The National Times - Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten

Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten


Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten
Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten / Foto: © AFP/Archiv

Aufgrund von zahlreichen erheblichen Rechtsverstößen hat ein Syrer laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Anerkennung eines subsidiären Flüchtlingsschutzes. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Revision des Mannes zurück, wie es am Freitag in Leipzig mitteilte. Er stellt demnach wegen "einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße" eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Textgröße ändern:

Der syrische Kläger begehrte laut Gerichtsangaben die Anerkennung subsidiären Schutzes. 2017 verfügten die Behörden demnach dessen Ausweisung aus Deutschland. In der Folge wurde er wiederholt straffällig und wurde in über zehn Fällen sowohl zu Geld- als auch zu Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Sein Antrag auf subsidiären Schutz wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun endgültig. Eine Gefahr für das gesellschaftliche Zusammenleben könne nicht nur bei einzelnen besonders schweren Straftaten vorliegen, hieß es zur Begründung. Sie könne bereits bei einer besonderen Häufung erheblicher Rechtsverstöße gegeben sein, auch wenn jede einzelne Tat für sich genommen nicht "von besonderem Gewicht" sei. Das Urteil fiel bereits Anfang Juni.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl

Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan will 2028 erneut kandidieren - und setzt zur Umgehung der Verfassung offenbar auf eine vorgezogene Präsidentenwahl. "Wenn 360 Abgeordnete einen Beschluss zum Ansetzen von Neuwahlen unterstützen, werden diese am 16. April 2028 stattfinden", sagte Erdogans Rechtsberater Mehmet Ucum am Donnerstag nach Angaben des Sender NTV und der Zeitung "Cumhuriyet".

Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"

Russland stehen deutlich verschärfte Sanktionen der USA bevor: Der Kongress in Washington hat nach langen Verhandlungen ein entsprechendes Maßnahmenpaket verabschiedet, das Präsident Donald Trump nach eigenen Angaben mit seiner Unterschrift in Kraft setzen will. Nach dem Senat billigte am Mittwoch auch das Repräsentantenhaus unter anderem Strafmaßnahmen gegen Russlands Präsident Wladimir Putin. Vom Kreml hieß es, neue Sanktionen würden die Friedensbemühungen im Ukraine-Krieg erschweren.

Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp

Bei der Parlamentswahl in Schweden hat das bislang oppositionelle Mitte-Links-Lager einen knappen Sieg errungen. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten offiziellen Endergebnis kommt der von der sozialdemokratischen Spitzenkandidatin Magdalena Andersson angeführte Parteienblock auf 176 Parlamentssitze. Die konservative Regierungskoalition des bisherigen Ministerpräsidenten Ulf Kristersson kommt demnach auf 173 Sitze. Kristersson kündigte seinen Rücktritt an.

SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat als Abgeordneter zwei Wohnsitze - und einen Fehler bei seiner Steuererklärung eingeräumt. Er habe übersehen, dass die Zweitwohnungssteuer-Bescheide auf einer Schätzung beruhten und er zur "ordnungsgemäßen Festsetzung noch eine Erklärung hätte einreichen müssen", schrieb Klüssendorf am Donnerstag auf der Online-Plattform Instagram. Das habe er nicht getan, "das ist eindeutig mein Versäumnis".

Textgröße ändern: