The National Times - Gericht bestätigt Rückforderung von fast 600.000 Euro aus Coronatestbetrieb

Gericht bestätigt Rückforderung von fast 600.000 Euro aus Coronatestbetrieb


Gericht bestätigt Rückforderung von fast 600.000 Euro aus Coronatestbetrieb
Gericht bestätigt Rückforderung von fast 600.000 Euro aus Coronatestbetrieb / Foto: © AFP/Archiv

Der Betreiber einer Coronateststelle aus Dortmund muss einem Gerichtsbeschluss zufolge fast 600.000 Euro aus Testvergütungen zurückzahlen. Der Betreiber habe seine Dokumentationspflichten nicht vollständig erfüllt, teilte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag mit. Die Zulassung der Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil lehnte das OVG damit ab.

Textgröße ändern:

Der Betreiber hatte demnach während der Pandemie Coronatests vorgenommen und zwischen November 2021 und November 2022 mehr als eine halbe Million Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erhalten. Später stellte das Gesundheitsamt Auffälligkeiten bei den gemeldeten Testzahlen und eine ungewöhnlich niedrige Quote positiver Testergebnisse fest.

Auf Nachfrage habe der Kläger die erforderlichen Testdokumentationen nicht vorlegen können. Nach seinen Angaben seien diese bei einem Autobrand und einem Diebstahl verloren gegangen.

Daher forderte die KVWL die bereits gezahlten Vergütungen zurück. Zudem verweigerte sie weitere knapp elftausend Euro für einen noch offenen Abrechnungsmonat. Dagegen klagte der Betreiber, unterlag jedoch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Rückforderung der KVWL nun. Maßgeblich sei, dass der Betreiber seine Dokumentationspflichten nicht erfüllt habe. Dazu gehöre es, die Dokumentation aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Ob ihn daran ein Verschulden treffe, spiele keine Rolle. Der Beschluss ist unanfechtbar.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Trump setzt neues Sanktionspaket gegen Russland in Kraft

US-Präsident Donald Trump hat verschärfte Sanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt. Er unterzeichnete am Freitag ein nach langen Verhandlungen vom US-Kongress beschlossenes Gesetz, das den Druck auf Russland zur Beendigung des Ukraine-Kriegs erhöhen soll. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj dankte Trump für das Sanktionspaket, aus Moskau kamen neue Drohungen.

Parlamentswahl: Russland meldet Cyberangriff auf elektronisches Wahlsystem

Am zweiten Tag der Parlamentswahl in Russland ist das elektronische Wahlsystem in Moskau nach Behördenangaben Ziel eines Cyberangriffs geworden. In der Nacht zu Samstag sei das System in der Hauptstadt "einer massiven und anhaltenden Attacke" ausgesetzt gewesen, zitierte die staatliche Nachrichtenagentur Ria die Leiterin der zentralen Wahlkommission, Ella Pamfilowa. Die Lage sei jedoch "unter Kontrolle", versicherte sie. Die Sicherheit des Systems gewährleiste weiterhin eine elektronische Stimmabgabe.

Entlastung für Verbrennerfahrer: Neuauflage des Tankrabatts sorgt für Kritik

Der Tankrabatt wird neu aufgelegt: Die Bundesregierung hat angekündigt, ab Oktober erneut die Energiesteuer auf Kraftstoffe zu senken. Kurz vor den wichtigen Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin am Sonntag sorgt die schwarz-rote Koalition so für Entlastungen für Fahrer von Verbrennerfahrzeugen. Lob dafür kam unter anderem vom Bauernverband und von Speditionen. Umwelt- sowie Verbraucherschützer und auch Marktexperten wie die Monopolkommission sehen die Maßnahmen jedoch kritisch.

Medwedew fordert "militärische Abschreckung" als Reaktion auf US-Sanktionen

Als Reaktion Moskaus auf die neuen US-Sanktionen gegen Russland hat der frühere russische Präsident Dmitri Medwedew auch eine "militärische Abschreckung" gefordert. Selbst über den Ozean hinweg werde "nur die Sprache der direkten militärischen Abschreckung" gehört, erklärte der heutige Vize-Chef des Nationalen Sicherheitsrats am Samstag mit Blick auf Washington im Onlinedienst Telegram. Die Antwort Russlands auf "russophobe Grausamkeiten wie das Gesetz des toten Terroristen Graham" müsse daher so ausfallen. Nähere Angaben dazu machte Medwedew nicht.

Textgröße ändern: