The National Times - Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe

Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe


Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe
Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe / Foto: © AFP/Archiv

Die Strafen für drei Mitglieder der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51 müssen neu bestimmt werden. Die Einstufung als kriminelle Vereinigung - also nicht als terroristische Gruppe - kann dagegen bestehen bleiben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Er bestätigte damit größtenteils ein Urteil des Oberlandesgerichts Jena aus dem Juli 2024. (Az. 3 StR 33/25)

Textgröße ändern:

Dieses hatte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten gegen vier Angeklagte verhängt. Die höchste Strafe bekam der Rädelsführer Leon R., in dessen Fall auch der Schuldspruch neu verhandelt werden muss, weil das Jenaer Gericht sich nicht ausreichend mit einem möglichen Waffendelikt befasste. In den anderen beiden Fällen ging es bei den Strafen um juristische Feinheiten. Die Feststellungen, die das Oberlandesgericht zu Knockout 51 traf, bleiben aber bestehen.

Die Neonazigruppe steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und Justiz. Dem Urteil zufolge gründete sie sich im März 2019 in der thüringischen Stadt Eisenach. Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings habe die Gruppe junge, rechtsextremistisch eingestellte Männer angelockt, indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten, Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet.

In Eisenach etablierte sie außerdem einen sogenannten Nazikiez. Die vier Angeklagten, um die es nun ging, wurden nicht nur wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. Sie ging davon aus, dass Knockout 51 als terroristische Vereinigung einzustufen sei, die das Ziel gehabt habe, Menschen aus der linksextremistischen Szene zu töten. Darum wandte sie sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.

Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler bei der Bewertung des Oberlandesgerichts. Es hatte nicht festgestellt, dass auch das Töten von Menschen geplant war, und die Gruppe darum lediglich als kriminelle Vereinigung eingestuft.

"Man hätte das vielleicht auch anders werten können", sagte der Vorsitzende Richter am BGH, Jürgen Schäfer. "Rechtsfehlerhaft ist die Bewertung des Oberlandesgerichts dadurch aber nicht." Ein anderer Strafsenat in Jena muss sich nun erneut mit drei der vier Fälle befassen, in Bezug auf einen Angeklagten ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Prozess wegen Impfschäden in Trier: Klage gegen Hersteller abgewiesen

Das Landgericht Trier hat am Donnerstag einen Klage gegen einen Pharmakonzern wegen Impfschäden abgewiesen. Die zuständige Kammer entschied, dass der Impfstoffhersteller nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Klägerin hatte demnach darauf geklagt, dass der Hersteller für alle Schäden nach der Impfung haftet. Zudem verlangte sie Auskunft über mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs in ihrem Fall.

"Falsches Signal": Grünen-Spitze kritisiert Mercosur-Abstimmung im Europaparlament

Das Votum der Grünen im Europaparlament für eine juristische Überprüfung des Mercosur-Handelsabkommens stößt auf deutliche Kritik in den eigenen Reihen. "Die Abstimmung im Europaparlament gestern war ein Fehler", sagte Grünen-Chefin Franziska Brantner dem Portal t-online. Auch die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, kritisierte die Entscheidung ihrer Parteikollegen im Europaparlament.

US-Diplomatie in Davos und Moskau: Ukraine-Gespräche kommen offenbar voran

Bei Beratungen in Davos und Moskau haben die USA am Donnerstag auf ein Ende des russischen Angriffskriegs in der Ukraine gedrungen. US-Präsident Donald Trump sagte nach einem Treffen mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj in der Schweiz: "Dieser Krieg muss enden." Seine Gesandten Steve Witkoff und Jared Kushner wollten sich derweil in der russischen Hauptstadt mit Präsident Wladimir Putin treffen.

Nach Start von Trumps "Friedensrat": Wadephul bekräftigt deutschen Rückhalt für UNO

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat angesichts des Starts des von US-Präsident Donald Trump auf den Weg gebrachten "Friedensrats" die deutsche Unterstützung für die Vereinten Nationen bekräftigt. Die UNO sei für die Bundesregierung "die Organisation auf internationaler Ebene, die wir unterstützen und auf die wir unsere Bemühungen konzentrieren", sagte Wadephul am Donnerstag bei einem Besuch in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba.

Textgröße ändern: