The National Times - Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Sport-Doping in der DDR

Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Sport-Doping in der DDR


Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Sport-Doping in der DDR
Bundesverwaltungsgericht: Keine Entschädigung für Sport-Doping in der DDR / Foto: © AFP/Archiv

Opfer des Sport-Dopings in der früheren DDR haben einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zufolge keinen Anspruch auf Entschädigung wegen politischer Verfolgung. Eine solche liege ebenso wenig vor wie ein "Willkürakt im Einzelfall", entschied das BVG in Leipzig am Mittwoch. Eine Entschädigung im Wege der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung scheide daher aus. (Az. 8 C 6.23)

Textgröße ändern:

Die heute 69-jährige Klägerin war von 1968 bis 1973 im Jugendalter als Leistungssportlerin im Kanusport aktiv. Ihr wurden dabei Dopingsubstanzen verabreicht, was zu starkem und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte. Seit ihrem 43. Lebensjahr ist sie nach Angaben des Gerichts erwerbsunfähig und mit einem Grad der Behinderung von 90 schwerbehindert. 2002 hatte sie deshalb auch eine einmalige Hilfe des Bundes nach dem "Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz" erhalten.

Ihren 2021 gestellten Antrag auf Entschädigungsleistungen im Wege der sogenannten verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung lehnte das Land Brandenburg ab. Das Gesetz sehe dies nur bei politischer Verfolgung oder "Willkürakten im Einzelfall" vor, betonte es. Beides sei hier nicht gegeben.

Dem ist nun auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt. Zwar sei den staatlichen Stellen der DDR die gesundheitsschädigende Wirkung der Dopingmittel bekannt und deren heimliche Verabreichung daher grob unverhältnismäßig gewesen. "Die Maßnahme diente jedoch nicht der politischen Verfolgung und stellte auch keinen Willkürakt im Einzelfall dar", betonten die Leipziger Richter.

Ein solcher Willkürakt setze die Absicht voraus, die Betroffenen bewusst zu benachteiligen. "An einer solchen gezielten Diskriminierungsmaßnahme fehlt es hier." Auch die späteren Dopingopfer-Hilfegesetze gewährten Hilfen "lediglich aus humanitären und sozialen Gründen". Dem liege die Annahme des Gesetzgebers zugrunde, "dass ein Rechtsanspruch der Opfer staatlichen Dopings nicht besteht".

Es sei aber allein Sache des Gesetzgebers, über Hilfen und Entschädigung für die Opfer staatlichen Dopings in der DDR zu entscheiden, betonte das Bundesverwaltungsgericht abschließend. Die Gerichte könnten und dürften daher den Kreis der Anspruchsberechtigten einer "verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung" nicht ausweiten.

W.Baxter--TNT

Empfohlen

Florida prüft Rolle von ChatGPT bei tödlichem Schusswaffenangriff auf Universitätscampus

Die Staatsanwaltschaft in Florida hat strafrechtliche Ermittlungen angekündigt, die klären sollen, ob die Künstliche Intelligenz ChatGPT eine Rolle bei einem tödlichen Schusswaffenangriff an einer Universität in dem US-Bundesstaat gespielt hat. Die Entscheidung sei getroffen worden, nachdem Staatsanwälte den Austausch zwischen dem OpenAI-Chatbot ChatGPT und dem mutmaßlichen Schützen überprüft hatten, erklärte der Generalstaatsanwalt von Florida, James Uthmeier, am Dienstag. "Wäre ChatGPT eine Person, würde sie wegen Mordes angeklagt werden", sagte Uthmeier laut einer Pressemitteilung.

Amazon investiert weitere Milliarden in KI-Unternehmen Anthropic

Der US-Konzern Amazon hat am Montag weitere Investitionen in Höhe von fünf Milliarden Dollar (4,2 Milliarden Euro) in das US-Unternehmen für künstliche Intelligenz (KI), Anthropic, bekanntgegeben. Amazon kündigte beim Erreichen bestimmter Leistungsziele weitere Investitionen in Höhe von 20 Milliarden Dollar in Anthropic an. Anthropic verpflichtete sich derweil, in den kommenden zehn Jahren mehr als 100 Milliarden Dollar für Technologie von Amazon Web Services (AWS) auszugeben.

Graid Technology bringt ein agentenbasiertes KI-Speicherportfolio auf den Markt, um Engpässe bei KV-Caches zu beseitigen

Von Edge-Inferenz bis NVIDIA STX: speziell entwickelte KV-Cache-Infrastruktur für konsistente Leistung in großem Maßstab.

GA-ASI schließt „Flight Into Known Icing“-Flugtests der MQ-9B ab

Weltweit führender RPA-Anbieter lässt MQ-9B für FIKI zertifizieren

Textgröße ändern: