The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Selenskyj: Russland feuert 800 Drohnen ab - Mindestens sechs Tote in der Ukraine

Russland hat die Ukraine am Mittwoch am helllichten Tag mit hunderten Drohnen attackiert und dabei nach Angaben des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj mindestens sechs Menschen getötet und dutzende weitere verletzt. Die Angriffe richteten sich vor allem gegen den Westen der Ukraine und könnten auf einen Wendepunkt in Moskaus Luftangriffsstrategie hindeuten.

Bild von US-Außenminister Rubio im Trainingsanzug geht viral

US-Außenminister Marco Rubio entwickelt sich zum heimlichen Star in Onlinenetzwerken. Am Mittwoch ging ein Foto des 54-Jährigen viral, das Rubio in lässiger Pose in einem grauen Trainingsanzug der Marke Nike und farblich abgestimmten Adidas-Turnschuhen zeigt. Das vom Presseteam des Weißen Hauses veröffentlichte Bild entstand an Bord der Präsidentenmaschine Air Force One und zeigt Rubio auf dem Flug nach China, als Teil der Delegation von Präsident Donald Trump.

Nicht deklarierte Spende: Britisches Parlament ermittelt gegen Reform UK-Chef Farage

Der Ethikausschuss des britischen Parlaments hat Medienberichten vom Mittwoch zufolge eine Untersuchung gegen den Chef der rechtspopulistischen Partei Reform UK, Nigel Farage, eingeleitet, weil dieser eine Spende von fünf Millionen Pfund (rund 5,7 Millionen Euro) an seine Partei nicht gemeldet hat. Der Zeitung "The Guardian" zufolge hatte Farage die Spende mehrere Monate vor seiner Kandidatur bei der Parlamentswahl 2024 erhalten.

Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert erneut sieben Jahre Haft

Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen Wahlkampfgeldern aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch erneut sieben Jahre Haft gefordert. Sie verlangte zudem eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro und den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre. Damit bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrer Forderung aus dem ersten Prozess.

Textgröße ändern: