The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Ungewöhnlicher Schritt: Trump kündigt Republikaner-Parteitag vor Zwischenwahlen an

Eigentlich finden große Parteitage in den USA nur alle vier Jahre vor der Präsidentschaftswahl statt - nun will Donald Trump mit seinen Republikanern eine solche Convention auch vor den im November anstehenden Kongress-Zwischenwahlen abhalten. Die Veranstaltung werde im September in Dallas stattfinden, verkündete der US-Präsident am Dienstag. "Es wird fantastisch! So etwas hat es noch nie gegeben, und es wird ein wahrhaft historisches Ereignis sein."

Vor Koalitionsausschuss: Kirchen gegen weitere Kürzungen bei Entwicklungshilfe

Vor den Reform-Verhandlungen im Koalitionsausschuss am Mittwoch haben die katholische und die evangelische Kirche die Bundesregierung aufgerufen, nicht weiter bei der Entwicklungshilfe zu kürzen. "Ein wohlhabendes Land wie Deutschland darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen", heißt es laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) in einem gemeinsamen Kirchen-Appell.

Nachfolge von Bosnien-Beauftragten Schmidt: US-Diplomat geschäftsführend ernannt

Der ranghohe US-Diplomat Louis J. Crishock ist zum geschäftsführenden internationalen Bosnien-Beauftragten ernannt worden, bis ein dauerhafter Nachfolger des deutschen Amtsinhabers Christian Schmidt gefunden wird. Der Amtswechsel solle am Mittwoch erfolgen, teilte das für die Suche nach dem neuen Bosnien-Beauftragten zuständige Gremium am Dienstag mit. Streitigkeiten zwischen europäischen und US-Vertretern verhindern bislang eine Einigung auf einen dauerhaften Nachfolger Schmidts.

Staatsbürgerschaftsrecht: Schlappe für Trump vor Oberstem US-Gericht

Krachende juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Der Oberste Gerichtshof in Washington hat am Dienstag Trumps Erlass für verfassungswidrig erklärt, wonach in den USA geborene Kinder nicht mehr automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten sollten. Von einem "großen Sieg" sprach der Präsident indes, weil der Gerichtshof Verbote für Transgender-Athletinnen im Frauensport billigte.

Textgröße ändern: