The National Times - UNO fordert Auskunft über Verbleib zweier afghanischer Aktivistinnen

UNO fordert Auskunft über Verbleib zweier afghanischer Aktivistinnen


UNO fordert Auskunft über Verbleib zweier afghanischer Aktivistinnen
UNO fordert Auskunft über Verbleib zweier afghanischer Aktivistinnen

Die Vereinten Nationen haben von den radikalislamischen Taliban Auskunft über den Verbleib von zwei afghanischen Aktivistinnen gefordert. Die UN-Unterstützungsmission für Afghanistan (Unama) erklärte am Donnerstagabend, sie habe "dringende Informationen" über die mutmaßliche Festnahme von zwei Aktivistinnen in Kabul angefordert. Die Zahl der vermissten Aktivistinnen erhöhe sich mit dem jüngsten Fall auf vier.

Textgröße ändern:

"Die UNO wiederholt ihre Forderung nach der Freilassung aller 'verschwundenen' Aktivistinnen und ihrer Angehörigen", teilte die Organisation bei Twitter mit. Auch die US-Sondergesandte für Afghanistan, Rina Amiri, forderte die Taliban auf, die Rechte von Frauen zu respektieren.

Die Unama gab die Namen der beiden vermissten Aktivistinnen nicht bekannt. Wie die Nachrichtenagentur AFP aus einer anderen Quelle erfuhr, soll es sich dabei um Sahra Mohammadi und Mursal Ayar handeln.

Mohammadi habe als Zahnärztin gearbeitet und sei in ihrer Praxis festgenommen worden, sagte ein Aktivist, der anonym bleiben wollte. Ayar sei am Mittwoch festgenommen worden, nachdem ein männlicher Kollege nach ihrer Adresse gefragt habe, um ihr Gehalt auszuhändigen. Es habe sich um eine "Falle" gehandelt, sagte der Aktivist.

Vor knapp einem Monat waren bereits die Aktivistinnen Tamana Saryabi Paryani und Parwana Ibrahimchel nach der Teilnahme an einer Demonstration in Kabul verschwunden. Auch vier Verwandte der Frauen gelten als vermisst. Die Taliban bestreiten, Informationen über ihren Verbleib zu haben, und wollen den Fall prüfen.

Die Islamisten hatten nach ihrer Machtübernahme im August angekündigt, insbesondere mit Blick auf die Rechte von Frauen moderater vorzugehen als während ihrer ersten Herrschaft von 1996 bis 2001. Berichte über Frauen, die an der Rückkehr an ihre Arbeitsplätze gehindert werden und Mädchen, die nicht zur Schule gehen können, schüren jedoch starke Zweifel an diesen Zusicherungen.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen

Die Grünen wollen aus Protest gegen kurzfristige Änderungen die Abstimmung im Bundestag über die Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge verhindern. Die Koalition wolle mit "einem chaotischen Verfahren den Deutschen Bundestag überfahren", sagte die Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag in Berlin. Wenn Union und SPD tatsächlich auf der Abstimmung beharrten, "werden wir die Absetzung beantragen".

Fußfessel und 15 Monate Nichtwählbarkeit für Le Pen: Kandidatur ungewiss

Nach dem Urteil des Berufungsgerichts gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist deren Präsidentschaftskandidatur ungewiss: Die Richter verurteilten die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) am Dienstag in Paris wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und eines, das durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel abgegolten werden soll. Zudem erließen sie ein 45-monatiges Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren, wovon 30 auf Bewährung ausgesetzt sind.

Polizei: Wegen Monaco-Anschlags gesuchte Ukrainerin tot in der Ukraine aufgefunden

Eine wegen eines Paketbomben-Anschlags in Monaco gesuchte Ukrainerin ist in ihrem Heimatland tot aufgefunden worden. Die Leiche habe Schusswunden am Kopf aufgewiesen, gab die nationale Polizei der Ukraine am Dienstag bekannt und fügte an, zwei Verdächtige befänden sich in Zusammenhang mit ihrer Tötung in Gewahrsam. Es handele sich um ein ehemaliges Mitglied der Sicherheitskräfte und einen aktuellen Mitarbeiter des ukrainischen Militärgeheimdienstes HUR.

Wann die Polizei handeln darf: Karlsruhe prüft umstrittenes bayerisches Gesetz

Die Befugnisse der Polizei in Bayern werden vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Karlsruhe verhandelte am Dienstag über das neue Polizeigesetz des Freistaats, das schon zu seiner Einführung 2017 und 2018 umstritten war und zu Massenprotest in München führte. In Bayern wird seitdem eine Schwelle der "drohenden Gefahr" als Zeitpunkt festgelegt, zu dem die Polizei handeln darf. Vor Gericht werden "Verstöße gegen eine Vielzahl von Grundrechten" gerügt, wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. (Az. 1 BvF 1/18 und 1 BvR 2271/18)

Textgröße ändern: