The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

KZ-Torbogen vor Finanzamt nachgebaut: Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Fall

Im Fall zweier vor dem Finanzamt im niederbayerischen Eggenfelden aufgestellter Holzkonstruktionen mit NS-Symbolen hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen übernommen. Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz werte die Taten als zwei Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, teilten die Ermittler am Dienstag mit. Darauf drohten bis zu drei Jahre Haft. Der 33 Jahre alte Tatverdächtige wurde in der vergangenen Woche festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft, gegen ihn lag in anderer Sache ein Haftbefehl vor.

Verwaltungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassungsrecht

Der Rundfunkbeitrag verstößt mit seinem Programmangebot nicht gegen Verfassungsrecht. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach Angaben vom Dienstag in mehreren Berufungsverfahren. Die Kläger sind daher weiterhin zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.

Europäischer Gerichtshof: Ungarisches LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Grundrechtecharta

Das hochumstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge gegen zentrale Bestimmungen die EU-Grundrechtecharta. Das urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg in einem von der EU-Kommission angestrengten und von mehreren Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament unterstützten Verfahren. Das sogenannte LGBTQ-Gesetz war 2021 noch unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orban erlassen und dabei mit dem Jugendschutz begründet worden.

SPD weist Vorstoß von Merz nach massiven Einschnitten bei der Rente zurück

Forderungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach drastischen Einschnitten bei der gesetzlichen Rente stoßen beim Koalitionspartner SPD auf Widerstand. "Auf die gesetzliche Rente muss man sich verlassen können", sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese am Dienstag in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv. Merz hatte zuvor auf einer Veranstaltung des Deutschen Bankenverbands gesagt, die gesetzliche Rente könne künftig nicht mehr als eine Basisabsicherung sein.

Textgröße ändern: