The National Times - Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen


Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen
Urteil: AfD muss wegen Auslandsspende 108.000 Euro an Sanktionen zahlen

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Textgröße ändern:

Die Veranstaltung war ursprünglich mit der EKR-Fraktion im Europaparlament zusammen geplant, zu der damals Marcus Pretzell gehörte, der im Europaparlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich damit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die AfD vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei - unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Dieser habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es habe sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt.

Die AfD habe die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Orban-Kritiker Baka ist neuer ungarischer Staatspräsident

Das Parlament in Ungarn hat den ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Andras Baka, zum neuen Staatspräsidenten gewählt. Der Kritiker des im April abgewählten langjährigen Regierungschefs Viktor Orban erhielt bei der Abstimmung in Budapest am Dienstag 140 Ja- und sechs Nein-Stimmen. Orbans Fidesz-Partei und deren Verbündete KDNP boykottierten die Wahl.

Weiter Forderungen nach Schließung von Russischem Haus in Berlin

Aus CDU, Grünen und FDP kommen weiter Forderungen nach einer Schließung des Russischen Hauses in Berlin. Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter sagte am Dienstag dem TV-Sender Welt, er gehe davon aus, dass die Einrichtung als Spionagezentrale genutzt werde. Es lebten dort mehr als hundert Menschen, "wo keiner weiß, wer das ist" und der Energieverbrauch sei unangemessen hoch, nannte er zwei Indizien.

Sabotage an Korvetten in Hamburg: Ermittlungen gegen Verdächtige eingestellt

Im Fall der versuchten Sabotage an Korvetten der deutschen Marine im Hamburger Hafen sind die Ermittlungen gegen zwei Verdächtige ohne Anklage eingestellt worden. Es habe nicht mit der rechtlich nötigen Sicherheit festgestellt werden können, wer von ihnen die Taten begangen haben könnte oder dass beide als Mittäter auf Basis eines gemeinsamen Plans zusammenwirkten, teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg am Dienstag mit. Die Haftbefehle gegen die Männer waren bereits im März aufgehoben worden.

UNO meldet verstärkte Luftangriffe der Militärjunta auf Zivilisten in Myanmar

Die Militärjunta in Myanmar hat nach UN-Angaben ihre Luftangriffe auf Zivilisten verstärkt. Die im Januar begonnenen Angriffe hätten seitdem "unvermindert angehalten", hieß es in dem am Dienstag vorgestellten Jahresbericht des Unabhängigen Untersuchungsmechanismus für Myanmar (IIMM) der Vereinten Nationen. Die Luftangriffe zielten demnach auf Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser, religiöse Stätten und Flüchtlingslager. Der Konflikt in dem südostasiatischen Bürgerkriegsland zeige keinerlei Anzeichen von Entspannung.

Textgröße ändern: