The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Dschihadisten und Tuareg-Rebellen bekennen sich zu gemeinsamen Angriffen auf Armee in Mali

In Mali haben mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida verbündete Dschihadisten nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Tuareg-Rebellengruppe FLA Angriffe auf die Armee gestartet. "Gemeinsam führen wir eine wahrhaftige Transformation aus, im Dienste der Religion, des Landes und des Volkes", erklärte die Gruppe zur Unterstützung des Islam und der Muslime (JNIM) am Samstag. In Malis Hauptstadt Bamako und weiteren Städten des westafrikanischen Krisenstaates war es zuvor zu heftigen Gefechten zwischen der Armee und bewaffneten Angreifern gekommen.

Schüsse bei Korrespondenten-Dinner mit Trump: Mutmaßlicher Täter festgenommen

Wegen eines Schusswaffenangriffs während seiner Teilnahme am traditionellen Korrespondenten-Dinner in Washington ist US-Präsident Donald Trump am Samstagabend (Ortszeit) eilig in Sicherheit gebracht worden. Der mutmaßliche Schütze wurde vor Ort festgenommen, Trump warf ihm Mordabsichten vor, die der Mann offenbar als "einsamer Wolf" verfolgt habe. Der Angriff hatte sich in einem Kontrollbereich außerhalb des Festsaals ereignet, in dem sich Trump mit seiner Frau Melania befand.

Energiekrise durch Iran-Krieg: Bundestagsvize Nouripour besucht Saudi-Arabien und Emirate

Angesichts der Energiekrise infolge des Iran-Kriegs ist Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) zu einer Reise nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate aufgebrochen. Nouripour sei in der saudiarabischen Hauptstadt Riad eingetroffen, teilte sein Büro am Sonntag mit. Auf seiner Reise wolle er sich "über die Lage in der Region und insbesondere über die Sicherheit der Golfstaaten und die Auswirkungen auf den weltweiten Öl- und Energiemarkt informieren".

US-Präsident Trump: Angreifer hatte mehrere Waffen und wollte töten

Nach dem Schusswaffenangriff beim traditionellen Korrespondenten-Dinner in Washington hat US-Präsident Donald Trump dem mutmaßlichen Täter Mordabsichten vorgeworfen. Der Schütze habe "mehrere Waffen" gehabt und sei ein "Möchtegern-Mörder", sagte Trump am Samstagabend (Ortszeit) bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus etwa zwei Stunden nach dem Vorfall. Der US-Präsident fügte hinzu, nach seinem Eindruck sei der Schütze ein "einsamer Wolf", also ein Einzeltäter.

Textgröße ändern: