The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab

Die Regierungsfraktionen Union und SPD schließen am Freitag in Münster ihre Klausurtagung ab. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU), der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann treten am frühen Nachmittag vor die Presse, um über die Ergebnisse zu informieren (13.30 Uhr). Geplant war die Verabschiedung von zwei Beschlüssen zu Resilienz und innerer Sicherheit sowie zu den bis Jahresende anstehenden Reformvorhaben etwa bei Pflege und Rente.

Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) berät am Freitag mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ostsee-Anrainerstaaten über die Abwehr hybrider Bedrohungen (09.45 Uhr). Bei dem Treffen in der Marineschule in Flensburg soll es nach Angaben von Dobrindts Ministerium darum gehen, gemeinsam "Strategien für eine bessere Aufklärung, Abschreckung und Abwehr" zu beraten. "Fremde Mächte versuchen täglich, Demokratie, Sicherheit und Wirtschaftskraft in der EU anzugreifen und zu schwächen", hieß es in einer Erklärung.

Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag in Thüringer Landtag

Der Thüringer Landtag stimmt am Freitag (09.00 Uhr) über ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) ab. Die AfD brachte bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr einen solchen Antrag gegen Voigt ein. AfD-Fraktionschef Björn Höcke begründete dies unter anderem mit dem Entzug von Voigts Doktortitel durch die Technische Universität Chemnitz und einem dadurch entstandenen Vertrauensverlust.

Zentralratschef Schuster warnt eindringlich vor AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eindringlich vor der AfD gewarnt. Der dortige Urnengang am 6. September werde "für das demokratische Zentrum unseres Landes zur Bewährungsprobe", sagte Schuster dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). AfD-Politiker wie der dortige Spitzenkandidat Ulrich Siegmund oder Landes-Vize Hans-Thomas Tillschneider seien "erklärte Gegner unserer offenen Gesellschaft".

Textgröße ändern: