nicht ausreichend Informationen für eine rechtliche Bewertung durch den EuGH vor, erklärten die Luxemburger Richter. "Daher erscheint der Gutachtenantrag verfrüht."

Ein Teil der Staaten, die sich neben Belgien an dem Verfahren beteiligt haben, strebe zudem offenbar eine rechtliche Bewertung des derzeitigen Schlichtungsmechanismus der Energiecharta an. Weil dieser Mechanismus aber bereits in Kraft sei, sei dies dem Zweck des Gutachterverfahrens aber fremd. Für Streitigkeiten innerhalb der EU habe der EuGH ohnehin bereits im September 2021 entschieden, dass der Streitbeilegungsmechanismus gegen den Grundsatz der Autonomie des EU-Rechts verstößt und daher nicht anwendbar ist.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Drama um durch Ostsee irrenden Wal: Tier schwimmt sich frei und setzt wieder auf

Das Drama um den vor der Ostseeküste umherirrenden Buckelwal nimmt kein Ende. Nachdem sich das zuletzt tagelang in der Wismarer Bucht festsitzende Tier am Montagabend zunächst freigeschwommen hatte, setzte es dort nach Angaben von Behörden und Experten am Dienstagnachmittag erneut in flacherem Wasser auf. Wie es mit dem geschwächten Tier weitergeht, war zunächst unklar - die Fachleute wollten die Lage zunächst beraten.

Grüne kritisieren Reiche-Vorstoß zu EU-Methanverordnung

Die Grünen haben den Vorschlag von Bundesenergieministerin Katherina Reiche (CDU), die EU-Methanverordnung weniger streng auszulegen, scharf kritisiert. "Katherina Reiche verrät die Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen Deutschlands und der EU", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden der Nachrichtenagentur AFP. Reiche setze sich vor allem dafür ein, "dass sich ihre und (US-Präsident Donald) Trumps Milliardärs-Kumpel mit ihrem teuren Fracking-Gas weiter eine goldene Nase in Deutschland verdienen können".

Zwischenzeitlich freigeschwommen: Wal vor Wismar liegt erneut auf

Der in der Ostsee umherirrende Buckelwal sitzt seit Dienstagnachmittag erneut in flachem Wasser in einer Bucht vor Wismar fest. "Der Wal sitzt auf", sagte Greenpeace-Walexperte Thilo Maack vor Journalisten. Ähnlich wie bereits in den vergangenen Tagen gingen die beteiligten Experten aber davon aus, dass das Tier aus eigener Kraft losschwimmen könnte, wenn er will. Behörden und Fachleute würden die Situation derzeit analysieren.

Buckelwal in Ostsee schwimmt sich erneut frei - Zustand weiter kritisch

Der in der Ostsee umherirrende Buckelwal ist nach seinem zwischenzeitlichen Abtauchen erneut in der Wismarer Bucht gesichtet worden. Boote von Umweltschützern und der Wasserschutzpolizei versuchten am Dienstag, das Tier wegen der Gefahr einer erneuten Strandung von Flachwasserbereichen fernzuhalten, wie das Deutsche Meeresmuseum in Stralsund mitteilte. Der Gesundheitszustand des Wals bleibt nach Einschätzung der Experten weiterhin kritisch.

Textgröße ändern: