The National Times - Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests


Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests
Lehrer aus Trier scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung von Coronatests

Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist ein Gymnasiallehrer mit seiner Klage gegen die Beaufsichtigung und Anleitung von Corona-Selbsttests gescheitert. Das Testkonzept des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums und die damit verbundene Verpflichtung für Lehrer, die Testungen zu beaufsichtigen ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zu den Aufgaben eines Lehrers zähle es auch, den allgemeinen Schulbetrieb organisatorisch zu unterstützen.

Textgröße ändern:

Der Lehrer hatte mit seiner Klage nicht die Sinnhaftigkeit der Tests in Frage gestellt, sondern datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, weil die Beaufsichtigung und Anleitung der Selbsttests seinen Aufgabenbereich überschreite. Zudem bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, das für ihn als Risikopatienten besonders zum Tragen komme.

Da eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden könne, sei der Lehrer zwar potenziell in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit betroffen, erklärte das Gericht. Allerdings stelle die Beaufsichtigung eine "amtsangemessene Aufgabe" dar. Außerdem werde nicht von dem Lehrer verlangt, seine Schüler selbst zu testen, womit auch kein medizinischer Sachverstand benötigt werde.

Eine Grenze wäre erst zu ziehen, wenn der Lehrer selbst körperlich mit den Schülern interagieren müsste. Das geltende Testkonzept reduziere das Ansteckungsrisiko jedoch auf ein "zumutbares Maß". Eine Risikoerkrankung habe der Lehrer zudem nicht hinreichend nachweisen können. Auch die Weitergabe der Gesundheitsdaten sei rechtens, um die weitere Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Dobrindt kündigt Entscheidung zu Rückführungszentrum für Migranten an

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat baldige Weichenstellungen für die Errichtung eines Rückführungszentrums für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der EU angekündigt. Die Bundesregierung wolle sich mit einer Gruppe von "gleichgesinnten" EU-Ländern "in den nächsten Wochen darauf verständigen, mit welchem Land außerhalb der Europäischen Union man als erstes in ein Gespräch geht", sagte Dobrindt am Donnerstag in einem Interview mit der Deutschen Welle.

Verfassungsschutz warnt vor verdecktem russischen Rüstungserwerb

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat vor einer verdeckten Rüstungsbeschaffung Russlands in Deutschland gewarnt. In einer am Donnerstag veröffentlichten Analyse schlägt der Verfassungsschutz Alarm wegen verstärkter russischer Aktivitäten zum Erwerb militärisch nutzbarer Technik in Deutschland: Der Angriffskrieg gegen die Ukraine habe in Russland den Bedarf an Rüstungsgütern sowie an so genannten "proliferationsrelevanten Produkten" - also Technologien für Massenvernichtungswaffen - erhöht, und Russland umgehe dabei EU-Sanktionen.

Nach Kritik wegen Tennisspiels bei Blackout: CDU-Fraktion stellt sich hinter Wegner

Angesichts anhaltender Kritik an seinem Krisenmanagement während des großflächigen Stromausfalls hat sich die Berliner CDU-Fraktion hinter den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) gestellt. In einer kurzfristig angesetzten Telefonschalte der Fraktion am Donnerstagmorgen habe es viel Lob und Anerkennung für Wegner gegeben, hieß es aus Fraktionskreisen. Dass er am ersten Tag des Blackouts Tennis gespielt habe, sei nicht Gegenstand von Kritik gewesen.

Urteil: Miete für Stellplatz bei Zweitwohnung kann steuerlich abgesetzt werden

Die Miete für einen Stellplatz bei der Zweitwohnung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie fällt nicht unter die Unterkunftskosten, die mit höchstens 1000 Euro im Monat angesetzt werden können, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Es ging um einen angestellten Verkaufsleiter aus Niedersachsen, der aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Hamburg brauchte. (Az. VI R 4/23)

Textgröße ändern: