The National Times - Bayern will Erbschaftsteuer selbst festsetzen: Karlsruhe verhandelt über Klage

Bayern will Erbschaftsteuer selbst festsetzen: Karlsruhe verhandelt über Klage


Bayern will Erbschaftsteuer selbst festsetzen: Karlsruhe verhandelt über Klage
Bayern will Erbschaftsteuer selbst festsetzen: Karlsruhe verhandelt über Klage / Foto: © AFP/Archiv

Die Erbschaftsteuer ist überall in Deutschland gleich geregelt. Ob stattdessen die Bundesländer ihre eigenen Regeln festsetzen sollten, prüfte das Bundesverfassungsgericht. Auf Antrag Bayerns verhandelte es am Montag über die einheitlichen Steuersätze und Freibeträge, die momentan der Bund vorgibt. Angesichts gestiegener Immobilienpreise vor allem im Süden hält die bayerische Landesregierung die Freibeträge für zu niedrig und die Steuern für zu hoch. (Az. 1 BvF 1/23)

Textgröße ändern:

Beim Erben ist der Freibetrag, auf den keine Steuer bezahlt werden muss, in allen Regionen gleich hoch. Für überlebende Ehepartner beträgt er eine halbe Million Euro, für Kinder 400.000 Euro. Eine Ausnahme gilt für bis zum Todesfall selbst bewohnte Eigenheime, wenn nahe Angehörige sie selbst beziehen und zehn Jahre lang bewohnen - in solchen Fällen wird gar keine Erbschaftsteuer fällig. Für weitere Verwandte wie Geschwister, Neffen oder Nichten gilt ein deutlich niedrigerer Freibetrag von 20.000 Euro.

Wie viele Steuern auf den Rest schlussendlich gezahlt werden müssen, hängt von der Höhe des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab. Der Steuersatz liegt zwischen sieben und 50 Prozent. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer kommt den Bundesländern zugute. In den vergangenen Jahren stieg es immer höher, wie Verfassungsrichterin Miriam Meßling beschrieb, die in dem Verfahren Berichterstatterin ist. Im Jahr 2010 waren es insgesamt 4,6 Milliarden Euro, 2025 schon 21,4 Milliarden Euro.

Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bund das Gesetzgebungsrecht hat, wenn das notwendig ist, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen oder die Rechts- oder Wirtschaftseinheit zu bewahren. Ob das bei der Erbschaftsteuer so ist, soll nun in Karlsruhe geklärt werden.

Bayern argumentiert, dass die einheitliche Regelung gerade die Unterschiede in der Finanzkraft der Länder verstärke, weil Grund und Boden in einigen Regionen deutlich teurer ist als anderswo. Die Landesregierung beklagte immer wieder, dass erbende Kinder in teuren Regionen ihr Elternhaus verkaufen müssten, um die Steuern bezahlen zu können.

"Die Freibeträge wurden 2009 festgesetzt, den Werten damals entsprechend", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Die Werte hätten sich seitdem aber vervielfacht, die Freibeträge seien gleich geblieben.

Die Befürworter einer einheitlichen Regelung befürchten dagegen einen "ruinösen" Unterbietungswettbewerb der Bundesländer untereinander um die niedrigste Steuer. Dieser könne zulasten der finanzschwächeren Länder gehen, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi (SPD). "Wer große private Vermögen erbt, muss sich auch in größerem Umfang an der Erbschaftsteuer beteiligen."

Der finanzpolitische Sprecher der Linken, Christian Görke, warnte: "Mit einer Regionalisierung der Steuer gäbe es bald milliardenschwere Umzüge, nur um Steuern zu sparen." Eine einheitliche Erbschaftsteuer sei ebensowenig verfassungswidrig wie beispielsweise die Einkommensteuer, argumentierte für die Grünen-Bundestagsfraktion deren Bevollmächtigter, der Göttinger Jurist Florian Meinel.

Im Einzelnen ging es in Karlsruhe um die Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz, die Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen sowie die Steuersätze. Schon am Dienstag soll die nächste Verhandlung zur Erbschaftsteuer folgen, dann soll das Gericht die Privilegien für Firmenerben prüfen. Urteile wurden für diese Woche noch nicht erwartet. Meistens fallen sie einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung.

T.Bailey--TNT

Empfohlen

EU und Großbritannien planen Gipfeltreffen für den 20. November

Die EU und Großbritannien wollen am 20. November ihr ursprünglich für Juli geplantes Gipfeltreffen nachholen. "Gemeinsam wollen wir unsere Zusammenarbeit vertiefen, unsere Resilienz stärken, unsere Fähigkeit zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen ausbauen und Stabilität in Europa und darüber hinaus fördern", erklärte EU-Ratspräsident António Costa am Montag. Er freue sich darauf, gemeinsam mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den britischen Premierminister Andy Burnham zum zweiten Gipfel in Brüssel begrüßen zu dürfen, schrieb Costa im Onlinedienst X.

Stromsteuer-Senkung und klare Worte zur AfD: CDU will sich aus Krise arbeiten

Neue Entlastungen für die Bürger und frischer Schwung bei den Reformen: Die CDU will mit einem nachgeschärften Profil und gezielten Verbesserungen für die Menschen im Land Vertrauen zurückgewinnen. "Wir müssen uns aus einem Tief herausarbeiten", sagte Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz am Montag in Berlin. Er kündigte unter anderem eine Absenkung der Stromsteuer "für alle" an. Zum Umgang mit der AfD richtete er klare Worte an mögliche Abweichler in den eigenen Reihen.

Nato-Kommandeur warnt Russland: Jeder Angriff auf das Bündnis wäre "sinnlos"

Der Oberbefehlshaber der Nato-Truppen in Europa, US-General Alexus Grynkewich, hat Russland vor einem Angriff auf das Bündnis gewarnt und betont, dass jeder Angriff "sinnlos" wäre. "Wenn jemand so töricht ist, uns anzugreifen, werden wir kämpfen", sagte Grynkewich am Montag bei einem Besuch in Polen. "Wir werden den Angriff stoppen und dem Angreifer die Möglichkeit nehmen, seine Ziele zu erreichen, welche auch immer das sein mögen", betonte der Oberbefehlshaber.

Haus von prominenter Trump-Kritikerin Ilhan Omar durchsucht

In den USA haben Ermittler am Montag das Haus der prominenten demokratischen Kongressabgeordneten Ilhan Omar in der Hauptstadt Washington durchsucht. Wie der Sender Fox News berichtete, ging es bei der Razzia bei der ausgewiesenen Kritikerin von Präsident Donald Trump um den Vorwurf, Omars inzwischen verstorbener Vater habe bei der Einbürgerung seiner Tochter falsche Angaben in den Unterlagen gemacht, als diese noch ein Kind war.

Textgröße ändern: