The National Times - Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests


Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests
Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist ein Gymnasiallehrer mit seiner Klage gegen die Beaufsichtigung und Anleitung von Corona-Selbsttests gescheitert. Das Testkonzept des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums und die damit verbundene Verpflichtung für Lehrer, die Testungen zu beaufsichtigen ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zu den Aufgaben eines Lehrers zähle es auch, den allgemeinen Schulbetrieb organisatorisch zu unterstützen.

Textgröße ändern:

Der Lehrer hatte mit seiner Klage nicht die Sinnhaftigkeit der Tests in Frage gestellt, sondern datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, weil die Beaufsichtigung und Anleitung der Selbsttests seinen Aufgabenbereich überschreite. Zudem bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, das für ihn als Risikopatienten besonders zum Tragen komme.

Da eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden könne, sei der Lehrer zwar potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, erklärte das Gericht. Allerdings stelle die Beaufsichtigung eine "amtsangemessene Aufgabe" dar. Außerdem werde nicht von dem Lehrer verlangt, seine Schüler selbst zu testen, womit auch kein medizinischer Sachverstand benötigt werde.

Eine Grenze wäre erst zu ziehen, wenn der Lehrer selbst körperlich mit den Schülern interagieren müsste. Das geltende Testkonzept reduziere das Ansteckungsrisiko jedoch auf ein "zumutbares Maß". Eine Risikoerkrankung habe der Lehrer zudem nicht hinreichend nachweisen können. Auch die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei rechtens, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

G.Waters--TNT

Empfohlen

US-Militär: Neue Angriffe auf Dutzende Ziele im Iran

Das US-Militär hat nach eigenen Angaben bei einer neuen Angriffswelle gegen den Iran in der Nacht zum Montag Dutzende Ziele attackiert. Ziel der von US-Präsident Donald Trump angeordneten Angriffe sei gewesen, die Fähigkeit des Iran einzuschränken, Handelsschiffe in der Straße von Hormus zu attackieren, teilte das zuständige US-Regionalkommando Centcom im Onlinedienst X mit. Die iranischen Revolutionsgarden erklärten nach Angaben iranischer Staatsmedien, sie hätten US-Militärziele und -stützpunkte in Jordanien, Kuwait und Bahrain angegriffen.

Urteil in Prozess um Versklavung und Vergewaltigung jesidischer Mädchen erwartet

In einem seit knapp eineinhalb Jahren laufenden Prozess um die Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen im Irak und in Syrien will das Oberlandesgericht München am Montag (09.30 Uhr) das Urteil gegen ein Ehepaar sprechen. Der Mann und die Frau waren nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Ihnen werden Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen durch die Versklavung und die Vergewaltigung vorgeworfen.

Nach tödlichem Waldbrand: Spaniens Regierungschef Sánchez besucht Katastrophengebiet

Nach dem verheerenden Waldbrand in Südspanien mit zwölf Todesopfern will Regierungschef Pedro Sánchez am Montag das Brandgebiet in der andalusischen Provinz Almería besuchen. Das Feuer war am Donnerstagnachmittag in Los Gallardos ausgebrochen und hatte etwa 7000 Hektar Land niedergebrannt. Etwa 1500 Menschen mussten das Gebiet zwischenzeitlich verlassen. Nach Angaben der Behörden sind unter den zwölf Todesopfern möglicherweise viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. In der Gegend leben zahlreiche Ausländer, insbesondere Briten.

Ungarisches Parlament stimmt über Absetzung von Präsident Sulyok ab

Das ungarische Parlament stimmt am Montagabend (18.00 Uhr) über das umstrittene Vorhaben des neuen Regierungschefs Peter Magyar ab, Präsident Tamas Sulyok mittels einer Verfassungsänderung abzusetzen. Magyars Tisza-Partei hatte bei der Parlamentswahl im April eine Zweidrittelmehrheit errungen und damit den seit 2010 regierenden Rechtsnationalisten Viktor Orban von der Macht verdrängt. Mit dieser Mehrheit kann Magyar grundsätzlich Verfassungsänderungen durchsetzen.

Textgröße ändern: