The National Times - Dobrindt verteidigt Abschiebeflug mit nicht straffällig gewordenem Afghanen

Dobrindt verteidigt Abschiebeflug mit nicht straffällig gewordenem Afghanen


Dobrindt verteidigt Abschiebeflug mit nicht straffällig gewordenem Afghanen
Dobrindt verteidigt Abschiebeflug mit nicht straffällig gewordenem Afghanen / Foto: © AFP/Archiv

Aus Deutschland ist erstmals ein Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet, bei dem auch ein nicht straffällig gewordener Afghane zurückgeführt wurde. Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag sagte, befanden sich 31 Menschen an Bord, unter ihnen "überwiegendst schwerste und schwere Straftäter". Es sei aber auch eine Person auf dem Flug nach Kabul gewesen, bei der die Bezeichnung Straftäter nicht zutreffend sei, die aber ausreisepflichtig war.

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Dobrindt betonte, er habe in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass er gemäß dem Koalitionsvertrag zwar mit den Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan beginnen werde, aber "ausreisepflichtige Personen auch für Abschiebungen in Frage kommen, wenn es keine Integrationsleistungen in Deutschland gibt".

Kritik kam von den Grünen. "Es ist unverantwortlich, dass Alexander Dobrindt inzwischen selbst Menschen nach Afghanistan abschiebt, die sich hier überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen haben", erklärte der innenpolitische Fraktionssprecher Marcel Emmerich. "In Afghanistan herrscht eine radikal-islamistische Terrororganisation. Sie entrechtet Frauen und Mädchen, unterdrückt die Bevölkerung und verfolgt politische Gegner bis in den Tod."

Die Migrationsbehörde der Vereinten Nationen (IOM) erklärte eine Rückkehr von Männern nach Afghanistan in Bezug auf die Sicherheitslage grundsätzlich wieder für möglich. "Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich deutlich verbessert, das ist schlicht eine objektive Tatsache", sagte IOM-Landeschefin Mihyung Park dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben). "Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die allgemeinen Sicherheitsbedingungen eine Rückkehr nach Afghanistan grundsätzlich ermöglichen."

Es gebe jedoch Gruppen, denen die IOM eine Rückkehr ausdrücklich nicht empfehle, sagte Park. Dies betreffe insbesondere Frauen: "Afghanistan ist kein Ort, an dem Frauen frei leben oder sich eine Zukunft aufbauen können."

Dobrindt verteidigte seinen Kurs: "Wir haben in den vergangenen Wochen die Bundesländer darauf hingewiesen, dass Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Afghanistan auch zukünftig möglich sein werden", sagte er am Rande einer Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Bundestag in Bad Staffelstein. Ziel sei es, "mit Kontrolle, Kurs und klarer Kante diese Migrationswende durchzuführen".

Dobrindt kritisierte auch Proteste gegen den Abschiebeflug am Flughafen Leipzig. Demonstrationen seien zwar ein Grundrecht, er habe aber "nur sehr geringes Verständnis dafür, dass man bei Abschiebungen von schwersten Straftätern (...) dann hier zu solchen Aktionen greift".

CDU, CSU und SPD hatten sich 2025 in ihrem Koalitionsvertrag grundsätzlich darauf verständigt, wieder nach Afghanistan abzuschieben; eine Begrenzung nur auf Straftäter enthält der Vertrag nicht. Darin heißt es: "Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben - beginnend mit Straftätern und Gefährdern."

B.Cooper--TNT

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