The National Times - Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests


Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests
Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist ein Gymnasiallehrer mit seiner Klage gegen die Beaufsichtigung und Anleitung von Corona-Selbsttests gescheitert. Das Testkonzept des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums und die damit verbundene Verpflichtung für Lehrer, die Testungen zu beaufsichtigen ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zu den Aufgaben eines Lehrers zähle es auch, den allgemeinen Schulbetrieb organisatorisch zu unterstützen.

Textgröße ändern:

Der Lehrer hatte mit seiner Klage nicht die Sinnhaftigkeit der Tests in Frage gestellt, sondern datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, weil die Beaufsichtigung und Anleitung der Selbsttests seinen Aufgabenbereich überschreite. Zudem bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, das für ihn als Risikopatienten besonders zum Tragen komme.

Da eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden könne, sei der Lehrer zwar potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, erklärte das Gericht. Allerdings stelle die Beaufsichtigung eine "amtsangemessene Aufgabe" dar. Außerdem werde nicht von dem Lehrer verlangt, seine Schüler selbst zu testen, womit auch kein medizinischer Sachverstand benötigt werde.

Eine Grenze wäre erst zu ziehen, wenn der Lehrer selbst körperlich mit den Schülern interagieren müsste. Das geltende Testkonzept reduziere das Ansteckungsrisiko jedoch auf ein "zumutbares Maß". Eine Risikoerkrankung habe der Lehrer zudem nicht hinreichend nachweisen können. Auch die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei rechtens, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Trump verhängt nach Niederlage vor Oberstem Gericht zehnprozentigen weltweiten Zoll

US-Präsident Donald Trump hat ein Dekret über einen neuen weltweiten Zoll in Höhe von zehn Prozent unterzeichnet. Der Zoll "für alle Länder" werde "fast sofort" in Kraft treten, erklärte Trump am Freitag (Ortszeit) auf seiner Onlineplattform Truth Social. Dem Weißen Haus zufolge soll der Zoll am Dienstag in Kraft treten und 150 Tage lang gelten. Ausnahmen würden etwa für bestimmte Sektoren gelten.

Nach Niederlage vor Supreme Court: Trump verhängt zehnprozentigen weltweiten Sonderzoll

In einer wutentbrannten Reaktion auf das Urteil des Obersten Gerichts gegen einen Großteil der von ihm verhängten Zölle hat US-Präsident Donald Trump einen neuen weltweiten Sonderzoll in Höhe von zehn Prozent angekündigt. Das entsprechende Dekret werde er noch am Freitag unterzeichnen, sagte Trump in Washington. Die Richter hatten mit einer Mehrheit von sechs zu drei geurteilt, das von Trump bemühte Notstandsgesetz ermächtige ihn nicht zur Verhängung von Zöllen. Hierfür sei der Kongress zuständig.

CDU-Parteitag bestätigt Linnemann mit gutem Ergebnis als Generalsekretär

Der CDU-Bundesparteitag hat Generalsekretär Carsten Linnemann mit einem guten Ergebnis im Amt bestätigt. Linnemann erhielt bei der Wahl am Freitag in Stuttgart 90,5 Prozent der Stimmen - und damit etwas weniger als bei seiner ersten Wahl vor zwei Jahren, als er noch 91,4 Prozent erzielte. Die CDU-Delegierten hatten zuvor Bundeskanzler Friedrich Merz mit 91,2 Prozent als Parteichef bestätigt.

Rückendeckung für den Kanzler: CDU-Parteitag bestätigt Merz klar als Vorsitzenden

Rückendeckung für den Kanzler: Die CDU hat ihren Vorsitzenden Friedrich Merz mit einem guten Ergebnis wiedergewählt. 91,2 Prozent der Delegierten votierten am Freitag beim Bundesparteitag in Stuttgart für die Bestätigung von Merz. Er hatte in seiner Parteitagsrede zuvor um Zuversicht in schwierigen Zeiten geworben, sich auch selbstkritisch gezeigt und die CDU-Mitglieder bei den angekündigten Reformen um Geduld gebeten.

Textgröße ändern: