The National Times - Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe

Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe


Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe
Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe / Foto: © AFP/Archiv

Die Strafen für drei Mitglieder der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51 müssen neu bestimmt werden. Die Einstufung als kriminelle Vereinigung - also nicht als terroristische Gruppe - kann dagegen bestehen bleiben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Er bestätigte damit größtenteils ein Urteil des Oberlandesgerichts Jena aus dem Juli 2024. (Az. 3 StR 33/25)

Textgröße ändern:

Dieses hatte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten gegen vier Angeklagte verhängt. Die höchste Strafe bekam der Rädelsführer Leon R., in dessen Fall auch der Schuldspruch neu verhandelt werden muss, weil das Jenaer Gericht sich nicht ausreichend mit einem möglichen Waffendelikt befasste. In den anderen beiden Fällen ging es bei den Strafen um juristische Feinheiten. Die Feststellungen, die das Oberlandesgericht zu Knockout 51 traf, bleiben aber bestehen.

Die Neonazigruppe steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und Justiz. Dem Urteil zufolge gründete sie sich im März 2019 in der thüringischen Stadt Eisenach. Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings habe die Gruppe junge, rechtsextremistisch eingestellte Männer angelockt, indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten, Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet.

In Eisenach etablierte sie außerdem einen sogenannten Nazikiez. Die vier Angeklagten, um die es nun ging, wurden nicht nur wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. Sie ging davon aus, dass Knockout 51 als terroristische Vereinigung einzustufen sei, die das Ziel gehabt habe, Menschen aus der linksextremistischen Szene zu töten. Darum wandte sie sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.

Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler bei der Bewertung des Oberlandesgerichts. Es hatte nicht festgestellt, dass auch das Töten von Menschen geplant war, und die Gruppe darum lediglich als kriminelle Vereinigung eingestuft.

"Man hätte das vielleicht auch anders werten können", sagte der Vorsitzende Richter am BGH, Jürgen Schäfer. "Rechtsfehlerhaft ist die Bewertung des Oberlandesgerichts dadurch aber nicht." Ein anderer Strafsenat in Jena muss sich nun erneut mit drei der vier Fälle befassen, in Bezug auf einen Angeklagten ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Zu "Selbstopferung" im Iran-Krieg bereit: Massenhochzeit für Paare in Teheran

Im Iran haben die Behörden öffentliche Massentrauungen für Paare abgehalten, die sich bereit erklärt haben, im Iran-Krieg für ihr Land zu sterben. Die Zeremonien am späten Montag wurden laut iranischen Medienberichten für hunderte Paare auf mehreren Plätzen in der Hauptstadt Teheran veranstaltet und wurden im Staatsfernsehen übertragen. Laut der iranischen Nachrichtenagentur Mehr nahmen allein auf dem Imam-Hussein-Platz 110 Paare teil.

G7-Finanzminister stellen Aktionsplan für Düngemittel in Aussicht

Die G7-Finanzminister wollen in den kommenden Wochen einen Aktionsplan zur Vermeidung einer Nahrungskrise infolge der Sperrung der Straße von Hormus vorlegen. "Wir müssen uns in erster Linie mit Düngemitteln befassen und die Auswirkungen des Konflikts auf die Lebensmittelproduktion begrenzen", sagte der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure am Dienstag in Paris.

Protest in Politik und bei Betroffenen gegen Mehrbelastung für Pflegebedürftige

Der Protest gegen die geplanten Mehrbelastungen für Pflegebedürftige hält an: Aus der SPD und von Betroffenen kam am Dienstag Widerstand gegen die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) - sie warnten vor allem vor Altersarmut. Der für die Begutachtung von Pflegebedürftigen zuständige Medizinische Dienst forderte, bei der anstehenden Pflegereform vor allem auf Prävention zu setzen, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder eine Verschlechterung zu verhindern.

Hamburger Verfassungsschutz warnt vor antisemitischer "Querfront" aus Extremisten

Der Hamburger Verfassungsschutz beobachtet mit Sorge eine wachsende antisemitische "Querfront" unter anderem aus Linksextremisten und Anhängern von Verschwörungsideologien. Die Entwicklung sei "besonders besorgniserregend", erklärte die Innenbehörde der Hansestadt am Dienstag bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025. Ebenfalls beteiligt seien Extremisten mit Auslandsbezug. Gemeinsam agiere die Front, die durch eine "antisemitische Grundhaltung" verbunden sei, etwa bei Demonstrationen gegen den Staat Israel.

Textgröße ändern: