The National Times - Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests


Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests
Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist ein Gymnasiallehrer mit seiner Klage gegen die Beaufsichtigung und Anleitung von Corona-Selbsttests gescheitert. Das Testkonzept des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums und die damit verbundene Verpflichtung für Lehrer, die Testungen zu beaufsichtigen ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zu den Aufgaben eines Lehrers zähle es auch, den allgemeinen Schulbetrieb organisatorisch zu unterstützen.

Textgröße ändern:

Der Lehrer hatte mit seiner Klage nicht die Sinnhaftigkeit der Tests in Frage gestellt, sondern datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, weil die Beaufsichtigung und Anleitung der Selbsttests seinen Aufgabenbereich überschreite. Zudem bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, das für ihn als Risikopatienten besonders zum Tragen komme.

Da eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden könne, sei der Lehrer zwar potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, erklärte das Gericht. Allerdings stelle die Beaufsichtigung eine "amtsangemessene Aufgabe" dar. Außerdem werde nicht von dem Lehrer verlangt, seine Schüler selbst zu testen, womit auch kein medizinischer Sachverstand benötigt werde.

Eine Grenze wäre erst zu ziehen, wenn der Lehrer selbst körperlich mit den Schülern interagieren müsste. Das geltende Testkonzept reduziere das Ansteckungsrisiko jedoch auf ein "zumutbares Maß". Eine Risikoerkrankung habe der Lehrer zudem nicht hinreichend nachweisen können. Auch die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei rechtens, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Ministerium will Regelung zu Auslandsreisen von Wehrfähigen gesetzlich verankern

Das Bundesverteidigungsministerium will die Ausnahmeregelung zur Genehmigungspflicht bei längeren Auslandsreisen wehrfähiger Männer schnellstmöglich auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Passus soll im geplanten Reservestärkungsgesetz verankert werden, sagte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Montag in Berlin. "Damit nutzen wir jetzt den schnellstmöglichen Weg, um im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens für weitere Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten da auch auszuräumen."

Erster Monitoringbericht: Mittel aus Sondervermögen 2025 nicht voll ausgeschöpft

Die Mittel aus dem milliardenschweren Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sind im vergangenen Jahr über alle drei Säulen hinweg nur zu rund zwei Dritteln abgeflossen. Das Finanzministerium veröffentlichte am Montag den ersten Monitoringbericht zum Sondervermögen: 2025 waren Ausgaben von 37,3 Milliarden Euro geplant und knapp 24 Milliarden Euro flossen ab - also gut 64 Prozent. Gründe sind die Haushaltsplanung und Abrechnungsbesonderheiten in den Ländern.

Parlamentswahl in Äthiopien: Erneut klarer Sieg für Regierungschef Abiy erwartet

In Äthiopien haben die Bürgerinnen und Bürger am Montag ein neues Parlament gewählt. An den Wahllokalen in der Hauptstadt Addis Abeba bildeten sich lange Schlangen, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP am Montag beobachteten. Insgesamt sollen rund 50 Millionen Menschen in dem ostafrikanischen Land bis 18.00 Uhr (Ortszeit, 17.00 Uhr MESZ) zur Wahl gehen können, bei der die regierende Wohlstands-Partei PP von Ministerpräsident Abiy Ahmed erneut einen klaren Sieg einfahren dürfte.

AOK: Mehr als zwei Drittel der Kinderkrankentage werden von Frauen genommen

Die Betreuung von Kindern im Krankheitsfall ist einer Auswertung der Krankenkasse AOK zufolge weiterhin überwiegend Frauensache. So wurden 73 Prozent der Kinderkrankentage im Jahr 2025 von weiblichen AOK-Mitgliedern beantragt, wie die Krankenkasse am Montag in Berlin mitteilte. Der Anteil der Männer lag lediglich bei 27 Prozent. Am geringsten war der Männeranteil mit 23 Prozent in Bayern, am höchsten in Sachsen mit 31 Prozent.

Textgröße ändern: