The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

US-Sondergesandter Witkoff: "Bedeutende Fortschritte" bei Ukraine-Gesprächen

Der erste Tag der direkten Verhandlungen zwischen Vertretern Moskaus und Kiews unter Vermittlung der USA über eine Beendigung des Krieges in der Ukraine hat dem US-Sondergesandten Steve Witkoff zufolge "bedeutende Fortschritte" gebracht. Er sei "stolz", unter der Führung von US-Präsident Donald Trump "daran zu arbeiten, das Töten in diesem schrecklichen Konflikt zu beenden", erklärte Witkoff am Mittwoch im Onlinedienst X.

Mögliche Konkurrenten bei Wahl 2028: Vance sieht keinen Konflikt mit Rubio

US-Vizepräsident JD Vance hat Vermutungen über Spannungen zwischen ihm und US-Außenminister Marco Rubio vor dem Hintergrund eines möglichen Konkurrenzkampfes bei der Präsidentschaftswahl 2028 zurückgewiesen. "Ich finde es so interessant, dass die Medien einen Konflikt herbeischreiben wollen, wo es einfach keinen gibt", sagte Vance am Dienstag dem US-Sender Fox News. Weder Vance noch Rubio haben eine Kandidatur bekannt gegeben, beide werden von US-Medien jedoch als Favoriten gehandelt.

Parteien laden vor Landtagswahlen zu politischem Aschermittwoch

Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz treffen sich die Parteien zum politischen Aschermittwoch (10.00 Uhr). Zur größten Kundgebung erwartet die CSU mit ihrem Vorsitzenden Markus Söder als Hauptredner in Passau mehrere tausend Zuhörer. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) tritt zur Unterstützung im rheinland-pfälzischen Landtagswahlkampf seiner Partei in Trier auf.

Bundeskanzler Merz lehnt SPD-Vorschläge für Steuererhöhungen ab

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat Plänen des Koalitionspartners SPD zur Erhöhung der Steuern für Spitzenverdiener und Erben eine Absage erteilt. Mit der sogenannten Reichensteuer, der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag käme bereits eine Steuerbelastung von fast 50 Prozent zusammen, sagte Merz in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit dem Podcast Machtwechsel. "Mehr geht nun wirklich nicht", fügte Merz hinzu. "Die Zitrone ist ziemlich ausgequetscht."

Textgröße ändern: