The National Times - Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft

Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft


Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft
Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um den geplanten Schlichtungsmechanismus für internationale Investitionen der Energiewirtschaft wird es vorerst kein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geben. Der Antrag Belgiens auf ein solches Gutachten ist verfrüht, teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Es lägen noch nicht ausreichend Informationen zu dem geplanten Abkommen vor. (Az: (Avis) 1/20)

Textgröße ändern:

Der Vertrag über die Energiecharta wurde ursprünglich 1994 rechtskräftig unterzeichnet. Ziel war es, Osteuropa und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion in die europäischen Energiemärkte einzubeziehen. Unter anderem sieht dieser Vertrag den wechselseitigen Schutz von Investitionen vor. Für Streitfälle gibt es außergerichtliche Schiedsstellen.

Derzeit wird über eine Novelle der Energiecharta verhandelt. Umweltschützer verweisen nun darauf, dass der bisherige "Streitbeilegungsmechanismus" zu erfolgreichen Klagen ausländischer Investoren gegen Maßnahmen des Klimaschutzes führen könnte. Die EU müsse daher auf einem geänderten Streitbeilegungsverfahren bestehen.

Vor der Unterzeichnung internationaler Verträge durch die EU haben unter anderem die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, hierzu ein Rechtsgutachten des EuGH anzufordern. Vor dem Hintergrund des Streits um das außergerichtliche Schlichtungsverfahren hat Belgien dies getan.

Der EuGH lehnte diesen Antrag nun jedoch als verfrüht und daher unzulässig ab. Die Verhandlungen seien noch in einem sehr frühen Stadium. Zwar sei eine Neuverhandlung des Schlichtungsverfahrens bislang nicht geplant, die EU könne dies aber immer noch erreichen. Verhandelt werde zudem auf jeden Fall über die Definition der Begriffe "Investition" und "Investor". Diese Definitionen seien maßgeblich für Anwendungsbereich und Tragweite des Streitbeilegungsmechanismus.

Angesichts dieser Ungewissheiten lägen noch nicht ausreichend Informationen für eine rechtliche Bewertung durch den EuGH vor, erklärten die Luxemburger Richter. "Daher erscheint der Gutachtenantrag verfrüht."

Ein Teil der Staaten, die sich neben Belgien an dem Verfahren beteiligt haben, strebe zudem offenbar eine rechtliche Bewertung des derzeitigen Schlichtungsmechanismus der Energiecharta an. Weil dieser Mechanismus aber bereits in Kraft sei, sei dies dem Zweck des Gutachterverfahrens aber fremd. Für Streitigkeiten innerhalb der EU habe der EuGH ohnehin bereits im September 2021 entschieden, dass der Streitbeilegungsmechanismus gegen den Grundsatz der Autonomie des EU-Rechts verstößt und daher nicht anwendbar ist.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Polarforscher wegen Ausbreitung der Vogelgrippe in der Antarktis alarmiert

Polarforscher haben wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe in der Antarktis Alarm geschlagen. Eine besonders gefährliche Variante des Virus, die sein Team im April 2024 auf dem weißen Kontinent habe nachweisen können, sei in der Lage, "100 Prozent" der infizierten Tiere zu töten, sagte der chilenische Veterinärmediziner Víctor Neira am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Die Variante habe sich mittlerweile stark ausgebreitet.

US-Energieminister: "Klima-Kult" belastet Europas Wirtschaft

US-Energieminister Chris Wright hat Europa einen zu starken Fokus auf die Bekämpfung des Klimawandels vorgeworfen. Ein "Klima-Kult" habe Europas Energiepreise in die Höhe getrieben, während der Kontinent weniger davon produziere, sagte Wright am Dienstag in einem Interview der Nachrichtenagentur AFP. Diese Konzentration auf das Klima habe "die wirtschaftlichen Chancen für Europäer verringert", fügte er hinzu.

Schädlicher Weichmacher im Urin von Kindern und Jugendlichen nachgewiesen

Im Urin von Kindern und Jugendlichen sind nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) erneut Rückstände eines schädlichen Weichmachers gefunden worden. In 92 Prozent der zwischen April und Juli vergangenen Jahres gesammelten Proben wurde ein Abbauprodukt eines Weichmachers nachgewiesen, der als fortpflanzungsschädigend gilt und in der EU nicht zugelassen ist, wie die Behörde am Dienstag in Dessau mitteilte. Quelle waren wie schon in früheren Untersuchungen Sonnenschutzmittel.

Russische Schattenflotte auf Ostsee: Greenpeace warnt vor Ölpest bei Havarie

Greenpeace hat vor schweren Umweltschäden durch eine mögliche Havarie eines Öltankers der sogenannten russischen Schattenflotte auf der Ostsee gewarnt. Von Finnland über Schweden und Deutschland bis nach Dänemark wären im Falle einer Ölpest Meeres- und Küstenschutzgebiete betroffen, die für das Überleben von Seevögeln, Meeressäugern und als Kinderstube vieler Fischbestände entscheidend seien, erklärte die Umweltschutzorganisation am Montag in Hamburg.

Textgröße ändern: