The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Trump: Iran wird bei Mordanschlag auf mich "vollständig vernichtet"

US-Präsident Donald Trump hat dem Iran im Falle eines Mordanschlags auf ihn mit "vollständiger" Vernichtung gedroht. "1000 Raketen sind scharf gemacht und auf die Islamische Republik Iran gerichtet", erklärte Trump am Freitag. "Und Tausende weitere würden unmittelbar folgen, sollte die iranische Regierung ihre weltweit geäußerte Drohung wahr machen, den amtierenden Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika - in diesem Fall mich! - zu ermorden oder einen entsprechenden Versuch zu unternehmen."

Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an

Vor dem deutsch-französischen Ministerrat in der kommenden Woche hat Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) eine gemeinsame Libanon-Initiative angekündigt. "Wir wollen mit Frankreich eine gemeinsame Politik für den Libanon formulieren, um die Chance auf einen Frieden im Nahen und Mittleren Osten zu erhöhen", sagte Wadephul dem "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe). Zugleich zeigte er sich überzeugt, dass sowohl im Iran- als auch im Ukraine-Krieg jetzt ein guter Zeitpunkt für Verhandlungen sei.

Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen

Als Havanna-Syndrom werden erstmals in Kuba aufgetretene mysteriöse Gesundheitsprobleme von US-Botschaftsmitarbeitern bezeichnet - nun hat die Regierung in Washington den ersten Betroffenen Entschädigungen gezahlt. Das Verteidigungsministerium teilte am Freitag mit, es habe Zahlungen in Höhe von fast drei Millionen Dollar (gut 2,6 Millionen Euro) geleistet. Dies seien "die ersten Zahlungen, welche die Regierung im Rahmen des Havanna-Gesetzes vorgenommen hat".

Nach Trump-Drohung verschobene Brücken-Öffnung nach Kanada soll nun stattfinden

Die nach einer Drohung von US-Präsident Donald Trump verschobene Eröffnung einer Brücke nach Kanada soll nun noch in diesem Monat stattfinden. Als neuer Termin für die Inbetriebnahme des milliardenteuren Bauwerks sei der 27. Juli festgelegt worden, teilte am Freitag das kanadische Infrastrukturministerium mit. Ursprünglich hätte die Brücke bereits vor einem Monat eröffnet werden sollen.

Textgröße ändern: