The National Times - Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests


Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests
Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist ein Gymnasiallehrer mit seiner Klage gegen die Beaufsichtigung und Anleitung von Corona-Selbsttests gescheitert. Das Testkonzept des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums und die damit verbundene Verpflichtung für Lehrer, die Testungen zu beaufsichtigen ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zu den Aufgaben eines Lehrers zähle es auch, den allgemeinen Schulbetrieb organisatorisch zu unterstützen.

Textgröße ändern:

Der Lehrer hatte mit seiner Klage nicht die Sinnhaftigkeit der Tests in Frage gestellt, sondern datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, weil die Beaufsichtigung und Anleitung der Selbsttests seinen Aufgabenbereich überschreite. Zudem bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, das für ihn als Risikopatienten besonders zum Tragen komme.

Da eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden könne, sei der Lehrer zwar potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, erklärte das Gericht. Allerdings stelle die Beaufsichtigung eine "amtsangemessene Aufgabe" dar. Außerdem werde nicht von dem Lehrer verlangt, seine Schüler selbst zu testen, womit auch kein medizinischer Sachverstand benötigt werde.

Eine Grenze wäre erst zu ziehen, wenn der Lehrer selbst körperlich mit den Schülern interagieren müsste. Das geltende Testkonzept reduziere das Ansteckungsrisiko jedoch auf ein "zumutbares Maß". Eine Risikoerkrankung habe der Lehrer zudem nicht hinreichend nachweisen können. Auch die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei rechtens, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Streit um US-Abschiebepolitik: Gericht ordnet Freilassung von Salvadorianer an

Das juristische Ringen um die Abschiebepolitik von US-Präsident Donald Trump geht weiter. Ein Bundesgericht in Maryland ordnete am Donnerstag die "sofortige" Freilassung des Salvadorianers Kilmar Ábrego García an, dessen Fall seit Monaten für Schlagzeilen sorgt. Das Heimatschutzministerium in Washington kündigte umgehend Einspruch gegen die Freilassung an.

Umfrage: AfD in Thüringen auf bislang höchstem Wert

Mehr als ein Jahr nach der Landtagswahl in Thüringen erreicht die AfD in einer Umfrage den bislang höchsten Wert. Eine am Donnerstag veröffentlichte Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Insa im Auftrag der Funke-Mediengruppe Thüringen sieht die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei bei 39 Prozent.

Bulgariens Regierung tritt nach Massenprotesten gegen Korruption zurück

Nach Massenprotesten gegen Korruption tritt die Regierung in Bulgarien nach weniger als einem Jahr im Amt zurück. Ministerpräsident Rossen Scheljaskow verkündete den Rücktritt am Donnerstag nach einer Sitzung der Koalitionsspitzen. Am Freitag muss das Parlament dem Rücktritt der Regierung noch zustimmen. Neuwahlen gelten als wahrscheinlich. In dem EU-Land hatten zuletzt zehntausende Menschen gegen Korruption und den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr protestiert.

Selenskyj: USA schlagen entmilitarisierte Wirtschaftszone in Ostukraine vor

Bei den Verhandlungen zu einer Beilegung des Ukraine-Kriegs sprechen sich die USA nach Angaben des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj für eine entmilitarisierte Sonderwirtschaftszone im Osten der Ukraine aus. "Sie stellen sich vor, dass die ukrainischen Streitkräfte das Gebiet der Region Donezk verlassen, und der vorgesehene Kompromiss besteht darin, dass russische Streitkräfte nicht in dieses Gebiet einmarschieren", sagte Selenskyj am Donnerstag vor Journalisten in Kiew.

Textgröße ändern: