The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Todesschüsse von Minneapolis: Bürgermeister kündigt Teilabzug von ICE-Kräften an

Nach den tödlichen Schüssen auf den Krankenpfleger Alex Pretti in Minneapolis sind Wut und Empörung in den USA weiterhin groß. Der demokratische Bürgermeister der Stadt, Jacob Frey, kündigte nach einem Telefonat mit US-Präsident Donald Trump für Dienstag den Abzug einer nicht genannten Zahl von Einsatzkräften an, die für die Razzien gegen Migranten nach Minnesota entsandt worden waren. Das Weiße Haus blieb derweil bei seiner Darstellung, die oppositionellen Demokraten und ihr "feindlicher Widerstand" seien der wahre Grund für die "Tragödie".

Merz lobt Vorschläge der Sozialstaatskommission

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Vorschläge der Kommission zur Reform des Sozialstaats begrüßt. "Sie übertreffen meine Erwartungen, weil hier wirklich eine grundlegende Strukturreform in den sozialen Sicherungssystemen vorgenommen wird", sagte Merz am Dienstag auf dem Wirtschaftsgipfel der "Welt" in Berlin. Es handle sich zunächst um eine Strukturreform, betonte der Kanzler nach Angaben der "Welt". "Das heißt alles noch nicht, dass das Leistungsniveau damit infrage gestellt wird."

Landkreis muss kurzzeitige Unterbringung von weggelaufenem Jungen nicht bezahlen

Wenn ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus seinem Wohnheim wegläuft und für einen Tag in einer anderen Stadt aufgenommen wird, kann diese die Kosten dafür nicht vom ursprünglich zuständigen Landkreis zurückfordern. Der Stadt kann nur ein Anspruch gegen den überörtlichen Träger der Jugendhilfe zustehen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschied. In Baden-Württemberg, wo der Fall spielt, wäre das der Kommunalverband für Jugend und Soziales. (Az. 5 C 3.24)

Kommission zu Reform des Sozialstaats übergibt Empfehlungen an Bas

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission zur Reform des Sozialstaats hat am Dienstag offiziell ihre Empfehlungen vorlegt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nahm den Abschlussbericht in Berlin entgegen. Die Empfehlungen sollen Grundlage für einen umfassenden Umbau des Systems der steuerfinanzierten Sozialleistungen werden.

Textgröße ändern: