The National Times - Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Mittwoch

Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Mittwoch


Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Mittwoch
Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Mittwoch / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Mittwoch über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft entscheiden. Den Urteilstermin teilte es am Dienstag mit. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Sommer 2023 als Verein verboten, weil sie sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 18.23)

Textgröße ändern:

Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine der zentralen Schnittstellen innerhalb der bundesweiten neonazistischen Szene. Die Artgemeinschaft klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist. Sie macht geltend, dass sie eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft sei. Darum könne sie nicht als Verein verboten werden.

Das Gericht verhandelte gleich zweimal. Nach einer ersten Verhandlung Ende Januar wurde zunächst ein Urteilstermin für den Februar angesetzt. Wegen neuer Erkenntnisse wurde dieser aber kurzfristig abgesagt. Die mündliche Verhandlung wurde auf Antrag der Bundesrepublik, die in dem Fall die Beklagte ist, wiedereröffnet, und am Montag noch einmal verhandelt.

Die neuen Erkenntnisse stammten den Gericht zufolge aus einem Ermittlungsverfahren gegen jemanden im Umfeld der verbotenen Gruppe. Es gehe in dem Fall um den Verdacht auf Verstöße gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz.

Die Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten und deren Vermögen beschlagnahmen, wenn deren Aktivitäten gegen Strafgesetze oder den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben.

Im Dezember kippte das Gericht ein Vereinsverbot. Klagen sogenannter regionaler Chapter des internationalen rechtsextremistischen Netzwerks Hammerskins klagten damals erfolgreich gegen das Verbot der Hammerskins Deutschland. Das Gericht gab ihnen aus formalen Gründen Recht, weil keine übergeordnete bundesweite Vereinigung existiere.

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

Trump setzt neues Sanktionspaket gegen Russland in Kraft

US-Präsident Donald Trump hat verschärfte Sanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt. Er unterzeichnete am Freitag ein nach langen Verhandlungen vom US-Kongress beschlossenes Gesetz, das den Druck auf Russland zur Beendigung des Ukraine-Kriegs erhöhen soll. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj dankte Trump für das Sanktionspaket, aus Moskau kamen neue Drohungen.

Parlamentswahl: Russland meldet Cyberangriff auf elektronisches Wahlsystem

Am zweiten Tag der Parlamentswahl in Russland ist das elektronische Wahlsystem in Moskau nach Behördenangaben Ziel eines Cyberangriffs geworden. In der Nacht zu Samstag sei das System in der Hauptstadt "einer massiven und anhaltenden Attacke" ausgesetzt gewesen, zitierte die staatliche Nachrichtenagentur Ria die Leiterin der zentralen Wahlkommission, Ella Pamfilowa. Die Lage sei jedoch "unter Kontrolle", versicherte sie. Die Sicherheit des Systems gewährleiste weiterhin eine elektronische Stimmabgabe.

Entlastung für Verbrennerfahrer: Neuauflage des Tankrabatts sorgt für Kritik

Der Tankrabatt wird neu aufgelegt: Die Bundesregierung hat angekündigt, ab Oktober erneut die Energiesteuer auf Kraftstoffe zu senken. Kurz vor den wichtigen Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin am Sonntag sorgt die schwarz-rote Koalition so für Entlastungen für Fahrer von Verbrennerfahrzeugen. Lob dafür kam unter anderem vom Bauernverband und von Speditionen. Umwelt- sowie Verbraucherschützer und auch Marktexperten wie die Monopolkommission sehen die Maßnahmen jedoch kritisch.

Medwedew fordert "militärische Abschreckung" als Reaktion auf US-Sanktionen

Als Reaktion Moskaus auf die neuen US-Sanktionen gegen Russland hat der frühere russische Präsident Dmitri Medwedew auch eine "militärische Abschreckung" gefordert. Selbst über den Ozean hinweg werde "nur die Sprache der direkten militärischen Abschreckung" gehört, erklärte der heutige Vize-Chef des Nationalen Sicherheitsrats am Samstag mit Blick auf Washington im Onlinedienst Telegram. Die Antwort Russlands auf "russophobe Grausamkeiten wie das Gesetz des toten Terroristen Graham" müsse daher so ausfallen. Nähere Angaben dazu machte Medwedew nicht.

Textgröße ändern: