The National Times - Aktionärsversammlungen auch nach Corona-Krise virtuell möglich

Aktionärsversammlungen auch nach Corona-Krise virtuell möglich


Aktionärsversammlungen auch nach Corona-Krise virtuell möglich
Aktionärsversammlungen auch nach Corona-Krise virtuell möglich / Foto: © AFP/Archiv

Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sind auch nach der Corona-Krise im virtuellen Raum möglich. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend eine Änderung des Aktienrechts. Die Unternehmen können die Versammlung ihrer Aktionäre demnach als Präsenzveranstaltung, als hybride Versammlung oder rein virtuell abhalten. Eine Reihe von Vorschriften soll dafür sorgen, dass die Anteilseignerinnen und -eigner auch virtuell ihre Rechte wahrnehmen können.

Textgröße ändern:

So muss die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen werden und alle müssen eine Redemöglichkeit haben. Die Aktionäre müssen Anträge elektronisch stellen und ihre Stimme elektronisch abgeben können.

Der Vorstand des Unternehmens muss den Aktionären seinen Bericht schon vor der Versammlung zugänglich machen; die Anteilseigner können schon im Vorfeld Stellungnahmen einreichen. Während der Versammlung müssen sie Fragen stellen und Widerspruch einlegen können. Der Leiter oder die Leiterin der Versammlung kann aber Fragen und Redezeit beschränken.

Virtuelle Hauptversammlungen waren in der Corona-Krise als Provisorium eingeführt worden. Die Ausnahmeregelung gilt nur noch bis 31. August.

Im Gesetzentwurf der Regierung hieß es, die virtuellen Veranstaltungen seien von der Praxis gut aufgenommen worden und hätten sich "im Großen und Ganzen" bewährt. Auch Generalversammlungen von Genossenschaften sind mit den vom Bundestag beschlossenen Änderungen nun virtuell möglich.

Das Deutsche Aktieninstitut, Interessenverband vieler börsennotierter Unternehmen, erklärte vor der Abstimmung, die nächste Hauptversammlungssaison werde zeigen, ob das Gesetz den Praxistest bestehe. Die Politik gehe mit Einführung der virtuellen Hauptversammlung aber "einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Aktionärstreffen".

H.Davies--TNT

Empfohlen

Trump will Venezuela besuchen - Termin offen

US-Präsident Donald Trump plant nach eigenen Worten eine Reise nach Venezuela. "Ich werde Venezuela einen Besuch abstatten", sagte Trump am Freitag in Washington. Das Datum stehe noch nicht fest, fügte er hinzu.

Kaliforniens Gouverneur Newsom kritisiert in München Trumps "dumme" Klimapolitik

Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom hat bei der Münchner Sicherheitskonferenz die Abschaffung einer der wichtigsten Vorgaben für den Klimaschutz in den USA durch Präsident Donald Trump scharf kritisiert. Damit setze Trump bei seiner "dummen" Politik "noch einen drauf", sagte Newsom am Freitag bei einer Diskussionsrunde zur Klimapolitik. In der Geschichte der USA habe es noch nie "einen destruktiveren Präsidenten" gegeben, fügte der Politiker der oppositionellen Demokraten hinzu.

Olympia: Sportgerichtshof bestätigt Ausschluss von ukrainischem Skeleton-Fahrer

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den Ausschluss des ukrainischen Athleten Wladislaw Heraskewytsch von den Olympischen Winterspielen in Italien wegen eines Gedenkhelms bestätigt. Das Gericht wies nach eigenen Angaben am Freitag einen Antrag des Skeleton-Fahrers auf Aufhebung seiner Disqualifizierung durch den Internationalen Bob- und Skeletonverband (IBSF) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) ab.

Trump-Regierung erteilt fünf Ölkonzernen Lizenzen für Venezuela

Die USA haben fünf großen Ölkonzernen Lizenzen zur Wiederaufnahme von Geschäften in Venezuela erteilt. Das Finanzministerium in Washington genehmigte am Freitag den Unternehmen BP, Chevron, Eni, Repsol und Shell unter Auflagen "Transaktionen im Zusammenhang mit Aktivitäten im Öl- oder Gassektor in Venezuela". US-Energieminister Chris Wright hatte am Mittwoch gesagt, das seit 2019 geltende US-Ölembargo gegen Venezuela sei "im Grunde beendet".

Textgröße ändern: