The National Times - Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft

Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft


Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft
Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um den geplanten Schlichtungsmechanismus für internationale Investitionen der Energiewirtschaft wird es vorerst kein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geben. Der Antrag Belgiens auf ein solches Gutachten ist verfrüht, teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Es lägen noch nicht ausreichend Informationen zu dem geplanten Abkommen vor. (Az: (Avis) 1/20)

Textgröße ändern:

Der Vertrag über die Energiecharta wurde ursprünglich 1994 rechtskräftig unterzeichnet. Ziel war es, Osteuropa und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion in die europäischen Energiemärkte einzubeziehen. Unter anderem sieht dieser Vertrag den wechselseitigen Schutz von Investitionen vor. Für Streitfälle gibt es außergerichtliche Schiedsstellen.

Derzeit wird über eine Novelle der Energiecharta verhandelt. Umweltschützer verweisen nun darauf, dass der bisherige "Streitbeilegungsmechanismus" zu erfolgreichen Klagen ausländischer Investoren gegen Maßnahmen des Klimaschutzes führen könnte. Die EU müsse daher auf einem geänderten Streitbeilegungsverfahren bestehen.

Vor der Unterzeichnung internationaler Verträge durch die EU haben unter anderem die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, hierzu ein Rechtsgutachten des EuGH anzufordern. Vor dem Hintergrund des Streits um das außergerichtliche Schlichtungsverfahren hat Belgien dies getan.

Der EuGH lehnte diesen Antrag nun jedoch als verfrüht und daher unzulässig ab. Die Verhandlungen seien noch in einem sehr frühen Stadium. Zwar sei eine Neuverhandlung des Schlichtungsverfahrens bislang nicht geplant, die EU könne dies aber immer noch erreichen. Verhandelt werde zudem auf jeden Fall über die Definition der Begriffe "Investition" und "Investor". Diese Definitionen seien maßgeblich für Anwendungsbereich und Tragweite des Streitbeilegungsmechanismus.

Angesichts dieser Ungewissheiten lägen noch nicht ausreichend Informationen für eine rechtliche Bewertung durch den EuGH vor, erklärten die Luxemburger Richter. "Daher erscheint der Gutachtenantrag verfrüht."

Ein Teil der Staaten, die sich neben Belgien an dem Verfahren beteiligt haben, strebe zudem offenbar eine rechtliche Bewertung des derzeitigen Schlichtungsmechanismus der Energiecharta an. Weil dieser Mechanismus aber bereits in Kraft sei, sei dies dem Zweck des Gutachterverfahrens aber fremd. Für Streitigkeiten innerhalb der EU habe der EuGH ohnehin bereits im September 2021 entschieden, dass der Streitbeilegungsmechanismus gegen den Grundsatz der Autonomie des EU-Rechts verstößt und daher nicht anwendbar ist.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Australischer Junge schwimmt vier Stunden im Meer und rettet abgetriebene Familie

In Australien ist ein Teenager vier Stunden lang vom offenen Meer an die Küste geschwommen, um seine Familie zu retten. Der 13-jährige Austin Appelbee legte vier Kilometer im Meer zurück, nachdem er mit seiner Mutter und seinen beiden jüngeren Geschwistern vor der Südwestküste Australiens abgetrieben worden war. Am Strand alarmierte er dann die Rettungskräfte. Nach der erfolgreichen Rettungsaktion lobten diese am Dienstag die "übermenschlichen" Überlebensinstinkte des Jungen.

Für weniger Importe aus China: USA legen Rohstoffreserve an

Die USA wollen eine Rohstoffreserve für die Industrie aufbauen und damit unabhängiger von China werden. Dafür sei eine Anschubfinanzierung von fast zwölf Milliarden Dollar (rund zehn Milliarden Euro) geplant, teilte das Weiße Haus am Montag mit. Präsident Donald Trump wollte den Plan demnach in Kürze verkünden.

Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Verbraucherschutz

In seiner ersten Sitzung in diesem Jahr hat der Bundesrat grünes Licht für eine Reihe von Verbesserungen beim Verbraucherschutz gegeben. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Ein weiteres am Freitag von der Länderkammer gebilligtes Gesetz sieht strengere Regeln für Unternehmen vor, die ihre Produkte als "umweltfreundlich" vermarkten. Zudem stimmte der Bundesrat einem Gesetz zu mehr Produktsicherheit etwa bei Spielzeug zu.

Bundesrat billigt strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen

Die neuen Regeln zur Verhinderung des so genannten Greenwashing können in Kraft treten. Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am Freitag ein Gesetz, das es Unternehmen erschweren soll, ihre Produkte irreführend oder missbräuchlich als "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" zu vermarkten. Mit der bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderung setzt Deutschland entsprechende EU-Vorgaben um.

Textgröße ändern: