The National Times - Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests


Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests
Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist ein Gymnasiallehrer mit seiner Klage gegen die Beaufsichtigung und Anleitung von Corona-Selbsttests gescheitert. Das Testkonzept des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums und die damit verbundene Verpflichtung für Lehrer, die Testungen zu beaufsichtigen ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zu den Aufgaben eines Lehrers zähle es auch, den allgemeinen Schulbetrieb organisatorisch zu unterstützen.

Textgröße ändern:

Der Lehrer hatte mit seiner Klage nicht die Sinnhaftigkeit der Tests in Frage gestellt, sondern datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, weil die Beaufsichtigung und Anleitung der Selbsttests seinen Aufgabenbereich überschreite. Zudem bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, das für ihn als Risikopatienten besonders zum Tragen komme.

Da eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden könne, sei der Lehrer zwar potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, erklärte das Gericht. Allerdings stelle die Beaufsichtigung eine "amtsangemessene Aufgabe" dar. Außerdem werde nicht von dem Lehrer verlangt, seine Schüler selbst zu testen, womit auch kein medizinischer Sachverstand benötigt werde.

Eine Grenze wäre erst zu ziehen, wenn der Lehrer selbst körperlich mit den Schülern interagieren müsste. Das geltende Testkonzept reduziere das Ansteckungsrisiko jedoch auf ein "zumutbares Maß". Eine Risikoerkrankung habe der Lehrer zudem nicht hinreichend nachweisen können. Auch die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei rechtens, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Medienberichte: Tiktok unterzeichnet Vereinbarung zur Gründung von US-Joint-Venture

Die Videoplattform Tiktok hat Medienberichten zufolge eine Vereinbarung zur Gründung eines Joint Ventures unterzeichnet, was dem Unternehmen die Fortsetzung des Betriebs in den USA ermöglichen soll. Bloomberg und Axios berichteten am Donnerstag (Ortszeit) unter Berufung auf ein Memo, dass Tiktok-Chef Shou Chew den Mitarbeitern mitgeteilt habe, dass Tiktok und sein chinesischer Eigentümer Bytedance dem Schritt zugestimmt hätten.

Britische Regierung ernennt neuen Botschafter in den USA

Die britische Regierung hat den ranghohen Diplomaten Christian Turner als neuen Botschafter in den USA ernannt. "Großbritannien und die USA haben eine sehr besondere Beziehung und Christians umfangreiche Erfahrung als herausragender Diplomat wird diese einzigartig enge Verbindung stärken und sicherstellen, dass sie weiterhin gedeiht", erklärte der britische Premierminister Keir Starmer am Donnerstag. Turners Vorgänger Peter Mandelson war im September wegen Enthüllungen über seine Freundschaft zu dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein abgesetzt worden.

Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar

Das EU-Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten kommt frühestens im Januar. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verschob die Unterzeichnung nach Angaben ihrer Sprecherin beim EU-Gipfel am Donnerstag auf das kommende Jahr. Die EU und Brasilien planen einen Termin Anfang oder Mitte Januar, das Datum steht aber noch nicht fest. Die deutsche Bundesregierung zeigte sich optimistisch, dass der Abschluss dann gelingt.

Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab

Mit seiner Forderung nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl hat das BSW weiter keinen Erfolg: Entsprechende Wahl-Einsprüche der Partei lehnte der Bundestag am Donnerstag ab. Der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments hatte bereits vor zwei Wochen eine Ablehnung empfohlen, dieser Empfehlung folgte das Plenum. Die Partei spricht von "einem Skandal" und will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Textgröße ändern: