The National Times - Gedenken nach Anschlag bei Berliner CSD: Mahnwachen in vielen deutschen Städten

Gedenken nach Anschlag bei Berliner CSD: Mahnwachen in vielen deutschen Städten


Gedenken nach Anschlag bei Berliner CSD: Mahnwachen in vielen deutschen Städten
Gedenken nach Anschlag bei Berliner CSD: Mahnwachen in vielen deutschen Städten / Foto: © AFP

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) haben am Sonntagabend deutschlandweit zahlreiche Menschen der Opfer gedacht. Mahnwachen und Spontandemonstrationen gab es nach Angaben von Polizei und von CSD-Vereinen in etlichen Städten vom rheinland-pfälzischen Mainz über Erfurt in Thüringen bis ins sächsische Dresden.

Textgröße ändern:

In Berlin wurde das Brandenburger Tor am Abend in Regenbogenfarben und mit dem Schriftzug "Berlin, Stadt der Freiheit" angestrahlt. Auch dort versammelten sich weiterhin Menschen im Gedenken an die bei dem mutmaßlichen Anschlag getötete Frau und die fast 30 Verletzten.

In Erfurt kamen nach Polizeiangaben am Sonntagabend etwa 400 Menschen zusammen, ebenso viele zählten Beamte in Mainz. Dort wurden den Angaben zufolge Kerzen und Blumen niedergelegt. In Dresden lud der örtliche CSD-Trägerverein zu einer Mahnwache in der Innenstadt, auch dort wurde mit Kerzen und Blumen gedacht. "Wir bleiben stark und sichtbar", schrieben die Dresdner Organisatoren im sozialen Netzwerk Instagram.

Auch in Hamburg versammelten sich am Sonntag Berichten zufolge mehrere hundert Menschen, im rheinland-pfälzischen Kaiserslautern nach Polizeiangaben knapp 50. Für Montagabend waren in zahlreichen Städten weitere Mahnwachen geplant - darunter etwa in München und Bremen.

Am Rande des Berliner CSDs hatte es am Samstagabend einen Anschlag gegeben. Ein laut Behörden mutmaßlich islamistisch motivierter 21-Jähriger fuhr mit einem Auto in der Nähe des Festivalbereichs am Brandenburger Tor in eine Menschenmenge und attackierte weitere mit einer Stichwaffe. Eine Frau starb, 29 weitere Menschen wurden dabei teilweise schwerst verletzt.

Der Verdächtige wurde nach rund 20-stündiger Flucht am Sonntagabend von Spezialkräften bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin erschossen. Laut Polizei war er mit einer Stichwaffe auf Einsatzkräfte zugelaufen. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittelungen in dem Fall.

H.Davies--TNT

Empfohlen

Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen

Der neue Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am 6. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Diesen Termin legte am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern der sogenannte Vorältestenrat des Parlaments in Magdeburg fest. Linksfraktionschefin Eva von Angern wird die erste Sitzung als Alterspräsidentin eröffnen und leiten, bis ein neuer Landtagspräsident oder eine Landtagspräsidentin gewählt ist.

Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl

Die Bundeswehr wird während der Parlamentswahl in Lettland Anfang Oktober bei der Absicherung des Luftraums des baltischen Staates helfen. Die Regierung in Riga habe "vor dem Hintergrund wiederholter Luftraumverletzungen mit UAV/Drohnen über den baltischen Ländern in den letzten Wochen und Monaten ihre Bündnispartner um Unterstützung beim Luftraumschutz für eine sichere Durchführung der Parlamentswahlen gebeten", teilte am Mittwoch das Bundesverteidigungsministerium mit. Die Wahl findet am 3. Oktober statt.

Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier

Die Bundesregierung will schärfer gegen den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen vorgehen. Ein Aktionsplan aus dem Bundesarbeitsministerium, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, richtet sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, mehr Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden. "Mit dem Aktionsplan zeigen wir klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug", erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen

Ein Gutachter muss einer Mutter im Saarland nach einem Gutachten über Kindeswohlgefährdung kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz zahlen. Die Voraussetzungen für eine Haftung des Gutachters seien nicht gegeben, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken laut Mitteilung vom Mittwoch. Demnach war das Gutachten nicht falsch. (Az.: 4 U 52/25)

Textgröße ändern: