The National Times - Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests


Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests
Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist ein Gymnasiallehrer mit seiner Klage gegen die Beaufsichtigung und Anleitung von Corona-Selbsttests gescheitert. Das Testkonzept des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums und die damit verbundene Verpflichtung für Lehrer, die Testungen zu beaufsichtigen ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zu den Aufgaben eines Lehrers zähle es auch, den allgemeinen Schulbetrieb organisatorisch zu unterstützen.

Textgröße ändern:

Der Lehrer hatte mit seiner Klage nicht die Sinnhaftigkeit der Tests in Frage gestellt, sondern datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, weil die Beaufsichtigung und Anleitung der Selbsttests seinen Aufgabenbereich überschreite. Zudem bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, das für ihn als Risikopatienten besonders zum Tragen komme.

Da eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden könne, sei der Lehrer zwar potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, erklärte das Gericht. Allerdings stelle die Beaufsichtigung eine "amtsangemessene Aufgabe" dar. Außerdem werde nicht von dem Lehrer verlangt, seine Schüler selbst zu testen, womit auch kein medizinischer Sachverstand benötigt werde.

Eine Grenze wäre erst zu ziehen, wenn der Lehrer selbst körperlich mit den Schülern interagieren müsste. Das geltende Testkonzept reduziere das Ansteckungsrisiko jedoch auf ein "zumutbares Maß". Eine Risikoerkrankung habe der Lehrer zudem nicht hinreichend nachweisen können. Auch die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei rechtens, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Zweite Runde der Kommunalwahlen in Frankreich begonnen - Großstädte im Fokus

In Frankreich hat am Sonntag die zweite Runde der Kommunalwahlen begonnen. Die Wahllokale öffneten um 8.00 Uhr auf dem französischen Festland, wie AFP-Journalisten berichteten. Die Wahlberechtigten in 1580 Kommunen sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben - vor allem in den Großstädten. Nach der ersten Runde am vergangenen Sonntag war in den meisten der 35.000 Kommunen die Wahl bereits entschieden.

SPERRFRIST 08.00 UHR: Landtagswahl in Rheinland-Pfalz begonnen - fast drei Millionen Menschen aufgerufen

In Rheinland-Pfalz hat am Sonntag die Landtagswahl begonnen. Um 08.00 Uhr öffneten die Wahllokale. Rund 2,95 Millionen Menschen sind aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Am Vormittag wollen die Spitzenkandidaten von SPD und CDU ihre Stimmen abgeben. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) wählt in Bad Bergzabern, sein Herausforderer Gordon Schnieder (CDU) in Birresborn.

Staatlicher Ölkonzern: Beschädigter russischer Tanker wird nach Libyen abgeschleppt

Ein Anfang März durch einen mutmaßlichen Angriff im Mittelmeer beschädigter russischer Tanker soll nach Angaben des staatlichen libyschen Ölkonzerns NOC nach Libyen abgeschleppt werden. Die "Arctic Metagaz" werde "nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden sicher in einen der libyschen Häfen geschleppt werden", erklärte NOC am Samstag. Der Bergungseinsatz werde in Zusammenarbeit mit dem italienischen Ölkonzern Eni stattfinden.

Habecks Staatssekretär Graichen kritisiert Energiepolitik der Bundesregierung

Der ehemalige Staatssekretär im von Robert Habeck (Grüne) geführten Bundeswirtschaftsministerium, Patrick Graichen, hat die Energiepolitik der aktuellen Bundesregierung kritisiert. "Die jetzige Koalition setzt trotz aller Warnungen wieder auf Öl und Gas und zerschellt damit an der geopolitischen Wirklichkeit", sagte Graichen den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Sonntagsausgaben) mit Blick auf die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten. "Wir hatten damals hingegen einen Veränderungs- und Gestaltungsanspruch und sind an den Beharrungskräften gescheitert."

Textgröße ändern: