The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Syrische Armee rückt gegen Kurden vor und nimmt größtes Ölfeld des Landes ein

Bei ihrem Vorstoß im bisher von Kurden kontrollierten Norden und Osten des Landes haben syrische Regierungstruppen das größte Ölfeld des Landes eingenommen. Die kurdisch dominierten Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) zogen sich am Sonntag aus den bislang von ihr kontrollierten Gebieten im östlichen Teil der Region Deir Essor zurück, darunter die Ölfelder Al-Omar und Al-Tanak.

2000 Menschen bei Berliner Solidaritäts-Demonstration für Menschen im Iran

Bei einer Demonstration für Solidarität mit den Protestierenden im Iran sind in Berlin am Sonntag nach Polizeiangaben rund 2000 Menschen auf die Straße gegangen. Bis zum Nachmittag wurden keine besonderen Vorkommnisse gemeldet, wie ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur AFP sagte. Zu der Demonstration hatte nach Angaben der Veranstalter ein Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Amnesty International sowie die Linkspartei aufgerufen.

Erkundungsteam der Bundeswehr beendet Einsatz in Grönland

Das Erkundungsteam der Bundeswehr in Grönland hat seinen Einsatz am Sonntag abgeschlossen. "Unser Team, das sich an der multinationalen Erkundung in Grönland beteiligt hat, beendet heute planmäßig seinen Auftrag", teilte das Bundesverteidigungsministerium mit. Die Soldatinnen und Soldaten hätten vor Ort "wichtige Erkenntnisse" erlangt. "Auf dieser Grundlage werden nun mögliche Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit im Nordatlantik und in der Arktis mit unseren Nato-Partnern abgestimmt", fügte das Ministerium hinzu.

Gesetzentwurf: Justizministerium will Führungszeugnis digitalisieren

Das Bundesjustizministerium will das Führungszeugnis digitalisieren. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. Die Behörden sollen das Dokument demnach künftig nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch als PDF-Datei an die Antragsteller verschicken können. Der Vorschlag soll voraussichtlich am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen und noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Textgröße ändern: