The National Times - Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests


Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests
Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist ein Gymnasiallehrer mit seiner Klage gegen die Beaufsichtigung und Anleitung von Corona-Selbsttests gescheitert. Das Testkonzept des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums und die damit verbundene Verpflichtung für Lehrer, die Testungen zu beaufsichtigen ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zu den Aufgaben eines Lehrers zähle es auch, den allgemeinen Schulbetrieb organisatorisch zu unterstützen.

Textgröße ändern:

Der Lehrer hatte mit seiner Klage nicht die Sinnhaftigkeit der Tests in Frage gestellt, sondern datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, weil die Beaufsichtigung und Anleitung der Selbsttests seinen Aufgabenbereich überschreite. Zudem bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, das für ihn als Risikopatienten besonders zum Tragen komme.

Da eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden könne, sei der Lehrer zwar potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, erklärte das Gericht. Allerdings stelle die Beaufsichtigung eine "amtsangemessene Aufgabe" dar. Außerdem werde nicht von dem Lehrer verlangt, seine Schüler selbst zu testen, womit auch kein medizinischer Sachverstand benötigt werde.

Eine Grenze wäre erst zu ziehen, wenn der Lehrer selbst körperlich mit den Schülern interagieren müsste. Das geltende Testkonzept reduziere das Ansteckungsrisiko jedoch auf ein "zumutbares Maß". Eine Risikoerkrankung habe der Lehrer zudem nicht hinreichend nachweisen können. Auch die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei rechtens, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Koalitionsfraktionen wollen Tabaksteuer stärker erhöhen als geplant

Union und SPD im Bundestag wollen die Tabaksteuer zwischen 2027 und 2031 stärker erhöhen als von der Regierung geplant. Dies geht aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD hervor, der AFP am Donnerstag vorlag. Die erwarteten Steuermehreinnahmen sollen sich dadurch im kommenden Jahr gegenüber dem Regierungsentwurf verdoppeln und auch in den Folgejahren deutlich höher liegen.

Deutschland und fünf weitere EU-Länder: EU-Budgetentwurf muss deutlich schrumpfen

Deutschland und fünf weitere EU-Staaten aus der Gruppe der "Sparsamen" drängen auf Kürzungen um mehrere hundert Milliarden Euro am Entwurf für den nächsten EU-Haushalt. Der derzeit von der EU-Kommission anvisierte Ausgabenanstieg um bis zu 60 Prozent sei "schlicht unbezahlbar", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag in Berlin nach einem Treffen mit den Regierungschefs aus Dänemark, Finnland, den Niederlanden, Österreich und Schweden.

Früherer PKK-Kader in Hamburg angeklagt

Ein früherer PKK-Kader soll sich in Hamburg vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft klagte Yüksel K.wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung an, wie sie am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Der türkische Staatsbürger habe 2016 bis 2023 zur Führungsebene der Europaorganisation der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gehört.

Anschläge vom 11. September 2001: Prozess gegen Drahtzieher beginnt 2028

Mehr als 25 Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA kommt der mutmaßliche Drahtzieher vor Gericht. Der Prozess gegen Khalid Sheikh Mohammed soll am 5. Juni 2028 beginnen, wie das zuständige US-Militärgericht in Guantánamo auf Kuba am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern: